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Das rechtswirksame Verhalten
Systematischer Aufbau und Behandlung der Rechtsakte des bürgerlichen und Handelsrechts
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Das rechtswirksame Verhalten
Systematischer Aufbau und Behandlung der Rechtsakte des bürgerlichen und Handelsrechts
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Information
Table of contents
- I. Teil. Das rechtswirksame Verhalte. Die rg. We
- 1. Kapitel. Die Bedeutung der Artgruppe des rV. Abstieg zu den Sondergruppen
- § i. Rechtliche Tatsachen. Der rechtliche Tatbestand. Grundlegung der Methode. Erkenntnistheoretische Vorfragen. Rechtsfolgen und Rechts Wirkungen. Begriff und System. Kausalität und Rechtswirksamkeit. Naturalismus und Normativismus. Das sog. konkrete Ordnungsdenken. Völkische Rechtsauffassung. Wesen des Rechtssatzes. Kasuistik und Ganzheitliche Betrachtung. Anschauung und Denken. Das rV. als Art rechtlicher Tatsachen. Begriffsmerkmale. Die autonome Rechtsgestaltung als Unterart. Andere Arten von Rechtsakten. Verbindung, Vermischung, Trennung, Besitzerwerb. Die Zurechenbarkeit des Verhaltens. Bewußtheit und Freiheit des Handelns als Merkmale des rV. Die Rh. stehen gleichfalls unter diesen Voraussetzungen
- 2. Kapitel. Der legale Begriff der We
- 1. Abschnitt. Die Methode. Grundsätzliches
- § 2. Ein Problem des positiven Rechts. Privatautonomie und Rechtsordnung. Frühere Gesetzgebungen und Theorien, Deutsche Landesgesetzgebungen. Österreich. Schweiz. Frankreich. Die Auslösungstheorie. Der Begriff der We. als Schlüssel der Normenanwendung. Methodisch ist er auf das Gesetz zu stützen wie auf die im Gesetz wirksam gebliebenen geschichtlichen Kräfte, andererseits auf das dem Gesetz heute seinen Sinn gebende völkische Rechtsdenken und das lebende Recht
- § 3. Rechtsgeschichtliche Grundlagen. Die vorgesetzliche Privatautonomie im römischen und im germanischen Recht. Wort und Wesen der Privatautonomie. Selbstverwaltung und Selbstgestaltung. Auch das Rg. erzeugt gemäß der Rechtsordnung allgemeinverbindliche Rechtssätze, also objektives Recht. Fehler der herrschenden Lehren von den Rechtsquellen und vom Rechtssatz. Savigny. Gemeinschaftsrecht. Die Ermächtigung zur Rechtssetzung als Geltungsgrund der autonomen Rechtssätze. Gesetz und Rechtsgeschäft im römischen und deutschen Recht. Ermächtigungsnormen. Die lex dispositiva setzt Ermächtigung zur Selbstgestaltung voraus
- § 4. Warum Rechtsgeschichte ? Das Institut und die Funktion des Rg. im römischen Recht. Römischrechtliche Systematik. Nordgermanischer Sprachgebrauch. Ermächtigungsnormen und Dispositivrecht der Römer. Lex als Rechtssatz verschiedener Quellen. Die Normen und die Funktion der Privatautonomie. Der römischrechtliche Tatbestand des Rg. Die Überwindung des Rechtsformalismus. Declaratio und indicium voluntatis. Das römische Recht folgt weder der Willens-, noch der Erklärungstheorie. Die rassisch-deutsche Aufgabe. Der Rechtsfolgewille und seine Erklärung. Die Willensmängel. Die Empfangsbedürftigkeit. Die Auslegung. Quid actum est ? Die einseitigen Rg. Römische Wg. Erklärung und Indiz des Willens. Privatautonome Rechtsschöpfungen. Die römische Terminologie. Das naturrechtliche Schrifttum. Römischrechtliche Rh. und ihre Behandlung in den Quellen. Dazu Nachtrag S. 538 Anm
