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Handbuch Factoringrecht
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Factoring als Finanzierungsform spielt eine immer größere Rolle. Das Handbuch Factoringrecht behandelt praxisgerecht und anwendungsorientiert alle Aspekte des Factoringgeschäfts. Behandelt werden u.a.: Factoringvertrag, Factoring in Krise und Insolvenz, Factoring und Kreditversicherung, Einbindung des Factoring in andere Finanzierungsformen, Aufsichtsrecht, Geldwäsche, Compliance, Steuerrecht und Bilanzrecht. Zusätzlich werden Spezialthemen wie Reverse-Factoring, Forfaitierung und internationales Factoring dargestellt.
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Information
1. Teil
Einführung
Einführung
§ 1 Allgemeines zum Factoring
Übersicht
A. Entwicklung des Factorings ... 1
B. Definitionen verschiedener Begriffe zum Factoring ... 7
I. Factoring ... 8
II. Factor/Factoringunternehmen bzw. -institut ... 10
III. Factoringkunde ... 11
IV. Debitor ... 13
V. Forderungsabtretung ... 17
C. Factoringarten ... 24
I. Echtes/unechtes Factoring ... 25
II. Stilles/offenes Factoring ... 28
III. Im-/Export-Factoring ... 31
IV. Standard Factoring ... 33
V. Inhouse Factoring ... 34
VI. Fälligkeitsfactoring ... 37
VII. Reverse-Factoring ... 40
D. Ablauf des Factorings ... 42
E. Funktionen, Ziele und Vorteile des Factorings ... 50
Literatur: Deutscher Factoring-Verband e. V., Jahresbericht, 2016, abrufbar unter http://www.factoring.de (Abrufdatum: 23.8.2017); Deutscher Factoring-Verband e. V., Vorteile des Factoring, abrufbar unter http://www.factoring.de/vorteile-des-factorings (Abrufdatum: 23.8.2017); Fleischmann, Wachstumschancen des Factorings im Bereich Bauleistungen, FLF 2013, 5; Hartmann-Wendels, Factoring weiterhin auf Wachstumskurs, FLF 2017, 166; Hartmann-Wendels, Wachsen mit Factoring – Nutzung und Erfahrungen in Deutschland, 2011; Livijn, Factoring with a view of history, in: Hagenmüller/Sommer, Factoring-Handbuch, 2. Aufl., 1987, S. 13; Tatge/Flaxman/Tatge, The History of Factoring, in: American Factoring Law, Supplement 2011.
A. Entwicklung des Factorings
1 Der Begriff des Factorings, der heute in Deutschland genutzt wird, bezieht sich auf eine Finanzdienstleistung, bei der ein Unternehmen seine (Geld-)Forderungen aus dem Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen gegen seine Abnehmer fortlaufend an ein Factoringunternehmen oder -institut verkauft und abtritt und hierdurch sofortige Liquidität direkt aus seinen Außenständen generiert. Die Darstellung des historischen Kontexts des Factorings trägt aber insgesamt zum besseren Verständnis dieser modernen Finanzdienstleistung bei, zumal die Ursprünge des Factorings nicht in Deutschland liegen.
2 Eine der Grundideen und -motivationen des Factorings, nämlich dass Gläubiger darum bemüht sind, den Zeitraum bis zur Zahlung ihrer Forderungen möglichst kurz zu halten und versuchen, aus ihren offenen Forderungen Liquidität zu generieren, bestand schon in der Antike: Es gibt Hinweise, dass bereits sowohl im Babylon des Altertums sowie im antiken Rom vor ca. 5.000 bis 2.000 Jahren Händler ihre Forderungen aus Warenverkäufen zum Zwecke der Finanzierung verkauft bzw. abgetreten haben.1)
3 Zum Ende des Mittelalters und Beginn der Renaissance hin übernahmen dann vor allem in Norditalien Kommissionsagenten den Händlern gegenüber die Vorfinanzierung sowie das Delkredererisiko, und vor allem über den innereuropäischen Textilhandel gelangte dieses Modell u. a. nach England, wo sich London zu einer Art Zentrum des Factorings entwickelte, in dem Factors als Agenten zwischen Textilherstellern und -abnehmern fungierten und u. a. Vorschüsse leisteten und für die Zahlungsfähigkeit der Abnehmer einstanden; ähnliche Aufgaben übernahmen die „Kontore“ in der Hanse oder sog. „feitorias“ in den portugiesischen Handelsstationen des 15. Jahrhunderts.2)
4 Der wachsende Handel zwischen Großbritannien und den USA zum Ende des 19. Jahrhunderts führte schließlich zur Ausgestaltung des modernen Factoring: „Mercantile agents“, die auch „factors“ genannt wurden, waren sowohl für den Vertrieb der (britischen) Waren in den USA zuständig, als auch für die Beitreibung der Kaufpreisforderungen und die Weiterleitung der erfolgten Zahlungen an den ursprünglichen Händler, nach und nach ergänzt um die Übernahme der Zahlungsgarantie sowie der Leistung von Vorschüssen zur Finanzierung der Forderungen der Händler, wobei die Kommission und Lagerhaltung durch Fortschritte im Warentransport letztlich überflüssig wurden und aus dem Leistungsspektrum der „factors“ wegfielen.3)
