Band II: "Geheim-Orden und Geheim-Bünde", "Die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland", "Die Große Loge von Preußen genannt Royal York zur Freundschaft", "Neue Großenlogengründungen. Lösung von der englischen Oberhoheit".Das Thema "Freimaurerei" hat schon immer eine große Faszination auf Außenstehende ausgeübt. Nicht zuletzt deshalb, weil viele hinter dem Bund ein ungelüftetes Geheimnis vermuten. In vielerlei Hinsicht kann dieses Geheimnis hier enthüllt werden, und Sie werden feststellen, dass Vertrauen und Verschwiegenheit zwar zu den großen Tugenden der Logen gehören, das jedoch viele Fakten durchaus öffentlich gemacht werden können und sollten!Der vorliegende Reprint aus dem Jahr 1932 beinhaltet die noch heute maßgebliche und umfangreichste Geschichte der Freimaurerei. Auf über 1.300 Seiten finden Sie zahlreiche Fakten zum Thema, Portraits der bedeutendsten Freimaurer sowie viele Abbildungen.

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Information
Year
2013eBook ISBN
9783943883572
Zweites Buch
Die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland
I. Johann Wilhelm von Zinnendorf
In dem schweren Kampf, den die Freimaurerei des achtzehnten Jahrhunderts gegen das Eindringen von Alchymie, Magie und anderen geheimen Wissenschaften führte, die sich in Ordensverbindungen auslebten, wie sie im vorigen Buch geschildert sind, trat ein Mann hervor, der die widersprechendsten Urteile seiner selbst und seines Wirkens erfahren hat: Johann Wilhelm Ellenberger, genannt Kellner von Zinnendorf. Er ist von seinen Freunden wie ein Vater geliebt und verehrt, von seinen Gegnern gehaßt, verfolgt und bitter verleumdet worden. Ein Mann von starkem Willen, von unbeugsamer Rechtlichkeit und einem Drang, die reine Lehre der Freimaurerei zu ergreifen, dazu ein Naturforscher und Arzt, der in klarer Erkenntnis der Wirklichkeit alle verstiegene Mystik energisch ablehnte, und da er in den Kriegen seines Königs als Militärarzt den ganzen Jammer des erdgeborenen Menschen gesehen hatte, folgte er in schlichtem Glauben seinem Erlöser Jesus Christus für Leben und Sterben hoffnungstreu nach. Puritanisch streng gegen sich selbst, aufrecht in der Vertretung dessen, was er als Wahrheit erkannt, sogar gegenüber den Großen der Welt, konnte er gütig und liebevoll gegen Gleichgesinnte sein. Nie hat ein hilfesuchender Bruder in körperlicher oder geistiger Not vergebens bei ihm angepocht, er fand stets ein offenes Herz und eine offene Hand.
Was aber höher als all dieses steht, er schwankte nie in seiner Überzeugung, ließ nie in bezug auf die Lehre mit sich handeln bis zu dem Augenblick, da er als Meister vom Altar der Großloge Hochmittag verkünden wollte, der Hammer seiner treuen Hand entsank und der ewige Meister ihn zu höherem Lichte abrief.
Zinnendorf war am 10. August 1731 in Halle geboren, sein Vater war Friedrich August Ellenberger, Erb-, Lehn- und Gerichtsherr zu Erdeborn im Mannsfeldischen, seine Mutter Sophia Wilhelmine Kellner von Zinnendorf, Tochter des Hofrates Johann Wilhelm Kellner von Zinnendorf. Auf Grund eines Testaments seines Großvaters mußten er und sein Bruder Friedrich Wilhelm den Namen Kellner von Zinnendorf annehmen. Den ganzen Fragenkomplex um die Namensänderung hat Dr. Stephan Kekule von Stradonitz aufgeklärt, dem wir hier das Wort erteilen:
Das Testament Johann Wilhelm Kellners von Zinnendorf vom 6. Dezember 1730, veröffentlicht am 13. Dezember 1738, enthält für den Fall des Aussterbens der männlichen Nachkommenschaft des Erblassers die nachstehende Bestimmung:
„So soll in diesen Fidei Commiß Güthern meiner Tochter der Ellenbergin, ihr Sohn August Wilhelm, und dessen männliche Descendenten, und wenn auch diese ermangeln, seine Brüder, so von meiner Tochter erzeugt sind, nach dem Alter Succediren, und als Erben, denen nächstvorhergehenden Successoribus Titulo institutionis… substituiret und zu diesen Güthern berufen sein.