- § 5. Das alte deutsche Recht hat das Institut des Rg. Die dortige Privatautonomie als Rechtsquelle. Die Treue zum Wort. Form und Symbol im alten Recht. Das einseitige Schuldversprechen. Angelsächsisches Recht. Der rg. Wille im deutschen Recht Deutsches Dispositivrecht. Ermächtigungsnormen. Rechtsordnung und Rg. im deutschen Recht
- § 6. Ergebnisse. Das Rg. als Rechtsquelle. Das Rg. als Bestandteil des Legalsystems. Das alte Problem: Gesetz und Rg. Die Auslösungstheorie. Geltungsgrund und Wesen der Nichtigkeit eines Rg. Die Privatautonomie als Niederschlag des Gemeinwillens und als schöpferische Quelle. Theorie des Mindesttatbestandes
- 2. Abschnitt. Der legale Begriff der We
- § 7. Der deutsche Gemeinschaftsgedanke in seinem Einfluß auf das Privatrecht, insbesondere auf die Privatautonomie. Gesetz und Rechtsgeschäft. Das neue Rechtsdenken. Soziale Fehldeutungen. Die Willens- und Erklärungstheorien. Die Erheblichkeit der Zurechnung. Gesetz und lebendes Recht kennen verschiedene Zurechnungsgründe und entsprechende Tatbestandsarten der Selbstgestaltung. Die Rechtsprechung unterscheidet von der We. den Fall, in dem der Handelnde ein gewisses Verhalten als We. gelten lassen muß. Hier ist nicht einmal Erklärungsbewußtsein vorausgesetzt. Es gibt eine Fülle von einseitigen Rg., unter ihnen wiederum solche, die wohl Ausführung, aber nicht Erklärung des Rechtsfolgewillens an andere sind. Die herrschende Lehre überdeckt zwei verschiedene Arten der geschäftlichen Selbstgestaltung
- § 8. Das BGB. sieht Rg. und We. nicht als kongruente Begriffe an. Das neue Ehegesetz. Die Gefahren des die Wirklichkeit überdeckenden Normdenkens und der Begriffsjurisprudenz. Sog. stillschweigende We. Die Funktion eines legalen Tatbestandes als das Erhebliche. Die legale Ermächtigung der Rechtssubjekte zur Selbstgestaltung als Grund der Wirksamkeit des Rg.; sie begrenzt r Selbstgestaltung. Verwirkung von Rechten
- § 9. Die Gewinnung des legalen Begriffes der We. aus den ihn voraussetzenden Normen. Zwingende Begriffselemente und bloße Wirkungsvoraussetzungen. Letztere liegen in den §§ 105,134,138,107,125 vor. Der Begriff der We. zeigt sich dagegen in den §§ 133, II6ff., 130. Insbesondere § 133. Fehlargumentationen des Schrifttums. Drei Gruppen von Willensmängeln. Der Vertragsschluß. Bedingung. Zeitbestimmung. Stellvertretung. Der § 164 Abs. 2. Geschäftswille und Erklärungsbewußtsein (-vorsatz). Zugang und Abgabe der We. Die Abgabe der We., nicht der Zugang ist begriffswesentlich. Beispiele. Der § 130 und die Empfangsbedürftigkeit. Rechtsprechung. Definition der We. Sie entspricht auch dem volkstümlichen Urbild geschäftlichen Verhandelns sowie deutschem Rechtsdenken. Geschichtliches. Vorsatz und Bewußtsein. Der Gemeinschaftsgedanke und die Verhandlungsgemeinschaft. Aussage und Begründungsakt. Übereinstimmung von Wille und Erklärung nicht begriffswesentlich. Erklärung, Betätigung und Indiz. Die Rechtsfolge als Gegenstand
