Factoring boomt, und dies seit Jahren in einem Umfang wie kaum eine andere Finanzdienstleistung in Deutschland: Derzeit werden knapp sieben Prozent des gesamten deutschen Bruttoinlandsproduktes ĂŒber Factoring abgewickelt, und die Mitgliedsunternehmen im Deutschen Factoring-Verband e.V., welche rund 98 Prozent des Marktvolumens abdecken, bedienten 2016 ĂŒber 27000 Kunden. Als Factoring vor fast 50 Jahren von wenigen Anbietern in Deutschland erstmals angeboten wurde, war diese anhaltende Erfolgsgeschichte noch nicht in AnsĂ€tzen abzusehen. Doch die Unternehmensfinanzierung hat sich in den letzten Jahren zunehmend einem starken Wandel unterzogen, und bankenergĂ€nzende Finanzierungsalternativen sind mehr und mehr gefragt.Die zunehmende Bedeutung des Factoring zeigt sich auch dadurch, dass Anbieter der Finanzdienstleistung Factoring seit Ende 2008 der Finanzaufsicht durch BaFin und Deutsche Bundesbank unterstehen. Die Autoren des "Handbuch Factoring" haben diese Entwicklung zum Anlass genommen, die Finanzdienstleistung Factoring zusammenfassend sowohl aus historischer, rechtlicher als auch ökonomischer Sicht darzustellen und in dieser zweiten Auflage um gewisse Aspekte zu ergĂ€nzen. Diese Ăbersicht zum Factoring geht somit nicht nur auf Entwicklungen der letzten Jahre ein, sondern zeigt auch aktuelle Fragestellungen zum Factoring auf und bietet sich somit als grundlegende und umfassende Informationsquelle zum Factoring an.

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Factoring-Handbuch
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Subtopic
Banken & Bankwesen1Factoring â was ist das?
1.1Historischer Abriss
Die erste Frage, die sich viele Personen stellen, wenn sie zum ersten Mal von Factoring hören oder lesen, betrifft die Definition des Factoring: Was bedeutet beziehungsweise beinhaltet Factoring eigentlich? Vereinfacht und verkĂŒrzt zusammengefasst bezieht sich der heutige Begriff des Factoring in Deutschland auf eine Finanzdienstleistung, bei der ein Unternehmen seine (Geld-)Forderungen aus dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen gegen seine Kunden fortlaufend an ein Factoringinstitut verkauft und auf diese Weise sofort LiquiditĂ€t unmittelbar aus seinen AuĂenstĂ€nden erhĂ€lt.4
Diese moderne Form des Factoring basiert auf einer Entwicklung ĂŒber mehrere Jahrhunderte hinweg, die im Folgenden zusammengefasst werden soll, da auch dieser historische Kontext fĂŒr das VerstĂ€ndnis des heutigen Factoring wichtig ist.
Der Begriff âFactoringâ basiert auf dem lateinischen Verb âfacereâ, welches unter anderem tun, handeln, ausĂŒben oder herstellen bedeutet. Interessanterweise besteht hier eine Ăhnlichkeit zum Wort âAgentâ, das vom lateinischen Verb âagereâ abgeleitet ist, welches unter anderem ebenfalls tun, ausfĂŒhren, handeln oder tĂ€tig sein bedeutet. In der historischen Ăbersicht zeigt sich zeitweise ein Ă€hnliches VerstĂ€ndnis der beiden Begriffe âFactorâ und âAgentâ â beide vertreten eine andere (natĂŒrliche oder juristische) Person, vor allem in Handelsangelegenheiten.5
Doch auch wenn der Begriff des Factoring lateinische UrsprĂŒnge aufweist und aus dem Englischen entlehnt ist, da das moderne Factoring seine Wurzeln im anglo-amerikanischen Rechtsraum der letzten ungefĂ€hr 250 Jahre hat, so reicht die Geschichte des Factoring weiter zurĂŒck, da sich die Idee des Factoring noch viel weiter zurĂŒckverfolgen lĂ€sst.
GlĂ€ubiger haben sich mutmaĂlich schon immer darum bemĂŒht, den Zeitraum bis zum Eingang der Zahlungen auf ihre Forderungen möglichst kurz zu halten. Bereits vor 5 000 Jahren sollen babylonische HĂ€ndler ihre Forderungen aus WarenverkĂ€ufen zu Finanzierungszwecken abgetreten haben.6 Genauso sollen Ă€hnliche Finanzierungsformen im alten Rom, also vor gut 2 000 Jahren, praktiziert worden sein.7 Die Idee hinter dem Factoring bestand somit unabhĂ€ngig vom Begriff und dem modernen Konzept des Factoring, welche sich mutmaĂlich erst viele Jahrhunderte beziehungsweise Jahrtausende spĂ€ter entwickelten.