Gleichwie aber in solchem Fall alle diejenigen, so von der Ellenbergischen Familie zu diesen Fidei Commiß Güthern gelangen wollen, den Zinnendorffischen Nahmen, sobald sie dazu gelangen, annehmen, und sich also Kellner von Zinnendorff, sonst Ellenberg genannt, nennen und schreiben müssen, anderergestalt ich sie nicht vor Successions fähig erkenne, sondern derer Güther beraubet und solche denen, so ich ihnen nachgeordnet habe, zugewendet wissen will…“
Aus diesem Testamente wurde ein beglaubigter „Extrakt“ gefertigt und mit folgendem Immediatgesuche dem König überreicht:
„Es hat unser Groß Vater mütterlicher Seite, Johann Wilhelm Kellner von Zinnendorff ein Fidei Commissum Familiae gestiftet, und in seinen… Testament unter anderem verordnet, daß alle diejenigen, so von der Ellenbergischen Familie zu diesen Fidei Commiß Güthern gelangen wollen, den Zinnendorffischen Nahmen, sobald die darzu gelangen, annehmen, und sich also Kellner von Zinnendorff, sonst Ellenberg genannt, nennen und schreiben müssen, anderergestalt ich sie nicht vor Successions fähig erkenne, sondern derer Güther beraubet und solche denen, so ich ihnen nachgeordnet habe, zufallen sollen; a) wie solches die Beylage sub. a mit mehrern besagt. Da nun das Zinnendorffsche Fidei Commiß auf mich, Friedrich Wilhelm Ellenberg gekommen ist, und ich alfo nach dem Willen und der ausdrücklichen Verordnung des Stiffters desselben, den Nahmen Kellner von Zinnendorff annehmen muß. Ich, Johann Wilhelm Ellenberger, aber nach meinem vorgedachten Bruder, der nächste Successor in fidei Commisso bin, und dahero ebenfalls nöthig erachte, den Zinnendorffschen Nahmen anzunehmen; So haben wir beyde Gebrüdern Ellenberger vor uns und unsere eheliche Leibes Erben die Confirmation des Adel bey Annehmung des Zinnendorffschen Nahmens hierdurch suchen und Ew. Königl. Mayst. allerunterthänigst bitten sollen:
Die allerhöchste Königl. Gnade vor uns zu haben, und vor uns und unsere eheliche Leibes Erben, den Adel unter dem Nahmen Kellner von Zinnendorf, sonst Ellenberg genannt, praestitis praestandis uns zu conferiren, uns zu bestätigen, auch zu unsrer Legitimation uns einen Adel Briefs ausfertigen zu laßen.
Wir verharren…
gez. Friedrich Wilhelm und Johann Wilhelm Gebrüdern die Ellenberge.“
Auf dieses Gesuch erging unter dem 15. September 1763 eine Kabinettsorder, deren Konzept nicht zu ermitteln ist, weder im Kgl. Geheimen Staatsarchiv zu Berlin, noch im Staatsarchiv zu Magdeburg, noch im Archiv der Regierung zu Merseburg, deren Inhalt man aber durch eine zweite Eingabe der Brüder Ellenberg (oder Ellenberger) an den König mit voller Klarheit erkennen kann.