- § 10. Die Wirksamkeit des Wollens ist durch zureichende Erklärung an den Adressaten bedingt. Die Erklärung als rechtliche Tatsache. Sie ist daher nicht nur Erkenntnismittel, sondern Erkenntnisgegenstand. Die Herrschaft des Vertrauensprinzips. Dieses beherrscht auch die Zurechenbarkeit eines Verhaltens als We. Vertragsschluß und Vertrauensprinzip. Gemeinschaftsgedanke und Verhandlungsgemeinschaft. Geheimer Vorbehalt und Irrtum. Indiz und Erklärung des Willens. Volksverbundenheit, VerhandlungsVerhältnis und Zurechnung. Das emotionale und das kognitive Element der We. Selbstgespräch und Notizbuch. Der § 130 normiert als Dispositivnorm nichts Be- griffswesentliches. Der Zugang bloße WirkungsVoraussetzung. Die Abgabe Begriffselement. Der § 130 Abs. 2. Widerruf und Zurückziehung. Die Empfangsbedürftigkeit eine verhängnisvolle Figur. Abgabe und Zugang als vorsätzlich bewirkte Erfolge. Verkehrspflichten des Adressaten. Kenntnis heilt Mängel des Zuganges. Die rg. We. als Akt der Rechtssetzung
- § 11. Die Anwendung des § 133 in der deutschen Rechtsprechung. Unrichtige Theorien. Die Praxis des Reichsgerichts. Auszug aus Entscheidungen. Konversion und Auslegung. Der wirkliche Wille und seine der Revision entzogene tatsächliche Feststellung. Die Notwendigkeit der Erklärung als Mitteilung an den Adressaten. Schwierigkeit der richtigen Erklärung. Die Erklärung wird rechtlich nicht als völlig vom Willen losgelöstes Abstraktum erfaßt. Ein wichtiger Gegensatz gegenüber den typisierten Erklärungen. Die Grade der Deutlichkeit der Erklärung in der Praxis. Objektiv mehrdeutige We. können dem Willen gemäß wirken. Konsens, Dissens und Irrtum. Falsa demonstratio. Das vom jüdischen Recht unbeeinflußte römische Recht. Die Erkennbarkeit nur für den Adressaten erheblich, nicht für die Allgemeinheit. Das Vertrauensprinzip herrscht. Das Verhandlungsverhältnis. Das Verhältnis zur Gesamtheit der Volksgenossen. Erklärungen für Dritte und an Dritte. Erklärungsfahrlässigkeit. Soziale Verbundenheit des Einzelnen
- 3. Kapitel. Erklärungszurechnungnicht vorsätzlichen Verhaltens
- 1. Abschnitt. Fahrlässig bewirkte Erklärungen
- § 12. Die Rechtspraxis der Zurechnung nicht vorsätzlichen Verhaltens als We. Dem gegenüber Begriffsjurisprudenz. Verschiedene Gruppen der Zurechnung nicht als We. gewollten Verhaltens. Schweigen auf Bestätigungsschreiben. Allgemeine Geschäftsbedingungen. Statt Kennen, Wollen, Erklärungsbewußtsein: Kennenmüssen, Bewußtseinmüssen. Einschränkungen der Autonomie. Das schlüssige und stillschweigende Verhalten als echte We. und als nicht vorsätzliche Erklärung. Folgerungen aus § 123. Rechtspflicht und Zurechnung. Die fahrlässige Erklärung. Die Normung in der Privatautonomie. Einschränkung der Irrtumsanfechtung. Das Geltenlassenmüssen. Das Reichsgericht. Die Erklärungshaftung. Der Rechtsfolgewille fehlt hier ebenso wie das Erklärungsbewußtsein. Das Schrifttum. Der sog. Mindesttatbestand. Fiktion des Willens. Das Mitteilungsbewußtsein. Geschichtliches
- § 13. Die dogmatische Erfassung jener Gruppen. Unterscheidung der vorsätzlichen We. von der Erklärungsfahrlässigkeit. Die Beispiele: Weinversteigerung, Lotsenfeuer, Lampensignal. Der Mindesttatbestand. Die Normenanwendung auf diese Fälle. Zurechnung aus Veranlassung und Gefährdung. Das Schuldprinzip der Rechtsprechung. Der Gemeinschaftsgedanke erzeugt Pflichten. Pflichtwi