Im 13. bis 15. Jahrhundert wurden in Norditalien Kommissionsagenten zum Warenverkauf eingesetzt, wobei diese Agenten nach und nach gegenĂŒber den HĂ€ndlern auch eine Vorfinanzierungsfunktion sowie das Ausfall- oder Delkredererisiko der Abnehmer ĂŒbernahmen.8 Ăber den Handel mit dem europĂ€ischen Festland, vor allem dem Textilhandel, gelangte dieses Modell offenbar nach England, wo zum Ende des 14. Jahrhunderts in Blackwell Hall in London ein regelrechtes Zentrum fĂŒr das Factoring im Handel mit Textilwaren entstand, welches bis ins frĂŒhe 19. Jahrhundert Bestand hatte.9 Hier erfĂŒllten Factors die Funktion von Agenten oder MittelsmĂ€nnern zwischen den Textilfabrikanten und Abnehmern, gewĂ€hrten VorschĂŒsse auf die Waren und standen fĂŒr die ZahlungsfĂ€higkeit der Abnehmer ein.
Diese Entwicklungen in Norditalien und England ĂŒberschneiden sich zumindest teilweise zeitlich mit der mittelalterlichen Hanse, bekanntlich eine Vereinigung von Kaufleuten mit dem Ziel des sicheren Warentransports und der Vertretung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen. Auch hier wurde Factoring genutzt, jedoch noch nicht unter dieser Bezeichnung. Zur Zeit der Hanse unterhielten viele Kaufleute âKontoreâ in verschiedenen europĂ€ischen StĂ€dten, ĂŒber die der Warenhandel sowohl praktisch als auch finanziell abgewickelt wurde.
Die Kontore aus der Hansezeit lassen sich von ihren Aufgaben und TĂ€tigkeiten her in vielen Punkten mit den portugiesischen Handelsstationen im 15. Jahrhundert, den sogenannten âfeitoriasâ, sowie mit den âfactorijenâ der NiederlĂ€ndischen Ost-Indien Kompagnie und den âfactoriesâ der British East India Company im 17. Jahrhundert vergleichen. In diesen Handelsstationen wurden Handelswaren inspiziert, ausgewĂ€hlt, gewogen und fĂŒr den Seetransport passend verpackt. Die Agenten dieser Handelsstationen waren als Handelsvermittler tĂ€tig und vertraten somit sowohl den HĂ€ndler als auch den Abnehmer. Aus dieser Vermittlerstellung wurde mutmaĂlich der Begriff des Factoring abgeleitet, wobei sich die TĂ€tigkeit des Vermittlers, Agenten oder Factors ĂŒber die folgenden Jahrhunderte hinweg insofern verĂ€nderte, als dass sie sich vom direkten Warenverkehr weg und zur Finanzierung des Warenhandels hin entwickelte.
Das moderne Factoring, wie wir es heute kennen, entwickelte sich aus den GeschĂ€fts- und Handelsbeziehungen zwischen GroĂbritannien und den USA,10 welche gerade zum Ende des 19. Jahrhunderts florierten: Die Bevölkerung der USA nahm zu und breitete sich vor allem in westlicher Richtung aus, was auch einen zunehmenden Importhandel mit Waren aus GroĂbritannien und anderen europĂ€ischen LĂ€ndern nach sich zog, gefolgt von einem Exporthandel in die entgegensetzte Richtung. Die HĂ€ndler aus GroĂbritannien setzten dabei VerkaufskommissionĂ€re beziehungsweise âmercantile agentsâ vor Ort in den USA ein, welche auch âfactorsâ genannt wurden. Diese âfactorsâ nahmen die Waren in Empfang, ĂŒbernahmen den Vertrieb in Vertretung des (zumeist) britischen HĂ€ndlers, kĂŒmmerten sich um die Beitreibung der Kaufpreisforderungen und leiteten die Zahlungen nach Abzug einer GebĂŒhr fĂŒr ihre TĂ€tigkeit weiter an den (zumeist) britischen HĂ€ndler. Nach und nach wurde diese TĂ€tigkeit der âfactorsâ ergĂ€nzt um die Garantie fĂŒr die Bezahlung der Ware sowie um VorschĂŒsse zur Finanzierung der entstandenen, aber lang laufenden Forderungen.
