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Gesellschaftliches Engagement von Benachteiligten fördern - Band 1
Konzeptionelle Grundlagen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit
- 178 Seiten
- German
- ePUB (handyfreundlich)
- Über iOS und Android verfügbar
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Gesellschaftliches Engagement von Benachteiligten fördern - Band 1
Konzeptionelle Grundlagen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit
Über dieses Buch
Offene Kinder- und Jugendarbeit erreicht besonders benachteiligte Kinder und Jugendliche. Diese lehnen, wie man aus der Jugendforschung weiß, etablierte Politikformen ab, sind jedoch bereit, Probleme zu benennen und sich zu engagieren. Der erste Band »Gesellschaftliches Engagement von Benachteiligten fördern« belegt, dass das Handeln von Kindern und Jugendlichen immer »gesellschaftlich« ist. Diese Erkenntnis gilt es als Fachkraft anzuerkennen und aufzugreifen. Das entspricht auch dem gesetzlichen und konzeptionellen Auftrag der Jugendarbeit: Benachteiligte Jugendliche erfahren gezielt Unterstützung. Sie lernen, ihr demokratisch-gesellschaftliches Engagement in Stadtteil, Kommune und Gesellschaft wahrzunehmen und umzusetzen.
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Information
B |Konzeptionelle Grundlagen des Projekts GEBe – Förderung gesellschaftlichen Engagements als Kernaufgabe Offener Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
Im Folgenden werden die im Band 2 dargestellten methodischen Schritte zur Förderung gesellschaftlichen Engagements im Blick auf Jugendarbeitstheorien detailliert begründet. Jugendarbeit wird sich gegen ihre Kritikerinnen und Kritiker nur behaupten, wenn die Fachkräfte ihre Professionalität unter Beweis stellen können. Diese besteht aber entscheidend darin, dass sozialpädagogisches Handeln unter Nutzung wissenschaftlichen Wissens begründet und konzipiert werden kann. Deshalb sollten Fachkräfte in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit über theoretische Begriffe und Konzepte verfügen. Die folgenden Kapitel sollen den Fachkräften also als Grundlage dienen, die Kernaufgabe der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu kennen, sie auch gegenüber Kritikern begründen und verteidigen zu können und sie schließlich zusammen mit den Kindern und Jugendlichen kompetent umzusetzen.
Gesellschaftliches Engagement von Benachteiligten?
Auf Anhieb erscheint es zunächst als eine Zumutung, Offener Kinder- und Jugendarbeit die Förderung gesellschaftlichen Engagements ihrer Zielgruppen vorzuschlagen. Schon der Begriff des gesellschaftlichen Engagements wird in der Konzeptdebatte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht oder kaum verwendet, geschweige denn im fachlichen Selbstverständnis der Professionellen. In der Jugendverbandsarbeit kennt man das ehrenamtliche Engagement, und oft wird dieser Begriff verwendet für freiwillige, ehrenamtliche Tätigkeiten zum Wohle von anderen und zum Wohle der Gesellschaft insgesamt. Der Begriff riecht nach „Gutes tun“ und Altruismus, einer selbstlosen Hilfe für andere. Mit dem Begriff des ehrenamtlichen Engagements ist auch die Diskussion um die Zivilgesellschaft verbunden sowie die normative Unterstellung, solches Engagement sei für den Zusammenhalt einer Gesellschaft essenziell und deshalb besonders zu fördern.
All das schmeckt nach Sonntagsreden und Mittelschichtsorientierung. Kaum kann man sich vorstellen, dass die Gruppe, die die Offene Kinder- und Jugendarbeit am deutlichsten erreicht, also die benachteiligten Jugendlichen, eine Zielgruppe solcher Orientierung auf gesellschaftliches Engagement sein könnten. Die kulturellen Stile bürgerschaftlichen Engagements bzw. des Einsatzes für andere scheinen meilenweit entfernt von den Jugendkulturen der marginalisierten Jugendszenen. Von Armut, Diskriminierung und Bildungsentfernung gekennzeichnet, scheinen diese Kinder und Jugendlichen kaum die Richtigen zu sein, um ihnen ein Engagement in der Gesellschaft zu empfehlen. Sie wirken zu randständig, kulturell zu different, vielleicht gar zu problembelastet und aggressiv, um sie sich etwa als Ehrenamtliche in klassischen Vereinen vorstellen zu können. Ihnen fehlt das soziale und kulturelle Kapital, um hier mitmachen zu können; sie passen nicht zum Habitus des gewohnten bürgerschaftlichen Engagements und seiner tragenden Milieus.
