Der Insolvenzplan
eBook - ePub
Available until 5 Dec |Learn more

Der Insolvenzplan

Handbuch für das Sanierungsverfahren gemäß §§ 217 bis 269 InsO mit praktischen Beispielen und Musterverfügungen

  1. 396 pages
  2. English
  3. ePUB (mobile friendly)
  4. Available on iOS & Android
eBook - ePub
Available until 5 Dec |Learn more

Der Insolvenzplan

Handbuch für das Sanierungsverfahren gemäß §§ 217 bis 269 InsO mit praktischen Beispielen und Musterverfügungen

About this book

§ 217 InsO benennt die Inhalte, die in einem Insolvenzplan abweichend geregelt werden können: die Befriedigung der Insolvenzgläubiger und der absonderungsberechtigten Gläubiger, die Haftung des Schuldners und die Verteilung der Masse. Mit dem ESUG hat das Insolvenzrecht ferner einen Sanierungsauftrag erhalten: Der Erhalt des Unternehmens soll durch abweichende Regelungen in einem Insolvenzplan getroffen werden. Eingriffe in Gesellschafterrechte sind nunmehr zulässig. Prominente Fälle der letzten Monate belegen die gewachsene praktische Bedeutung. Die Themenschwerpunkte: Erfolgreiche Vorbereitung von Insolvenzplänen, notwendiger gesetzlicher Inhalt von Insolvenzplänen, verfahrensrechtliche Verwirklichung, Rechte der Verfahrensbeteiligten sowie umfassende Musterinsolvenzpläne mit Erläuterungen.

Frequently asked questions

Yes, you can cancel anytime from the Subscription tab in your account settings on the Perlego website. Your subscription will stay active until the end of your current billing period. Learn how to cancel your subscription.
No, books cannot be downloaded as external files, such as PDFs, for use outside of Perlego. However, you can download books within the Perlego app for offline reading on mobile or tablet. Learn more here.
Perlego offers two plans: Essential and Complete
  • Essential is ideal for learners and professionals who enjoy exploring a wide range of subjects. Access the Essential Library with 800,000+ trusted titles and best-sellers across business, personal growth, and the humanities. Includes unlimited reading time and Standard Read Aloud voice.
  • Complete: Perfect for advanced learners and researchers needing full, unrestricted access. Unlock 1.4M+ books across hundreds of subjects, including academic and specialized titles. The Complete Plan also includes advanced features like Premium Read Aloud and Research Assistant.
Both plans are available with monthly, semester, or annual billing cycles.
We are an online textbook subscription service, where you can get access to an entire online library for less than the price of a single book per month. With over 1 million books across 1000+ topics, we’ve got you covered! Learn more here.
Look out for the read-aloud symbol on your next book to see if you can listen to it. The read-aloud tool reads text aloud for you, highlighting the text as it is being read. You can pause it, speed it up and slow it down. Learn more here.
Yes! You can use the Perlego app on both iOS or Android devices to read anytime, anywhere — even offline. Perfect for commutes or when you’re on the go.
Please note we cannot support devices running on iOS 13 and Android 7 or earlier. Learn more about using the app.
Yes, you can access Der Insolvenzplan by Stefan Smid, Rolf Rattunde, Torsten Martini in PDF and/or ePUB format, as well as other popular books in Law & Civil Law. We have over one million books available in our catalogue for you to explore.

Information

Publisher
Kohlhammer
Year
2015
Print ISBN
9783170258983
eBook ISBN
9783170259003
Edition
4
Topic
Law
Subtopic
Civil Law
Index
Law

