Die Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preussischen Monarchie
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Die Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preussischen Monarchie

Vom 30. Mai 1853. Nebst ihren gesetzlichen Ergänzungen

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Die Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preussischen Monarchie

Vom 30. Mai 1853. Nebst ihren gesetzlichen Ergänzungen

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Information

Publisher
De Gruyter
Year
2020
Print ISBN
9783111163598
eBook ISBN
9783111531601
Edition
2
Topic
Law
Index
Law

Table of contents

  1. Vorrede zur ersten Auflage
  2. Vorrede zur zweiten Auflage
  3. Abkürzungen
  4. Inhalt
  5. 1. Historische Einleitung
  6. 2. Städteordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. Mai 1853
  7. § 1. Anwendungsgebiet
  8. Titel I. Von den Grundlagen der städtischen Verfassung
  9. § 2. Der Stadtbezirk und seine Veränderung
  10. § 3. Die Einwohner der Stadt
  11. § 4. Recht der Einwohner zur Benutzung der Gemeinde Anstalten, Pflicht zur Tragung der Gemeindelaften. Forensen
  12. § 5. Der Erwerb des Bürgerrechts
  13. § 6. Verleihung des Bürgerrechts. Ehrenbürgerrecht
  14. § 7. Verlust und Ruhen des Bürgerrechts
  15. § 8. Wahlrecht der Forensen und juristischen Personen
  16. § 9. Die Stadtgemeinden als Korporationen. Selbstverwaltung
  17. § 10. Willensorgane der Stadtgemeinden
  18. § 11. Selbftgesehgebungsrecht der Städte (Autonomie). Ortsstatuten
  19. Titel II. Von der Zusammensetzung und Wahl der Stadtverordnetenversammlung
  20. § 12. Zahl der Stadtverordneten. Verstärkung der Versammlung
  21. § 13. Bildung der Wählerabteilungen
  22. § 14. Einteilung in Wahlbezirke
  23. § 15. Einteilung der Stadtverordneten auf mehrere Ortschaften
  24. § 16. Die Hausbesitzer in der Stadtverordnetenversammlung
  25. § 17. Die Erfordernisse des passiven Wahlrechts
  26. § 18. Wahlperiode. Ruhen und Verlust des Bürgerrechts in ihren Folgen für die gewählten Stadtverordneten. Grundsätze für die regelmäßige Ergänzung der Stadtverordnetenversammlung
  27. § 19. Die Wählerliste
  28. § 20. Berichtigung und Offenlegung der Wählerlisten. Berichtigungsverfahren
  29. § 21. Die Wahlen. Ergänzungswahlen. Ersatzwahlen
  30. § 22. Erhaltung der erforderlichen Anzahl von Hausbesitzern in der Versammlung
  31. § 23. Wahlbekanntmachung und Einladung zur Wahl
  32. § 24. Zusammensetzung des Wahlvorstandes
  33. § 25. Die Wahlhandlung
  34. § 26. Das Wahlresultat
  35. § 27. Veröffentlichung des Wahlergebnisses. Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl. Verfahren betreffend Feststellung der Gültigkeit der Wahl
  36. § 28. Beginn und Ende der Wahlperiode. Einführung der Gewählten
  37. Titel III. Von der Zusammensetzung und Wahl des Magistrats
  38. § 29. Zusammensetzung des Magistrats. Anzahl der Mitglieder
  39. § 30. Wählbarkeit zum Magiftratsmitgliede
  40. § 31. Die Wahlperiode. Die regelmäßige Ergänzung der Schöffen
  41. § 32. Die Wahl der Magistratsmitglieder
  42. § 33. Die Bestätigung
  43. § 34. Einführung der Magistratsmitglieder. Der Titel „Stadtaltester"
  44. Titel IV. Von den Versammlungen und Geschäften der Stadtverordneten
  45. Vorbemerkung zu Titel IV: Allgemeine Abgrenzung der Zuständigkeit des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung. Historisches
