Besteuerung von Geldanlagen
So versteuern Sie Ihre Kapitalanlagen
- 95 pages
- German
- ePUB (mobile friendly)
- Available on iOS & Android
Besteuerung von Geldanlagen
So versteuern Sie Ihre Kapitalanlagen
About This Book
Mit der 25 %igen Abgeltungsteuer ist grundsĂ€tzlich die Einkommensteuer auf Ihre KapitaleinkĂŒnfte abgegolten und Sie mĂŒssen dazu keine Angaben mehr in Ihrer EinkommensteuererklĂ€rung machen. Die Bank wickelt die Steuererhebung in den meisten FĂ€llen von sich aus ab, ohne dass Sie als Kapitalanleger selbst tĂ€tig werden mĂŒssen. Ziel: Die Steuer soll einfach und gleichmĂ€Ăig erhoben werden.Soweit die Theorie: TatsĂ€chlich gibt es jedoch zahlreiche GrĂŒnde, weiterhin eine Anlage KAP beim Finanzamt einzureichen, etwa, um einen ĂŒberhöhten Abzug von Abgeltungsteuer (Kapitalertragsteuer) zu korrigieren. Erzielen Sie KapitalertrĂ€ge, auf die keine Abgeltungsteuer an der Quelle einbehalten wird, sind Sie zur Abgabe der Anlage KAP verpflichtet. Das gilt z. B., wenn Sie Wertpapiere bei einer auslĂ€ndischen Depotbank verwalten oder Auslandskonten besitzen.Wir erlĂ€utern Ihnen, - welche EinkĂŒnfte weiterhin mit dem persönlichen Steuersatz belegt sind, - wie das System der Abgeltungsteuer formuliert. Hier erfahren Sie alles Wichtige beispielsweise zum Steuerabzug, dem Freistellungsauftrag, der Kirchensteuer und dem Verlustabzug, - wann die Anlage KAP abgegeben werden sollte und wann Sie Pflicht ist, - und wir unterstĂŒtzen Sie mit nĂŒtzlichen Hinweisen beim AusfĂŒllen der Steuerformulare.Neben der Frage, wann die Abgeltungsteuer greift und wie sie funktioniert, ist fĂŒr die einzelnen Kapitalanlagen wichtig, wie sie besteuert werden. Die Antwort hierauf finden Sie in unserem "ABC der Kapitalanlagen". Jede Kapitalanlage hat ihre Besonderheiten. Zwei Beispiele: - Bei Aktien sind zwar - wie bei den ĂŒbrigen Kapitalanlagen auch - keine Werbungskosten abziehbar. Dennoch gibt es einige Positionen, die den VerĂ€uĂerungsgewinn und damit die Steuer mindern, beispielsweise GebĂŒhren fĂŒr die Vermögensverwaltung.- Bei Lebensversicherungen richtet sich die Steuer u. a. nach der Vertragslaufzeit, dem Anteil des Todesfallschutzes an der Beitragssumme und dem Lebensalter des Versicherten bei FĂ€lligkeit der Versicherungssumme.