Rehabilitationstechnik
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Rehabilitationstechnik

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Rehabilitationstechnik

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Die Rehabilitationstechnik verfolgt das Ziel, die Wiedereingliederung von Menschen, die nach Unfall, Krankheit oder bei angeborenen Fehlbildungen nicht mehr vollstĂ€ndig geheilt werden können, in ihr soziales und berufliches Umfeld mit technischen Hilfsmitteln, Übungs- und Assistenzsystemen zu unterstĂŒtzen.
Der zehnte Band der Lehrbuchreihe Biomedizinische Technik (BMT) gibt einen umfassenden Einblick in das Fachgebiet der Rehabilitationstechnik. Zu den in der Rehabilitationstechnik genutzten Medizinprodukten gehören die in diesem Band vorgestellten Systeme der Gliedmaßenprothetik fĂŒr Amputierte, die funktionelle Elektrostimulation sowie RollstĂŒhle, Orthesen und Hilfsmittel gegen DruckgeschwĂŒre, Systeme mit funktioneller Elektro- und Magnetstimulation von Nerven und Muskeln bis hin zu Therapie- und Assistenzsystemen fĂŒr die Bewegungsrehabilitation, Hörhilfen und Sprechhilfen.
In den einzelnen Kapiteln werden die jeweils verfĂŒgbaren technischen Systeme in ihrer Funktion, mit ihrem technischen Aufbau und ihrem jeweiligen Anwendungsgebiet detailliert, verstĂ€ndlich und anhand zahlreicher Abbildungen beschrieben. Ein weiteres Kapitel widmet sich der Biomechanik des muskuloskelettalen Systems und stellt neben diesen wichtigen Grundlagen auch unterschiedliche Bewegungsanalyseverfahren vor.

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Information

Publisher
De Gruyter
Year
2015
Print ISBN
9783110252088
eBook ISBN
9783110391893
Edition
1
Marc Kraft, Catherine Disselhorst-Klug

1EinfĂŒhrung in die Rehabilitationstechnik

Zusammenfassung: Die Rehabilitationstechnik dient der Wiedereingliederung behinderter Menschen in ihr familiĂ€res und berufliches Umfeld, indem sie zum Ausgleich funktioneller und gesundheitlicher BeeintrĂ€chtigungen beitrĂ€gt. Hierbei genutzte Medizinprodukte werden als Hilfsmittel direkt durch den Betroffenen oder durch seine Angehörigen und Pflegenden eingesetzt. Dieses einfĂŒhrende Kapitel definiert grundlegende Begriffe, beschreibt die Rahmenbedingungen des Einsatzes von Rehabilitationstechniken in Deutschland, gibt einen historischen Überblick und erlĂ€utert kurz die Hilfsmittelarten, welche in nachfolgenden Kapiteln keine BerĂŒcksichtigung finden konnten.
Abstract: Rehabilitation Engineering serves the reintegration of people with disabilities into their domestic and professional environment contributing to the compensation of their functional deficiencies. Medical devices are used by patients themselves or by relatives and caregivers. This introduction explains basic terms and concepts related to the use of assistive devices in Germany, it provides a historical overview and explains medical devices that are not included in subsequent chapters.

