Die Verteilung von Vermögen ist zuletzt durch zwei Ereignisse in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt: Die Debatte um Thomas Pikettys Bestseller "Kapital im 21. Jahrhundert" und die erstmalig verfügbaren Vermögensdaten der europäischen Zentralbanken im Household Finance and Consumption Survey (HFCS). Die Frage danach, was Reichtum eigentlich ist, ist alt und umstritten. Was bedeutet es, reich zu sein, wie wird Reichtum definiert und was bedeutet Reichtum für eine Gesellschaft? Dieses Buch möchte zu einem Verständnis von Reichtum als mehrdimensionales Phänomen und als ein Verhältniswort beitragen. Es bündelt die aktuellen Forschungsergebnisse aus diversen Journals, Zeitschriften, Working Papers und Artikel in einem Werk. 38 ExpertInnen haben in 36 Beiträgen auf über 500 Seiten an dem nunmehr vorliegenden Sammelband und Nachschlagewerk mitgeschrieben. Darin wird nicht nur die ökonomische Debatte abgebildet, sondern es werden soziologische, historische, rechtliche und kulturwissenschaftliche Aspekte mit einbezogen. Die AutorInnen des Handbuches präsentieren zum einen die neuersten Erkenntnisse zur Verteilung von Einkommen und Vermögen auf globaler, europäischer wie österreichischer Ebene. Sie gehen zum anderen den Quellen von Reichtum und dessen Folgen für die Demokratie nach und thematisieren das Verhältnis von Geschlecht und Verteilung sowie die verschiedenen "Kulturen des Reichtums". Der Band schließt mit zwei Beiträgen zur Frage der (globalen) Besteuerung und einem Ausblick auf künftige Herausforderungen der Reichtums- und Verteilungsforschung.

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Handbuch Reichtum
Neue Erkenntnisse aus der Ungleichheitsforschung
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Handbuch Reichtum
Neue Erkenntnisse aus der Ungleichheitsforschung
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Social SciencesGlobale und europäische Befunde zum Reichtum
1. Messung von Reichtum
1.1. Reichtum messen
Die Messung von Reichtum ist ein herausforderndes Unterfangen. Bevor begonnen werden kann, sind einige Fragen zu beantworten. Was ist überhaupt Reichtum? Was sollte für eine umfassende Definition von Reichtum hinzugezählt werden? Was davon kann tatsächlich berücksichtigt werden? Wie soll gemessen werden, für welchen Zeitpunkt? Interessiert uns der Reichtum einer Familie, einer Stadt, eines Landes oder gar der ganzen Welt? Je nachdem welche Entscheidungen bei der Konzeption der Fragestellung getroffen werden, können sich auch die Ergebnisse von Untersuchungen drastisch unterscheiden. Auf den ersten Blick mag dies trivial erscheinen, in der Tat werden die Auswirkungen von getroffenen Annahmen allerdings nur allzu oft bei der Interpretation der Resultate nicht (mehr) bedacht.
Das Wort Reichtum vereint in sich zwei komplementäre Aspekte. Erstens steht es für Eigentum, für den Besitz an wertvollen Dingen. Dies impliziert auch gleichzeitig, dass es solche Wertgegenstände überhaupt geben muss. Die Existenz von werthaltigen Dingen, die ihren zugeschriebenen Wert auch über einen längeren Zeitraum behalten und sich akkumulieren bzw. speichern lassen, ist somit die Voraussetzung um Reichtümer anhäufen zu können. Zum Zweiten beinhaltet es neben der absoluten Dimension des Besitzes, auch das Wort reich und damit eine relationale Komponente. Reich ist man nur im Vergleich, entweder in Relation mit anderen in einer Gesellschaft oder über die Zeit, jedenfalls nur dann wenn es andere gibt die weniger haben. Diese duale Natur des Begriffs, der absolute und auch der relative Gesichtspunkt, sollten sich auch in den Versuchen, Reichtum zu messen, wiederfinden.1 Wie soeben definiert, mag Reichtum als etwas ausschließlich Passives erscheinen, doch das Synonym Vermögen signalisiert, dass es dabei nicht bleiben muss. Vermögen vermag etwas. Vermögen ermöglicht bestimmte Dinge zu tun, es befähigt den Lauf der Welt – im Kleinen wie im Großen – aktiv zu beeinflussen. Es beinhaltet aber auch andere Funktionen, die über den reinen Wert der aufbewahrten Dinge hinausgeht.
