Prüfungswissen ZPO für Rechtsreferendare
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Prüfungswissen ZPO für Rechtsreferendare

Oliver Elzer, Doerthe Fleischer, Ludolf von Saldern, Christiane Simmler, Ezra Constantin Zivier, Oliver Elzer

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  1. 412 pages
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Prüfungswissen ZPO für Rechtsreferendare

Oliver Elzer, Doerthe Fleischer, Ludolf von Saldern, Christiane Simmler, Ezra Constantin Zivier, Oliver Elzer

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Die Anforderungen an Rechtsreferendare, sich angesichts der Fülle des Prüfungsstoffs das gesamte, im 2. juristischen Staatsexamen relevante Zivilprozessrecht in kurzer Zeit anzueignen, sind gewaltig. Hier setzt das Werk an. Es stellt den Zivilprozess umfassend dar, wobei die examensrelevanten Gebiete besonders eingehend behandelt werden. Das Buch strukturiert den Stoff und zeigt auf, auf welche Fragestellungen sich der Kandidat konzentrieren sollte. Großer Wert wird dabei darauf gelegt, jedes Thema mit seinen Folgen für die Darstellung von Rubrum, Tenor und Entscheidungsgründen in der Assessorklausur zu behandeln. Dabei helfen konkrete Formulierungsbeispiele, Muster, Checklisten und Schemata. Ergänzt wird die Darstellung durch viele Klausurtipps, Hinweise auf Standardprobleme in der Staatsprüfung sowie auf die Fälle aus dem Werk, Die "ZPO in Fällen", von Elzer/Brückmann/Zivier, 2. Auflage 2014. Praktische Vorschläge zur zeitlichen und inhaltlichen Organisation der Examensvorbereitung runden das Buch ab.

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Information

Publisher
Kohlhammer
Year
2016
ISBN
9783170285224
Edition
2
Topic
Jura

Teil 1:Allgemeine Hinweise zur Assessorklausur

1Das Schreiben einer guten Assessorklausur ist keine Kunst. Es ist im Wesentlichen Ergebnis einer guten Vorbereitung. Die Vorbereitung kann nicht darin bestehen, zu versuchen, den konkreten Fall zu „erahnen“ und sich auf diesen vorzubereiten. Wer das versucht, wird in der Regel scheitern. Eine gute Assessorklausur zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie dem Kandidaten (auch) etwas Unbekanntes präsentiert. Vor allem diese Anforderung entspricht der Praxis, deren Lebenssachverhalte „bunt“ sind. Eine gute Vorbereitung besteht also in etwas anderem. Sie ertüchtigt den Kandidaten, aufgrund eines solide erlernten Handwerkzeugs, seines Wissens um prozessuale Situationen und seines Könnens im Umgang mit rechtlich Unbekanntem, aber auch mit der Sprache, seiner Angst, der Zeitnot und dem Stress der Prüfung angemessen umzugehen. Der Erfolg einer Klausur ist Ergebnis von Haltung („Ich will gut bestehen!“), Vorbereitung und natürlich auch von etwas Glück.
2Dieses Buch kann zu einer Vorbereitung gerade einer guten Klausur beitragen. Es zeigt neben den Standardproblemen besondere, originelle Situationen auf. Das Wesentliche besteht aber in etwas anderem. Es reicht nicht aus, ein Problem zu kennen. Die Erfahrung zeigt, dass viele Kandidaten über Wissen verfügen – und dennoch versagen. Die Kenntnis eines Problems ist erst dann ein Gewinn, wenn der Kandidat weiß, wie, wo und wann er in der Assessorklausur das Problem darstellen kann – und wann er es nicht behandelt. Dies setzt voraus, dass für viele prozessuale Situationen bekannt ist, wie sie sich auf Rubrum, Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründe auswirken. Das ist Technik – und ist ohne weiteres erlernbar. Ferner setzt es voraus, einem Lebenssachverhalt u. a. „anzusehen“, was die prozessualen Fragen sind. Auch dazu soll das Buch beitragen. Es geht also um Struktur, Struktur, Struktur. Diese fehlt – nicht selten in der gerichtlichen Praxis bis hin zu Bundesgerichten sowie bei vielen anwaltlichen Schriftsätzen. Das „saubere“ Abprüfen von sämtlichen relevanten Tatbestandsmerkmalen verliert sich allzu häufig hinter Fabulieren und dem Tasten im Dunklen. Jedenfalls dem Kandidaten sollte es darum gehen, eine Aufgabe zu „skelettieren“ und den einzelnen Problemen ihren angemessenen Standort zuzuweisen. Diese Zuweisung kann auch darin bestehen, z. B. schlicht die Prüfung der Zulässigkeit nicht darzustellen. Nämlich dann, wenn dort kein Problem steckt. Und das ist häufig der Fall.

1. Kapitel:Der Beginn des Lernens

3Das Erlernen zivilprozessualer Probleme und das Wiederholen materieller Probleme müssen spätestens am ersten Tag des Rechtsreferendariats beginnen. Es gibt keine Zeit – gar keine! –, sich zunächst in das Rechtsreferendariat „einzufinden“. Die Zeit bis zu den Klausuren ist zu kurz. Das Ziel eines jeden Kandidaten muss es sein, das vollständige zivilprozessuale und das damit korrespondierende materielle Wissen bereits am Ende der Zivilstation erlangt zu haben, in der Regel also in den ersten 4 oder 5 Monaten des Rechtsreferendariats. Das mag manchem als früh erscheinen. So ist es aber nicht. Im Gegenteil ist es eher spät. Klar ist jedenfalls, dass die Monate nach der Zivilstation genauso intensiv der Straf- und Verwaltungsstation zu widmen sind und dass die Rechtsanwaltsstation neben dem Erlernen des Handwerkszeugs, eine Anwaltsklausur zu schreiben, auch dafür dienen sollte, das bereits umfangreich Erlernte zu wiederholen und ggf. punktuell zu vertiefen. Der Zeitpunkt, hier erstmals das notwendige Rüstzeug zu erwerben, ist definitiv zu spät. Wer auf das späte Lernen setzt, hat also bereits am Anfang verloren.
4Das Lernen ist selbstständig zu planen. Hier ist nicht auf Dritte oder auf „das“ Buch zu setzen. Die jeweils einschlägige Prüfungsordnung kann von der in einem Buch – auch diesem – angebotenen Stoffauswahl wenigstens teilweise abweichen. Die nach der jeweiligen Prüfungsordnung möglichen Prüfungsgegenstände sollten daher unbedingt selbst aufgelistet und auf die Monate der Zivilstation verteilt werden. Dann ist ein Stundenplan zu erstellen. Sein Ziel ist es, die Prüfungsgegenstände zu gliedern und einen Weg zu schaffen, sie zu bewältigen. Neben der Lernarbeit sind auch Pausen einzuplanen. Denn es bedarf Phasen, in denen guten Gewissens nichts zu tun ist. Diese Phasen sind auch möglich, wenn klar ist, wann welche Lernarbeit ansteht. Die Planung muss anhand der ...

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