1 Suizid â eine humane Option?
1.1 Gesellschaftliche Wahrnehmungen des Suizids
In die Notaufnahme der Klinik wurde von hektisch rennenden SanitĂ€tern ein junger Mann gebracht. Allerdings: Er war bereits tot. BlausĂ€ure habe er geschluckt, nach einem heftigen Streit mit dem Vater. Zu spĂ€t hĂ€tten sie, die Eltern, es bemerkt, nachdem der Sohn sich zu Hause in seinem Heiligtum, einem kleinen Labor, eingeschlossen hatte, ein Fanatiker der Chemie seit frĂŒhesten Gymnasialjahren. Ob denn gar nichts mehr zu retten sei.
Es dauerte, das zu begreifen. Doch dann gab es in aller ErschĂŒtterung zwischen den TrĂ€nen noch eine Frage: Ob man denn nicht einen »natĂŒrlichen Tod« bescheinigen könne, möglicherweise ein Herz- oder Atemversagen. Denn schlieĂlich sei der Sohn â durch die Wirkung der BlausĂ€ure â ja quasi innerlich erstickt. Nur um Aufruhr und Gerede zu vermeiden. Dem Arzt hier im Krankenhaus, der den Verstorbenen bislang gar nicht gekannt habe, könne es letztlich egal sein. Die Verwandtschaft, die Nachbarn, sie alle sollten doch ein gutes Andenken bewahren.
Der Schock nach dem plötzlichen Verlust eines innig geliebten Menschen ist so groĂ, dass der Schmerz dahinter noch gar nicht richtig spĂŒrbar wird. Die bittere Einsicht, dass der Mensch sein eigenes Leben nahezu jederzeit beenden kann, ist da noch nicht wirklich greifbar. Man möchte den Tod nicht wahrhaben und schon gar nicht den Suizid. Ein Tod lĂ€sst sich nicht ungeschehen machen. Aber ein Suizid? Zumindest auf dem Papier?
Wohl schon immer haben Menschen sich schwer getan mit dieser tragischen Kehrseite eines Potenzials, auf dem zugleich ihre dominante Stellung in der Welt beruht: die FĂ€higkeit zur freien Willensentscheidung. Wie soll man mit der damit verbundenen Möglichkeit der Selbstzerstörung umgehen? Was kann die Gemeinschaft tun, um ihre Mitglieder nicht auf diese Weise zu verlieren, sie vor dem Zugriff des »Grausamen Gottes« (Alvarez 1974) zu schĂŒtzen, sich selber zu schĂŒtzen vor den fast immer damit verbundenen destruktiven Folgen?
So ist es keineswegs ĂŒberraschend, dass es stets Bestrebungen gab, den Suizid zu leugnen, zu verdammen, ihn mit aller Strenge zu bestrafen â in der Hoffnung, ihn als humane Option ein fĂŒr alle Male zu tilgen. Eine Option, die umgekehrt bisweilen als die einzig wĂŒrdige Form der Lebensbeendigung gepriesen, geradezu glorifiziert wurde â seit dem Altertum bis heute.
Die Schwierigkeiten der Wahrnehmung des Suizids als RealitĂ€t im Dasein der Menschen spiegeln sich in praktisch allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens: in der Philosophie, den Religionen, der Medizin, den Rechtswissenschaften, selbst in der nĂŒchternen Statistik. Albert Camus (2000) bezeichnete in seiner berĂŒhmten Schrift Der Mythos des Sisyphos den Suizid sogar als das einzige wirklich ernst zu nehmende philosophische Problem. Eine global umfassende Information ĂŒber dessen ethische Wertung zu allen Zeiten, in allen Kulturen, in allen Teilen der Welt wurde erst kĂŒrzlich von der amerikanischen Philosophin und Medizinethikerin Margaret Pabst Battin (2015) als Buch und zugleich als ein auch online zugĂ€ngliches Archiv (http://ethicsofsuicide.lib.utah.edu) herausgegeben â als Korrektur der heutzutage in der westlichen Welt verbreiteten oft sehr einseitigen Betrachtungsweise ausschlieĂlich als psychopathologisches PhĂ€nomen.
