Inklusion im Sekundarbereich
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Inklusion im Sekundarbereich

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About this book

Die Inklusionsdebatte ist ĂŒber weite Strecken geprĂ€gt von bildungspolitisch-programmatischen Statements. Die Frage nach den Umsetzungen und nach den Herausforderungen eines inklusiven Bildungssystems wird bislang selten gestellt. Vor allem der Unterricht in den weiterbildenden Schulen, gestaltet von den hier tĂ€tigen Lehrern, wird zu einer Nagelprobe der Inklusion. Das Buch wird diesen bislang kaum behandelten Schauplatz der Inklusion vor einem möglichst breiten Themenhorizont erschließen. Es bietet auf diese Weise Basiswissen dazu, wie die weiterfĂŒhrenden Schulen und die LehrkrĂ€fte die an sie gestellte Aufgabe Inklusion im realen Unterricht bewĂ€ltigen können.

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Information

Publisher
Kohlhammer
Year
2014
eBook ISBN
9783170263871
Edition
1

SpielrĂ€ume nutzen – Perspektiven inklusiver Schulentwicklung

Barbara Koch, Annette Textor

1 Einleitung

Im Rahmen dieses Beitrags wird analysiert, wie Schulorganisation in der Sekundarstufe I mit dem Ziel der inklusiven Schule gestaltet werden kann. Zur ZielklÀrung wird zunÀchst der Begriff der Inklusion theoretisch gefasst, bevor die Schwerpunkte dieses Beitrages vorgestellt werden.
In der Theorie bedeutet Inklusion, dass niemand wegen individueller Merkmale bzw. Zugehörigkeitszuschreibungen zu bestimmten Gruppen aus dem jeweiligen System und seinen Subsystemen ausgeschlossen wird – weder organisatorisch noch auf der Ebene des sozialen Miteinanders. Statt dessen sollen in einem inklusiven Bildungssystem » alle SchĂŒlerinnen und SchĂŒler in der Erreichung ihrer individuellen Lernziele unterstĂŒtzt werden« (Powell, 2013, S. 141f.) und die individuellen Unterschiede der SchĂŒler von allen Beteiligten – pĂ€dagogischem Personal, aber auch MitschĂŒlern und Eltern – akzeptiert und produktiv fĂŒr das Lernen verwendet werden (vgl. Sander, 2004; Löser/Werning, 2013, S. 22). Weitere Merkmale, die den Begriff »Inklusion« prĂ€zisieren, sind (vgl. Wocken, 2010; Sander, 2004; Hinz, 2004):
1. Einbezug aller HeterogenitĂ€tsdimensionen: Inklusion schließt alle HeterogenitĂ€tsdimensionen ein – die LeistungsfĂ€higkeit in unterschiedlichen Bereichen, die ethnische Zugehörigkeit, den sozioökonomischen Hintergrund und das Geschlecht.
2. Systembezogene Sichtweise: Inklusion legt den Schwerpunkt auf die Beschreibung von Systemen, nicht von Personen – das Bildungssystem oder eine Schule kann inklusiv sein oder nicht, indem es bzw. sie einzelne Personengruppen ein- oder ausschließt. Einzelne Personen können hingegen zwar »inklusive Werte« (Booth/Ainscow, 2011) vertreten, aber nur schwerlich »inklusiv« sein.
3. Verzicht auf gruppenbezogene Ressourcenzuweisung: Anstelle einer an sonderpĂ€dagogischen Förderschwerpunkten orientierten Ressourcenzuweisung fĂŒr EinzelschĂŒler wird eine systembezogene Ressourcenzuweisung fĂŒr Einzelschulen gefordert, damit die Schulen die individuellen BedĂŒrfnisse aller SchĂŒler berĂŒcksichtigen können (vgl. Abschnitt 4).
4. Rechtlicher Anspruch: der Anspruch auf Inklusion legitimiert sich durch die Anwendung allgemeiner Menschenrechte und ist in Deutschland völkerrechtlich bindend, seitdem die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK), die das Recht auf ein inklusives Schulsystem festschreibt (UN-BRK, 2008, Art. 24), auch im Bundesrat ratifiziert wurde (vgl. Abschnitt 2).
Vor dem Hintergrund dieses Inklusionsbegriffes werden im Folgenden einige fĂŒr die Sekundarstufe I wesentliche Aspekte der Schulorganisation aufgegriffen. Um die Relevanz dieser Thematik zu verdeutlichen und Argumentationshilfen fĂŒr die Elternarbeit o. Ä. zu geben, beschreiben wir zunĂ€chst unterschiedliche Argumentationslinien, in welche die Diskussion um Förderschulen und Inklusion strukturiert werden kann. Auf welche spezifischen Probleme Inklusion in der Sekundarstufe trifft, wird im darauf folgenden Abschnitt analysiert. Schließlich werden verschiedene schulorganisatorische Modelle zur Umsetzung von Inklusion diskutiert und Möglichkeiten der Entwicklung der Einzelschule vorgestellt.

