Factoring als Finanzierungsform spielt eine immer gröĂere Rolle. Das Handbuch Factoringrecht behandelt praxisgerecht und anwendungsorientiert alle Aspekte des FactoringgeschĂ€fts. Behandelt werden u.a.: Factoringvertrag, Factoring in Krise und Insolvenz, Factoring und Kreditversicherung, Einbindung des Factoring in andere Finanzierungsformen, Aufsichtsrecht, GeldwĂ€sche, Compliance, Steuerrecht und Bilanzrecht. ZusĂ€tzlich werden Spezialthemen wie Reverse-Factoring, Forfaitierung und internationales Factoring dargestellt.

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Handbuch Factoringrecht
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Information
1. Teil
EinfĂŒhrung
EinfĂŒhrung
§ 1 Allgemeines zum Factoring
Ăbersicht
A. Entwicklung des Factorings ... 1
B. Definitionen verschiedener Begriffe zum Factoring ... 7
I. Factoring ... 8
II. Factor/Factoringunternehmen bzw. -institut ... 10
III. Factoringkunde ... 11
IV. Debitor ... 13
V. Forderungsabtretung ... 17
C. Factoringarten ... 24
I. Echtes/unechtes Factoring ... 25
II. Stilles/offenes Factoring ... 28
III. Im-/Export-Factoring ... 31
IV. Standard Factoring ... 33
V. Inhouse Factoring ... 34
VI. FĂ€lligkeitsfactoring ... 37
VII. Reverse-Factoring ... 40
D. Ablauf des Factorings ... 42
E. Funktionen, Ziele und Vorteile des Factorings ... 50
Literatur: Deutscher Factoring-Verband e. V., Jahresbericht, 2016, abrufbar unter http://www.factoring.de (Abrufdatum: 23.8.2017); Deutscher Factoring-Verband e. V., Vorteile des Factoring, abrufbar unter http://www.factoring.de/vorteile-des-factorings (Abrufdatum: 23.8.2017); Fleischmann, Wachstumschancen des Factorings im Bereich Bauleistungen, FLF 2013, 5; Hartmann-Wendels, Factoring weiterhin auf Wachstumskurs, FLF 2017, 166; Hartmann-Wendels, Wachsen mit Factoring â Nutzung und Erfahrungen in Deutschland, 2011; Livijn, Factoring with a view of history, in: HagenmĂŒller/Sommer, Factoring-Handbuch, 2. Aufl., 1987, S. 13; Tatge/Flaxman/Tatge, The History of Factoring, in: American Factoring Law, Supplement 2011.
A. Entwicklung des Factorings
1 Der Begriff des Factorings, der heute in Deutschland genutzt wird, bezieht sich auf eine Finanzdienstleistung, bei der ein Unternehmen seine (Geld-)Forderungen aus dem Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen gegen seine Abnehmer fortlaufend an ein Factoringunternehmen oder -institut verkauft und abtritt und hierdurch sofortige LiquiditĂ€t direkt aus seinen AuĂenstĂ€nden generiert. Die Darstellung des historischen Kontexts des Factorings trĂ€gt aber insgesamt zum besseren VerstĂ€ndnis dieser modernen Finanzdienstleistung bei, zumal die UrsprĂŒnge des Factorings nicht in Deutschland liegen.
2 Eine der Grundideen und -motivationen des Factorings, nĂ€mlich dass GlĂ€ubiger darum bemĂŒht sind, den Zeitraum bis zur Zahlung ihrer Forderungen möglichst kurz zu halten und versuchen, aus ihren offenen Forderungen LiquiditĂ€t zu generieren, bestand schon in der Antike: Es gibt Hinweise, dass bereits sowohl im Babylon des Altertums sowie im antiken Rom vor ca. 5.000 bis 2.000 Jahren HĂ€ndler ihre Forderungen aus WarenverkĂ€ufen zum Zwecke der Finanzierung verkauft bzw. abgetreten haben.1)
3 Zum Ende des Mittelalters und Beginn der Renaissance hin ĂŒbernahmen dann vor allem in Norditalien Kommissionsagenten den HĂ€ndlern gegenĂŒber die Vorfinanzierung sowie das Delkredererisiko, und vor allem ĂŒber den innereuropĂ€ischen Textilhandel gelangte dieses Modell u. a. nach England, wo sich London zu einer Art Zentrum des Factorings entwickelte, in dem Factors als Agenten zwischen Textilherstellern und -abnehmern fungierten und u. a. VorschĂŒsse leisteten und fĂŒr die ZahlungsfĂ€higkeit der Abnehmer einstanden; Ă€hnliche Aufgaben ĂŒbernahmen die âKontoreâ in der Hanse oder sog. âfeitoriasâ in den portugiesischen Handelsstationen des 15. Jahrhunderts.2)
4 Der wachsende Handel zwischen GroĂbritannien und den USA zum Ende des 19. Jahrhunderts fĂŒhrte schlieĂlich zur Ausgestaltung des modernen Factoring: âMercantile agentsâ, die auch âfactorsâ genannt wurden, waren sowohl fĂŒr den Vertrieb der (britischen) Waren in den USA zustĂ€ndig, als auch fĂŒr die Beitreibung der Kaufpreisforderungen und die Weiterleitung der erfolgten Zahlungen an den ursprĂŒnglichen HĂ€ndler, nach und nach ergĂ€nzt um die Ăbernahme der Zahlungsgarantie sowie der Leistung von VorschĂŒssen zur Finanzierung der Forderungen der HĂ€ndler, wobei die Kommission und Lagerhaltung durch Fortschritte im Warentransport letztlich ĂŒberflĂŒssig wurden und aus dem Leistungsspektrum der âfactorsâ wegfielen.3)