Religionen
Alle groĂen Weltreligionen lehnen den Suizid mehr oder minder ab. Religionen sind auf die Lebenden gerichtet und suchen zugleich eine Aussöhnung mit dem Tod, dem unvermeidlichen Schicksal, dem alle Menschen entgegensehen. Seine RealitĂ€t ertragbar zu machen ist eines der Anliegen transzendentaler Erwartung in jeglicher Form, sei es ein Jenseitsversprechen wie im Christentum und im Islam, sei es das der ewigen Wiedergeburt wie im Buddhismus und Hinduismus. Alles BemĂŒhen, den Tod in Frieden und Demut anzunehmen, wenn es eines Tages soweit ist, erscheint unvereinbar mit dem Verlangen, ihn aktiv herbeizuholen. Die Todessehnsucht aus Verzweiflung, aus untragbarem Leid steht aus religiöser Perspektive in fundamentalem Kontrast zu seiner Annahme in Ergebenheit.
Sowohl in der jĂŒdischen Religion wie im Islam ist der Suizid verboten, weil der Mensch Gottes Eigentum sei (Dorff 2005, Zahedi et al. 2007). Dennoch gibt es in beiden Religionsrichtungen vorsichtige Liberalisierungstendenzen (
Kap. 4.7). Die Selbstopferung zugunsten der Religion und der Allgemeinheit wird im Islam teilweise toleriert, die aus politischen GrĂŒnden zum Suizid-Attentat Entschlossenen vielerorts sogar als Helden und MĂ€rtyrer verehrt.
1 Im Hinduismus und Buddhismus wird die Tötung von Lebewesen grundsĂ€tzlich abgelehnt, somit auch der Suizid. Allerdings gibt es auch hier durchaus Ausnahmen von der Regel, je nach regionaler und historischer AusprĂ€gung. BerĂŒhmt ist in Indien der â offiziell verbotene â Ritus, dass die Ehefrau ihrem verstorbenen Mann in den Tod nachzufolgen habe, indem sie sich mit dessen Leichnam verbrennen lĂ€sst (Sati). Im Buddhismus wird der Tod als ein integraler Teil des Zyklus von Sterben und Wiedergeburt nicht aus dem Bewusstsein Lebender ausgeklammert, sondern in einem Zustand gröĂtmöglicher Ruhe und WĂŒrde erwartet (Keawn 2005). Wer allerdings den höchsten Grad der Erleuchtung im Leben erreicht und sich von allem erdgebundenen Verlangen freigemacht hat, wer somit an der Stufe zum Nirwana steht, darf sein Leben in diesem Zustand auch beenden. Im Jainismus, einer aus dem Hinduismus hervorgegangenen Religionsrichtung mit den Idealen asketischer Lebensweise und absoluten Gewaltverzichts, stellt der Suizid durch extremes Fasten die höchste Stufe der LĂ€uterung von aller irdischen Gebundenheit und der spirituellen Erleuchtung dar (Baechler 1981). Er erhĂ€lt auf diese Weise den Charakter eines ultimativen Lebensziels, das allerdings nur den wenigsten Menschen erreichbar sein dĂŒrfte.
Auch im Christentum galt der Suizid ĂŒber lange Zeit ausschlieĂlich als schwere SĂŒnde gegen Gott, der das Leben geschenkt habe und dem allein es zustehe, dieses wieder zu nehmen. Das war nicht immer so. In den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung galt der Suizid noch als moralisch neutral, zumal die Bibelstellen, die einen Suizid nennen, ihn an keiner Stelle moralisch verurteilen. Die Selbstopferung frĂŒher Christen, um ihrem Glauben BekrĂ€ftigung und Anerkennung zu verschaffen, galt als die heroische Tat eines MĂ€rtyrers.