2 Das Schulsystem in Deutschland im Spannungsfeld von Segregation und Inklusion

Trotz der Unterzeichnung der Salmanca-ErklĂ€rung im Jahr 1994 (UNESCO, 1994) und trotz einer Integrationsquote1, die sich zwischen 2001 (12,4 %) und 2010 (22,3 %) fast verdoppelt hat (vgl. KMK, 2012a, XIII), ist das Schulsystem in Deutschland nicht weniger segregierend geworden – die Förderquote2 und auch die Förderschulbesuchsquote3 sind im selben Zeitraum sogar gestiegen (vgl. KMK, 2012a, S. 3ff.). Da offenbar politische AbsichtserklĂ€rungen und die tatsĂ€chliche Umsetzung von Inklusion in der Praxis bisher einander zuwiderlaufen, werden im Folgenden entlang von drei Argumentationslinien die GrĂŒnde fĂŒr die EinfĂŒhrung von Inklusion vorgestellt und es wird diskutiert, was fĂŒr und was gegen die Beibehaltung von Förderschulen – ggf. auf freiwilliger Basis – spricht.

Die demokratietheoretische Argumentation

Im Rahmen der demokratietheoretischen Argumentationslinie wird Inklusion als eine bewusste, demokratisch geprĂ€gte Positionierung wahrgenommen, etwa wenn Kobi (1997) sie als einen »Programmpunkt innerhalb eines umfassend egalitĂ€ren Bildungssystems« (S. 77) bezeichnet, oder sie bei Muth (2009), der Inklusion als »politisches PhĂ€nomen« (S. 43) beschreibt, mit der Notwendigkeit, Demokratie auch im Alltag zu leben, begrĂŒndet wird4 (vgl. auch Beer, 2003, S. 31). Diese Argumentation geht von der PrĂ€misse aus, dass Demokratie, soll sie nicht nur Herrschafts-, sondern auch Lebensform sein, auch im schulischen Alltag gelebt werden muss und entsprechende demokratische Wertvorstellungen einen Ausschluss bestimmter SchĂŒlergruppen nicht erlauben.
Diese demokratietheoretische Argumentation verbindet Slavin (1993, S. 537) folgendermaßen mit einer evidenzbasierten: Die empirische Beweislast, effektiver zu sein, liegt ihm zufolge bei den BefĂŒrwortern einer Ă€ußeren Differenzierung, denn wĂ€hrend sich eine Ă€ußere Differenzierung ausschließlich ĂŒber vermutete bessere Leistungen begrĂŒndet, begrĂŒndet sich die Bildung heterogener Lerngruppen zudem noch ĂŒber die Umsetzung und Vermittlung demokratischer Werte. Letztere sollte daher nicht nur dann bevorzugt werden, wenn sie zu besseren Schulleistungen fĂŒhrt, sondern auch, wenn sie zu Ă€hnlich guten Leistungen fĂŒhrt.
