
Gemeindehaushaltsrecht Baden-Württemberg
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen mit Kassen- und Prüfungsrecht
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Gemeindehaushaltsrecht Baden-Württemberg
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen mit Kassen- und Prüfungsrecht
About this book
Die Reform des Gemeindehaushaltsrechts bringt grundlegende Neuerungen für das Haushalts-, Rechnungs-, Kassen- und Prüfungswesen der Kommunen in Baden-Württemberg. Dieses Fachbuch ist eine Praxishilfe für Mitarbeiter der Kämmereien, Rechtsaufsichtsbehörden sowie für Gemeinderäte. Zugleich eignet es sich für Lehrende und Studenten in der Aus- und Fortbildung. Die wesentlichen Punkte der Planung, des Vollzugs, des Jahres- und Gesamtabschlusses sowie der Prüfung werden aufgegriffen. Prozessbeschreibungen, Schaubilder und Buchungssätze sichern eine anschauliche Darstellung."Das Werk kann den Gemeinderäten, der Kämmerei, allen übrigen Verwaltungsmitarbeitern sowie den Rechnungsprüfern nur mit Nachdruck empfohlen werden (- und nicht nur denen aus Baden-Württemberg)!" Prof. Dr. Martin Richter, Universität Potsdam, 2010
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Information
1 Zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts
1.1 Das Reformgesetz: Geltungsbeginn, Geltungsbereich, Evaluierung
1.2 Die Steuerungskonzeption des neuen Rechnungswesens
- Die Kameralistik basiert auf einer geldvermögensorientierten Darstellung über Einnahmen und Ausgaben. Die Veränderung des Geldvermögens ergibt sich hierbei aus einer Veränderung des Zahlungsmittelbestands durch Ein- und Auszahlungen (Anordnungs-Soll = Zahlungs-Ist) zuzüglich der Veränderung von Kassenresten aus fällig gestellten Forderungen und Verbindlichkeiten (Differenz aus Anordnungs-Soll und niedrigerem Zahlungs-Ist). Der wertmäßige Bestand wird in der Geldvermögensrechnung ausgewiesen. Das Nichtgeldvermögen bleibt – mit Ausnahme kostenrechnender Einrichtungen (u. a. Gebührenhaushalte) – unberücksichtigt. Die Reform setzt nun an die Stelle dieser vorrangig zahlungsorientierten Teilsicht ein Rechnungssystem, das den Bestand und die Veränderung des gesamten Vermögens – dies umfasst alle zur Verfügung stehenden Ressourcen (neben den Zahlungsmitteln auch Sach- und sonstiges Finanzvermögen) und deren vollständige Finanzierung durch eigenes Kapital oder Verbindlichkeiten – darstellt. Die entscheidenden Veränderungsgrößen sind hier Ertrag (Ressourcenmehrung) und Aufwand (Ressourcenverbrauch), die im neuen Ergebnishaushalt verbucht werden. Zusätzlich wird die zahlungsorientierte Sicht über Ein- und Auszahlungen im neuen Finanzhaushalt abgebildet. Der Fokus beim Haushaltsausgleich liegt zukünftig nicht mehr auf den Einnahmen und Ausgaben, sondern auf den Erträgen und Aufwendungen. Dieses Ressourcenverbrauchskonzept entspricht dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten Ressourcen selbst wieder ersetzen und keine Lasten einseitig in die Zukunft verschieben soll.