Diese Haltung Ă€nderte sich erst mit Augustin im fĂŒnften Jahrhundert. Sein klug formuliertes Verdikt gegen den Suizid richtete sich ursprĂŒnglich gegen die Selbsttötung junger Nonnen, die, in ihren geplĂŒnderten Klöstern von römischen Kriegern vergewaltigt, solcherart entehrt nicht weiterleben wollten: »Wer also hört, es sei nicht erlaubt, sich zu töten, der tue es nur dann, wenn es der befiehlt, dessen Befehle nicht missachtet werden dĂŒrfen; nur sehe er zu, ob der göttliche Befehl nicht irgendwie ungewiss ist.« Und dann fĂŒgte Augustin einen ebenso sybillinischen wie psychologisch tiefsinnigen Satz hinzu: »Wir können unser Gewissen nur dem anpassen, was wir hören, ĂŒber den verborgenen Sinn maĂen wir uns kein Urteil an. Niemand weiĂ, was im Menschen vorgeht, auĂer dem Geist des Menschen, der in ihm ist« (Augustinus 1979)2. Der Suizid wird damit ausdrĂŒcklich zu einer Gewissensentscheidung, die â wenngleich grundsĂ€tzlich verboten â jeder selbst zu verantworten hat. Zugleich wird er ins verborgen Private abgedrĂ€ngt und damit tabuisiert.
Der noch bei Augustin spĂŒrbare Respekt vor der innersten Gewissensentscheidung eines verzweifelten Menschen wurde in den folgenden Jahrhunderten bis auf wenige Ausnahmen aufgegeben zugunsten einer umfassenden sozialen Kontrolle, eines autoritĂ€ren Zugriffs auf das Individuum. Bis heute ist die Wertung des Suizids in fast allen gesellschaftlichen Bereichen einschlieĂlich der Medizin von diesem Anspruch geprĂ€gt. Auch wenn AufklĂ€rung und SĂ€kularisierung in Europa eine gewisse Wende in der moralischen Betrachtung des Suizids bewirkten, haftet diesem dennoch bis heute der Ruch des Unerlaubten an, des allenfalls unter bestimmten Bedingungen Entschuldbaren. Erst im Laufe des 20. Jahrhunderts wurden kirchliche BegrĂ€bnisse von durch Suizid Verstorbenen generell möglich, in der katholischen Kirche offiziell erst seit 1983.
Recht und Politik
Bis in unsere Zeit hinein werden Religionen als politisches Machtmittel missbraucht, beispielsweise in einigen arabischen Staaten. Religiös begrĂŒndete Vorschriften sollen die Menschen zumindest abschrecken, Handlungen zu vollziehen, die zu einer SchwĂ€chung des Staats fĂŒhren könnten. Eine BegrĂ€bnisverweigerung als Ausdruck der öffentlich vollzogenen Entehrung ist eine solche MaĂnahme.
Regierungen in aller Welt haben den Suizid und jeden diesbezĂŒglichen Versuch oftmals unter strenge Strafen gestellt, soweit sie zu dessen Tolerierung nicht bereit waren.3 Da man Tote nicht mehr wirksam bestrafen kann, wurde der Leichnam nach einem Suizid zumindest geschĂ€ndet, verstĂŒmmelt, entehrt. Die BesitztĂŒmer des Verstorbenen fielen dem Staat zu â eine gleichfalls der Abschreckung dienende Bestrafung der Hinterbliebenen.
Die Strafverfolgung war jedoch nicht generell, sondern sie orientierte sich an aktuellen staatlichen und wirtschaftlichen Interessen. Im alten Rom wurde der Suizid toleriert â Gefangenen und Sklaven aber war er verboten, Gefangenen, weil sie seiner nicht wĂŒrdig waren, Sklaven, da sie einen gewinnbringenden Wirtschaftsfaktor darstellten. Auch Soldaten im MilitĂ€reinsatz, die sich töten wollten, wurden hart bestraft (von Engelhardt 2005). Gleiches galt in Deutschland wĂ€hrend der Nazi-Herrschaft. Personen im Widerstand gegen die Machthaber hingegen wurde der Suizid mitunter nahegelegt: dem Feldmarschall Erwin Rommel ebenso wie einst Seneca und Sokrates.