5 In Deutschland kam das Factoring, wie wir es heute kennen, erst zum Ende der 1950er Jahre auf, als eine Bank in Mainz den wohl ersten (modernen) Factoringvertrag Deutschlands abgeschlossen haben soll.4) In den 1960ern folgten daraufhin GrĂŒndungen verschiedener Factoringinstitute, die zum Teil auch noch heute (wenn auch unter anderer Firma) am deutschen Factoringmarkt tĂ€tig sind. Seitdem haben sowohl die Anzahl der Factoringinstitute als auch der Factoringkunden sowie das Angebot verschiedener Factoringarten sich deutlich verĂ€ndert bzw. zugenommen. Nicht zuletzt aufgrund der wachsenden Anzahl der Factoringunternehmen und wegen der zunehmenden Bedeutung des Factorings in Deutschland wurde 1974 der Deutsche Factoring-Verband e. V. in Mainz gegrĂŒndet, der inzwischen 37 Mitglieder zĂ€hlt, welche neutralen Untersuchungen zufolge ĂŒber 98 % des verbandlich organisierten Factoring-Volumens umfassen.5)
6 Factoring hat sich somit ĂŒber die Jahrhunderte (wenn nicht sogar eher Jahrtausende) stetig weiterentwickelt und den jeweiligen Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst. Diese Entwicklung hat sich auch in Deutschland seit der Mitte des letzten Jahrhunderts fortgesetzt, und somit ist davon auszugehen, dass sich der deutsche Factoringmarkt auch in Zukunft weiterentwickeln wird, gerade vor dem Hintergrund vieler (vor allem technischer) Innovationen, die sich auf die Finanzbranche insgesamt auswirken, wie die aktuellen Entwicklungen, die derzeit so oft unter dem Stichwort âFinTechâ zusammengefasst werden.
B. Definitionen verschiedener Begriffe zum Factoring
7 Zum besseren VerstÀndnis des modernen Factoring, welches in Deutschland angeboten wird, tragen auch Definitionen und ErlÀuterungen besonders gÀngiger und hÀufig vorkommender Begriffe rund um das Factoring bei.
I. Factoring
8 Die einzige Legaldefinition des Factorings findet sich seit Ende 2008 in § 1 Abs. 1a Nr. 9 KWG6), der die Finanzdienstleistung Factoring als âlaufenden Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von RahmenvertrĂ€gen mit oder ohne RĂŒckgriffâ umschreibt.
9 Etwas vereinfacht, aber dennoch ausfĂŒhrlicher als die gesetzliche Definition dargestellt, lĂ€sst sich Factoring wie folgt zusammenfassen: Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine Forderungen aus Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen gegen seine Kunden fortlaufend an ein Factoringinstitut bzw. -unternehmen. Das Factoringunternehmen zahlt fĂŒr diese Forderungen einen Forderungskaufpreis. Auf diese Weise erhĂ€lt das Unternehmen, welches seine Forderungen verkauft, sofort LiquiditĂ€t, und zwar unmittelbar aus seinen AuĂenstĂ€nden. Diese Form der Finanzierung wĂ€chst dabei quasi automatisch mit den eventuell steigenden UmsĂ€tzen des Unternehmens mit, weshalb Factoring in Branchenkreisen auch als âumsatzkongruente Finanzierungsformâ bezeichnet wird. Factoring ist aber nicht nur eine Form der Unternehmensfinanzierung: Neben sofortiger Umwandlung von bisher bloĂen Forderungen in LiquiditĂ€t bietet Factoring z. B. umfassenden Schutz vor ForderungsausfĂ€llen und die Ăbernahme des Forderungsmanagements (also inklusive des Mahn- und Inkassowesens) fĂŒr den ForderungsverkĂ€ufer. FĂŒr all diese Dienstleistungen erhĂ€lt das Factoringunternehmen eine VergĂŒtung bzw. ein Entgelt.
II. Factor/Factoringunternehmen bzw. -institut
10 Unternehmen, die Factoring im zuvor beschriebenen Sinne betreiben, werden als Factors oder Factoringunternehmen bzw. (gerade seit EinfĂŒhrung der Finanzaufsicht fĂŒr Factoring Ende 2008) Factoringinstitute bezeichnet. Wer in Deutschland Factoring i. S. der Legaldefinition aus § 1 Abs. 1a Nr. 9 KWG gewerbsmĂ€Ăig oder in einem Umfang erbringt, der einen in kaufmĂ€nnischer Weise eingerichteten GeschĂ€ftsbetrieb erfordert, muss ĂŒber eine Erlaubnis der Bundesanstalt fĂŒr Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfĂŒgen, entweder als Finanzdienstleistungsinstitut oder als Kreditinstitut, da sonst entsprechende st...
Table of contents
- Titelseite
- Geleitwort
- Vorwort des Herausgebers
- InhaltsĂŒbersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Autorenverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- 1. Teil EinfĂŒhrung
- 2. Teil Factoringvertrag
- 3. Teil Factoring in Krise und Insolvenz
- 4. Teil Kreditversicherung und Finanzierungsverbund
- 5. Teil Factoring und Aufsichtsrecht
- 6. Teil GeldwÀsche und Compliance
- 7. Teil Steuer- und Bilanzrecht
- 8. Teil Spezialthemen
- 9. Teil Internationales
- Stichwortverzeichnis
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