Kirchengemeinschaft | Church Communion
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Kirchengemeinschaft | Church Communion

Mario Fischer, Martin Friedrich, Mario Fischer, Martin Friedrich

  1. 176 pagine
  2. German
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Kirchengemeinschaft | Church Communion

Mario Fischer, Martin Friedrich, Mario Fischer, Martin Friedrich

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Kirchengemeinschaft – communio wurde zu einem Schlüsselbegriff ekklesiologischer Überlegungen in der Ökumene. Dieser Band dokumentiert ein Lehrgesprächsergebnis, das die Vollversammlung der GEKE sich 2018 zu eigen machte. Es zieht eine Bilanz der seit 1973 auf der Grundlage der Leuenberger Konkordie verwirklichten Kirchengemeinschaft und präzisiert das theologische Konzept von Kirchengemeinschaft unter Berücksichtigung der neuesten ökumenischen Diskussionen. Ferner diskutiert es die Herausforderungen, vor denen die GEKE als Gemeinschaft von Kirchen in Europa gegenwärtig steht, und zeigt Perspektiven für eine weitere Vertiefung dieser Gemeinschaft auf. Abgedruckt ist auch ein bislang kaum verfügbarer Text, der Vorüberlegungen zur Leuenberger Konkordie enthält und für das Verständnis ihres Modells wesentlich ist.Church communion – communio has become a key concept in ecclesiological deliberations in ecumenical contexts. This volume presents the result of a doctrinal conversation, adopted by the General Assembly of the CPCE in 2018, evaluating the church communion realised on the basis of the Leuenberg Agreement since its signing in 1973 and specifying the theological concept of church communion in the light of the latest ecumenical discussions. In addition, it contemplates the challenges that the CPCE currently faces as a communion of churches in Europe and suggests potential approaches to further intensifying this communion. This volume also contains a reprint of a previously scarcely available text revealing key considerations prior to the conclusion of the Leuenberg Agreement, which provides an invaluable tool for understanding this model of church fellowship.

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Informazioni

Kirchengemeinschaft – Church Communion –
Communion Ecclésiale
1
Ergebnis eines Lehrgesprächs der Gemeinschaft
Evangelischer Kirchen in Europa
Von der 8. Vollversammlung der GEKE zu eigen gemacht

Inhalt

Zu diesem Text
1Eine Bilanz: Kirchengemeinschaft als Erfahrung der Einheit der Kirche
1.1Kirchengemeinschaft in der Perspektive der Leuenberger Konkordie (1973).
1.2Die Kirche Jesu Christi (1994)
1.3Verwirklichte und gelebte Kirchengemeinschaft
1.3.1Kirchengemeinschaft wurde und wird in der GEKE als Gemeinschaft im Gottesdienst erfahren:
1.3.2Kirchengemeinschaft wurde und wird in der GEKE als Gemeinschaft im Lehren erfahren:
1.3.3Kirchengemeinschaft wurde und wird in der GEKE als Gemeinschaft wachsender Gestaltwerdung erfahren:
1.3.4Kirchengemeinschaft wurde und wird in der GEKE als Zeugnis- und Dienstgemeinschaft im heutigen Europa erfahren:
1.4Kirchengemeinschaft und Ökumene
2 Theologische Grundlagen
2.1Die Kirche als Leib Christi und Gemeinschaft der Heiligen
2.2Gemeinschaft in Wort und Sakrament
2.3Bekenntnis, Lehre und Leben
2.4Herrenmahlsgemeinschaft und Kirchengemeinschaft.
2.5Kirche und Kirchengemeinschaft als Ausdruck des Rechtfertigungsgeschehens
3 Herausforderungen: Verbindlichkeit – Rezeption – Katholizität
3.1Verbindlichkeit
3.2Rezeption
3.3Katholizität
4 Empfehlungen und Konkretionen
4.1Kirchengemeinschaft als Gottesdienstgemeinschaft
4.1.1Gottesdienstgemeinschaft und Katholizität
4.1.2Die gemeinsame Feier von Wort und Sakrament
4.2Kirchengemeinschaft als Gemeinschaft im Lehren
4.3Kirchengemeinschaft als Gemeinschaft wachsender Gestaltwerdung.
4.4Kirchengemeinschaft als Zeugnis- und Dienstgemeinschaft im heutigen Europa
5 Kirchengemeinschaft als gemeinsame ökumenische Verpflichtung
Anhang: Beteiligte des Prozesses

