B. Haushaltsplanung
1. Einleitung
Ich habe in den Jahren 2009 bis 2019 eine Vielzahl von Veröffentlichungen in der Presse verfolgt und konnte feststellen, dass eine Menge von Falschdarstellungen sowie unkorrekter Interpretationen der doppischen Sachverhalte nach außen kommuniziert werden.
Die im Teil A zitierten Äußerungen stellen dabei keine Ausnahme dar. Die Ihnen vorliegende Arbeit soll die eventuell noch bestehenden Unklarheiten helfen, aus der Welt zu schaffen.
Als notwendige Hilfestellung sollten Sie die für die Doppik wichtigen gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften für das Bundesland Rheinland-Pfalz nutzen.
Praxistipp
Für das Bundesland Rheinland-Pfalz sind die folgenden Internet-Quellen wichtige
Adressen für Mandatsträger: www.statistik.rlp.de und ww.landesrecht.rlp.de.
Für die bundesweite Einführung der Doppik: www.haushaltssteuerung.de.
Im Rahmen meiner Seminartätigkeit habe ich feststellen können, dass die Qualität der Vorbereitung der Einführung in den einzelnen Verwaltungseinheiten auf unterschiedlichem Niveau stattfindet/stattgefunden hat. Schon deswegen sollten sich insbesondere die Politiker dafür einsetzen, dass ihre Verwaltungseinheit die Doppik auf qualitativ hohem Niveau praktiziert. Denn nur so lassen sich deren Vorteile auch für die Haushaltswirtschaft nutzen.
In der folgenden Darstellung wird versucht, die Abhängigkeit der einzelnen Bestandteile der Doppik voneinander aufzuzeigen, und die Auswirkungen von noch nicht erstellten Unterlagen auf die Qualität der Haushaltsplanung für das jeweilige Verwaltungsjahr der Doppik deutlich zu machen.
Abb. 1: Zeitliche Abhängigkeit der Haushaltsplanung vom Jahresabschluss41
Wie könnte eine solche Abweichung interpretiert werden?
In der Planungsphase des Jahres 2018 wird von der Verwaltung gegenüber dem Rat ein Fehlbetrag in Höhe von etwa 44 Mio. € dargestellt. Dieser Fehlbetrag hindert den Rat dann auch, weitere Projekte in die Planung aufzunehmen. Gäbe es den Jahresabschluss 2018 bereits Anfang 2019, dann wäre der Jahresüberschuss schon absehbar, die Planungen der Folgejahre könnten dann diesen veränderten Bedingungen Rechnung tragen.
Praxistipp
Durch die Ratsmitglieder muss in der Planungsphase hinterfragt werden, welcher Ansatz ist in welcher Form untersetzt (z. B. Bescheide für Zuwendungen, …). Bei der Planung können auch volkswirtschaftliche Instrumente Anhaltspunkte für die Planung zukünftiger Zeiträume geben (Prognose BIP des Landes).
In den der Doppik-Einführung vorangegangenen Ratssitzungen wurden Sachverhalte zur Doppik beraten und entschieden. Das waren u. a.: Entscheidungen zum Projekt Doppik, zur ausgewählten Software, zur externen Unterstützung durch Beratungsgesellschaften. Es wurden aber auch Entscheidungen getroffen, die Auswirkungen auf, die der Eröffnungsbilanz folgenden Haushaltsjahre haben, u. a. Festlegung der Nutzungsdauer42 (Abschreibungstabelle), Wertansätze bei Herstellungskosten; Abschreibungsmethoden, etc….
Für die Erstellung der Haushaltspläne nachfolgender Verwaltungsjahre haben diese Entscheidungen einen nicht unwesentlichen Einfluss. So wirkt das in der Eröffnungsbilanz ausgewiesene Volumen des abnutzbaren Anlagevermögens über die Abschreibungen auf die Ergebnispläne des jeweiligen Verwaltungsjahres sowie die entsprechenden Teilergebnispläne, aber auch auf die Ergebnispläne folgender Haushaltsjahre.
Praxistipp
Schauen Sie sich Ihre Sitzungsprotokolle an, die Entscheidungen zur Einführung der Doppik protokollieren. So haben Sie einen Überblick über Ratsentscheidungen und deren Inhalte. Das könnten u. a. sein: Beschluss zur Aufstellung der Eröffnungsbilanz, Entscheidung zum Ansatz der Nutzungsdauer bei abnutzbarem Anlagevermögen, Wertansatz bei aktivierten Eigenleistungen….
Sollten in einigen Kommunen/Kreisverwaltungen vor dem Einführungstermin der Doppik (Eröffnungsbilanz) noch nicht alle Vermögensgegenstände inventarisiert sein, so kann ein Ergebnishaushalt nur bedingt eine Aussage über das richtige Plan-Ergebnis geben. Auch bei den Rückstellungen sind in noch nicht allen Haushaltsplänen die als Aufwand zu buchenden Einstellungen dargestellt. Was an dieser Stelle aufgezeigt werden soll, ist das: Die sowieso mit Unsicherheiten behafteten Planzahlen, werden durch das Fehlen wichtiger Aufwandsgrößen in ihrer Wahrscheinlichkeit noch unsicherer. Das, was bereits im ersten Teil zu dieser Thematik aufgezeigt wurde, bestätigt sich an dieser Stelle. Die geplanten Vorlaufzeiten für die Einführung der Doppik waren häufig zu gering bemessen. Es kann sich für folgende Haushaltsjahre nur positiv auswirken, wenn die Abfolge der Tätigkeiten bei der Haushaltsplanung, der Bewirtschaftung und des Jahresabschlusses zeitlich dichter zusammenrücken.
Bundesweit haben sich die als Vorteile der Doppik gegenüber der Kameralistik ausgewiesenen Sachverhalte bestätigt. Die Universität Hamburg hat eine Studie erstellt, deren Ergebnisse in zwei Richtungen interpretiert werden können. Die erste Betrachtungsweise schildert die Umfrageergebnisse aus der Sicht der Kämmerer, der zweite Aspekt zeigt die Einstellung der Politiker zur Doppik.43
Beide Studien im Vergleich: Die Rücklaufquoten (interessant für die Sicherheit der gemachten Aussagen) betrugen 42 % (Kämmerer) und 30,4 % (Politiker). Den Stand der Umstellung (Grundlage waren die Frage nach vorliegenden Dokumenten) ist bei den Politikern weiter fortgeschritten als bei der Kämmerer Befragung. Das kann der Tatsache geschuldet sein, dass die Politikerbefragung zwei Monate später stattfand; jedoch die Abweichung bei den vorliegenden Konzernabschlüssen ist nicht erklärbar (1,9 % Kämmerer; 22,4 % Politiker). Von beiden Gruppen werden die Generationengerechtigkeit, Transparenz und Relevanz als positives Ergebnis der Einführung der Doppik benannt. Di...