
Waffenrecht im Wandel
Sorgfalts- und Erlaubnispflichten - Verbote - Straf- und Verwaltungsprozess
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Waffenrecht im Wandel
Sorgfalts- und Erlaubnispflichten - Verbote - Straf- und Verwaltungsprozess
About this book
Einzelbeiträge ausgewiesener Experten auf dem Gebiet des Waffenrechts reflektieren drei Themenkreise des aktuellen Waffenrechts. Ausgehend von einer Darstellung des Themas Amok werden die besonderen Aufbewahrungspflichten von Waffenbesitzern darauf untersucht, ob diese einen Waffenmissbrauch zu unterbinden geeignet sind. In diesem Zusammenhang wird auch hinterfragt, an welche Genehmigungspflichten Waffenausfuhren geknüpft sind.Im zweiten Themenfaden werden Umgangs- und Führensverbote abgehandelt. Nach einer Darstellung der Feststellungsbescheide des BKA zur Einstufung von Waffen werden strafrechtliche Probleme hinsichtlich des Führens bestimmter tragbarer Gegenstände nach § 42a WaffG erörtert, bevor das Waffenrecht als Gegenstand straf- und verwaltungsrechtlicher Prozesse betrachtet wird.Der dritte Hauptaspekt des Werkes widmet sich schließlich der politischen Dimension des Waffenrechts. Namentlich Neuregelungen des Waffenrechts werden hier auf ihre vermeintlich politische Motivation untersucht und das Waffenrecht provokativ als politisches Kampfmittel hinterfragt.Die Herausgeber: Polizeirat Dr. iur. Gunther Dietrich Gade;Erster Polizeihauptkommissar Dipl.-Verwaltungswirt Edgar Stoppa.
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Information
Waffenrecht als politisches Rechtsgebiet - Versuch einer systemtheoretisch-verfassungsrechtlichen Begründung legislativer Beobachtungspflichten im Waffenrecht
1. Einleitung
- Warum erscheint es politisch notwendig, schon den bloßen Besitz bestimmter Waffen zu verbieten?
- Welche Vorstellungen von der sozialen Wirklichkeit stecken beim Gesetzgeber dahinter?
- Welches Mindestmaß an Erfassung der sozialen Wirklichkeit durch die Politik verlangt insoweit das (Verfassungs-)Recht?
2. Der systemtheoretische Zusammenhang von Politik und Recht
- So sind vereinfacht ausgedrückt die maßgeblichen Kriterien der Politik typischer Weise die Kriterien der Macht (= Regierung) bzw. der Ohnmacht (= Opposition). Dementsprechend ist im Teilsystem Politik das jeweilige Streben primär danach ausgerichtet, Macht in Form von Regierungsmacht entweder zu erhalten oder zukünftig zu bekommen und vice versa Ohnmacht in Form von Opposition zu vermeiden. Um Missverständnissen vorzubeugen: Selbstverständlich verfolgt Politik auch Sachziele; Macht ist auch in der Politik in aller Regel kein Selbstzweck. Aber sie ist Mittel zum Zweck der Sachzielrealisierung. Bildlich ausgedrückt: Um in den Raum der politischen Gestaltung hineinzukommen, in welchem man seine Sachziele umzusetzen versuchen kann, muss man zuerst einmal den Schlüssel für die Türe dieses Gestaltungsraumes haben. Und dieser Schlüssel ist nun einmal die Erlangung oder Erhaltung der Regierungsmacht und die Vermeidung der Oppositionsrolle. Also muss politisches Handeln primär an der Erlangung oder Erhaltung von (Regierungs-)Macht orientiert sein.
- Im Bereich des Rechts dagegen sind die Leitkriterien des Handelns die der Gerechtigkeit bzw. der Vermeidung von Ungerechtigkeit und das rechtliche Teilsystem ist von seinem Selbsterhaltungsstreben her danach ausgerichtet, gerechte Regelungen zu schaffen und zu erhalten bzw. ungerechte zu vermeiden und ggf. zu ändern - wobei Gerechtigkeit in der Regel orientiert ist an einem angemessenen Ausgleich der Entfaltung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern.
- In der Struktur des Teilsystems Politik erscheint eine gesetzgeberische Maßnahme dann sinnvoll, wenn sie aus der Sicht der Regierung der Machterhaltung bzw. aus der Sicht der Opposition der Machterlangung dient. Da Machterhaltung und Machterlangung in einem demokratischen Staat ausschließlich über den Wähler erfolgen (unter Beachtung der Bedeutung der Massenmedien) bedeutet dies, dass gesetzgeberische Maßnahmen sich unter politischen Gesichtspunkten an ihrer (massenmedialen) Wirkung auf den Wähler messen lassen müssen und hier eine möglichst „positive“ Wirkung aus der Sicht der jeweiligen politischen Akteure anzustreben ist.
- In der Struktur des Teilsystems Rechts dagegen erscheint eine gesetzgeberische Maßnahme dann sinnvoll, wenn sie die in der Gesellschaft als schützenswert anerkannten Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit in Bezug auf das jeweilige rechtliche Themenfeld möglichst effektiv vor einer Verletzung bewahrt und entgegenstehende Rechtsgüter möglichst wenig beeinträchtigt.
- Das Teilsystem Politik ist an den rechtlichen Maßstab „verfassungsgemäß/verfassungswidrig“ gebunden;
- und im Gegenzug hat das Teilsystem Recht verfassungskonforme Gesetzesänderungen des politisch motivierten Gesetzgebers bei der Bewertung von Recht und Unrecht zu akzeptieren: Gibt es ein verfassungskonformes neues Gesetz, so sind unter Umständen Sachverhalte, die zuvor rechtmäßig waren, zukünftig als unrechtmäßig anzusehen oder umgedreht.
3. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip als Korrektiv des (massenmedial bedingten) politischen Desinteresses an langfristigen Entscheidungsfolgen
a) Zeitlich begrenzte Aufmerksamkeit des Wählers
Table of contents
- Deckblatt
- Titelseite
- Impressum
- Inhaltsverzeichnis
- Geleitwort
- Kriminologische Auswertung von Amoktaten mit Handlungsempfehlungen für die Polizei
- Das Nationale Waffenregister
- Die Feststellungsbescheide des Bundeskriminalamtes
- Waffenrecht als politisches Rechtsgebiet - Versuch einer systemtheoretisch-verfassungsrechtlichen Begründung legislativer Beobachtungspflichten im Waffenrecht