1. Hauptteil:Darstellung und Kritik des Insolvenzplanverfahrens

Kapitel 1:Exekution und Sanierung

I.Fragestellung

1.Sanierung statt Zerschlagung

1.1 a) Insolvenz (Konkurs) als „Wertvernichter“?1 Schon früh ist aus der Perspektive eines ökonomischen Verständnisses der Funktionsweise des Insolvenzverfahrens auf eine vermeintliche Dysfunktionalität des Konkurses hingewiesen worden. Der Konkurs, so das berühmte Verdikt des bedeutenden Konkursrechtlers Ernst Jaeger2, sei „der größte Wertvernichter“. Dass dies so ist, liegt scheinbar auf der Hand. Veräußert man die einzelnen Massegegenstände, so können regelmäßig nur Zerschlagungswerte3 erzielt werden, die weit hinter dem Wert zurückbleiben, der sich ergäbe, würde man die Vermögensgegenstände unter Aspekten der Fortführung des Unternehmens bewerten.
1.2 b) Rettung des Konkurses durch „Sanierungsbemühungen“.4 Die spezifisch konkursbedingten Verluste sind aber nicht nur ein Übel, das der Insolvenzschuldner wie jeder von Zwangsvollstreckungen überzogene Schuldner zu tragen hat. Die ökonomischen Folgen der (zerschlagenden) Liquidation des insolvenzschuldnerischen Vermögens im Insolvenzverfahren wären jedenfalls in Deutschland heute nicht nur untunlich, sondern deshalb in vielen Fällen überhaupt nicht mehr möglich, weil ohne Aussichten auf eine – wie auch immer zu bewerkstelligende – Sanierung des insolventen Unternehmens im Insolvenzverfahren dessen Durchführung oft schon mangels Masse ausgeschlossen wäre.5 Die Folge davon wäre, dass Insolvenzanfechtungen unterbleiben müssten, die Haftung der Gesellschafter gem. § 93 InsO könnte nicht geltend gemacht, kurz: die Masse nicht zugunsten der Gläubiger gesichert und gemehrt werden. Anders als zu Zeiten des Verdikts Jaegers stellt sich die Sanierung daher weniger als Alternative zur konkurslichen Liquidation dar, sondern vielfach als deren conditio sine qua non eines geordneten Verfahrens.6 Aus schlichter Not heraus erscheint Sanierung so als Tugend.

2.Gerichtliche Kontrolle und Sanierung

1.3„Sanierung“ setzt voraus, dass die betroffenen Gläubiger in der Verfolgung ihrer Rechte innehalten, um Kreditgebern eine sinnvolle Perspektive zu eröffnen. Mehr noch, eine Sanierung angeschlagener Unternehmensträger bedarf regelmäßig der Zuführung von Geldmitteln („fresh money“). Ohne die Übereinstimmung der Gläubiger funktioniert die Sanierung nicht. Die Einbindung dissentierender Gläubiger stellt sich damit als Kernproblem dar, das es zu lösen gilt, will man einen Raum für erfolgreiche Sanierungsversuche schaffen.
1.4Außerhalb gerichtlicher Verfahren besteht indes kaum die Aussicht, das Phänomen einer „Akkordstörung befriedigend zu beherrschen. Das in seinem Bestand gefährdete Unternehmen bedarf zudem oftmals sehr vielschichtiger Sanierungsmaßnahmen. Das Management ist häufig auszuwechseln, unrentable Produktionsweisen sind einzustellen und unverkäufliche Produkte durch verkäufliche zu ersetzen; Umschuldungen sind einzuleiten, um von Belastungen durch ungünstige Zinssätze loszukommen. Keine dieser Maßnahmen funktioniert, ohne dass Kreditgeber Kapital beisteuern. Solange das Damoklesschwert einer bei Scheitern dieser Sanierungsversuche drohenden Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über den Beteiligten schwebt, drohen die Kreditoren der Unternehmenssanierung der ihnen hierfür vom späteren Insolvenzschuldner bestellten Sicherheiten verlustig zu gehen, da sie mit der Ausübung der Insolvenzanfechtung seitens des Insolvenzverwalters rechnen müssen. Bei erst anlässlich der Krise bestellten Sicherheiten wird nämlich häufig der Tatbestand einer inkongruenten Deckung nach § 131 InsO vorliegen. Nicht zuletzt kann sich die gescheiterte Unternehmenssanierung schlimmstenfalls als Insolvenzverschleppung bzw. als Teilnahme an einem Insolvenzdelikt darstellen.
1.5Die außergerichtliche Sanierung hat den unleugbaren Vorteil, dass hier die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann, die wenigstens den größeren Insolvenzverfahren in der Regel beiwohnt. Denn eine erfolgreiche Sanierung, so ist es jedenfalls in der Vergangenheit stets betont worden7, bedarf der Stille der Bemühungen der Beteiligten. Diese Stille wird aber mit Intransparenz erkauft, in der sich für die Beteiligten nicht selten Abgründe auftun, die schlechthin übersehen werden, gibt man sich dem verführerischen Reiz betriebswirtschaftlicher Rentabilitätsberechnungen usw. hin. Die außergerichtlich erstellte Sanierungsplanung kann sich im Falle des Scheiterns als Insolvenzbetrug und Insolvenzverschleppung (§§ 283 ff. StGB)8 darstellen; neben den strafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich erhebliche zivilrechtliche Haftungsfolgen. So hat der BGH9 die schadenersatzrechtliche Haftung10 auch der anwaltlichen Berater von Gesellschaftsvorständen für den Fall bejaht, dass die Beratung zu einer Verzögerung von Antragsstellungen aufgrund fehlgeschlagener außergerichtlicher Sanierungsbemühungen geführt hat. Mit seinem „Akkordstörerurteil“11 hat der BGH eine „Pflicht“ von Gläubigern zur Mitwirkung an Versuchen einer außergerichtlichen Sanierung ausdrücklich abgelehnt, was durch die InsO nachdrücklich bestärkt worden ist.12 Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund erweist sich das gerichtliche Insolvenzplanverfahren als sinnvolle Alternative zu außergerichtlich bleibenden Sanierungsversuchen, bei denen aufgrund der stark divergierenden Interessen der Beteiligten oftmals selbst erfolgsversprechende Sanierungskonzepte nicht umgesetzt werden können.