Zu diesem Text

1) In den beiden zurückliegenden Jahrzehnten ist der für die Leuenberger Konkordie zentrale Gedanke der Kirchengemeinschaft immer stärker in das Blickfeld der Aufmerksamkeit gerückt. Das Interesse an einer vertieften und weiterführenden Klärung dessen, was als Kirchengemeinschaft verwirklicht und gelebt wird, hat auffällig zugenommen. Die Gemeinschaft, in der sich die Mitgliedskirchen der GEKE verbunden wissen und in der sie sich als Kirche wahrnehmen, inspiriert zu wachsender Gemeinsamkeit in den Vollzügen des kirchlichen Lebens und im Zeugnis und Dienst an der Welt. Indem sie sich mit der Leuenberger Konkordie gegenseitig als Kirche anerkannt und Kirchengemeinschaft erklärt haben, haben sich die Mitgliedskirchen der GEKE dazu verpflichtet, alles aus dem Weg zu räumen, was das mit der Kirchengemeinschaft gegebene Tatzeugnis von der in Christus gegebenen Einheit der Kirche verdunkeln kann. Hinter der Frage nach den Formen weiterer Ausgestaltung der Kirchengemeinschaft kam ein Bedarf an Klärung und Vergewisserung des Einheitsverständnisses zum Vorschein, den die Mitgliedskirchen der GEKE auf dem Weg von Belfast (2001) nach Budapest (2006) und dann nach Florenz (2012) immer deutlicher gespürt haben.
2) Es handelt sich um zwei Herausforderungen. Die erste Herausforderung kommt aus der weltweiten Ökumene. Andere Kirchen fragen immer wieder, was Kirchengemeinschaft ökumenisch bedeutet und wie die Mitgliedskirchen der GEKE sie gestalten. Sie haben den Eindruck, dass sich der Gedanke der Kirchengemeinschaft nur in begrenztem Umfang zum ökumenischen Modell eigne, da er eher die Vielfalt als die Einheit der Kirchen abbilde und so zur Bestärkung des Status quo tendiere. Die zweite Herausforderung kommt aus dem Kreis der Mitgliedskirchen selbst. Die evangelischen Kirchen Europas haben erkannt, dass sie enger zusammenarbeiten müssen, wenn sie mit ihrem Zeugnis in der Öffentlichkeit Europas gehört werden wollen. In der gegenwärtigen Situation gesellschaftlicher und politischer Transformationen kann die zwischen den Mitgliedskirchen der GEKE bestehende Kirchengemeinschaft nicht einfach auf ihren Kern, die gottesdienstliche Gemeinschaft in Verkündigung und Sakrament sowie kontinuierliche Lehrgespräche, beschränkt werden. Es waren neue Arbeitsfelder zu erschließen und Vernetzungen und Organisationsformen qualitativ weiterzuentwickeln.
3) Beide Herausforderungen haben den Rat der GEKE und die 7.Vollversammlung in Florenz (2012) dazu bewogen, das Thema Kirchengemeinschaft zum Gegenstand eines Lehrgesprächs zu machen. In diesem Lehrgespräch sollte »dem positiven Potenzial und der Sichtbarkeit der Kirchengemeinschaft besonderes Augenmerk gegeben« werden und »auch die theologische Klärung der Verbindlichkeit und die rechtlichen Implikationen der Kirchengemeinschaft beachtet werden«. Der nachfolgende Text bietet die Ergebnisse dieses Lehrgesprächs.

1Eine Bilanz: Kirchengemeinschaft als Erfahrung der Einheit der Kirche

1.1Kirchengemeinschaft in der Perspektive der Leuenberger Konkordie (1973)