Für den Alltag stellen sich jedoch – so scheint es wenigstens – ganz andere Probleme und Aufgaben: Das Leben vieler benachteiligter Kinder und Jugendlicher, die Offene Kinder- und Jugendarbeit besuchen, ist geprägt von Schulproblemen, Armut, Problemen mit Drogen und Gewalt, Konflikten untereinander, familiärer Zerrüttung, staatlichen Erziehungshilfen und Transferleistungen. Insgesamt sieht die Zukunft dieser Kids düster aus und ihre gesellschaftliche Integration ist gefährdet. Damit konfrontiert, widmen sich die Fachkräfte besonders der Aufgabe, diese Kinder und Jugendlichen erstmal in einer sehr grundsätzlichen Lebensbewältigung zu unterstützen, ihre Desintegration zu verhindern und gesellschaftliche Integration zu ermöglichen. Es scheint also mehr um die Frage zu gehen, wie man diese Jugendlichen trotz ihrer Desintegrationsrisiken überhaupt in der Gesellschaft halten kann, als sie ausgerechnet noch zu einem gesellschaftlichen Engagement anzuhalten.
Will man dennoch der Offenen Kinder- und Jugendarbeit die Förderung gesellschaftlichen Engagements für ihre benachteiligten Gruppen vorschlagen, müsste man zum einen erklären können, was denn mit diesem Konzept gemeint ist und wie überhaupt ein Bezug der marginalisierten Jugendlichen mit ihren Lebenswelten zu diesem Thema hergestellt werden könnte.

Das soll hier geschehen, indem ein spezifischer Begriff von gesellschaftlichem Engagement ausgearbeitet wird, der zeigt, dass darunter die klassischen Zielsetzungen und Aufgaben Offener Kinder- und Jugendarbeit gefasst werden können. Es wird weiter argumentiert, dass diese Form der Kinder- und Jugendarbeit sich breit als politische Demokratiebildung verstehen sollte, die auch und gerade die benachteiligten Kinder und Jugendlichen als Subjekte und als mündige Bürger und Bürgerinnen in der Demokratie thematisiert – und nicht als eine, die sich vorrangig auf ihre Problemstellungen, riskante Lebensverhältnisse und die Aufgabe der Lebensbewältigung konzentriert oder reduziert. Dieses Konzept zu entfalten und methodische Handlungsprinzipien dafür vorzuschlagen, sind Aufgabe und Inhalt des folgenden Textes.
Gesellschaftliches Engagement als Aufgabe der OKJA
Der § 11 (1) SGB VIII fasst die Aufgabe der Jugendarbeit folgendermaßen zusammen: „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“
Das Ziel von Kinder- und Jugendarbeit ist die Befähigung zur Selbstbestimmung, also zur Entwicklung zu einem mündigen Subjekt, das sich verantwortlich und engagiert in einer demokratischen Gesellschaft beteiligt. Kinder und Jugendliche sollen gesellschaftlich mitverantworten, das heißt auch mitentscheiden und sich aktiv, eben engagiert in die Gesellschaft einbringen. Es wird ein Zusammenhang hergestellt zwischen der Entwicklung zu einem selbstbestimmten Subjekt und dessen gesellschaftlich engagiertem Mithandeln: Einerseits soll eine individuelle Freiheit zur selbstbestimmten Gestaltung der eigenen Person und des eigenen Lebens möglich werden, andererseits wird diese Freiheit nicht als egoistisch-ignorant verstanden, sondern sie steht in einem Bezug zur Freiheit der anderen.