Ein Beispiel dafür ist die Absicherung vor den Folgen der unvorhergesehenen Wendungen des Lebens, sei es der Verlust des Arbeitsplatzes, ein gesundheitlicher Schicksalsschlag oder auch ein familiäres Zerwürfnis. Mit einem Sicherheitspolster, mit Ressourcen auf die man im Notfall zurückgreifen kann, lassen sich solche Situationen zweifelsohne leichter bewältigen. Diese Sicherungsfunktion wurde in den entwickelten Volkswirtschaften im Laufe des letzten Jahrhunderts in variierendem Ausmaß von der Gesellschaft übernommen. Der Wohlfahrtsstaat, speziell in seiner europäischen Ausprägung, sichert im Besonderen jene Bevölkerungsgruppen ab, die selbst nicht über einen solchen Sicherheitspolster verfügen. Der Wohlfahrtsstaat ist damit in gewisser Weise das Vermögen des kleinen Mannes (und der kleinen Frau). Im Rahmen der Vermessung des Reichtums einer ganzen Gesellschaft stellt sich dann aber die Frage ob und wie das gemeinschaftliche Vermögen berücksichtigt werden sollte.
Eine in diesem Zusammenhang öfter geführte und noch nicht restlos geklärte Diskussion ist, ob das implizierte Pensionsvermögen aus öffentlichen Systemen in das private Vermögen der/des Einzelnen eingerechnet werden sollte. Einerseits ist es bis zu einem gewissen Grad eine Verkürzung der Realität, sie komplett außen vor zu lassen. Speziell der Vergleich zweier ansonsten ähnlicher Länder – eines mit einem öffentlichen Umlageverfahren, das andere mit rein privater Altersvorsorge – würde irreführen. Durch den Entfall der Einzahlungen in die öffentliche Pensionskasse, sind die Möglichkeiten aber auch die Notwendigkeiten selbst für später zu sparen, im Land ohne öffentlichem Pensionssystem ungleich höher. Daraus lässt sich folgern, dass auch die durchschnittlichen Vermögen der privaten Haushalte in dem einen Land deutlich über dem Vergleichswert des anderen Landes liegen werden. Sind die Unterschiede in der Lebensqualität oder etwa der Gefahr von Altersarmut betroffen zu sein auch so deutlich ausgeprägt? Nein, vermutlich nicht, auch wenn dies von der jeweiligen Ausgestaltung des Systems abhängig ist. Der statistische Unterschied in den privaten Vermögen existiert weil die Altersvorsorge institutionell anderes organisiert ist, die Unterschiede in der individuellen Wohlfahrt und den individuellen Lebensrealitäten sind jedoch deutlich kleiner. Löst die Hinzuzählung des öffentlichen Pensionsvermögens also alle Probleme? Mit Sicherheit nicht, denn es bleiben einige gröbere konzeptionelle Unterschiede zwischen diesen Vermögensarten bestehen. Öffentliches Pensionsvermögen ist im Wesentlichen nicht übertragbar, es kann weder verschenkt noch vererbt werden. Es ist nicht veräußerbar, es kann nicht belehnt werden, es ist in seinem Naturell etwas anderes als ein Sparbuch oder Wertpapierdepot. Je nachdem für welche Variante man sich schlussendlich entscheidet, gewisse Einschränkungen und Probleme sind jedenfalls damit verbunden und sollten bei der Interpretation der Resultate bedacht werden.
