Reinhard Urbach
Schnoferl und Naderer. Agenten in der österreichischen Literatur vor und nach 1848
I.
Der Agent ist einer, der Nachforschungen anstellt, möglichst unbemerkt. Wenn er auffĂ€llt, ist die Aussicht auf Erfolg gleich null. Er erfĂŒllt einen Auftrag, wird dafĂŒr entlohnt. Er ist offiziell geheim. Auftraggeber ist der Staat, der Agent gehört zum Geheimdienst. Im Unterschied zum Spion, der fĂŒr einen bestimmten Fall, ein Geheimnis, eine fĂŒr den Auftraggeber handlungsentscheidende Nachricht im Feindesland eingesetzt ist, ist der Agent vielseitig verwendbar. Er kann zur Beobachtung auf eine Gruppe angesetzt sein, vielleicht noch ohne besonderen Tatverdacht oder spezielle VerdĂ€chtige, oder auch gezielt auf eine suspekte Ansammlung von Menschen. Das muss nicht im feindlichen Ausland geschehen, das findet vorzugsweise im Inland statt. Der Agent soll beobachten, kontrollieren, ermitteln.
Im Unterschied zum Denunzianten handelt der Agent nicht freiwillig. Der Denunziant schwĂ€rzt den verdĂ€chtigen Nachbarn an, gibt vor, der Obrigkeit damit einen Dienst zu tun, handelt aber meist aus Eigennutz, Missgunst, Neid, Hass, persönlicher Rache, auch aus ideologischer Ăberzeugung, oft in der Hoffnung auf Belohnung. AnlĂ€sse gibt es genug. Der Denunziant wirkt unaufgefordert, es sei denn, die Behörde trĂ€gt es ihm als Verpflichtung auf, VerdĂ€chtiges zu melden, staatsfeindliche ĂuĂerungen anzuzeigen, âdenn in allem lĂ€Ăt sich eine Beziehung finden, durch die etwas schĂ€dlich werden kann.â1 Der Feind lauert ĂŒberall, sogar in der eigenen Familie. Man muss ihm das Handwerk legen. Dabei zu helfen, ist Ehrensache jedes StaatsbĂŒrgers. Der Denunziant wird im Allgemeinen verachtet, von den MitbĂŒrgern sowieso, aber auch von den NutznieĂern.
Im Unterschied zum Kriminalisten, dem berufsmĂ€Ăigen Ermittler, ist der Agent ein Spitzel, der in der Regel keine Befugnis zum Eingreifen hat, er soll ja unerkannt bleiben. Die Lizenz zum Töten ist eine auĂergewöhnlich spektakulĂ€re Ausnahme. Im Gegensatz zum Informanten ist der Agent nicht stationĂ€r. Der Informant sitzt auf einer bestimmten Position, die ihm erlaubt, Detailkenntnisse der Anrainer und Inwohner zu haben, die die Behörde abrufen kann. Hausmeister und Hotelbetreiber können solche Informanten sein. Der Agent dagegen ist ambulant, mischt sich ein, kommt dazu, macht sich vertraut. Im Unterschied zum Intriganten schmiedet der Agent kein Komplott. Netze, die der Intrigant auch aus âselbstloser Gemeinheitâ (Arthur Schnitzler) knĂŒpfen mag, sind nicht sein Ziel. Der Intrigant will Konkurrenten ausschalten, stellt auch Schutzlosen und Unschuldigen Fallen, wenn er damit seine Stellung verbessern, seinen Einfluss vergröĂern, seinen Reichtum vermehren kann. Der Agent kann Intrigen und Intriganten fĂŒr sich einsetzen, aber nicht als persönlicher NutznieĂer, sondern im Interesse des Auftrags, den er hat. Er beobachtet auch die scheinbar Unschuldigen, aber er verfolgt sie nicht aus privatem Interesse, er hat sein streng umrissenes Feindbild, darĂŒber hinaus wird er nicht aktiv.
