Die rechtswissenschaftliche Dissertation
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Die rechtswissenschaftliche Dissertation

Eine Anleitung

Diethelm Klippel

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  1. 102 pages
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Die rechtswissenschaftliche Dissertation

Eine Anleitung

Diethelm Klippel

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Das Buch behandelt Fragen und Probleme rund um die Arbeit an einer rechtswissenschaftlichen Dissertation, von der Themensuche ĂŒber die Ausarbeitung bis hin zur mĂŒndlichen PrĂŒfung und zur Publikation. Hinweise zum methodischen Vorgehen finden sich ebenso wie RatschlĂ€ge zur Gestaltung der Formalien der Dissertation und zum rechtswissenschaftlichen Schreiben. Zahlreiche Beispiele veranschaulichen hĂ€ufig vorkommende Fehler und Ungeschicklichkeiten, und prĂ€gnant formulierte Empfehlungen fördern die erfolgreiche Arbeit an einer rechtswissenschaftlichen Dissertation.

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Information

Year
2020
ISBN
9783170388871
Edition
1
Topic
Law
Index
Law

Kapitel 1:Das Thema der Dissertation

I.Themensuche

GrundsĂ€tzlich gibt es zwei Möglichkeiten, an ein geeignetes Dissertationsthema zu gelangen. Entweder der Betreuer bzw. die Betreuerin stellt das Thema, oder der Doktorand bzw. die Doktorandin sucht sich das Thema selbst aus. Die Vor- und Nachteile der beiden Wege liegen auf der Hand: Wird das Thema vorgegeben, so spricht einiges dafĂŒr, dass es als Dissertationsthema geeignet ist. Aber möglicherweise verspĂŒrt der Doktorand bzw. die Doktorandin keine große Lust, das Thema zu behandeln. Schlagen die Promovierenden selbst das Thema vor, so ist dies positiv zu sehen, da sie wahrscheinlich motiviert sind. Aber es bedarf der ÜberprĂŒfung, ob es als Dissertationsthema geeignet ist, und hĂ€ufig bedarf es der Umformulierung.
Allerdings gibt es Möglichkeiten zwischen diesen beiden Extremen. Bei einer guten Betreuung sollte kein bestimmtes Thema vorgegeben werden, sondern es sollte – vielleicht anhand einer Liste – besprochen werden, welches Rechtsgebiet den Interessen des Doktoranden bzw. der Doktorandin entspricht und welche geeigneten Themen vorhanden sind. Möglicherweise schlĂ€gt der Betreuer bzw. die Betreuerin einige Themen zur Auswahl vor. Dann sollte man allerdings nicht lange recherchieren, welches Thema am meisten zusagt, sondern schnell entscheiden. Wenn man ein eigenes Thema suchen will oder muss (einige Betreuer bzw. Betreuerinnen verlangen, dass ein Thema vorgeschlagen wird), bestehen mehrere AnknĂŒpfungsmöglichkeiten. So kann das Thema einer bereits angefertigten Seminar- oder einer Abschlussarbeit erweitert und zu einer Dissertation ausgearbeitet werden. Ein Problem in der Rechtsprechung oder eine Gerichtsentscheidung kann der Auslöser fĂŒr ein Dissertationsthema sein. Allerdings reicht die bloße ausfĂŒhrliche Analyse etwa eines BGH-Urteils nicht: Eine Urteilsanmerkung ist keine Dissertation. Als Anregung fĂŒr eine Dissertation können ein Aufsatz oder mehrere AufsĂ€tze dienen, da diese ein Thema nicht so ausfĂŒhrlich und vertieft behandeln können wie eine Dissertation. Schließlich kann man ĂŒberlegen, ob aus eigenen Erfahrungen in der Praxis ein Dissertationsthema gewonnen werden kann. Aber Vorsicht: Ein langer Anwaltsschriftsatz ist keine Dissertation. Am Ende der Überlegungen steht die Formulierung eines Arbeitsthemas (dazu unten II.).