Nicht wirklich einfacher wird es bei der Frage des immateriellen Vermögens. Der französische Soziologe Pierre Bourdieu prägte das Bild der mehrdimensionalen Natur des Kapitals (Bourdieu 1986). Neben dem oft im Blickpunkt stehenden ökonomischen Kapital, sind auch noch soziales und kulturelles Kapital von Bedeutung. Das soziale Kapital setzt sich aus Netzwerken und den sozialen Beziehungen zusammen, sowohl untereinander aber auch zu den politischen, journalistischen und akademischen Eliten. Dieses Netzwerk kann einerseits als Sicherheitsnetz fungieren, noch wichtiger ist aber dessen Rolle als Katalysator. Erst diese sozialen Kontakte ermöglichen es den individuellen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Präferenzen Bedeutung zu verleihen, ihre Wertvorstellungen auf die anderen Eliten und die Schaltstellen der Macht zu übertragen und damit den Lauf der Dinge in die gewünschte Richtung zu lenken. Neben dem möglich-machenden sozialen Kapital fungiert das kulturelle Kapital eher als Abgrenzung und Identifikation der Eliten untereinander. Der spezielle Habitus signalisiert wer dazugehört und offenbart gleichzeitig auch wer mit den Ritualen nicht vertraut ist. Diese unterschiedlichen Formen des Kapitals, existieren nicht unabhängig voneinander. Sie sind vielmehr korreliert und bedingen einander. Ebenso wie die materielle Form des Kapitals, können sie von Generation zu Generation weitergegeben und gepflegt werden. Aber trotz ihrer entscheidenden Bedeutung, werden diese Dimensionen des Kapitals bei der Messung des Vermögens bisher nicht berücksichtigt. Ohne Zweifel: Dies ist auch kein leichtes Unterfangen. Die Forschung hat in diesem Bereich noch viele Herausforderungen zu bewältigen. Nichts desto trotz ist es für eine vollständige Vermessung des Reichtums unerlässlich auch alle Dimensionen des Kapitals zu berücksichtigen. Machen wir das nicht, bleibt es im wahrsten Sinne des Wortes beim unermesslichen Reichtum. Dem Anspruch, die mehrdimensionale Bedeutung des Vermögens auf die Lebensrealitäten der Menschen zu quantifizieren, wird damit schon per Definition nicht Genüge getan.
Mit all diesen Herausforderungen im Hinterkopf, wollen wir nun einen Überblick über die gängigen Ansätze zur Messung von Reichtum und Vermögensungleichheit anbieten. Unser Streifzug durch die verschiedenen Möglichkeiten, deren Stärken, Schwächen und Implikationen, ist folgendermaßen gestaltet: Im nächsten Abschnitt diskutieren wir die Bedeutung der verfügbaren Daten und gesellschaftlichen Rahmenbedingen für unser Verständnis der Realität. Danach besprechen wir gängige grafische Repräsentationen der Vermögensverteilung sowie numerische Indikatoren, die versuchen die Streuung der Vermögen einer Gesellschaft in eine einzige Zahl zu gießen. Abschließend werden die Vor- und Nachteile der Maße nochmals herausgestrichen und mit den Einschätzungen einer kleinen Gruppe von ÖkonomInnen verglichen.
1.2. Daten: Ausschlaggebendes Fundament für jede Messung
Die Bedeutung der Daten kann nicht zu hoch eingeschätzt werden. Sie sind das Fundament und der Ausgangspunkt für jede Messung von Reichtum. Damit sind sie ausschlaggebend für unsere Wahrnehmung der Wirklichkeit. Im Vergleich zur Messung von Einkommen und dessen Verteilung, ist die Vermessung von Reichtum immer noch viel weniger standardisiert. Während die statistische Erfassung von Einkommen durch sozialstatistische Behörden (wie beispielsweise Statistik Austria in Österreich) auf eine lange Tradition verweisen kann und in den meisten Ländern Usus geworden ist, haben jährliche Berichte über die Entwicklung und Verteilung des Vermögens bislang keine ähnliche Verbreitung erlangt. Woran liegt das? Wie so oft spielen mehrere Faktoren zusammen, die nicht einfach voneinander zu trennen sind.
1.2.1. Konzeptuelle Unterschiede zwischen Einkommen und Vermögen
Im Gegensatz zu Einkommen ist Vermögen keine Fluss- sondern eine Bestandsgröße. Der aktuelle Vermögensbestand ist das Ergebnis jahrelanger Akkumulation, im Falle von Familiendynastien oder ganzen Gesellschaften nicht selten sogar ein Prozess der seit Jahrhunderten andauert. Das Objekt der Messung bezieht sich somit zumindest in seiner Entstehung auf einen viel längeren Zeitraum als die Erfassung der Einkommen einer bestimmten Periode, beispielsweise eines Jahres. Es wäre nun legitim zu argumentieren, dieser Aspekt sei nicht von Relevanz, da für uns nur der aggregierte Bestand an einem wohldefinierten Stichtag von Interesse sei. Dass dies nicht so einfach weggewischt werden kann, zeigt sich deutlich an der Frage der Bewertung des Vermögens.