5 In Deutschland kam das Factoring, wie wir es heute kennen, erst zum Ende der 1950er Jahre auf, als eine Bank in Mainz den wohl ersten (modernen) Factoringvertrag Deutschlands abgeschlossen haben soll.4) In den 1960ern folgten daraufhin Gründungen verschiedener Factoringinstitute, die zum Teil auch noch heute (wenn auch unter anderer Firma) am deutschen Factoringmarkt tätig sind. Seitdem haben sowohl die Anzahl der Factoringinstitute als auch der Factoringkunden sowie das Angebot verschiedener Factoringarten sich deutlich verändert bzw. zugenommen. Nicht zuletzt aufgrund der wachsenden Anzahl der Factoringunternehmen und wegen der zunehmenden Bedeutung des Factorings in Deutschland wurde 1974 der Deutsche Factoring-Verband e. V. in Mainz gegründet, der inzwischen 37 Mitglieder zählt, welche neutralen Untersuchungen zufolge über 98 % des verbandlich organisierten Factoring-Volumens umfassen.5)
6 Factoring hat sich somit über die Jahrhunderte (wenn nicht sogar eher Jahrtausende) stetig weiterentwickelt und den jeweiligen Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst. Diese Entwicklung hat sich auch in Deutschland seit der Mitte des letzten Jahrhunderts fortgesetzt, und somit ist davon auszugehen, dass sich der deutsche Factoringmarkt auch in Zukunft weiterentwickeln wird, gerade vor dem Hintergrund vieler (vor allem technischer) Innovationen, die sich auf die Finanzbranche insgesamt auswirken, wie die aktuellen Entwicklungen, die derzeit so oft unter dem Stichwort „FinTech“ zusammengefasst werden.
B. Definitionen verschiedener Begriffe zum Factoring
7 Zum besseren Verständnis des modernen Factoring, welches in Deutschland angeboten wird, tragen auch Definitionen und Erläuterungen besonders gängiger und häufig vorkommender Begriffe rund um das Factoring bei.
I. Factoring
8 Die einzige Legaldefinition des Factorings findet sich seit Ende 2008 in § 1 Abs. 1a Nr. 9 KWG6), der die Finanzdienstleistung Factoring als „laufenden Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff“ umschreibt.
9 Etwas vereinfacht, aber dennoch ausführlicher als die gesetzliche Definition dargestellt, lässt sich Factoring wie folgt zusammenfassen: Beim Factoring verkauft ein Unternehmen seine Forderungen aus Warenlieferungen bzw. Dienstleistungen gegen seine Kunden fortlaufend an ein Factoringinstitut bzw. -unternehmen. Das Factoringunternehmen zahlt für diese Forderungen einen Forderungskaufpreis. Auf diese Weise erhält das Unternehmen, welches seine Forderungen verkauft, sofort Liquidität, und zwar unmittelbar aus seinen Außenständen. Diese Form der Finanzierung wächst dabei quasi automatisch mit den eventuell steigenden Umsätzen des Unternehmens mit, weshalb Factoring in Branchenkreisen auch als „umsatzkongruente Finanzierungsform“ bezeichnet wird. Factoring ist aber nicht nur eine Form der Unternehmensfinanzierung: Neben sofortiger Umwandlung von bisher bloßen Forderungen in Liquidität bietet Factoring z. B. umfassenden Schutz vor Forderungsausfällen und die Übernahme des Forderungsmanagements (also inklusive des Mahn- und Inkassowesens) für den Forderungsverkäufer. Für all diese Dienstleistungen erhält das Factoringunternehmen eine Vergütung bzw. ein Entgelt.
II. Factor/Factoringunternehmen bzw. -institut
10 Unternehmen, die Factoring im zuvor beschriebenen Sinne betreiben, werden als Factors oder Factoringunternehmen bzw. (gerade seit Einführung der Finanzaufsicht für Factoring Ende 2008) Factoringinstitute bezeichnet. Wer in Deutschland Factoring i. S. der Legaldefinition aus § 1 Abs. 1a Nr. 9 KWG gewerbsmäßig oder in einem Umfang erbringt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, muss über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügen, entweder als Finanzdienstleistungsinstitut oder als Kreditinstitut, da sonst entsprechende st...
Table of contents
- Titelseite
- Geleitwort
- Vorwort des Herausgebers
- Inhaltsübersicht
- Inhaltsverzeichnis
- Autorenverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- 1. Teil Einführung
- 2. Teil Factoringvertrag
- 3. Teil Factoring in Krise und Insolvenz
- 4. Teil Kreditversicherung und Finanzierungsverbund
- 5. Teil Factoring und Aufsichtsrecht
- 6. Teil Geldwäsche und Compliance
- 7. Teil Steuer- und Bilanzrecht
- 8. Teil Spezialthemen
- 9. Teil Internationales
- Stichwortverzeichnis