HĂ€ufig stellt sich die Frage, was zu tun ist, wenn die Literaturrecherche ergibt, dass zu dem gewĂ€hlten Thema oder zu einem Ă€hnlichen Thema bereits eine Dissertation vorliegt. Das bedeutet nicht in jedem Fall, dass das Dissertationsprojekt aufgegeben werden muss. Die bereits publizierte Arbeit kann veraltet sein, insbesondere dann, wenn sich die einschlĂ€gige Rechtslage verĂ€ndert hat. Oder die Forschungsfrage ist bei nĂ€herem Zusehen anders gelagert. Oder die methodische Heran­gehensweise unterscheidet sich, z. B. weil in der geplanten Dissertation rechtshistorisch vorgegangen werden soll. Oder es sollen ökonomische Argumente eine Rolle spielen. Oder man will in der Dissertation mit neuen Argumenten zu einem anderen Ergebnis gelangen. ZunĂ€chst also ist zu prĂŒfen, ob die bereits vorhandene Arbeit nicht eher eine Hilfestellung als ein Hindernis ist. Freilich ist die psychologische Barriere, eine Dissertation zu einem in einer anderen, vor kurzer Zeit erschienenen Dissertation schon behandelten Thema zu schreiben, gerade am Anfang der Bearbeitung hoch – wenn auch mit guten GrĂŒnden ĂŒberwindbar. Es gibt Beispiele dafĂŒr, dass innerhalb eines Jahres mehrere Dissertationen zu demselben Themenbereich publiziert werden, die sich in der Machart und im Inhalt deutlich voneinander unterscheiden. Das kommt insbesondere bei aktuellen Rechtsproblemen vor.
Anders ist die Situation, wenn eine einschlĂ€gige Dissertation erscheint, nachdem schon lĂ€ngere Zeit an der eigenen Dissertation gearbeitet worden ist. Dann sollte sich keine Panik breitmachen, und das Thema sollte keinesfalls aufgegeben werden. Die oben aufgefĂŒhrten GrĂŒnde dafĂŒr gelten hier umso mehr. Zwar ist die betreffende Dissertation dann einzuarbeiten, aber das ist eher positiv zu sehen: Nicht zuletzt kann man sich mit den darin vorhandenen Argumenten und Ergebnissen auseinandersetzen, und man kann ĂŒberprĂŒfen, ob man die relevante Literatur und Rechtsprechung erfasst hat.
Wenn die eigene Arbeit schon abgeschlossen oder abgegeben worden ist, gibt es zwei Möglichkeiten, mit einer kurz vor der Drucklegung erschienenen einschlĂ€gigen Arbeit umzugehen: In der Druckfassung der Dissertation erwĂ€hnt man entweder, dass diese Arbeit noch in den Fußnoten berĂŒcksichtigt worden ist, oder, dass sie nicht mehr eingearbeitet werden konnte. Dasselbe gilt, wenn einschlĂ€gige höchstrichterliche Entscheidungen noch vor der Drucklegung veröffentlicht werden. So kann z. B. im Vorwort darauf hingewiesen werden, dass Rechtsprechung und Literatur nur bis zu einem bestimmten Datum berĂŒcksichtigt worden sind.