Die reine Anzahl an werthaltigen Gegenständen festzustellen ist, nach einer abgrenzenden Definition welche Objekte hier überhaupt mit einbezogen werden sollen, zwar aufwendig aber dennoch relativ einfach durchführbar. So ist es beispielsweise ein Leichtes die Zahl der Häuser in einer Straße festzustellen, jedem Einzelnen dieser Objekte einen Wert zuzuordnen ist dagegen ungleich schwieriger. Üblicherweise orientiert sich dieser an dem Transaktionswert, also dem Betrag der sich am Markt durch eine Veräußerung des Objektes erzielen lassen würde. Liegt die letzte Transaktion des Objekts schon länger zurück, ist der damalige Tauschwert wohl nur in den seltensten Fällen ein repräsentativer Schätzwert für den aktuellen Wert des Objekts.
Während also für eine Einkommensstatistik nur alle Transaktionen in einer bestimmten Periode aufgezeichnet werden müssen, sind Vermögensstatistiken schon auf einer konzeptuellen Ebene viel stärker auf die Abschätzung bzw. Bewertung des Vermögensbestandes auf Basis vergleichbarer Transaktionen angewiesen. Umso weniger vergleichbare Transaktionen in zeitlicher Nähe zum Stichtag stattfinden, umso herausfordernder und gleichzeitig unsicherer ist die Bestimmung des Vermögenswerts.
1.2.2. Steuerrecht als Anknüpfungspunkt für statistische Erfassung
Im Gegensatz zu den eben festgestellten Unterschieden zwischen Einkommen und Vermögen gibt es aber auch eine bedeutende Gemeinsamkeit: Das Steuerrecht ist oft der entscheidende Anknüpfungspunkt für eine umfassende statistische Erfassung. Im Falle der Einkommen aus Erwerbstätigkeit gibt es einen klaren administrativen Zweck – die Feststellung der Steuerschuld – der zur Aufzeichnung der Daten auf individueller Ebene führt. Fehlt dieser Zweck, fehlen oft auch die die Aufzeichnungen darüber.
Zwei Beispiele, die diesen Punkt eindringlich illustrieren, sind die Endbesteuerung der Kapitalerträge (in Österreich und kurzzeitig Deutschland) und die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer (in Österreich). Da die Besteuerung der Kapitaleinkommen von den restlichen Einkünften abgetrennt wurde und von den Banken direkt im Aggregat an die Finanzbehörden abgeführt wird, sind Kapitalerträge und deren Verteilung auch nicht mehr in den offiziellen Einkommensstatistiken enthalten. Für die unentgeltlichen Vermögensübertragungen gilt dies analog. Seit dem Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer werden auch keine Aufzeichnungen über Summe der übertragenen Vermögenswerte geführt.
Der gesellschaftspolitische Aushandlungsprozess über die Ausgestaltung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen betrifft somit nicht nur die individuelle Belastung unterschiedlicher Interessensgruppen, sondern entscheidet massiv über unsere Wahrnehmung bzw. Konstruktion der Wirklichkeit und somit auch darüber welches gesellschaftliche Bewusstsein und welche Diskussionen über die jeweiligen Verhältnisse überhaupt entstehen können.
1.2.3. Administrative Daten vs. Stichprobenerhebungen
Erhebungsform, Datenaufbereitung und die Art der Veröffentlichung unterscheiden sich bei unterschiedlichen Datenquellen teilweise beträchtlich. Dies erfordert eine gewissenhafte Auseinandersetzung mit den spezifischen Eigenschaften und Eigenheiten des zu analysierenden Datenmaterials. Eine erste wesentliche Unterscheidungsebene ist jene des Umfanges und der Erhebungsstruktur des Datensatzes.
Vollerhebungen enthalten im Prinzip jede einzelne statistische Einheit (z.B. Personen, Haushalte oder auch Unternehmen) die eine bestimmte Eigenschaft in Hinblick auf die Erhebung erfüllt. Sie sind sehr kostenaufwendig und werden hauptsächlich von öffentlichen Institutionen im Zuge de...
Table of contents
- Cover
- Titel
- Impressum
- Inhaltsverzeichnis
- Nikolaus Dimmel/Julia Hofmann/Martin Schenk/Martin Schürz: Editorial
- Abschnitt 1: Globale und europäische Befunde zum Reichtum
- Abschnitt 2: Theorien des Reichtums
- Abschnitt 3: Sozialgeschichte des Reichtums
- Abschnitt 4: Reichtum und Geschlechterverhältnisse
- Abschnitt 5: Quellen und Reproduktion von Reichtum und Eliten
- Abschnitt 6: Demokratie und Reichtum
- Abschnitt 7: Kultur des Reichtums
- Abschnitt 8: Steuern und Reichtum
- Verzeichnis der AutorInnen
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