4) Mit der Leuenberger Konkordie ist »Kirchengemeinschaft« zu einem Leitbegriff des ekklesiologischen und ökumenischen Selbstverständnisses der evangelischen Kirchen in Europa geworden.
5) Die der Konkordie zustimmenden evangelischen Kirchen verschiedenen Bekenntnisstandes haben »aufgrund ihrer Lehrgespräche unter sich das gemeinsame Verständnis des Evangeliums«, wie es in der Konkordie ausgeführt wird, festgestellt (LK 1). Das hat es ihnen ermöglicht, »Kirchengemeinschaft zu erklären und zu verwirklichen« (ebd.).
6) Die Konkordie folgt den in Confessio Augustana VII genannten Kriterien für die Einheit der Kirche. Die Übereinstimmung im Verständnis des Evangeliums und die einvernehmliche Klärung dessen, was die Kirchen zu Taufe und Abendmahl gemeinsam sagen können, bilden die Voraussetzung für die »Gemeinschaft an Wort und Sakrament« (LK 29). Die Vielfalt von gottesdienstlichen und ekklesialen Gestaltungsformen steht der Einheit nicht im Weg, wenn sich diese Vielfalt am gemeinsamen Verständnis des Evangeliums bewähren lässt.
7) Die mit der Zustimmung zur Konkordie erfolgende Erklärung der Kirchengemeinschaft besteht aus folgenden Elementen:
»a) Sie [die Kirchen] stimmen im Verständnis des Evangeliums, wie es in den Teilen II und III [der Konkordie] Ausdruck gefunden hat, überein.
b) Die in den Bekenntnisschriften ausgesprochenen Lehrverurteilungen betreffen entsprechend den Feststellungen des Teils III nicht den gegenwärtigen Stand der Lehre der zustimmenden Kirchen.
c) Sie gewähren einander Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft. Das schließt die gegenseitige Anerkennung der Ordination und die Ermöglichung der Interzelebration ein.
Mit diesen Feststellungen ist Kirchengemeinschaft erklärt. Die dieser Gemeinschaft seit dem 16. Jahrhundert entgegenstehenden Trennungen sind aufgehoben. Die beteiligten Kirchen sind der Überzeugung, dass sie gemeinsam an der einen Kirche Jesu Christi teilhaben und dass der Herr sie zum gemeinsamen Dienst befreit und verpflichtet.« (LK 31–34)
Dabei ist die Anerkennung der Ämter im gemeinsamen Verständnis von Wort und Sakrament begründet und folgt aus ihm.
8) Mit der Erklärung der Kirchengemeinschaft stellt sich die Aufgabe ihrer Verwirklichung. Das geschieht »im Leben der Kirchen und Gemeinden«: »Im Glauben an die einigende Kraft des Heiligen Geistes richten sie ihr Zeugnis und ihren Dienst gemeinsam aus und bemühen sich um die Stärkung und Vertiefung der gewonnenen Gemeinschaft.« (LK 35) Damit werden gemeinsames Zeugnis des Evangeliums und gemeinsamer Dienst aus dem Evangelium zu entscheidenden Merkmalen gelebter Kirchengemeinschaft.
9) Daneben bildet theologische Weiterarbeit in Form von Lehrgesprächen (und gemeinsamen theologischen, ethischen und liturgischen Projekten) für die Kirchen der GEKE ein entscheidendes Element gelebter Kirchengemeinschaft. Dazu heißt es in LK 38: »Das gemeinsame Verständnis des Evangeliums, auf dem die Kirchengemeinschaft beruht, muss weiter vertieft, am Zeugnis der Heiligen Schrift geprüft und ständig aktualisiert werden.«
10) Gelebte Kirchengemeinschaft hat organisatorische und kirchenrechtliche Implikationen. In der Konkordie werden diese allerdings nur angedeutet und es wird zur Behutsamkeit geraten (vgl. LK 42–45).
11) Gelebte Kirchengemeinschaft blickt über sich hinaus; die an ihr beteiligten Kirchen »handeln aus der Verpflichtung heraus, der ökumenischen Gemeinschaft aller christlichen Kirchen zu dienen« (LK 46) und hoffen, »dass die Kirchengemeinschaft der Begegnung und Zusammenarbeit mit Kirchen anderer Konfessionen einen neuen Anstoß geben wird« (LK 49).

1.2Die Kirche Jesu Christi (1994)

12) Mit der Studie Die Kirche Jesu Christi (KJC; Leuenberger Texte 1, [1995] 42012) hat die Vollversammlung der Leuenberger Kirchengemeinschaft 1994 in Wien die grundlegenden Auffassungen des evangelischen Verständnisses der Kirche dargelegt und die ekklesiologischen Prinzipien verdeutlicht, von denen die Signatarkirchen sich im ökumenischen Dialog leiten lassen.
13) Die Studie unterscheidet zwischen Grund, Gestalt und Bestimmung der Kirche: »Der Grund der Kirche ist das Handeln Gottes zur Erlösung der Menschen in Jesus Christus. Subjekt dieses Grundgeschehens ist Gott selbst und folglich ist die Kirche Gegenstand des Glaubens. Weil Kirche Gemeinschaft der Glaubenden ist, gewinnt ihre Gestalt geschichtlich vielfältige Formen. Die eine geglaubte Kirche (Singular) ist in unterschiedlich geprägten Kirchen (Plural) verborgen gegenwärtig. Die Bestimmung der Kirche ist ihr Auftrag, der ganzen Menschheit das Evangelium vom Anbruch des Reiches Gottes in Wort und Tat zu bezeugen.« (KJC, Einleitung, 4).
14) Das Geschehen, das Kirche überhaupt zur Kirche macht und allem menschlichen Reagieren und Agieren vorausgeht, ist das rechtfertigende, befreiende Handeln Gottes, das in der Predigt des Evangeliums zugesprochen und in den Sakramenten zugeeignet wird. Als Zeugin des Evangeliums in der Welt ist die Kirche zum »Instrument Gottes zur Verwirklichung seines universalen Heilswillens« bestimmt (KJC I. 3.2). Sie darf in dieser Funktion nicht an die Stelle Jesu Christi treten wollen: »Sie wird dieser Bestimmung gerecht, indem sie in Christus bleibt, dem unfehlbaren einzigen Instrument des Heils.« (KJC I. 3.2).
15) Die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche existiert in den erfahrbaren Kirchen – dort, wo in Wahrheit Wort und Sakrament gefeiert werden. Dazu gehört das für die Kirche konstitutive geordnete Amt (KJC I. 2.5.1.2...

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