Diese zweite Eingabe lautet:
„Obgleich Ew. Königl. Mayst. vermöge beyliegenden Original Cabinet Schreibens vom 15. hujus uns die allergnädigste Erlaubnis ertheilet, daß wir als Testaments Erben, unseres Groß Vaters des Weyland Hoffrats Keiner von Zinnendorff seinen Nahmen führen und schreiben dürften.
So finden wir doch, daß wir zum Besitz und Genuß der Zinnendorffschen Güther, eines vollständigen Adels-Briefes benötigt sind, zumalen bemeldete Güther Fidei Commiß Güther sein, welche bei der Zinnendorffschen Familie zu ewigen Zeiten verbleiben und konserviret werden müßen.
Wir bitten also Ew. Königl. Mayst. allerunterthänigst, Uns die Königliche Gnade zu erzeigen und uns zu dem Besitz und Genuß der Zinnendorffschen Güther ein Nobilitäts Diploma nach Ausweiß des beiliegenden Adel Brieffes welcher von dem Kayser Rudolph den 2ten unserm Groß Vater erteilt worden mit beybehaltung seines Wapens und übrigen adelichen Praerogativen in Duplo bey dero Geheimder Etats Kanzley ausfertigen zu laßen.
Wofür wir in submissister Devotion lebenslang beharren Ew. Königl. Mayst.
Friedrich Wilhelm und Johann Wilhelm Gebrüdern Ellenberge zu Halle.
Berlin, den 26. September 1763.“
Zu diesem Gesuch erstatteten die Minister (Karl Wilhelm Graf Finck von) Finckenstein und (Ewald Friedrich von, später Graf von) Hertzberg nachstehenden Bericht in französischer Sprache:
„Die Brüder Ellenberg, denen Ew. Majestät durch eine Kabinettsorder die Erlaubnis erteilt haben, den Namen und das Wappen ihres Großvaters Kellner von Zinnendorff anzunehmen, bitten in dem beifolgendem Gesuch darum jedem von ihnen ein besonderes Adelsdiplom ausfertigen zu lassen, um mit desto weniger Schwierigkeiten in die adligen Güter folgen zu können, aus denen ihr vorgenannter Großvater ein Fideikommiß gemacht hat.
Da dieses eine Gnadenerweisung ist, die einzig und allein von der freien Entschließung Eurer Majestät abhängig ist, so erwarten wir mit dem tiefsten Respekt Dero Befehl.
Berlin, den 7. Oktober 1763.“
Auf diesen Bericht und das beiliegende Gesuch erging bereits am 8. Oktober zu Potsdam nachfolgende, mündliche Entschließung, die sich, von der Hand des Kabinettssekretärs Eichel aufgezeichnet, auf dem Rande befindet:
„Mündl. allergnädigste resolution.
Das gehet nicht an! und würde zu einer Prostitution des adels und denen Leuthen selbst zur Last und Schaden sein, da sie vorhin nicht adelich gewesen. Es muß ihnen genügen, daß ich ihnen permittiret sich nach den Nahmen ihres Erblassers zu schreiben.
Potsdam, den 8. October 1763.“
Daraufhin fertigte Hertzberg nachfolgenden Bescheid „an die Gebrüder Ellenberger“ ab, dessen Konzept im Geheimen Staatsarchiv zu Berlin liegt:
„Denen Gebrüdern Ellenberger wird… hiermit nachrichtlich zu wissen gefügt, daß Se. Königl. Mayst … Bedenken gefunden, Ihnen ein ordentliches Adels-Diploma ausfertigen zu lassen, und Sie sich dahero begnügen müssen, daß höchstdieselben Ihnen, mittels der hierneben wieder zurückgehenden Cabinets-Resolution…, die Freyheit gegeben, Sich, nach dem Nahmen ihres Groß Vaters und Erblassers, Kellner von Zinnendorff zu nennen und zu schreiben. Sig. Berlin, den 10. October 1763. ad mandatum.“
Zinnendorf wuchs nach Art der Söhne aus gutem wohlhabenden Hause auf. Er erhielt eine sorgfältige Erziehung, wie sie für einen Knaben am Platze war, der sich einen wissenschaftlichen Beruf gewählt hatte. Seine Kenntnisse waren in jeder Beziehung gründlich, er schrieb auch in flüchtiger Korrespondenz ein für jene Zeit bemerkenswert gutes Französisch und verstand, wie es der Geist seiner Wissenschaft mit sich brachte, sich geläufig lateinisch auszudrücken.