Spione, Denunzianten, Informanten, Kundschafter, ĂberlĂ€ufer gab es immer.2 Geheimnisse aufzuspĂŒren, VerdĂ€chtigen Fallen zu stellen, Feinde der vorgegebenen Ordnung zu ĂŒberfĂŒhren gehörte stets zu den Instrumenten der Machterhaltung, der Staatssicherheit, der politisch relevanten Wissbegierde. Im Sinne von Carl Schmitt: Der die Macht hat, schafft das Recht. Geheimnisse, undurchschaubare Handlungen, mysteriöse VorgĂ€nge, rĂ€tselhafte Ereignisse sind bedrohlich, solange sie nicht entschlĂŒsselt, entdeckt, entschĂ€rft und danach unschĂ€dlich gemacht werden können. Informationen ĂŒber Meinungen und Vorhaben anderer garantieren Schutz und Unverwundbarkeit der eigenen InteressenssphĂ€re. Zur Obhut der eigenen Bevölkerung ziehen StĂ€dte und Staaten Mauern hoch, die sie befestigen und fĂŒr die sie WĂ€chter und Wachen engagieren. Daraus entsteht als ein neuer Verwaltungszweig des Gemeinwesens (politeia) die Polizei. Sie wacht erst fĂŒr, bald aber auch ĂŒber die schutzbefohlene Bevölkerung. Die Polizei ist eine Tochter der AufklĂ€rung, die hier nicht so sehr Erkenntnis als vielmehr Ermittlung, Entdeckung meint.
Seit der zweiten HĂ€lfte des 17. Jahrhunderts gibt es in Frankreich eine geheime Staatspolizei, die von Paris aus zentral gelenkt wird. In Ăsterreich werden 1754 drei Polizeiaufseher fĂŒr Wien installiert. Die Theorie folgte auf dem FuĂ. Joseph von Sonnenfels (1732/33â1817) wird 1763 der erste Lehrstuhlinhaber der neueingefĂŒhrten Polizey- und Kameralwissenschaft an der UniversitĂ€t Wien. Sein Standardwerk, das seit 1770 als offizielles Lehrbuch benĂŒtzt wird: GrundsĂ€tze der Polizey, Handlung, und Finanz als Leitfaden des politischen Studiums, erscheint erstmals in Wien 1765 und erfĂ€hrt bis 1819 acht Auflagen. Nach Sonnenfels ist âbĂŒrgerliche Folgsamkeitâ Bedingung, um das Ziel der staatlichen Bestrebungen zu erreichen: Wohlfahrt fĂŒr alle. Als Gegenleistung fĂŒr den Gehorsam bietet der Staat dem BĂŒrger Sicherheit. Die Polizeiwissenschaft lehrt die GrundsĂ€tze, die angestrebte Sicherheit zu begrĂŒnden und zu erhalten. Sonnenfels begegnet dem Vorwurf, damit die Freiheit des Einzelnen einzuschrĂ€nken, mit der Abgrenzung von ZĂŒgellosigkeit, die das Böse nicht ausschlieĂt, und UnabhĂ€ngigkeit, die bedeutet, dass man fĂŒr sein Tun nicht zur Rechenschaft gezogen werden könnte. Freiheit dagegen ist durch Pflichten im Sinne des Gesellschaftsvertrages eingegrenzt, die vom Staat durch die Gesetzgebung zur allgemeinen Bequemlichkeit garantiert und notfalls auch mit Gewalt unter dem Gesichtspunkt der Behutsamkeit durchgesetzt wird. âBehutsamkeitâ meint zum Beispiel, dass sich die Untersuchungshaft womöglich Unschuldiger von der strengen Verwahrung rechtmĂ€Ăig Verurteilter unterscheiden mĂŒsse. Die WĂŒrde des Einzelnen soll gewahrt, seine Rechtschaffenheit muss geachtet werden, so wie seine Ehre mit der Einhaltung der Gesetze konform zu gehen hat. Die polizeilichen MaĂnahmen zur Erhaltung der inneren Sicherheit werden penibel beschrieben. Es ist selbstverstĂ€ndlich, dass die Stadtwache die Ein- und Ausreise kontrolliert, dass die Wirtsleute die Meldezettel ordnungsgemÀà abliefern. Die Polizei ist bei Verbrechen angehalten, âNachsuchungenâ anzustellen. Bei Mord, Einbruch, Ausbruch von Gefangenen hat die Sturmglocke zu lĂ€uten. FlĂŒchtigen