1.1Abgrenzung der Rehabilitationstechnik

Medizintechnische Systeme zur Diagnostik und Therapie werden im Krankenhaus und in der ambulanten medizinischen Versorgung von Ă€rztlichem oder pflegendem Personal eingesetzt. In einigen FĂ€llen ist jedoch eine Behandlung mit vollstĂ€ndiger Genesung in diesen medizinischen Einrichtungen nicht möglich oder die Therapie erstreckt sich ĂŒber sehr lange ZeitrĂ€ume. Auch in diesen FĂ€llen kann der Betroffene mit medizintechnischen Systemen unterstĂŒtzt werden. Sie dienen ihm dann in seinem alltĂ€glichen hĂ€uslichen Umfeld zu diagnostischen Zwecken (z. B. zur Messung des Blutzuckerspiegels), zur Therapie (z. B. zur nĂ€chtlichen Überdruckbeatmung) oder zum Ausgleich funktioneller Defizite (z. B. als Ersatz fĂŒr eine verlorene Gliedmaße). Einige dieser durch Patienten selbst genutzten Hilfsmittel unterscheiden sich wenig von den GerĂ€ten und Systemen, die durch medizinisches Personal eingesetzt werden (z. B. BlutdruckmessgerĂ€t, BeatmungsgerĂ€t). Diese stehen nicht im Fokus dieses Buches, sondern werden in anderen BĂ€nden der Lehrbuchreihe, insbesondere ‣Band 5 (Biosignale und Monitoring) sowie ‣Band 9 (Automatisierte Therapiesysteme) behandelt. Im vorliegenden Band werden Systeme vorgestellt, die dem Ausgleich von Behinderungen dienen und sich in wesentlichen Merkmalen von klinisch oder ambulant durch medizinisches Personal eingesetzten Medizinproduktenunterscheiden. In der Biomedizinischen Technik bilden diese medizintechnischen Systeme ein eigenes Teilgebiet, die Rehabilitationstechnik. Diese hilft bei der Wiedereingliederung von behinderten und funktionell limitierten Menschen in ihr familiĂ€res und berufliches Umfeld.
Um die Rehabilitationstechnik und die zugehörigen technischen Hilfsmittel gegenĂŒber anderen Medizinprodukten abzugrenzen, sind zunĂ€chst die Begriffe Behinderung und Rehabilitation zu klĂ€ren. Im deutschen Sozialrecht (§ 2 SGB IX [SGB IX]) wird der Begriff der Behinderung wie folgt definiert:
‣Behinderung (im Rahmen des deutschen Sozialrechts): Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige FĂ€higkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit lĂ€nger als sechs Monate von dem fĂŒr das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeintrĂ€chtigt ist.
International ist der Begriff der Behinderung nicht auf den Zeitraum des Bestehens einer EinschrĂ€nkung bezogen. So gilt gemĂ€ĂŸ der International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO), zitiert in der Norm DIN EN ISO 9999 (Hilfsmittel fĂŒr Menschen mit Behinderungen – Klassifikation und Terminologie [ISO 9999]):
Behinderung (gemĂ€ĂŸ internationaler Definition): Oberbegriff fĂŒr SchĂ€digungen, BeeintrĂ€chtigungen der AktivitĂ€t und EinschrĂ€nkungen der Teilhabe, der auf die negativen Aspekte der Wechselwirkung zwischen einem Menschen (mit Gesundheitsproblem) und dessen Kontextfaktoren (Umweltfaktoren und personenbezogene Faktoren) hinweist.
Oft sind Menschen mit Behinderungen ihr Leben lang von EinschrĂ€nkungen unterschiedlicher Art betroffen. Zu diesen behinderten Menschen gehören beispielsweise Personen, die mit einer anatomischen Fehlbildung geboren werden oder denen eine Gliedmaße amputiert werden musste. Das deutsche Sozialrecht gewĂ€hrt behinderten Menschen nach § 10 SGB I [SGB I] ein Recht auf Hilfe „zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und gleichberechtigten Teilhabe“. So wird dem Grundgesetz Rechnung getragen, das im Artikel 3 fordert: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ [Grundgesetz 2012]. NĂ€heres dazu regelt das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“, welches bereits im Titel den Begriff der Rehabilitation enthĂ€lt. Grundlegend fĂŒr das heutige VerstĂ€ndnis von Maßnahmen zur Rehabilitation war die WHO-Definition im Technical Report 668/1981 [Bochdansky 2002]:
‣Rehabilitation umfasst den koordinierten Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, pĂ€dagogischer und technischer Maßnahmen sowie Einflussnahmen auf das physische und soziale Umfeld zur Funktionsverbesserung, zum Erreichen einer grĂ¶ĂŸtmöglichen EigenaktivitĂ€t, zur weitestgehend unabhĂ€ngigen Partizipation in allen Lebensbereichen, damit der Betroffene in seiner Lebensgestaltung so frei wie möglich wird.