- § 14. Die Zurechnung als We. setzt eingetretene Sonderbeziehung zum Adressaten voraus. Der Zugang der We. unter dem Gesichtspunkt der Zurechenbarkeit. Schrifttum und Rechtsprechung. Auch hier ist Verschulden gegen die Verkehrspflicht zu sorgfältigem Verhalten erheblich. § 362 HGB. Der Zugang ist abdingbare Wirkungsvoraussetzung der We. Die unrichtige Übermittlung gemäß § 120 unter dem Gesichtspunkt der Zurechenbarkeit. Schuld und Zufall in der Übermittlung. Eingriffe Dritter. Kausalzusammenhang
- II. Teil. Das Willensgeschäft
- 1. Kapitel. Die Abgrenzung gegenüber dem Gebiet der We
- 1. Abschnitt. Die sog. Empfangsbedürftigkeit der We
- § 16. Ziteimanns Einteilung herrscht noch heute, erweist sich aber als trügerisch. Die Empfangsbedürftigkeit ist gemäß § 130 eine abdingbare Eigenschaft. Sie kann andererseits mit jeder We. verknüpft werden, weil sie nur eine WirkungsVoraussetzung ist. Ein wesentliches und unabdingbares Element jeder We. ist dagegen ihre Abgabe durch den Erklärenden. Es gibt e. und ne. We anzuwenden. Der § 123 Abs. 2 im Schrifttum. Die Anerkennung der unehelichen Vaterschaft. Der § 151 u. a. §143 Abs. 3 u. 4. Die Auslobung. Die Schlupfwinkel der stillschweigenden We. und der ne. We. Die Aneignung und die Dereliktion als Wg. Das Testament
- 2. Abschnitt. Einzelne Tatbestände von We
- § 17. Vertragsangebote unter Anwesenden und Abwesenden. Unbestimmte Adressaten. Allgemeine Geschäftsbedingungen, öffentliche Bekanntmachungen. We. an einen Kreis unbestimmter Adressaten sind im Sinne des § 130 auch zugangsbedürftig. We. gegenüber einer Behörde. Die §§ nöff. sind anzuwenden. Eintragungsbewilligung. Die Stiftung. Die Auslobung. Die Schuldverschreibung auf den Inhaber. Der § 794 normiert eine singuläre Zurechnung. Kreation und Begebung. Das Testament als richtungsbedürftige We. an andere. Der Testator muß sich der We. entäußern, sie abgeben und für den Todesfall auffindbar machen. Der Zugang auch hier die Möglichkeit der Kenntnisnahme und zwar für den Todesfall. Die §§ 2256 und 2255. Geheimhaltung des Testaments bis zum Todesfa
- 2. Kapitel. Das Willensgeschäft
- 1. Abschnitt. Grundsätzliches
- § 18. Grund der Erklärung an andere. Erklärung und Äußerung. Die Suche nach einem Adressaten. Psychologisches. Das volitiv-emotionale und das kognitive Denken. Das Wg. rein volitiver Akt. Die Kündbarkeit. Der Unterschied gegenüber der We. Das Wesen der Abgabe. Die We. als an andere gerichtete Aussage über ein Begehren. Die verschiedenen Wg. Das Schrifttum dazu. Gegensatz des römischen zum jüdischen Recht. Keine Erklärungen an die Rechtsgenossen. Ihre positiven Eigenschaften. Die Zurechnung als We. im Gegensatz dazu. Die Erklärung ist als Mitteilung verzichtbar. Die §§ 959 und 2255. Dritter Beobachter kein Adressat. Das Schrifttum. Die Zurechnung
