Aufgaben und Lösungen aus Zweiten Juristischen Staatsprüfungen in Bayern im Öffentlichen Recht
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Aufgaben und Lösungen aus Zweiten Juristischen Staatsprüfungen in Bayern im Öffentlichen Recht

aktualisiert und publiziert in den Bayerischen Verwaltungsblättern (BayVBl.) 2014/2015

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Aufgaben und Lösungen aus Zweiten Juristischen Staatsprüfungen in Bayern im Öffentlichen Recht

aktualisiert und publiziert in den Bayerischen Verwaltungsblättern (BayVBl.) 2014/2015

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About this book

Aufgaben und Lösungen aus Zweiten Juristischen Staatsprüfungen in Bayern im Öffentlichen Rechtaktualisiert und publiziert in den Bayerischen Verwaltungsblättern (BayVBl.)2014/2015Das E-Book enthält vier Prüfungsaufgaben mit Lösungen zum Öffentlichen Recht in Bayern zur Vorbereitung auf das Zweite Examen. Alle Lösungshinweise wurden vor der Publikation im jeweiligen Heft der Bayerischen Verwaltungsblätter (BayVBl.) nochmals überprüft und gegebenenfalls bearbeitet. Die Lösungen sind somit auf dem Stand der Erstpublikation in den BayVBl. Die Reihenfolge der Aufgaben und Lösungen entspricht der zeitlichen Reihenfolge des Erscheinens in den Bayerischen Verwaltungsblättern.Studenten und Referendaren in Bayern steht damit eine unverzichtbare Sammlung freigegebener und veröffentlichter Examensklausuren zur Verfügung. Ob im Klausurenkurs in AG-Gruppen oder bei der individuellen Vorbereitung - wer diese Klausuren durchgearbeitet hat, kann wesentlich entspannter in die Prüfung gehen.

