Das Recht in der Heilerziehungs- und Altenpflege
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Das Recht in der Heilerziehungs- und Altenpflege

Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung

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Das Recht in der Heilerziehungs- und Altenpflege

Lehrbuch für die Aus- und Weiterbildung

About this book

Die 8., überarbeitete Auflage dieses Werkes setzt dessen bewährte Konzeption fort. Sie gibt eine sachliche und fundierte Übersicht über alle wesentlichen Grundlagen für die tägliche Betreuung in der Altenpflege, Behindertenhilfe und Psychiatrie. Mit zahlreichen Fallbeispielen aus der Praxis.In der 8. Auflage wird die Problematik der Delegationsfähigkeit von Tätigkeiten aktualisiert, zusätzlich werden in gewohnter Weise die aktuellen Änderungen im Betreuungs-, Haftungs- und Arbeitsrecht sowie die Änderungen im Sozialrecht und im Heimrecht berücksichtigt. Selbst die Neuregelung der "Beihilfe zum Suizid" wurde einbezogen.

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Information

Year
2017
eBook ISBN
9783170312104
Edition
8
Subtopic
Nursing

Teil 1 Gemeinschaftskunde

1 Prinzipien der deutschen Demokratie

1.1 Demokratie

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Der Begriff Demokratie bedeutet, dass die Staatsgewalt vom Volk ausgeht, abgeleitet von dem griechischen Wort »demos« = »Volk«.
Da in Deutschland mit dem Grundgesetz eine repräsentative Demokratie festgelegt wurde, wird die »Gewalt« auf Abgeordnete übertragen. Die wahlberechtigten Bürger wählen für eine Legislaturperiode einen Vertreter, den Abgeordneten, der dann stellvertretend für sie im Parlament (Bundestag, Landtag etc.) sitzt. Bezüglich der Wahl der Abgeordneten und sonstigen Volksvertreter gelten folgende Wahlgrundsätze:
• allgemein,
• unmittelbar,
• geheim,
• frei und
• gleich.
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Wahlgrundsätze
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Grundlage ist Art. 38 Abs. 1 GG. Diese Wahlgrundsätze lassen sich wie folgt erläutern:
allgemein: Jeder Bürger, der das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, kann wählen (aktives Wahlrecht) oder gewählt werden (passives Wahlrecht).
unmittelbar: Die Abgeordneten werden direkt in das Parlament gewählt, ohne Wahlmänner oder ähnliche.
frei: Niemand kann gezwungen werden zu wählen oder sich für eine bestimmte Partei zu entscheiden.
gleich: Jede Stimme zählt gleich.
geheim: Der Wähler muss seine Wahlentscheidung nicht offenbaren und er muss durch Wahlkabinen etc. bei der Stimmabgabe vor einer Kenntnisnahme durch Dritte geschützt werden.
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Verfassungsrechtliche Grundlagen des Wahlrechts
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Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Wahlrechts finden sich im Grundgesetz:
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• Art. 20 Abs. 2 GG: »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.«
• Art. 21 Abs. 1 GG: »Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.«
• Art. 38 Abs. 1 GG: »Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.«
• Art. 38 Abs. 2 GG: »Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt.«
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Aktives Wahlrecht
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Die Ausgestaltung des speziellen Wahlrechts und die Verwirklichung der obigen Grundsätze erfolgt durch das Bundeswahlgesetz. Dort ist unter anderem festgelegt, dass zur Durchführung der Wahl das Bundesgebiet in einzelne Wahlkreise eingeteilt wird.
Wahlberechtigt ist jeder Bürger, somit jeder Deutsche, nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres. Auch Deutsche, die sich im Ausland aufhalten, sind wahlberechtigt. Weitere Voraussetzung ist, dass seit mindestens drei Monaten ein Aufenthalt im Bundesgebiet als Deutscher vorliegt. Wählen kann aber nicht derjenige, der vom Wahlrecht durch
• richterliche Aberkennung,
• die Bestellung eines Betreuers für alle Angelegenheiten oder
• den Maßregelvollzug (§§ 20, 63 StGB)
ausgeschlossen ist. Die richterliche Aberkennung kann gemäß § 45 Abs. 5 StGB nur bei besonderen Straftaten, folglich nur in Ausnahmefällen, erfolgen. Außerdem ist nach § 13 Nr. 2 BWG derjenige nicht wahlberechtigt, für den ein Betreuer für alle Angelegenheiten bestellt ist.
...

Table of contents

  1. Deckblatt
  2. Titel
  3. Copyright
  4. Vorwort
  5. Inhaltsverzeichnis
  6. Abkürzungsverzeichnis
  7. Teil 1 Gemeinschaftskunde
  8. Teil 2 Rechtsgrundlagen
  9. Teil 3 Zivilrecht
  10. Teil 4 Strafrecht
  11. Teil 5 Verwaltungs- und Sozialrecht
  12. Teil 6 Arbeitsrecht
  13. Literatur
  14. Stichwortverzeichnis