II.Formulierung des Themas

ZunĂ€chst wird zusammen mit der Zustimmung des Betreuers bzw. der Betreuerin ein Arbeitstitel formuliert. Der Arbeitstitel ist, wie der Name impliziert, vorlĂ€ufig: Er kann wĂ€hrend der Arbeit an der Dissertation im Einvernehmen mit den Betreuenden verĂ€ndert werden. Insbesondere kann er enger gefasst werden, wenn sich herausstellt, dass das Thema zu weit ist und in einer zumutbaren Zeitspanne nicht bewĂ€ltigt werden kann. Oder der Titel kann ausgeweitet werden, wenn man bemerkt, dass die Fragestellung zu eng und daher wissenschaftlich kaum ergiebig ist. Die endgĂŒltige Festlegung auf einen Titel erfolgt sinnvollerweise, wiederum nach Absprache mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin, am Ende der Arbeit an der Dissertation. ZweckmĂ€ĂŸigerweise ist spĂ€testens dann daran zu denken, einen Ober- und einen Untertitel zu formulieren. Der Untertitel dient dazu, das Thema zu prĂ€zisieren. So lassen sich TitelungetĂŒme vermeiden, die z. B. durch die Formulierung „unter besonderer BerĂŒcksichtigung von“ entstehen.

III.Exposé

1.Zweck

Im Anfangsstadium der Arbeit an einer Dissertation wird hĂ€ufig ein ExposĂ© verlangt, z. B. als Voraussetzung fĂŒr die Bewerbung um ein Stipendium, in der strukturierten Doktorandenausbildung (z. B. in Graduiertenkollegs) oder von den Betreuenden. Es dient der Darlegung, dass die Promovierenden sich einen vorlĂ€ufigen Überblick ĂŒber das Arbeitsthema verschafft bzw. sich so in die Fragestellung der Arbeit eingearbeitet haben, dass sie in der Lage sind, die zu behandelnden Probleme (zumindest bereits einige davon) zu benennen bzw. einschlĂ€gige Forschungsfragen zu stellen. Ergebnisse werden noch nicht erwartet. Aber es können neben Forschungsfragen bereits Hypothesen formuliert werden. SelbstverstĂ€ndlich kann auch dargelegt werden, dass man sich (z. B.) einen Überblick ĂŒber (z. B.) einen technischen oder wirtschaftlichen Sachverhalt oder ĂŒber die Verwendung eines Begriffs verschaffen will, wenn dies als Voraussetzung fĂŒr die juristische Forschungsfrage erforderlich ist; auch dies kann Gegenstand einer wissenschaftlichen Fragestellung sein.
Die Erstellung eines ExposĂ©s ist keine ĂŒberflĂŒssige SchreibĂŒbung und sollte daher auch dann erfolgen, wenn dies nicht explizit gefordert wird: Das ExposĂ© dient erstens als Nachweis der Geeignetheit des Themas, als Beleg fĂŒr den Forschungsbedarf, als Hinweis auf den geplanten Aufbau der Arbeit und auf die Vorgehensweise (einschließlich Zeitplan), zweitens als Grundlage fĂŒr die weitere Arbeit, drittens als Unterlage fĂŒr die Beratung durch die Betreuenden, und viertens ist es eine Vorarbeit fĂŒr die spĂ€tere Einleitung der fertigen Dissertation (siehe dazu unten Kapitel 5, II.). Auch in der Einleitung der Dissertation muss nĂ€mlich auf die Fragestellung (ggf. auch auf Methode und Quellen), auf den Forschungsbedarf und auf den Forschungs- bzw. Meinungsstand eingegangen werden, und es kann der Gang der Untersuchung skizziert werden.
Da das ExposĂ© am Anfang der eingehenden BeschĂ€ftigung mit dem Thema steht, handelt es sich in der Regel um vorlĂ€ufige AusfĂŒhrungen. VollstĂ€ndigkeit wird nicht erwartet, und es können im Laufe der Arbeit Änderungen eintreten. Freilich liegt es auf der Hand, dass die Erstellung eines ExposĂ©s voraussetzt, dass man sich in die Forschungsliteratur, die Rechtsprechung und ggf. die Quellen eingelesen, d. h. mit der Materialsuche, Materialsammlung und Materialauswertung (dazu unten Kapitel 3 und 4) begonnen hat. Erst einige Zeit nach Beginn dieser Arbeitsschritte sind sinnvolle AusfĂŒhrungen zur Fragestellung und zum Forschungs- bzw. Meinungsstand und ist die Erstellung einer brauchbaren Arbeitsgliederung als Bestandteile des ExposĂ©s (dazu sogleich) möglich.