- § 19. Der Akt der wg. Ausführung und das Willensindiz im Gegensatz zum Erklärungsgeschäft. Wg. durch Unterlassung. Dereliktion. Irrtümliche Ausführung. Der § 151. Keine Verwirkung. Andere Theorien der Vertragsannahme. Wg. im Gemeininteresse. Der Erbschaftserwerb. Die Rechtsprechung. Das Wg. in der Rechtsgeschichte. Geheimgehaltene Wg. sind wirksam. Das Gemeininteresse ist auch hier erheblich. Einverleibung in Pachtinventar. Anerkennung der Ehelichkeit. Das Rücktrittsrecht
- 2. Abschnitt. Die einzelnen Wg. und die Normenanwendung
- § 20. Die Aneignung. Der Eigenbesitzerwerb. Dereliktion. Es kann auch We. erfolgen. Fahrlässige Dereliktionserklärung. Der §151 (stille Vertragsannahme). Kasuistik. Rechtsprechung und Schrifttum. Erfüllungshandlungen als echte We. gegenüber dem Antragenden. Aneignungs-und Rechtsausübungsakte als Wg. Die Rücknahme. Wg. und fahrlässige We. Dingliche Wg. Warenautomat. Handschenkung an Kinder. Erwerb von Früchten und Bestandteilen. Verbindung, Vermischung. Aneignung durch den Verwahrer. Das Bankdepotgesetz vom 4. 2. 1937. Aneignung des Pfanderlöses. Übernahme und Selbsterwerb durch den Vertriebsübernehmer (Trödler, Sortimenter). Selbsteintritt des Kommissionärs. Billigung bei Probekauf. Die Zustimmung als Wg. Adressierte Erklärung, der Zustimmung. Genehmigung der Schuldübernahme durch Wg
- § 21.Erbschaftsannahme durch Wg. und We. Vorsätzliche und fahrlässige Annahmeerklärung. §§ 1943 und 195b. Die Ausschlagung. Wg. im Rahmen der mittelbaren Stellvertretung. Handeln für den es angeht. Das antizipierte Besitzkonstitut. Das Insichgeschäft. Rechtsprechung. Schrifttum. Verkauf unter Eigentumsvorbehalt mit Befugnis zur Weiterveräußerung. Insichgeschäfte der Banken. Rechtsprechung. Ersatzstücke im Pachtinventar durch Insichgeschäft. Surrogationserwerb für das Ehegut und Kindesvermögen. Geschäfte des Bank- und Effektenverkehrs. Buchungen als Wg. Das Bankdepotgesetz vom 4. 2. 1937. Sammelverwahrung. Tauschverwahrung. Verfügungsermächtigung der Bank. Die Einkaufskommission. Eintragung im Verwahrungsbuch. Selbsteintritt des Kommissionärs. Die Übersendung des Stückeverzeichnisses. Die Erfüllung als We. und als Wg. Stellungnahme zu den Erfüllungstheorien. Erheblichkeit des Erfüllungswillens. Die Zurechnung. Fahrlässige Erfüllungserklärung. Einzelfälle. Erfüllung von Unterlassungspflichten. Die Bestätigung von Rg. Das Gemeininteresse. Die Bestätigung ungültiger Eheschlüsse. Das Ehegesetz vom 6. 7. 1938. Das Vertragselement der Eheschließung und der Kindesannahme. Ehebestätigung durch Wg. Die frühere Anerkennung der Ehelichkeit eines Kindes. Die Anerkennung der unehelichen Vaterschaft. Andere familienrechtliche Fragen. Die Annahme der fortgesetzten Gütergemeinschaft. Der Widerruf eines Testaments als We., Wg. und Rh. Das Test.G. v. 31. 7. 1938
- § 22. Die rechtliche Behandlung der Wg. Methodisches für die Bestimmung der Rechtsnatur eines Aktes. Das Gemeininteresse. Die soziale Gebundenheit des Einzelnen. Das Institut des Wg. ermöglicht der Rechtsordnung, auch bei Geheimhaltung des Akts oder Irreführung das wirklich Gewollte im Gemein- ^ ^ interesse zur Wirksamkeit zu bringen. Indiz und Erklärung. Die Auslegung. Die §§ n6ff. sind auf Wg. grundsätzlich nicht anwendbar. Im einzelnen. Geheimgehaltene Wg. Unrichtige Mitteilungen. Verwechslung der Sache. Irrtum über Rechtszugehörigkeit. Der § 119, insbesondere der Eigentumsirrtum. Täuschung. Drohung. Wirklicher Wille und Indiz gemäß § 123. Anfechtung und Rücktritt. Besonderes zur Dereliktion. Irrtümliche Buchungen. Dissens und Irrtum bei Wg. Möglichkeit vorsätzlicher und fahrlässiger Erklärung. Fahrlässige Dereliktionserklärung. Der Rücktritt. Die Geschäftsfähigkeit. Form. Zugang. Auslegung. Bedingung. Zeitbestimmung. Stellvertretung. § 182