Verbrechern darf die Post keine Pferde ausfolgen, Steckbriefe sollen die Ausforschung erleichtern. Vorschubleistung fĂŒr Verbrechen muss durch Verordnungen und Vorschriften verhindert werden. ZufĂ€lle und UnfĂ€lle sollen möglichst vorbeugend ausgeschaltet werden, zum Beispiel durch ausreichende StraĂenbeleuchtung, die bei Naturkatastrophen PlĂŒnderungen zu verhindern hilft. Dass die vorbeugenden und im Nachhinein aufklĂ€renden MaĂnahmen der Staatsgewalt alle auf der Grundlage der Gesetze und Verordnungen zu geschehen haben, setzt Sonnenfels voraus. Mit SchĂ€rfe wendet er sich gegen die unlautere und gesetzlich nicht abgesicherte Methode der geheimen Ausforschung und weiĂ sich damit einer Meinung mit seinem Vorbild Montesquieu, dessen Profil als Titelkupfer sein Buch ziert. Das Neue, das Sonnenfels einbringt, ist der Vorschlag, die âGeheimenâ zu Beamten zu machen. Denn dann sind sie ihrerseits kontrollierbar, stehen nicht nur im gesicherten Sold, sondern auch unter dem Kodex des Staatsangestellten, was sie vielleicht nicht vor Bestechung bewahrt, aber diese leichter ahndbar macht. Das ist ein gefĂ€hrliches ZugestĂ€ndnis an die Regierung. Der Staat, der alles kontrollieren darf, ist seinerseits nicht belangbar, wenn er die Aufsicht ĂŒber die BĂŒrger geheimen Organen anvertraut. Er soll sie zwar anstellen, aber insgeheim. Anders hĂ€tte die BeschĂ€ftigung keinen Sinn. So können sie auch nicht Gegenstand der Kameralistik werden. Sonnenfels kann nur allgemein auf die Denkbarkeit der Notwendigkeit geheimer Agenten eingehen. Maria Theresia, die sich ĂŒber die Einrichtungen der Pariser Polizei unterrichten lieĂ (1771), ist bei der Errichtung einer Geheimen Polizei in Ăsterreich vorsichtig. Sonnenfels hat sich zunĂ€chst durchgesetzt. 1773 ist er Mitglied der niederösterreichischen Regierung geworden, zustĂ€ndig fĂŒr die Einrichtung der Polizei. FrĂŒhere EinwĂ€nde gegen die EinfĂŒhrung der mouches, der Geheimpolizisten aus finanziellen GrĂŒnden, untermauert er mit seinen moralischen Bedenken. Es sei âmit dem Begriff der bĂŒrgerlichen Freiheit unvertrĂ€glich [âŠ], weil endlich dabey auch solche Mittel angewendet werden, welche sich mit den reinen Begriffen der Religion, mit der AnstĂ€ndigkeit der Sitten, mithin auch mit den Ă€chten GrundsĂ€tzen der Staatsverfassung kaum vereinbaren zu lassen scheinen.â3 Die von Sonnenfels vorgeschlagene und ausgearbeitete Polizeiordnung wird am 2. MĂ€rz 1776 kundgemacht â ausdrĂŒcklich mit dem Hinweis, dass den Bezirksaufsehern bei der Einschulung âdas geziemende Betragen, die Bescheidenheit und Behutsamkeit auf das nachdrĂŒcklichste anempfohlen, auch alles, was die billige Freiheit der BĂŒrger zu stöhren fĂ€hig wĂ€re, auf das schĂ€rfste untersagt ist.â4 Seinem Steckenpferd wird Rechnung getragen: Sonnenfels wird 1777 zum Illuminationsdirektor ernannt, woraufhin bis 1779 in Wien in einem Abstand von sechs Schritten von LampenanzĂŒndern gewartete Ăllaternen aufgestellt werden, die bis 1 Uhr nachts brennen. âParis und Berlin besaĂen damals nur in mondlosen NĂ€chten eine eigene Illumination.â5