In dieser Hinsicht zeigt die empirische Forschung, dass es möglich ist, in inklusiven Schulen Ă€hnlich gute oder auch bessere Schulleistungen zu erzielen als im segregierenden System: SchĂŒler mit sonderpĂ€dagogischem Förderbedarf zeigen in unterschiedlichen Varianten inklusiver Schulen durchweg bessere Schulleistungen als in Förderschulen (vgl. Tent/Witt/Zschoche-Lieberum/BĂŒrger, 1991; Haeberlin, 2002; Dessemontet/Benoit/Bless, 2011; Myklebust, 2006; Newman, 2006 sowie die Übersichten bei Walter-Klose, 2013, S. 63; Möller, 2013, S. 20ff.) und ihre berufliche Integration gelingt leichter (vgl. Ginnold, 2008, S. 258ff.; Eckart et al., 2011, S. 63ff. sowie die Übersicht bei Löser/Werning, 2013, S. 24). Ein Teil der Studien weist allerdings darauf hin, dass dies u. U. mit einer höheren psychosozialen Belastung dieser SchĂŒler »erkauft« werden könnte (vgl. Tent et al., 1991; Möller, 2013). Außerdem ist die Forschungslage zu den Schulleistungen der SchĂŒler ohne sonderpĂ€dagogischen Förderbedarf nicht ganz eindeutig, in den meisten Studien ist sie aber in inklusiven Klassen nicht schlechter als in Klassen ohne SchĂŒler mit sonderpĂ€dagogischem Förderbedarf (vgl. Feyerer, 1998; Dumke/SchĂ€fer, 1993; Textor, 2010; Textor/Funger, 2012; Dessemontet et al., 2011 und die Übersicht bei Möller, 2013, S. 27f.). Die uneinheitliche Forschungslage hinsichtlich sozialer und emotionaler Variablen der SchĂŒler mit sonderpĂ€dagogischem Förderbedarf sowie der Schulleistung der SchĂŒler ohne sonderpĂ€dagogischen Förderbedarf lĂ€sst vermuten, dass die konkrete Art der Umsetzung von Inklusion auf diese Bereiche einen besonders hohen Einfluss hat. Die schlechteren Schulleistungen von SchĂŒlern in Förderschulen hingegen scheinen tatsĂ€chlich mit dem generellen Setting zusammenzuhĂ€ngen. Sie können vermutlich auf Kompositionseffekte, also Effekte, die sich aus der Zusammensetzung der SchĂŒlerschaft heraus ergeben, zurĂŒckgefĂŒhrt werden, wie sie auch in Hauptschulen zu finden sind (vgl. SchĂŒmer, 2004, S. 101ff.).
Im Rahmen der demokratietheoretischen Argumentationslinie lassen sich FörderschulĂŒberweisungen unter der PrĂ€misse, dass die Aussonderung bestimmter Gruppen nicht mit demokratischen Werten vereinbar ist, somit nicht rechtfertigen. Zumal die empirische Forschung darauf hinweist, dass FörderschulĂŒberweisungen fĂŒr die FörderschĂŒler selbst in der Regel nicht vorteilhaft sind, weil sie weder zu besseren Schulleistungen fĂŒhren noch sicher ist, dass sie SchĂŒler in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung unterstĂŒtzen. Die Ergebnisse der Schulforschung zeigen vielmehr, dass gute Konzepte inklusiver Schule (vgl. Abschnitt 4 und 5) sowie eine angemessene Ausstattung der Schulen mit Ressourcen durchaus dazu fĂŒhren können, dass eine inklusive Schule ohne Zwang zur Segregation jeder SchĂŒlerin und jedem SchĂŒler gerecht werden kann. Von einer solchen Verwendung von Ressourcen zur sonderpĂ€dagogischen Förderung wĂŒrden u. E. auch SchĂŒler ohne sonderpĂ€dagogischen Förderbedarf stark profitieren.