Die Selbstbestimmung des Individuums soll sich im Rahmen einer gesellschaftlichen Mitverantwortung entfalten, indem die eigenen Vorstellungen, Wünsche und Betroffenheiten der Person gesellschaftlich eingebracht und in Aushandlungsprozessen mit den anderen Möglichkeiten und Lösungen für ein gemeinsames gutes Leben entwickelt werden. Das Subjekt gibt es nicht als frei schwebendes, sich selbst erzeugendes Individuum, sondern es entwickelt und entfaltet sich nur im Zusammenhang mit anderen, im Rahmen der Gesellschaft. Aus der Betonung des Zusammenhangs von Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen folgt zugleich, dass die Aufforderung zur Autonomie auch Konflikte der Kinder und Jugendlichen mit gesellschaftlichen Verhältnissen und Begrenzungen nach sich ziehen kann.
Kinder und Jugendliche nicht an Gesellschaft anpassen, sondern ihnen Mitgestaltung eröffnen
Jugendarbeit soll und will die Subjekte nicht (nur) an die Gesellschaft anpassen, sondern sie in einen aktiven, mit- und umgestaltenden Bezug zur Gesellschaft setzen. Bei der Subjektorientierung geht es darum, dass Kinder und Jugendliche in der Jugendarbeit unterstützt werden, eigenständige Vorstellungen von einem guten Leben zu entfalten und – wenn sie das wollen – mit diesen auch in einen Konflikt zu gesellschaftlichen Strukturen, Institutionen und Setzungen gehen, diese hinterfragen und ihren Eigensinn dagegen stark machen. Solche Konflikte sind aber weder individuell zu lösen noch in reiner Abgrenzung oder Abwendung von Gesellschaft. Stattdessen schlägt der Jugendarbeitsparagraph im SGB VIII vor, sie demokratisch zu bearbeiten, indem Kinder und Jugendliche befähigt werden, ihre Selbstbestimmungsvorstellungen gesellschaftlich einzubringen und darüber in eine demokratische Auseinandersetzung mit anderen zu gehen. Daraus erwächst dann auch eine Mitentscheidung und Mitgestaltung von Gesellschaft.
Jugendarbeitskonzepte verfallen dabei weder in einen Subjektidealismus, der individuelle Freiheit als unbegrenzt und machbar ansehen würde, noch in einen totalen gesellschaftlichen Determinismus, nach dem die Personen ausschließlich durch gesellschaftliche Zwänge geformt und bestimmt würden. Hingegen wird das emanzipatorische und demokratische Ideal der Kinder- und Jugendarbeit auch gegen machtvolle gesellschaftliche Bedingungen von Benachteiligung, Anpassungsdruck und Desintegration hochgehalten. Mit dem § 11 SGB VIII soll die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen so gefördert werden, dass sie möglichst stark und selbstbestimmt die gesellschaftliche Auseinandersetzung über gute und gerechte Lebensweisen führen können. Würde man dieses Ziel aufgeben, hieße das, sich den gesellschaftlichen Anpassungsmechanismen zu überlassen. Stattdessen gilt für Jugendarbeit, die Widersprüche zwischen Selbstbestimmung und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nicht zu verwischen, sondern ihre Adressatinnen und Adressaten zu unterstützen, solche Konflikte demokratisch zu führen, unabhängig davon, wie weitreichend solche Emanzipation gelingen kann.
Kinder und Jugendliche brauchen Erfahrungen echter Mitentscheidung und -gestaltung
Der § 11 SGB VIII geht davon aus, dass diese Ziele nur zu erreichen sind, wenn es Freiräume für eine solche Erfahrung der Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Mitgestaltung gibt. Deshalb soll Jugendarbeit an den Interessen der Kinder und Jugendlichen anknüpfen und ihre Umsetzung soll gemeinsam entschieden und gestaltet werden. Jugendarbeit wird zu einer Gesellschaft im Kleinen, zu einem Erfahrungsfeld demokratischer Mitentscheidung (das wird unten noch konzeptionell weiter entfaltet). In der Kinder- und Jugendarbeit zählt das, was die Beteiligten gemeinsam als ihr Wollen aushandeln und realisieren. Diese Demokratieerfahrungen sollen sich allerdings nicht auf den Binnenraum der Jugendeinrichtungen beschränken, sondern es wird deutlich darauf gezielt, dass die Kids aktiv engagierte, mitentscheidende und mitverantwortende Bürgerinnen und Bürger in einer demokratischen Gesellschaft sein können.