- III. Teil. System der Rechtsakte
- 1. Kapitel. Der Aufbau
- § 23. Die Rechtsakte als rechtliche Tatsachen und ihre Rechtsfolgen. Einteilung nach dem Verhältnis der Folgen zum kausalen oder finalen Tatbestand. Nur Tatbestände gehören in das System, denen rV. wesentlich ist. Aufstellung eines Systems der Rechtsakte. Das Rg. Seine Arten: Erklärungsund Wg. Die Rh. Definitionen. Entscheidend ist die Bestimmung, die die Rechtsordnung dem Rechtsakt als Tatbestand einer Rechtsfolge gibt. Zweifelhafte Fälle. Besitzerwerb. Bestimmung zum Zubehör. Verzeihung. Anerkennungen im Familienrecht. Verlöbnis. Ungeeignete Terminologien. Mitteilungen finden sich sowohl bei den rg. We. wie bei den Rh. Die Empfangsbedürftigkeit aller Mitteilungen. System der Rh. Die Stellung der typisierten Erklärungen
- 2. Kapitel. Die Rh
- 1. Abschnitt. Die rein äußeren Rh
- § 24. Besitzerwerb und -Verlust. Ihre Behandlung als Rh. Der derivative Besitzerwerb. § 854 Abs. 2. Die Verarbeitung (§ 950). Erwerb von Früchten und Bestandteilen (§ 956)- Fund (§ 965). Schatzfund (§ 984). Einbringung von Sachen bei Gastwirten (§§ 701 f.). Die Einbringung von Sachen in die Mietswohnung (§ 559). Die Pfandrückgabe (§ 1253). Rückgabe des Testaments (§ 34 Test. G.). Andere Rh. dieser Art. Urheberrechte. Die Handlungsfähigkeit
- 2. Abschnitt. Rh. als Ausübung innerer Tatsachen
- § 25. Begründung und Aufhebung des Wohnsitzes (§§ 7ff.). Die Willensausübung im Unterschied von den We. Unterschied von den Wg. Rechtliche Behandlung. Die Bestimmung zum Zubehör (§ 97). Die Einverleibung von Sachen in ein Sondervermögen (§§ 588, 1048, 1378, 21 n). Normenanwendung. Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677t.). Die Verzeihung (§§ 532, 1570 u. a.). Das neue Rechtsdenken. Rechtsprechung und Schrifttum. Die wirkliche Gesinnung als das Wesentliche. Normenanwendung. Arbeitsrechtliche und andere Verzeihungen (Entschuldigungen). Zustimmung zu Ehebruch (§1565). Miteinanderleben der Ehegatten (§ 1324). Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft (§§ 1576, 1587). Die Einwilligung des Verletzten
- 3. Abschnitt. Die Mitteilungen
- § 26. Die Vm. und Wm. Inventarerrichtung. Steuererklärung. Anzeige. Unrichtige Anzeige. Rechtsnatur und Behandlung. Wissenserklärungen. Öffentliches Recht. Die Mahnung. Schrifttum. Aufforderung. Widerspruch. Weigerung. Grundbuch-Eintragungsbewilligung. Patentanmeldung. Quittung. Anerkennung. Geständnis. Die Anzeige als We. Normenanwendung. § 130. Auslegung von Mitteilungen. Zurechnung und Verantwortlichkeit des Mitteilenden. Irrtum und Richtigstellung. Anzeigen im Versicherungsrecht. Täuschung, Drohung. Anzeigepflicht. Die Wm. Willensmängel. Die sog. Geschäftsähnlichkeit. Unwirksamkeit der Mitteilungen. Handlungsfähigkeit. Stellvertretung