Als der Warentransport aufgrund des technischen und infrastrukturellen Fortschritts zĂŒgiger wurde, wurden Kommission und Lagerhaltung von Waren durch die âfactorsâ ĂŒberflĂŒssig, der Bedarf nach Finanzierung und Absicherung gegen ZahlungsausfĂ€lle blieb jedoch bestehen. Aufgrund dieser VerĂ€nderung ersetzte die Forderungsabtretung den Verkauf auf Kommission: Der britische HĂ€ndler beziehungsweise Exporteur trat seine Forderungen gegen die Abnehmer in den USA an den dortigen Factor ab, erhielt dafĂŒr Finanzierung und Ausfallrisikoschutz durch den Factor, und der Factor kĂŒmmerte sich um die Beitreibung der nunmehr ihm zustehenden Forderungen.11
In Deutschland fasste das Factoring in seiner modernen beziehungsweise heutigen Form erst Ende der 1950er beziehungsweise Anfang der 1960er FuĂ: Als âFactoring-Pionierâ in Deutschland gilt die Mittelrheinische Kundenkreditbank Dr. Horbach & Co. KG aus Mainz, die 1958 oder 1959 den ersten Factoringvertrag Deutschlands abgeschlossen haben soll.12 In den 1960ern wurden daraufhin weitere Factoringinstitute gegrĂŒndet, viele davon in Mainz und unmittelbarer Umgebung, so zum Beispiel die Internationale Factors Deutschland AG & Co. oder die Heller Factoring Bank AG, welche auch heute noch (wenn auch unter anderer Firma) im FactoringgeschĂ€ft aktiv ist.
Im Anfangsstadium des deutschen FactoringgeschĂ€fts stand vor allem die Ăbernahme von Dienstleistungsfunktionen, allen voran die Debitorenbuchhaltung, im Zentrum der Aufmerksamkeit der Factoringkunden, da Maschinenbuchhaltungen Anfang der 1960er sehr kostenintensiv waren und entsprechend qualifiziertes Personal erforderten.13 Das Angebot an verschiedenen Factoringarten wurde jedoch ĂŒber die Jahrzehnte hinweg erweitert und verfeinert, genauso wie auch die Anzahl der Factoringinstitute und -kunden konstant zunahm.
Aufgrund der wachsenden Bedeutung des Factoring und der zunehmenden Anzahl an Anbietern wurde 1974 der Deutsche Factoring-Verband e.V. in Mainz gegrĂŒndet.14 Heute gibt es 186 Factoringunternehmen,15 von denen aktuell rund 40 Mitgliedsunternehmen des Deutschen Factoring-Verbands e.V. sind, welche am Umsatz gemessen ungefĂ€hr 98 % des gesamten deutschen Factoring-Markts vertreten.
1.2Das Factoring-Dreieck (Factoringkunde, Debitor, Factor)
Die historische Ăbersicht vermag die Entwicklung des Factoring etwas zu beleuchten, jedoch erklĂ€rt sie den Inhalt des Factoring als moderne Finanzdienstleistung in Deutschland eher unzureichend. Um den Fragen, was Factoring eigentlich genau bedeutet beziehungsweise beinhaltet und welche Parteien im Factoring involviert sind, genauer nachzugehen, sind weitergehende ErlĂ€uterungen des Factoring im heutigen Kontext erforderlich.
Die gesetzliche Klassifizierung beziehungsweise Definition des Factoring bietet einige erste ErklĂ€rungsansĂ€tze: Bis Ende 2008 wurde das Factoring (aufsichts-)rechtlich als âentgeltlicher Erwerb von Geldforderungenâ (vgl. § 1 Abs. 3 Nr. 2 KWG) eingestuft, danach wurde eine gesetzliche Definition des Factoring eingefĂŒhrt. Diese Legaldefinition des Factoring findet sich ebenfalls im KWG und umschreibt Factoring als âder laufende Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von RahmenvertrĂ€gen mit oder ohne RĂŒckgriffâ (vgl. § 1 Abs. 1 a Nr. 9 KWG).
Einfacher und etwas ausfĂŒhrlicher dargestellt beinhaltet Factoring, dass ein Unternehmen seine (Geld-)Forderungen aus dem Verkauf von Warenlieferungen und der Erbringung von Dienstleistungen gegen seine Kunden oder Abnehmer fortlaufend an ein Factoringinstitut verkauft, welches ihm einen entsprechenden Kaufpreis fĂŒr diese Forderungen zahlt. Auf diese Weise erhĂ€lt das Unternehmen aus seinen AuĂenstĂ€nden sofort und unmittelbar LiquiditĂ€t und braucht nicht darauf zu warten, dass der Debitor die Forderung zum Ende der vereinbarten Zahlungsfrist von zum Beispie...
Table of contents
- Cover
- Titel
- Impressum
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- 1 Factoring â was ist das?
- 2 Factoring im Kontext der Finanzierung deutscher Unternehmen
- 3 Factoring in Deutschland: Marktbetrachtung
- 4 Factoring im Recht
- 5 Factoring unter Finanzaufsicht â KWG
- 6 Factoring und GeldwÀscheprÀvention
- 7 Factoring und das Insolvenzrecht
- 8 Factoring in Europa
- 9 Der Deutsche Factoring-Verband
- Abbildungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Presseartikel
- Rechtsprechung
- Veröffentlichungen der deutschen Aufsichtsbehörden
- AbkĂŒrzungsverzeichnis
- Stichwortverzeichnis
Frequently asked questions
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