Die menschenrechtsorientierte Argumentation

Die PrĂ€misse der menschenrechtsorientierten Argumentationslinie ist, dass eine menschenwĂŒrdige Gesellschaft jedem Menschen unabhĂ€ngig von seiner individuellen Situation gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen muss. Inklusion im Bildungssystem wird in diesem Zusammenhang damit begrĂŒndet, dass sie besser als ein segregierendes Bildungssystem eine solche Teilhabe ermöglicht und daher ethisch geboten und rechtlich umzusetzen ist (vgl. Wocken, 2010, S. 218f.). So enthĂ€lt das Grundgesetz bereits seit 1994 den Passus, dass niemand »wegen seiner Behinderung benachteiligt werden« darf (GG Artikel 3), im selben Jahr wird Inklusion in der Salamanca-ErklĂ€rung empfohlen (UNESCO, 1994) und seit 1994 wird die sonderpĂ€dagogische Förderung in Deutschland nicht mehr an den Förderort Förderschule gebunden (vgl. KMK, 1994). Allerdings hat erst die Ratifizierung der UN-BRK (2008) in Bundestag und Bundesrat dazu gefĂŒhrt, dass schulische Inklusion in Deutschland auch einklagbar geworden ist. Diese rechtliche Fundierung von Inklusion fĂŒhrt zurzeit zu einem massiven Ausbau inklusiver Bildungsangebote in allen BundeslĂ€ndern.
Die UN-BRK schließt mit dem »Rechtsanspruch auf eine inklusive, wohnortnahe und hochwertige allgemeine Bildungseinrichtung« (DIM, 2012, S. 275) eine »zwangsweise Zuweisung an eine Sondereinrichtung gegen den Willen des Kindes beziehungsweise der Erziehungsberechtigten« (DIM, 2012, S. 275) und somit eine Förderschulbesuchspflicht fĂŒr SchĂŒler mit Behinderungen der vorherrschenden Rechtsauffassung zufolge aus. Nicht ausgeschlossen wird hingegen, dass der Besuch einer Förderschule auf freiwilliger Basis angeboten wird (vgl. auch Avenarius, 2012, S. 68). Dann wĂ€re allerdings – unabhĂ€ngig von Art und Schwere der Behinderung! – die Entscheidung gegen ein inklusives Bildungsangebot von Seiten der Eltern und nicht die Entscheidung gegen eine Förderschule zu rechtfertigen (vgl. DIM, 2012, S. 277). Ein solches freiwilliges Angebot wĂ€re mit der UN-BRK vereinbar, sofern die Entscheidung der Eltern tatsĂ€chlich freiwillig bleibt und aus ihrer Sicht auch die finanziellen, strukturellen und didaktischen Voraussetzungen fĂŒr inklusive Settings mindestens Ă€hnlich gut sind wie fĂŒr separierende Settings. Hier besteht eine ernstzunehmende Gefahr latenter Steuerung, beispielsweise indem die Inklusion seitens der Bildungspolitik so schlecht ausgestattet wird, dass dies fĂŒr Eltern offensichtlich ist und sie ihre Kinder mit sonderpĂ€dagogischem Förderbedarf »freiwillig« an Förderschulen anmelden.
Kontrovers diskutiert wird, inwiefern fĂŒr SchĂŒler, die durch ihre Anwesenheit den Unterricht in einer Regelschule gefĂ€hrden, Förderschulen weiterhin empfohlen oder sogar verpflichtend vorgesehen werden sollten (vgl. Avenarius, 2012, S. 69). Avenarius fĂŒhrt als Beispiel einen SchĂŒler an, der »beispielsweise durch fortdauerndes Schreien den gemeinsamen Unterricht zum Erliegen bringe« (Avenarius, 2012, S. 69), womit eine Förderschule fĂŒr den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung besser umgehen könne als eine Regelschule. Hier wird damit argumentiert, dass die Kinderrechtskonvention insofern eine EinschrĂ€nkung des Rechts auf Inklusion darstellt, als dass durch die vorrangige BerĂŒcksichtigung des Kindeswohls sowohl der SchĂŒler mit Behinderungen als auch der MitschĂŒler »die Zuweisung eines Kindes zur Förderschule im konkreten Fall auch nach den Regelungen der Konvention sogar geboten sein kann« (Avenarius, 2012, S. 68). Mehrere Argumente sprechen aber gegen die Beibehaltung von verpflichtenden FörderschulĂŒberweisungen fĂŒr wenige Gruppen von SchĂŒlern. Erstens blieben in diesem Falle die mit der Förderschulzuweisung verbundenen diagnostischen Probleme bestehen: Die AusprĂ€gungen von emotionalen, sozialen, kognitiven, kommunikativen und motorischen Kompetenzen bilden Kontinuen, und die Grenze, ab wann Segregation als legitimierbar gilt, hĂ€ngt stark von den jeweiligen gesellschaftlichen, institutionellen und individuellen Verhaltens- oder Leistungsnormen ab (vgl. Textor, 2007, S. 18ff.). Zweitens hĂ€ngt es stark von den zur VerfĂŒgung gestellten Ressourcen und der QualitĂ€t inklusiver Praxis ab, welche Problemlagen eine Schule bewĂ€ltigt und welche...

Table of contents

  1. Deckblatt
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Vorwort der Reihenherausgeber
  5. Inhaltsverzeichnis
  6. Einleitung: Inklusion im Sekundarbereich – ein schwieriges Feld
  7. Was bedeutet Inklusion fĂŒr das Anforderungsspektrum von Lehrerinnen und Lehrern in der Sekundarstufe?Sabine Weiß
  8. Gemeinsamer Unterricht von SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern mit und ohne sonderpĂ€dagogischen Förderbedarf – ein empirischer ÜberblickMarkus Gebhardt
  9. Unterrichtsgestaltung und InklusionRolf Werning, Ann-Kathrin Arndt
  10. SpielrĂ€ume nutzen – Perspektiven inklusiver SchulentwicklungBarbara Koch, Annette Textor
  11. Professionalisierung fĂŒr Inklusion – Impulse fĂŒr die Lehrer/-innenbildung der SekundarstufeBettina Amrhein
  12. Autorenverzeichnis