2.Gliederung

Aus dem Zweck des Exposés ergibt sich dessen Gliederung. Sie kann wie folgt aussehen:
Empfehlung zur Gliederung des Exposés
I. Fragestellung
II. Forschungsstand (oder: Meinungsstand)
III. Arbeitsgliederung
IV. Zeitplan
V. Literatur
Bei methodischen Besonderheiten ist ein Abschnitt zur Methode einzufĂŒgen, bei rechtshistorischen Arbeiten ein Abschnitt zu den Quellen (beides zwischen Fragestellung und Forschungsstand).
Statt Fragestellung kann selbstverstĂ€ndlich auch eine andere geeignete Formulierung gewĂ€hlt werden, z. B. „Problemstellung“, „Ziel der Arbeit“ oder „Forschungsfrage“. Eine Untergliederung (mit Überschriften) in einzelne Aspekte davon (z. B. „Ausgangslage“, „Praktisches Problem“) ist nicht sinnvoll: Wenn entsprechende AusfĂŒhrungen angebracht sind, bilden sie auch ohne eigene Überschrift einen Bestandteil des ersten Gliederungspunktes.
Die Formulierung Forschungsstand ist ggf. durch „Meinungsstand“ zu ersetzen, wenn nicht nur auf den Stand der Forschungsliteratur, sondern auch auf den Stand der Rechtsprechung eingegangen wird. Gerichte forschen nicht, sondern entscheiden in einem Einzelfall: Zu diesem vertreten sie eine Meinung, die freilich ĂŒber den Einzelfall hinaus Gewicht erlangen kann. Das Ă€ndert selbstverstĂ€ndlich nichts daran, dass die Dissertation sich mit den Argumenten und Ergebnissen der Rechtsprechung auseinandersetzen muss.
Mit Arbeitsgliederung ist die geplante Gliederung der Dissertation gemeint. Stattdessen kann auch „VorlĂ€ufige Gliederung“, „Geplanter Aufbau der Dissertation“ o. Ă€. formuliert werden.
Der Zeitplan weist nach, dass man sich Gedanken ĂŒber die fĂŒr die Dissertation aufzuwendende Zeit und ĂŒber die einzelnen Arbeitsschritte gemacht hat.
Unter Literatur ist in einem alphabetischen Verzeichnis zu dokumentieren, dass die Forschungsliteratur adĂ€quat, d. h. in dem fĂŒr die Erstellung des ExposĂ©s erforderlichen Umfang, recherchiert und ausgewertet worden ist. VollstĂ€ndigkeit wird auch hier nicht verlangt – wohl aber, dass maßgebliche Titel gesehen und berĂŒcksichtigt worden sind.
Die genannten Gliederungspunkte können nach Bedarf durch weitere ergĂ€nzt werden, so z. B. zwischen „Fragestellung“ und „Forschungsstand“ durch „Methode“, wenn die Arbeit insofern von der ĂŒblichen rechtswissenschaftlichen Methode abweicht, z. B. wirtschaftswissenschaftliche oder rechtshistorische Kapitel enthalten soll. Bei einer rechtshistorischen Arbeit oder wenn rechtshistorische Kapitel vorgesehen sind, ist vor „Forschungsstand“ ein Gliederungspunkt „Quellen“ vorzusehen.