Auch heute noch ist in vielen Staaten der Suizid strafrechtlich verboten. Vor allem natĂŒrlich in den Staaten mit traditionell islamisch geprĂ€gtem Rechtssystem, aber beispielsweise auch in Nordkorea, Singapur, Indien, einigen Staaten der USA, seit Kurzem auch in afrikanischen Staaten mit ĂŒberwiegend christlicher Bevölkerung wie Uganda und Ghana.
Die fehlende Wirksamkeit des Strafrechts auf die SuizidhĂ€ufigkeit zeigt sich besonders anschaulich in Nordkorea, einem Land mit den derzeit wohl strengsten strafrechtlichen Bestimmungen wider den Suizid (selbst Familienmitglieder als Hinterbliebene können bestraft werden). Laut WHO-Statistik 2014 hat das Land die zweithĂ€ufigste SuizidprĂ€valenz weltweit (hinter dem sĂŒdamerikanischen Staat Guyana4). Bei weiblichen Suiziden und beim Alterssuizid ist Nordkorea sogar fĂŒhrend.
In Deutschland ist seit mehr als 250 Jahren, seit der Zeit Friedrichs des GroĂen, das Suizidverbot aufgehoben. Er war auĂerdem bereits 1794 im PreuĂischen Allgemeinen Landrecht kein Straftatbestand mehr, ebenso im allgemeinen preuĂischen Strafrecht von 1851, das in wesentlichen Aspekten bis heute GĂŒltigkeit hat.
Dennoch wird der Suizid immer wieder einmal zu politischen Zwecken instrumentalisiert. Eine ideologische Zuschreibung der Verantwortung fĂŒr erfolgte Suizide an ein gegnerisches Herrschaftssystem zeigte sich besonders eklatant in der politischen Konfrontation des kalten Krieges zwischen 1947 und 1989 in Deutschland. Exemplarisch war in dieser Hinsicht der Verbrennungssuizid des evangelischen Pfarrers Oskar BrĂŒsewitz vor seiner Kirche in Zeitz im Jahr 1976, mit dem er auf die ihm unhaltbar erscheinende Situation der ReligionsausĂŒbung in der DDR aufmerksam machen wollte. Von offizieller Seite der DDR wurde kurz darauf erklĂ€rt â nachdem man zunĂ€chst noch versucht hatte, das Ereignis der Ăffentlichkeit gegenĂŒber zu verschweigen â es handele sich um die Tat eines Psychopathen, eines UnzurechnungsfĂ€higen. Daraufhin folgten hĂ€mische Proteste seitens der Vertreter der BRD â in der sich allerdings wenige Wochen zuvor gleichfalls ein politisch motivierter Suizid ereignet hatte: der von Ulrike Meinhof. Im gleichen MaĂe, wie Meinhof â aus westlicher Perspektive â ein »eigentlich zutiefst kranker Mensch« zu sein hatte (was deren Angehörige energisch bestritten), hatte Pfarrer BrĂŒsewitz â aus westlicher Sicht â nicht krank zu sein (was dessen Angehörige gleichfalls bestritten) (Wedler 1976).
