Einsatzrecht kompakt Sachverhaltsbeurteilung leicht gemacht
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Einsatzrecht kompakt Sachverhaltsbeurteilung leicht gemacht

Zwischenprüfung erfolgreich bestehen

Patrick Lerm, Dominik Lambiase

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  1. 112 pages
  2. German
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Einsatzrecht kompakt Sachverhaltsbeurteilung leicht gemacht

Zwischenprüfung erfolgreich bestehen

Patrick Lerm, Dominik Lambiase

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Das Konzept: Das Buch zeichnet sich durch kurze Fälle aus, denen sich ein Gesetzesauszug anschließt. Die Autoren behandeln die bundespolizeiliche Aufgabenwahrnehmung anhand ausgewählter Befugnisse (aus BPolG und StPO) und Straftatbestände (StGB). Danach werden die einzelnen Voraussetzungen bzw. Tatbestandsmerkmale definiert.Mit Verständnisfragen und FormulierungsvorschlägenUnmittelbar bei den Definitionen sind Fragen formuliert, die Auszubildende in die Lage versetzen, Sachverhalte selbständig zu behandeln. Abschließend folgen Formulierungsvorschläge.Die zweite Auflage bietet...... zusätzliche Tatbestände, wie z.B.: § 23 I Nr.1 BPolG (Identitätsfeststellung zur Abwehr einer 3-stufigen Polizeigefahr)§§ 113, 114 StGB (Widerstandsdelikte)Neu ist ein Anfangskapitel, das Prüfungsschemata enthält und die wichtige Unterscheidung zwischen präventivem und repressivem Handeln erläutert.Diese Broschüre hilft...... den Anwärterinnen und Anwärtern des mittleren Polizeivollzugsdienstes bei der Vorbereitung auf die Zwischenprüfung im Fach Einsatzrecht am Ende des 1. Dienstjahres bei der Bundespolizei (BPOL).

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Information

Year
2020
ISBN
9783415067639
Edition
2
Topic
Law
Subtopic
Criminal Law
Index
Law

Kapitel 1
Grundsätze der Fallbearbeitung

1. Die Schemata

Im Verlauf der Unterrichtungen des 1. Dienstjahres werden im Einsatzrecht zwei Prüfschemata relevant: Zum einen das Schema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen (Arbeitsbegriff: Maßnahmenschema) und zum anderen das Schema zur Prüfung von Straftaten.
Diese Unterscheidung ist wichtig, weil:
Ist nach der Rechtmäßigkeit einer Maßnahme gefragt, ist folgerichtig das Maßnahmenschema zu wählen.
Ist danach gefragt, ob sich die Person strafbar gemacht hat, ist folgerichtig das Strafbarkeitsschema zu wählen.
Der Prüfungspunkt 4 des Maßnahmenschemas (Zwang) wird in diesem Buch nicht erläutert, da die Darstellung den Rahmen sprengen würde und zudem recht unübersichtlich wäre. Ausführungen zum Zwang sind enthalten in Lerm / Lambiase, Einsatzrecht kompakt – Fälle zum Recht des unmittelbaren Zwanges, erschienen im RICHARD BOORBERG VERLAG.
Merke:
Eingriffsmaßnahmen berechtigten die Polizeivollzugsbeamten, in die Rechte von Bürgern einzugreifen3. Im 1. Dienstjahr werden primär die präventiven Standardmaßnahmen aus dem Bundespolizeigesetz (BPolG) und die repressiven aus der Strafprozessordnung (StPO) behandelt.
Eingriffsmaßnahmen
präventiv (d. h. zur Gefahrenabwehr)
repressiv (d. h. zur Strafverfolgung)
Maßnahme aus dem BPolG
Maßnahme aus der StPO
Schema für die rechtliche Begründung von Eingriffsmaßnahmen4
1. Entscheidung
1.1 Entscheidung zu präventivem oder repressivem Handeln
1.2 Benennung der zu treffenden Maßnahme
2. Zuständigkeit
2.1 Sachliche Zuständigkeit
2.2 Örtliche Zuständigkeit
3. Eingriff
3.1 Befugnisnorm
3.2 Adressat
3.3 Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
Verhältnismäßigkeit
ggf.: Bestimmtheit/Möglichkeit
3.4 Besondere gesetzliche Pflichten/Formvorschriften
3.5 Feststellung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme
4. Zwang
4.1 Benennung der Art des Zwanges
4.2 Zulässigkeit der Vollstreckung
4.3 Adressat des Zwanges
4.4 Zur Anwendung unmittelbaren Zwanges berechtigte Personen
4.5 Besondere Vorschriften
Androhung
Besondere Anforderungen
4.6 Allgemeine Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
Verhältnismäßigkeit
ggf.: Bestimmtheit/Möglichkeit
4.7 Feststellung der Rechtmäßigkeit der zwangsweisen Durchsetzung dieser Maßnahme
...
Schema für die Prüfung von Straftaten
Einleitender Obersatz:
Dieser besteht aus der konkreten Tathandlung und der exakten Strafnorm aus dem Strafgesetzbuch (StGB). Die Formulierung erfolgt im Konjunktiv (Möglichkeitsform).
1. Tatbestand
Prüfung aller Tatbestandsmerkmale der in Betracht kommenden Straftat
2. Rechtswidrigkeit
Prüfung, ob ggf. Rechtfertigungsgründe
(wie z. B. Notwehr gem. § 32 StGB) vorliegen
3. Schuld
3.1 Vorsatz (Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung)
3.2 Schuldausschließungsgründe (Prüfung, ob ggf. Schuldausschließungsgründe wie z. B. § 19 StGB – Person ist unter 14 Jahre alt – vorliegen)
Ergebnis:
Hat sich die Person strafbar gemacht? (ja oder nein)

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