Die Polizei als OrdnungshĂŒter â das ist dem Nachfolger Maria Theresias zu wenig. Seit 1782 ist Johann Anton Graf von Pergen Staatsminister in inneren GeschĂ€ften. 1785 ĂŒbertrĂ€gt ihm Joseph II. das gesamte Sicherheitswesen fĂŒr alle nicht-ungarischen Teile der Monarchie. Er ist in dieser Funktion direkt dem Kaiser unterstellt und hat stĂ€ndigen, unangemeldeten Zutritt. Nicht ohne Spott hatte er dem Kaiser vorgetragen, dass die maria-theresianische Polizei nur der âVerschönerung und GemĂ€chlichkeit, auch Ordnung bei öffentlichen Anstaltenâ6 diene. Das sollte anders werden. Am 16. November 1785 erlĂ€sst Joseph II. die von Pergen verfasste âGeheime Instrukzionâ an die Provinz-Statthalter, die erste Grundlegung der geheimen Staatspolizei. Die PrĂ€ambel ist noch ganz im Sinne der von Sonnenfels vertretenen aufgeklĂ€rten Ideologie gehalten. âNur durch gut eingeleitete Polizey-Anstalten kann die innere Ruhe, Sicherheit und Wohlfahrt des Staates gegrĂŒndet werden. Je weitschichtiger eine Monarchie ist, desto mehr liegt daran, solche Polizey-Anstalten einzufĂŒhren, die einförmig, zusammenhĂ€ngend und dadurch tauglich seyen, die Ăbersehung im Ganzen und allen Theilen bestĂ€ndig zu erhalten.â7 Abgesehen von den GegenstĂ€nden, die der âPolizeyobsichtâ unterliegen und von denen jedermann weiĂ, gibt es aber
GegenstĂ€nde, die eine dermassen geheime Absicht erfordern, daĂ nicht einmal eine Landesstelle davon wiĂen, mithin viel weniger das Publikum nur die geringste Vermuthung bekommen darf, als ob sich die Aufmerksamkeit der Polizey bis dahin erstrecke. Nur einem Landeschef kommt es zu, von diesem Theile der Polizey, was nĂ€mlich der geheime Dienst genennet wird, Wissenschaft zu haben.8
Das Vertrauen in den geheimen Dienst ist groĂ genug anzunehmen, dass er imstande ist,
durch unbemerkte NachspĂŒrungen die gefĂ€hrlichen Anlagen aller Gattung, ehe solche zur Reife kommen, zu enthĂŒllen und arbeitet mithin den heimlichen Feinden des Staates und der inneren Sicherheit um so nachdrĂŒcklicher entgegen, als diese sich lediglich gegen die öffentliche Aufsicht sicherstellen und nicht wissen können, daĂ sie insgeheim beobachtet werden.9
Es ist eine hauptsĂ€chlich innenpolitische MaĂnahme. Die Kontrolle richtet sich zunĂ€chst gegen die eigenen Beamten, das MilitĂ€r, den Klerus. Bei den Beamten sollen Korruptionsverdacht, Auslandskontakte, Amtsverschwiegenheit beobachtet werden. Die MilitĂ€rkontrolle soll hauptsĂ€chlich Geheimnisverrat an auslĂ€ndische MĂ€chte ahnden. Bei der Geistlichkeit ist auf die âdem Regenten schuldige UnterwĂŒrfigkeitâ10 und die Beachtung der Interessen des Staates in den Predigten zu achten. Es fĂ€llt nicht in die ZustĂ€ndigkeit des geheimen Dienstes in den Provinzen, die auslĂ€ndischen MĂ€chte zu beobachten, ĂŒber deren Interessen und Absichten man durch die von alters her eingerichtete Briefkontrolle ausreichend unterrichtet zu sein glaubt. Dagegen muss darauf geachtet werden, âob nicht von Auslanden verdĂ€chtige Leute, falsche Werber, Spione, KreditspapierverfĂ€lscher u. dgl. sich einschleichen, denen alles Ernstes und unablĂ€ssig nachzuspĂŒren und sowohl auf die Entdeckung ihrer heimlichen Unthaten als auf die Habhaftwerdung ihrer Personen, dann ihrer Mitschuldigen, Bedacht zu nehmen ist.â11 Vorrangig soll auch die Bevölkerung beobachtet werden. âNicht minder muĂ die Polizey insgeheim nachforschen, was im Publikum von dem Monarchen und seiner Regierung gesprochen werde, wie das Publikum in diesem Punkte von Zeit zu Zeit gestimmt sey, ob...