Statistik
Auch die Statistiken ĂŒber Suizidereignisse bieten nicht immer ein zutreffendes Bild. Die in vielen Teilen der Welt noch vorhandene Tabuisierung trĂ€gt dazu bei, TodesfĂ€lle durch Suizid anders zu deklarieren â als Unfall oder als »natĂŒrlichen« Tod. Die Unterschiede der SuizidhĂ€ufigkeit zwischen ĂŒberwiegend katholischen und ĂŒberwiegend evangelischen Bevölkerungsteilen wurden bisweilen als Beleg fĂŒr die suizidprĂ€ventive Wirkung einer stĂ€rker autoritĂ€r geprĂ€gten Religion angesehen, könnten aber auch Folge einer hĂ€ufigeren Vertuschung von Suizidhandlungen in Familien und Gemeinden sein, solange diffamierende Konsequenzen in der Religionsgemeinschaft zu fĂŒrchten sind. Die Ă€uĂerst niedrige Zahl von Suiziden in vom Islam geprĂ€gten LĂ€ndern wirft Ă€hnliche Fragen auf.
Selbst von offiziellen Institutionen wie der WHO herausgegebene Statistiken mĂŒssen nicht immer verlĂ€sslich sein; sie sind oftmals Hochrechnungen, die mit der Wirklichkeit nur begrenzt ĂŒbereinstimmen. So wird beispielsweise die Zahl der Suizide fĂŒr das Jahr 2012 in der WHO-Statistik mit 10.745 fĂŒr Deutschland angegeben, die nicht standardisierte Rate mit 13,0 Suiziden auf 100.000 Einwohner pro Jahr. Das Deutsche Statistische Bundesamt Destatis hingegen nennt fĂŒr dasselbe Jahr 9.890 Suizidtote und eine Rate von 12,1. Ăhnliche Differenzen finden sich auch in vielen anderen LĂ€ndern.
Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass in den offiziellen Todesursachenstatistiken in den USA mehr TodesfĂ€lle durch Vergiftungen aufgefĂŒhrt sind als Suizide insgesamt. Hintergrund ist die Wertung aller primĂ€r nicht zweifelsfrei als Suizid erkennbaren Vergiftungen als solche aus unbekannter Ursache. WĂ€hrend in Deutschland fast 70 % aller tödlichen Vergiftungen als Suizide deklariert werden, gehen in den USA nur 18 % in die Suizidstatistiken ein.
SchĂ€tzungen ĂŒber die Ungenauigkeit offiziell mitgeteilter Suizidstatistiken reichen bis zu 25 % nicht erfasster Suizide weltweit. In Entwicklungs- und SchwellenlĂ€ndern, die teilweise noch nicht einmal ĂŒber eine fĂŒr alle Regionen verbindliche Todesursachenstatistik verfĂŒgen (wie z. B. Indien), könnte der Anteil der UnterschĂ€tzung noch erheblich höher liegen.
Idealisierung
Als GegenstĂŒck zur Tabuisierung und Bestrafung in vielen LĂ€ndern wird der Suizid bisweilen als die einzige dem Menschen adĂ€quate Form der Lebensbeendigung idealisiert. Jean AmĂ©ry gilt seit Erscheinen seines Werks Hand an sich legen (1976) als entschiedener Protagonist der Freiheit des Menschen zum Suizid, die er als Privileg des Humanum pries. Das literarisch glĂ€nzend geschriebene Buch stellt das Recht des Menschen auf ein Scheitern (Ă©chec) mit geradezu niederschmetternder Ăberzeugungskraft in den Mittelpunkt. Die bei der LektĂŒre fast stĂ€ndig spĂŒrbare Gereiztheit des Autors wie auch seine sehr selektive Sichtweise deuten allerdings auf einen zugrundeliegenden tiefen Selbstzweifel. »Dass ich dir gehörte und endlich mir selbst gehören muss«, das fanfarenartig stetig wiederholte »Ich gehöre nur mir allein«, klingt wie der verzweifelte Versuch einer Selbstbehauptung gegenĂŒber den sozialen AnsprĂŒchen der anderen, wie der illusionĂ€re narzisstische Wunsch nach einer Urgeborgenheit, die er in der menschlichen Gemeinschaft nicht finden kann. Es klingt kaum wie das behauptete stolze Aufbegehren um der DignitĂ€t...