3.Übertragende Sanierungen

1.6Die deutsche Konkurspraxis hat seit den sechziger Jahren in vielen Fällen den (vermeintlichen) Widerspruch zwischen der gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger im Konkurs und der (bisweilen) wünschenswerten, aber aus tatsächlichen Gründen nicht immer möglichen Sanierung des Unternehmensträgers durch Modelle einer sogenannten „übertragenden Sanierung“13 aufzulösen versucht14. Darunter versteht man die Veräußerung des Betriebsvermögens an einen neugegründeten Unternehmensträger, der sodann an einen Erwerber veräußert wird, was naturgemäß vielfach zu einer wirtschaftlich sinnvolleren Abwicklung als durch Veräußerung einzelner Massegegenstände führt.
1.7Die Einführung des Insolvenzplanverfahrens hat die Möglichkeit eines kostengünstigeren Sanierungsverfahrens nicht verstellt; die ablehnende Stellungnahme der Kommission zur Reform des Insolvenzrechts15 hat sich nicht durchgesetzt16. Der Gesetzgeber17 geht ausdrücklich von einer „Gleichwertigkeit“ von Liquidation, übertragender Sanierung und Sanierung des Unternehmensträgers aus. Daraus ergeben sich praktische Konsequenzen: Die Gläubigerversammlung kann nach § 157 Satz 1 InsO Sanierungsmaßnahmen beschließen, etwa eine übertragende Sanierung18, statt den Verwalter mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans zu beauftragen. An die Stelle der komplizierten Regelungen des Planverfahrensrechts über den Inhalt des Plans (§§ 220, 221 InsO), die Bildung von Abstimmungsgruppen der Gläubiger (§ 222 InsO), die Vorlagepflichten und Stellungnahmenbefugnisse (§ 232 InsO) oder das Obstruktionsverbot (§ 245 InsO) ...

Table of contents

  1. Deckblatt
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Vorwort
  5. Inhaltsverzeichnis
  6. Abkürzungsverzeichnis
  7. Literaturverzeichnis
  8. Einleitung
  9. 1. Hauptteil:  Darstellung und Kritik des Insolvenzplanverfahrens
  10. 2. Hauptteil:  Allgemeine Regeln und Grundsätze des Inhalts und der Ausarbeitung von Insolvenzplänen
  11. 3. Hauptteil:  Verfahren der Vorprüfung, Erörterung, Abstimmung und Bestätigung des Insolvenzplans
  12. 4. Hauptteil:  Planerfüllung und Planüberwachung
  13. 5. Hauptteil:  Insolvenzpläne in Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen
  14. Anhang 1: Musterinsolvenzplan „Star Radio GmbH“
  15. Anhang 2: Musterinsolvenzplan „Habicht AG“
  16. Anhang 3: Verbraucherinsolvenzplan
  17. Anhang 4: Informationsschreiben „Erörterungs- und Abstimmungstermin“
  18. Anhang 5: Stimmrechtsvollmacht
  19. Stichwortverzeichnis