
Einführung in das Recht
Technik und Methoden der Rechtsfindung
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About this book
Die Einführung in das Recht ist ein Wegweiser durch die ständig steigende Zahl der Rechtsnormen. Sie zeigt die gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Rechts auf, deren Funktion und Arbeitsweise. Sie weist den einzelnen Rechtsnormen ihren Platz in der Gesamtrechtsordnung zu und zeigt ihren Zusammenhang und ihr Zusammenspiel mit andere Rechtsnormen auf. Sie vermittelt grundlegende Kenntnisse zur Rechtsfindung und Rechtsanwendung, die auf allen Rechtsgebieten gleichermaßen von Bedeutung sind. Der Band zeigt in übersichtlicher Weise und verständlich ausgedrückt, dass der Rechtsordnung ein System zugrunde liegt, dem die Rechtsfindung zu folgen hat. Die Einführung in das Recht beschreibt anhand von Beispielen, welcher Methoden sich die Auslegung von Rechtsnormen bedient. bietet das Handwerkszeug für die tägliche Rechtspraxis, um zu klaren und nachvollziehbaren Lösungen von Rechtsfällen zu kommen und damit eine Technik der Rechtsfindung. Diese Kenntnisse vom System des Rechts und der Auslegung der Rechtsnormen sind erforderlich, um zu selbständigem, eigenständigem Denken und überzeugenden Lösungen zu finden.
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Information
VII.Die Rechtsfindung
1.Subsumtion
| (Allgemeiner) Obersatz: | Alle Menschen sind sterblich. |
| (Konkreter) Untersatz: | Sokrates ist ein Mensch. |
| Schlusssatz: | Sokrates ist sterblich. |
| Obersatz: | Was läuft hat Beine. |
| Untersatz: | Die Verjährungsfrist läuft. |
| Schlusssatz: | Die Verjährungsfrist hat Beine.67 |
| § 985 BGB: (Obersatz) | Der Eigentümer kann vom Besitzer Herausgabe der Sache verlangen. |
| Sachverhalt (Untersatz): | Das Auto ist eine Sache |
| Rechtsfolge (Schlusssatz): | Der Eigentümer kann vom Besitzer die Herausgabe des Autos verlangen. |
| T = R | für alle Fälle von T gilt R | (Obersatz) |
| S = T | S ist ein Fall von T | (Untersatz) |
| S = R | für S gilt R | (Schlusssatz = Rechtsfolge)68 |
| wer | der Gastwirt |
| das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht | Nasenbein ist Körper |
| eines anderen | B |
| verletzt | schlagen ist (kausal adäquate) Verletzungshandlung |
| widerrechtlich | kein Rechtfertigungsgrund |
| vorsätzlich oder fahrlässig | Absicht ist Vorsatz |
Table of contents
- Deckblatt
- Impressum
- I. Einführung
- II. Rechtswissenschaften
- III. Aufgaben und Ziele des Rechts
- IV. Rechtsquellen
- V. Einteilung der Rechtsnormen
- VI. Techniken der Rechtssetzung
- VII. Die Rechtsfindung
- VIII. Europarecht
- IX. Konkurrenzen
- X. Logische Prioritäten
- XI. Argumentation im Recht
- XII. Zusammenfassung
- Abkürzungsverzeichnis
- Definitionen
- Literaturverzeichnis
- Stichwortverzeichnis