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Information

Year
2014
eBook ISBN
9783415055919
Edition
2
Topic
Law
Index
Law

Aufgabe 9 der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2010/1

(Arbeitszeit: 5 Stunden)
Am 18. Juni 2010 sucht der erste Bürgermeister der oberbayerischen Gemeinde Hagelfing, Xaver Moser, die Kanzlei von Rechtsanwalt Dr. Josef Berger auf und schildert folgenden Sachverhalt:
„Seit Jahren veranstaltet der ortsansässige Verein zur Pflege von Kultur und Brauchtum in Hagelfing immer am ersten Wochenende im Juli das ,Bierfest‘ auf seiner so genannten Starkbierwiese. Die Starkbierwiese ist ein unbebautes Gelände südlich der Straße zur Nachbargemeinde Moosham. Der Name ,Bierfest‘ ist eigentlich nicht richtig, denn das Fest ist vor allem ein Treffen der Blasmusikkapellen aus unserer Gegend. Früher hat alles unter freiem Himmel stattgefunden; seit ein paar Jahren stellt der Verein ein Festzelt mit ungefähr 800 Sitzplätzen auf. Im Zelt spielen dann die Musikkapellen. Natürlich ist im Zelt auch ein Bierausschank und es gibt an verschiedenen Ständen etwas zu essen. Der Verein beantragt für das Fest bei uns immer eine Erlaubnis, für den Freitag von 18.00 – 24.00 Uhr, für den Samstag von 12.00 – 24.00 Uhr und für den Sonntag von 12.00 – 20.00 Uhr. Ich glaube, wegen des Zeltes muss noch eine eigene Anzeige beim Landratsamt gemacht werden; damit haben wir aber nichts zu tun. Seit Jahren verwenden wir den gleichen Bescheid, mit dem wir das Fest erlauben. Den Bescheid, von dem ich Ihnen einen Abdruck mitgebracht habe, haben wir auch heuer wieder so abgeschrieben und dem ersten Vereinsvorsitzenden, Augustin Blatter, in die Hand gedrückt. Das war am 4. Mai 2010; das geht bei uns immer ganz formlos.
Probleme hat es nie gegeben. Dieses Jahr ist es aber anders: Wir haben für das Gebiet nördlich der Straße nach Moosham gegenüber der Starkbierwiese des Vereins ein Neubaugebiet ausgewiesen. Dort haben auch Leute von auswärts Grundstücke gekauft; es ist schon viel gebaut worden. Vor einigen Wochen haben ein paar Leute aus dem Neubaugebiet bei uns vorgesprochen, die Eheleute Butt und die Frau Patitz waren auch dabei. Sie haben gesagt, dass jetzt das Fest nicht mehr stattfinden darf, weil es sie zu sehr stören würde. Weil wir keinen Streit wollten, haben wir ihnen den Erlaubnisbescheid vom 4. Mai 2010 vorsichtshalber gar nicht zugeschickt. Jetzt haben wir auf einmal vom Verwaltungsgericht München diesen ,Antrag nach § 123 VwGO‘ zugeschickt bekommen, den ich Ihnen auch mitgebracht habe.
Ich weiß nur, dass die anderen Gemeinden für solche Feste dieselben Zeiten festsetzen. An zwei Abenden im Jahr, heißt es, darf es auch mal lauter sein; das würden auch die Verwaltungsgerichte immer so sehen. Das Bierfest ist sowieso das einzige Fest, das es bei uns in der Gemeinde gibt. Auf das erste Juliwochenende freuen wir uns schon lange vorher; das hält sich jeder frei, weil man da alle treffen kann und einfach eine gute Stimmung ist. Wo kämen wir denn hin, wenn man dann nicht mal mehr bis Mitternacht feiern dürfte? Um Mitternacht ist wirklich Schluss; daran haben sich immer alle Besucher gehalten. Auch die Leute aus dem Neubaugebiet haben bestimmt gewusst, dass gegenüber auf der Starkbierwiese das Fest stattfindet; unser Bebauungsplan heißt sogar ,Neubaugebiet an der Starkbierwiese‘. Ein starkes Stück ist auch, dass das Fest gleich ganz verboten werden soll.
Der Verein hat von dem Eilantrag auch schon erfahren und ist so verärgert darüber, dass er nicht einsieht, weshalb er sich an die Auflagen in Ziff. 2.2. bis 2.4. unseres Bescheides halten soll. Sie sagen, bei manchen Auflagen wüssten sie gar nicht, was genau sie eigentlich tun sollten. Was die Leute auf dem Heimweg machten, würde sie sowieso nichts angehen. Außerdem hätten sie jetzt mal ins LStVG geschaut und eigentlich bräuchten sie, seit sie das Festzelt aufstellten und nicht mehr Leute kämen als in dem Zelt Platz hätten, von uns gar keine Erlaubnis mehr für das Bierfest. Der Verein möchte jetzt selbst bei Gericht einen ,Eilantrag‘ stellen wegen der genannten Auflagen und wegen der Zwangsvollstreckung. Aber eigentlich können die doch gar nichts mehr dagegen machen, weil schon über ein Monat vergangen ist, seit wir Augustin Blatter den Bescheid gegeben haben. Zum Glück haben wir die Ersatzvornahme angedroht; da könnten wir doch notfalls die Auflagen selbst durchsetzen.
Prüfen Sie bitte die ganze Angelegenheit und teilen Sie uns Ihre Überlegungen schriftlich mit. Wir möchten gerne wissen, ob der bei Gericht gestellte Antrag nach § 123 VwGO Erfolg haben kann. Weil wir das Fest ja auch künftig stattfinden lassen wollen, interessiert uns auch, ob die Eheleute Butt und Frau Patitz eventuell mit einer verwaltungsgerichtlichen Klage erfolgreich gegen unseren Bescheid vorgehen oder den Erlass von Anordnungen zu ihrem Schutz erwirken könnten. Machen Sie uns auch Vorschläge, was wir an dem Bescheid ändern oder ergänzen oder neu fassen könnten, damit der Bescheid auch bei einem eventuellen Hauptsacheverfahren vor Gericht hält.
Teilen Sie uns auch mit, ob der Verein seinerseits bei Gericht Rechtsschutz gegen die in Ziff. 2.2. bis 2.4. des Bescheides festgesetzten Auflagen beantragen kann, mit welchen Rechtsbehelfen er vorgehen könnte und wie Sie die Erfolgsaussichten beurteilen. Schreiben Sie uns auch insofern, was wir an dem Bescheid ändern oder ergänzen oder verbessern könnten, damit der Verein die Auflagen beim Fest 2010 auf jeden Fall einhalten muss und wir ihn gegebenenfalls dazu zwingen können“.
in Oberbayern
(…) Hagelfing
An den
Verein zur Pflege von Kultur und Brauchtum in Hagelfing e. V.
Herrn ersten Vorsitzenden
Augustin Blatter
(…) Hagelfing
Vollzug des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG)
hier: Bierfest auf der Starkbierwiese 2010
Die Gemeinde Hagelfing erlässt folgenden
Bescheid:
1.
Dem Verein zur Pflege von Kultur und Brauchtum in Hagelfing e. V., vertreten durch den ersten Vorsitzenden Augustin Blatter, wird die Erlaubnis erteilt, von Freitag, 2. Juli 2010, bis Sonntag, 4. Juli 2010, auf seiner Starkbierwiese das traditionelle Bierfest abzuhalten.
2.
Es werden folgende Auflagen festgesetzt:
2.1.
Betriebszeiten sind:
Freitag, 2. Juli 2010: 18.00 bis 24.00 Uhr
Samstag, 3. Juli 2010: 12.00 bis 24.00 Uhr
Sonntag, 4. Juli 2010: 12.00 bis 20.00 Uhr
Die Ausschankzeit endet jeweils eine halbe Stunde vor Betriebsende.
2.2.
Es ist Ordnungspersonal in ausreichender Anzahl vor...

Table of contents

  1. Cover
  2. Titel
  3. Impressum
  4. Inhalt
  5. Aufgabe 10 der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2009/2
  6. Lösungsskizze zur Aufgabe 10 der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2009/2
  7. Aufgabe 8 der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2009/2
  8. Lösungsskizze zur Aufgabe 8 der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2009/2
  9. Aufgabe 9 der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2010/1
  10. Lösungsskizze zur Aufgabe 9 der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2010/1
  11. Aufgabe 8 der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2010/2
  12. Lösungsskizze zur Aufgabe 8 der Zweiten Juristischen Staatsprüfung 2010/2
  13. Reihenanzeigen