3.Inhalt

In den AusfĂŒhrungen zur Fragestellung ist darzulegen, welche Forschungsfragen in der Arbeit behandelt werden sollen. Als „AufhĂ€nger“ kann z. B. eingegangen werden auf:
‱ soziale oder wirtschaftliche Befunde;
‱ AktualitĂ€t des Themas;
‱ praktische Relevanz;
‱ eine Leitentscheidung eines Obergerichts, aus der sich juristische Probleme ergeben;
‱ die Feststellung eines Autors, dass Forschungsbedarf besteht;
‱ ein juristisches Problem, das in der eigenen Praxis immer wieder auftaucht;
‱ unbefriedigende Gesetzeslage oder -interpretation;
‱ eine Pressemeldung ĂŒber ein juristisches Problem.
Generell geht es darum, ausfĂŒhrlich darzulegen, welches rechtswissenschaftliche Problem die Arbeit lösen will, welche Fragen im Einzelnen sich ergeben und behandelt werden sollen. Das kann gelegentlich in Frageform erfolgen („In welchem VerhĂ€ltnis stehen Abs. 1 und Abs. 2 zueinander?“), sollte aber hauptsĂ€chlich in anderen Formulierungen erfolgen („Erstens ist daher zu untersuchen 
“). Da die Fragestellung und ihre Bandbreite möglichst schlĂŒssig darzulegen und zu entfalten sind, empfiehlt es sich, dies auch in den Formulierungen zu verdeutlichen: Statt wiederholt davon zu sprechen, was als NĂ€chstes dargestellt oder gar betrachtet werden soll, ist etwas zu untersuchen, zu analysieren, darzulegen oder zumindest zu behandeln. Statt mit dem Verb „sollen“ Unverbindlichkeit zu suggerieren („Sodann soll gefragt werden, 
“), wĂ€hlt man besser Formulierungen, aus denen sich ergibt, dass die Reihenfolge der gestellten Fragen einer gewissen Logik unterliegt (Beispiele: „Daraus ergibt sich die weitere Frage 
“; „Sodann ist deshalb zu analysieren, 
“).
In den AusfĂŒhrungen zur Methode ist darzulegen, welche methodischen Besonderheiten die geplante rechtswissenschaftliche Dissertation aufweisen wird. Das gilt sowohl fĂŒr Arbeiten zum geltenden Recht als auch fĂŒr solche zu einem der juristischen GrundlagenfĂ€cher. So ist bei Dissertationen zum geltenden Recht z. B. nĂ€her darauf einzugehen, wenn wirtschaftswissenschaftliche oder linguistische Erkenntnisse zur Lösung eines juristischen Problems herangezogen werden sollen und weshalb dies sinnvoll ist, desgleichen, wenn Kapitel oder Abschnitte zu einem der GrundlagenfĂ€cher geplant sind. AusfĂŒhrungen zur Methode sind entbehrlich, wenn keine Besonderheiten vorliegen, wenn also z. B. in einer Arbeit zum geltenden Recht die Methode juristisch ist.
Unter Forschungs- bzw. Meinungsstand und ggf. unter Quellen ist zu dokumentieren, dass der Verfasser sich in die einschlĂ€gige Forschungsliteratur, in die Rechtsprechung und ggf. in die historischen Quellen8 eingelesen hat und Forschungsbedarf besteht, weil das Thema oder einzelne Aspekte davon bisher nicht ĂŒberzeugend, nur unzureichend oder gar nicht untersucht worden sind. So kann z. B. mit entsprechenden Belegen ein „Negativergebnis“ festgestellt werden, nĂ€mlich dass die bisherige Forschungsliteratur ein bestimmtes Problem nicht erkannt und deshalb nicht oder nicht ausreichend behandelt hat. Die bisher vertretenen ggf. kontroversen Auffassungen sind ĂŒberblicksartig wiederzugeben; in allen Einzelheiten erfolgt dies im weiteren Verlauf der Arbeit. Insbesondere wenn bereits eine Dissertation und/oder ein oder mehrere AufsĂ€tze zum gewĂ€hlten oder zu einem verwandten Thema vorliegen, ist darauf einzugehen, wie sich die geplante Arbeit inhaltlich davon abgrenzt und dass weiterhin Forschungsbedarf vorhanden ist. Es geht um einen vorlĂ€ufigen Überbl...

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