Auf der Universität Halle widmete er sich der Medizin. Ein ernster, arbeitsamer und religiöser Student, erlangte er im Jahre 1756 den Doktortitel und trat wie viele junge Ärzte als Feld-Medicus in die Armee des Großen Königs, die Ende April 1757 die Grenze überschritten hatte. Zinnendorf befand sich beim schlesischen Korps, und er scheint die Zurücksetzung des Arztes gegenüber dem Offizier bitter haben empfinden müssen. Sanitätsoffiziere im Sinne der heutigen Auffassung kannte die Armee Friedrichs nicht.
Indes Zinnendorf tat unverdrossen seine Pflicht, er diente seinem König und dem leidenden Soldaten, bis die siegreiche Armee den Frieden von Hubertusburg erkämpft hatte und nach Hause entlassen worden war. Die Friedensjahre, in denen er als Aufsicht führender Arzt am Lazarett des Königlichen Invaliden-Hauses tätig war, ließen ihm freie Zeit genug, um sich sehr eingehend mit der freimauerischen Idee zu beschäftigen.
Als der bayerische Erbfolgekrieg ausbrach, schlug der Leibarzt des Königs, Geheimrat Cothenius Zinnendorf als seinen Nachfolger in der Oberleitung des Kriegs-Sanitätswesens der Armee vor. Er muß also unter allen denen zur Verfügung stehenden Militärärzten doch der tüchtigste gewesen sein, sonst hätte ein so berühmter Gelehrter wie Cothenius ihn nicht auserwählt. Der König genehmigte am 25. März 1778 den Vorschlag seines Leibarztes. In dem Minütenband von 1778 im geheimen Staatsarchiv findet sich des Königs Äußerung:
„Den 25. Mart. An Geh. Rat Cothenius.
Ich ertheile Euch auf Euern Bericht vom 24. dieses hiedurch zur Antwort, wie Ich Euern Vorschlag aggreire und davon zufrieden bin, daß der Ober Feld Medicus v. Zinnendorf in der bevorstehenden Campagne Eure Functiones übernimmt, weil die zunehmende Schwäche Euerer Augen Euch nicht verstattet, selbst der Armee zu folgen. Desgleichen bin ich auch davon zufrieden, daß der vormahlige Feld Medicus Helmig bey der zweyten Armée zum Ober Feld Medicus bestellt wird. Ich mache Euch dann noch solches hiedurch bekannt und könnet Ihr alles darunter erforderliche arrangiren. Indessen müsset Ihr auch dahin sehen, sämtliche zu den Feld Lazaretten und Feld Apotheken benöthigte Leute sobald als möglich zusammen zu kriegen.“
Den Oberbefehl im Sanitätswesen führte Zinnendorf nicht allein, es war ihm der General-Chirurgus Schmucker ranggleich koordiniert. In jener Zeit waren die Heilkunde und die Chirurgie zwei völlig getrennte Gebiete. Die General-Chirurgen gingen aus den Wundärzten, den Feldscheers hervor und waren ausgesprochene Spezialisten, oft von großer chirurgischer Fertigkeit. In der Folge sind des Königs Verfügungen, die wir in den Minüten finden, fast alle an beide gerichtet. So am 30. März 1778: „S. K. M. (Seine Königliche Majestät) lassen Dero Dr. v. Zinnendorf und General Chirurgus Schmucker hiedurch bekannt machen, daß in den ersten Tagen des künftigen Monats sämtliche Regimenter sich in Marsch setzen und auch die Berlinische und hiesige Regimenter den 10. April aufbrechen sollen, Höchstdieselben beschien also hiedurch in Ansehung der Feld Lazereths und Feld Apothequen von beyde Armeen die nöthige Vorkehrung zu treffen, daß alles dazu gehörige gegen die Zeit fertig und im Stande ist wie denn auch die Feld-Etats vom 1. April an den Anfang nehmen sollen. Wonach ist sich also zu richten, und alles darunter erforderliche zu besorgen haben.“