- Die bisherigen kameralen Ausgabeermächtigungen mit – häufig tief gegliederten – Haushaltsstellen werden auf der neuen Teilhaushalts- und Budgetebene (in etwa vergleichbar mit den bisherigen Einzelplänen oder Unterabschnitten) ersetzt durch nach Aufwandsarten und Auszahlungsarten gegliederte Budgetermächtigungen, die zumindest budgetintern weitgehend deckungsfähig sind. Die Teilhaushalte sind produktorientiert zu bilden, so dass produktbezogene messbare Leistungsziele beigefügt werden können. Damit tragen die Budgetverantwortlichen zugleich die Produktverantwortung, was dem Prinzip einer einheitlichen Fach- und Ressourcenverantwortung entspricht. Dies soll eine output- bzw. produktorientierte Steuerung der Verwaltung ermöglichen. Als Ergänzung zur bisher lediglich anlassbezogenen Unterrichtung des Gemeinderats ist dieser nunmehr unterjährig obligatorisch über die Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
- Als neues Rechnungssystem wird die kommunale doppelte Buchführung (kommunale Doppik) eingeführt. Für sie sind die im Handelsrecht geltenden Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung unter Berücksichtigung der besonderen gemeindehaushaltsrechtlichen Bestimmungen maßgeblich. Eine Wahlmöglichkeit für die erweiterte Kameralistik, mit der die beiden vorgenannten Zielsetzungen durch zusätzliche Neben- bzw. Abgrenzungsrechnungen auch erreicht werden könnten, besteht nicht. Auf die Option wurde verzichtet, da sich die Rechnungsergebnisse der beiden Systeme nicht vollständig angleichen lassen und damit interkommunale Vergleiche sowie die Aufstellung einer einheitlichen Finanzstatistik erschwert würden. Ebenso wenig wäre aus diesem Grund die Erstellung eines Gesamtabschlusses möglich.
- Um ein Gesamtbild der kommunalen Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage einschließlich der „ausgelagerten“ Bereiche zu erhalten, wird der Jahresabschluss nach dem NKHR für den Kernhaushalt (auch Kämmereihaushalt genannt) der Gemeinde mit den Abschlüssen der von ihr beherrschten und abhängigen Unternehmen und Einrichtungen mit eigener Rechnungsführung in einem Gesamtabschluss zusammengeführt (konsolidiert). Das ist mit Einführung des NKHR möglich, weil ab diesem Zeitpunkt alle zu konsolidierenden Einheiten die Doppik nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger kaufmännischer Buchführung – unter Beachtung spezifischer, sich aus dem jeweiligen Rechtskreis ergebener Abweichungen – eingerichtet haben.
| System | Bewegungsrechnung (Mehrung/Verbrauch) | Bestandsrechnung | |||
| Einnahmen/Ausgaben (Veränderung des Geldvermögens) | Ertrag/Aufwand (Veränderung des Gesamtvermögens) | Leistung/Kosten (Veränderung des betriebsbedingten Vermögens) | |||
| Einzahlungen/Auszahlungen (Veränderung des Zahlungsmittelbestands) | Fällig gestellte Forderungen/ Verbindlichkeiten (Veränderung der Kassenreste) | ||||
| Kameralistik (bisheriges Recht) | Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Jahresrechnung (Soll = Ist) | Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Jahresrechnung (Δ Soll – Ist) | Nur kostenrechnende Einrichtungen (u. a. Gebührenhaushalte) | Geldvermögensrechnung (nur freiwillig Vollvermögensrechnung), Anlagennachweise kostenrechnender Einrichtungen | |
| Erweiterte Kameralistik | Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Jahresrechnung (Soll = Ist) | Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, Jahresrechnung (Δ Soll – Ist) ⇒ Aufnahme in die Vollvermögensrechnung | Ermittlung durch Abgrenzung von Einnahmen/Ausgaben | Ermittlung durch Abgrenzung von Einnahmen/Ausgaben, Produktinformationen | Vollvermögensrechnung |
| NKHR-Doppik | Finanzhaushalt, Finanzrechnung | Abbildung in der Vermögensrechnung | Ergebnishaushalt, Ergebnisrechnung... | ||
Table of contents
- Deckblatt
- Titelseite
- Impressum
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort
- Abbildungsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- 1 Zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts
- 2 Haushaltsplanung
- 3 Haushaltsausführung
- 4 Jahresabschluss
- 5 Erste Eröffnungsbilanz
- 6 Gesamtabschluss
- 7 Steuerpflichten kommunaler Leistungen des Kernhaushalts
- 8 Prüfungswesen
- 9 Aufstellung, Feststellung und Bekanntgabe von Jahresabschluss und Gesamtabschluss
- 10 Abschließende Bemerkungen und Ausblick
- Stichwortverzeichnis