In den „Standard Rules on the Equalisation of Opportunities for Persons with Disabilities“ der Vereinten Nationen [UN 1993] wird definiert, dass die Rehabilitation auf das Erreichen und Halten optimaler körperlicher, sensorischer, geistiger, psychischer oder sozialer Funktionen behinderter Menschen abzielt:
The term „rehabilitation“ refers to a process aimed at enabling persons with disabilities to reach and maintain their optimal physical, sensory, intellectual, psychiatric and/or social functional levels, thus providing them with the tools to change their lives towards a higher level of independence.
Im deutschen Sozialrecht regelt der § 26 des SGB IX [SGB IX], welche Leistungen der medizinischen Rehabilitation Behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen in Anspruch nehmen können. Diese umfassen neben einer Behandlung durch Ärzte, ZahnĂ€rzte und Angehörige anderer Heilberufe noch weitere medizinische Leistungen sowie die Versorgungmit Arznei- und Verbandmitteln wie auch mit Heil- und Hilfsmitteln. Der Anspruch auf Hilfsmittel wird im§ 33 SGB V [SGB V] untermauert, wobei mit der Formulierung „Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, KörperersatzstĂŒcken, orthopĂ€dischen und anderen Hilfsmitteln“ anhand der genannten Beispiele eine Einordnung des Begriffes vorgenommen wird. Diese ist im Gesetzestext bewusst offen gehalten und wird durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, durch Verlautbarungen des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und durch Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses ĂŒber die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsĂ€rztlichen Versorgung konkretisiert. Zusammenfassend können die wichtigsten Eigenschaften von Hilfsmitteln folgendermaßen definiert werden ([Kamps 2002]; in geringfĂŒgig abweichender Formulierung auch in [SpiKa 2007]):
‣Hilfsmittel sind (im Rahmen der deutschen Sozialgesetzgebung) sĂ€chliche Mittel oder technische Produkte, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern, eine Behinderung ausgleichen oder einer drohenden Behinderung vorbeugen sollen. Sie werden im allgemeinen Lebensbereich bzw. im hĂ€uslichen Umfeld des Betroffenen eingesetzt und dienen der Befriedigung der elementaren GrundbedĂŒrfnisse des tĂ€glichen Lebens. Sie sind transportabel und werden von Leistungserbringern an die Betroffenen abgegeben.
Im Versorgungsanspruch von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Hilfsmitteln gemĂ€ĂŸ der Hilfsmittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses [GBA 2012] finden sich die in der Definition enthaltenen Charakteristika eines Hilfsmittels wieder. Demnach werden sie verordnet, wenn sie im Einzelfall erforderlich sind, um:
–„den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern,
–einer drohenden Behinderung vorzubeugen,
–eine Behinderung bei der Befriedigung von GrundbedĂŒrfnissen des tĂ€glichen Lebens auszugleichen,
–eine SchwĂ€chung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer ...

Table of contents

  1. Cover
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Vorwort zur Lehrbuchreihe Biomedizinische Technik
  5. Vorwort zu Band 10 der Lehrbuchreihe Biomedizinische Technik – Rehabilitationstechnik
  6. Inhalt
  7. Hinweise zur Benutzung
  8. Verzeichnis der AbkĂŒrzungen
  9. Verzeichnis der Formelzeichen und Indizes
  10. 1 EinfĂŒhrung in die Rehabilitationstechnik
  11. 2 Biomechanik des muskuloskelettalen Systems
  12. 3 Gliedmaßenprothetik
  13. 4 RollstĂŒhle
  14. 5 Orthesen, Schienen und Bandagen
  15. 6 Hilfsmittel gegen Dekubitus
  16. 7 Hilfsmittel fĂŒr die Kommunikation und den Informationsaustausch
  17. 8 Funktionelle Elektro- und Magnetstimulation in der Rehabilitation
  18. 9 Therapie- und Assistenzsysteme fĂŒr die Bewegungsrehabilitation
  19. Autorenverzeichnis
  20. Abbildungsverzeichnis
  21. Bandspezifisches Glossar
  22. Sachwortverzeichnis

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