Friedrich der Große (Büste von Bardou)
Die beiden Chefs berichteten gewöhnlich zusammen direkt an den König, und er antwortete meist umgehend, obwohl er sich am 6. April zur Armee begeben hatte, und sich in der Postkutsche auf Reisen befand. Sein erstes Ziel war Breslau, dort aber hielt er sich nicht lange auf, denn schon am 14. April schreibt er an Kaiser Josef II., der sich in Ölmütz befand, aus Schönwalde, einem Dorf bei Silberberg. Am 9. April verfügte der König: „Da S. K. M. aus dero General Staabs Medicus v. Zinnendorf und dero General Chirurgus Schmucker Bericht ersehen, daß die Feld Lazareths von beyden Armeen gegen den 15. dieses völlig im Stande und eingerichtet seyn werden, so ist solches gantz recht; es muß aber auch an die Compagnie Feldscheer etwas Vitriol mitgegeben werden, damit, wenn die Pursche auf dem Marsche Wasser trinken wollen, was davon mit darunter gemischt werden kann. Welches Sie also zu besorgen nicht unterlassen werden.“
Es gab eine Menge zu tun, und der König dachte an alles. So verfügte er am 19. April von Schönwalde: „S. K. M. haben dero von Zinnendorfs und General Chirurgus Schmuckers Bericht vom 15. dieses erhalten, und sind von den getroffenen arrangements wegen der für beyde Armeen eingerichteten Lazareths in so weit in Gnaden zufrieden, und müssen sie nunmehro das sonsten noch erforderliche vollends reguliren und in Ordnung bringen, und was den eingereichten Etat für die Bedienten bey den Feld Lazareths betrifft, so haben Höchstdieselben solchen zwar generaliter approbiret, und selbigen dero Etats Minister Frh. v. Schulenburg vollzogen zugeschickt, jedoch ist dero Intention keineswegs, daß alles angesetzte Geld so Monath vor Monath hin, immer weg ausbezahlt werden soll, das gehet nicht an, sondern die Ausgaben müssen sich allezeit nach denen Umständen richten, denn wenn zum E. viele Kranke sind, so werden auch viele Aufwärter erfordert, sind aber nur wenige Kranke und Blessirte in den Lazareths, so sind auch nur wenige Aufwärter nöthig. Sodann scheinen auch die Tractamente für die Unterbedienten als Cassen Rendanten und dergleichen Leute etwas hoch angesetzt zu seyn. Überhaupt wird der Min. v. Schulenburg mit dem v. Zinnendorf und Schmucker darüber zuvor noch näher sprechen und müssen sie hiernächst darauf sehen, daß durchgehendst alle Menage und gute Ökonomie beobachtet wird....
Table of contents
- Cover
- Titel
- Impressum
- Zweiter Band | Inhalt
- Erstes Buch: Geheim-Orden und Geheim-Bünde
- Zweites Buch: Die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland
- Drittes Buch: Die Große Loge von Preußen genannt Royal York zur Freundschaft
- Viertes Buch: Neue Großlogengründungen. Lösung von der englischen Oberhoheit
- Quellen und Literatur
- Namenverzeichnis
- Nachwort
- Anhang
- Weitere e-books in der Edition Lempertz
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