Das SGB VIII knüpft mit seinen Definitionen von Kinder- und Jugendarbeit an Konzepttraditionen der deutschen Jugendarbeit seit den 1960er-Jahren an. Bereits in dem Klassiker „Was ist Jugendarbeit?“ von 1964 gehen die Theoretiker davon aus, dass Jugendarbeit das Charakteristikum und die Aufgabe hat, die Beziehung zwischen Individuum und Gesellschaft reflektierbar und gestaltbar zu machen, so, „dass dabei – in der gesellschaftlichen Auseinandersetzung – die Erfahrungswelt des Einzelnen zum Vorschein kommt und sich als Inhalt der Jugendarbeit prozessual artikuliert“ (Mollenhauer 1964: 96). Jugendarbeit solle darauf zielen, „junge Leute sicherer und selbstbewusster, weil distanzierter, in ihrer gesellschaftlichen Umwelt zu machen“ und „ihr gesellschaftliches Handlungspotential zu vergrößern“ (Müller 1964: 36).
Der Jugendarbeitstheoretiker Herrmann Giesecke argumentierte schon 1965 im Blick auf die politische Bildung von Jugendlichen: „Daß jeder Mensch von einem bestimmten Alter an das gleiche Recht und auch die gleiche Chance haben soll, sich in unserem Gemeinwesen politisch zu beteiligen – dies ist fast das einzige, was wir allen Heranwachsenden im Jugendalter voraussagen können. […] Wir wissen weder, welchen Beruf der spätere Erwachsene ausüben und wie oft er ihn wechseln wird, noch, in welcher sozialen Umgebung er sich bewegen wird. Aber wir wissen, daß er bei den zu erwartenden politischen und gesellschaftlichen Änderungen so weit wie möglich Subjekt und so wenig wie nötig Objekt sein soll“ (Giesecke 1965: 179).
Dieses Zitat kann auch heute noch als gültig oder gar als verschärft relevant angesehen werden. Es verweist darauf, dass eine Normalbiografie mit kontinuierlicher Lohnarbeit und sozialer Integration für viele Menschen und besonders in Zukunft für heutige Kinder und Jugendliche unsicher geworden ist. Es kann deshalb für die Sozialpädagogik nicht mehr richtig sein, auf solch unsichere Versprechen hin zu orientieren. Stattdessen schlägt Giesecke vor, die Entwicklung der Subjekthaftigkeit und politischen Handlungsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu unterstützen. Man kann deren Integration kaum sichern, indem man sich (nur) auf ihre Einmündung in eine prekär gewordene Berufsbiografie reduziert. An die Stelle dieser Zielsetzung tritt für Giesecke die Perspektive, gesellschaftliche Integration durch das Recht auf Mithandeln und Mitentscheiden in der Demokratie für Kinder und Jugendliche realisierbar zu machen.3 Inwieweit eine ökonomische und soziale Integration möglich werden kann, bleibt offen, aber Status und Praxis als mitentscheidungsberechtigte/r Bürgerin und Bürger können zumindest Integration in die Demokratie anbieten.
Diese seit den 1960er-Jahren bestehenden Grundlagen einer Jugendarbeit, die gesellschaftliches Engagement und politische Bildung als Ziel bestimmt, wurde in den 1990er-Jahren zum Beispiel von Alber Scherr im Konzept seiner „Su...
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Impressum
- Inhalt
- Vorwort
- A | Einleitung
- B | Konzeptionelle Grundlagen des Projekts GEBe – Förderung gesellschaftlichen Engagements als Kernaufgabe Offener Kinder- und Jugendarbeit (OKJA)
- C | Erweiterung: Wissenschaftliche Erkenntnisse und konzeptionelle Grundlagen aus anderen Projekten
- Autorin und Autoren
- Inhalt Band 2
- Abstract