  46. § 35. Die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlußfassung. Mitdeschlußfassungsrecht des Magistrats
  47. § 36. Zustimmungsrecht des Magistrats. Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gemeindebehörden. Aufführungsrecht des Magistrats
  48. § 37. Das Kontrollrecht der Stadtverordnetenversammlung: Akteneinsicht; Kontrollausschüffe
  49. § 38. Dervorftandder Stadtverordnetenversammlung. Protokollführer. Teilnahme des Magistrats au den Sitzungen
  50. § 39. Zusammenberusung der Stadtverordneten
  51. § 40. Art und Weise der Zusammenberufung
  52. § 41. Regelmäßige Sitzungstage
  53. § 42. Beschlußfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung
  54. § 43. Verfahren bei der Abstimmung
  55. § 44. Ausschließung einzelner Stadtverordneten wegen widersprechender Interessen. Prozesse gegen den Magistrat oder dessen Mitglieder
  56. § 45. Öffentlichkeit der Sitzungen
  57. § 46. Leitung der Verhandlung. Sitzungspolizei
  58. § 47. Beschlußbuch. Unterzeichnung der Protokolle. Mitteilung der Beschlüsse an den Magistrat
  59. § 48. Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung
  60. § 49. Beschlüsse über das Gemeiudevermögen. Begriff und Arten desselben. Sondervermögen
  61. § 50. Beschlüsse, die der Genehmigung der Aufsichtsbehörde unterliegen
  62. § 51. Die freiwillige Veräußerung von Grundstücken. Lizitation und freihändiger Verkauf
  63. § 52. Einzugs-, Eintritts- oder Hausstandsgeld, Einkaufsgeld
  64. § 53. Gemeindesteuern
  65. § 54. Gemeindedienste
  66. § 55. Gemeindewaldungen
  67. Titel V. Von den Geschäften des Magistrats
  68. Vorbemerkung zu Titel V: Allgemeine Funktionen des Magistrats. Disposition des Titels V
  69. § 56. Die Geschäfte des Magistrats
  70. § 57. Sitzungen des Magistrats. Beschlußfähigkeit. Abstimmung. Vorsitz des Bürgermeisters; Beanstandungsrecht desselben. Ausschließung wegen Privatinteresies
  71. § 58. Die Funktionen des Bürgermeisters: Geschäftsleitung und Beaufsichtigung
  72. § 59. Die Verwaltungsdepntationen
  73. § 60. Die Einteilung in Stadtbezirke
  74. § 61. Der Verwaltungsbericht
  75. § 62. Die staatlichen Geschäfte des Bürgermeisters
  76. § 63. Mitwirkung bei dem Erlasse von Polizeiverordnungen
  77. Titel VI. Von den Gehältern und Pensionen
  78. Vorbemerkung zu Titel VI: Einordnung der Bestimmungen des KBG. v. 30. 7. 99
  79. § 64. Die Besoldungen der Magistratsmitglieder und Gemeindebeamten
  80. § 65. Die Pensionen
  81. Titel VII. Von dem Gemeindehaushalte
  82. § 66. Der Haushaltsetat
  83. § 67. Verwaltung nach dem Etat. Etatsüberschreitung
  84. § 68. Einziehung der Gemeinde-Abgaden und Dienste
  85. § 69. Die Jahresrechnung
  86. § 70. Frist für die Feststellung der Jahresrechnung. Mitteilung an die Aufsichtsbehörde
  87. § 71. Das Lagerbuch
  88. Titel VIII. Von der Einrichtung der städtischen Verfassung ohne kollegialischen Gemeindevorstand für Städte, welche nicht mehr als 2500 Einwohner haben
  89. § 72. Besondere Einrichtungen für diese Städte
  90. § 73. Stellung des Bürgermeisters, der Schöffen und Stadtverordnetenversammlung in diesen Städten
  91. Titel IX. Von der Verpflichtung zur Annahme von Stellen und von dem Ausscheiden aus denselben wegen Verlustes des Bürgerrechts
  92. § 74. Verpflichtung zur Übernahme städtischer Ämter. Ablehnungsgründe. Strafen wegen unberechtigter Ablehnung
  93. § 75. Folgen des Verlustes des Bürgerrechts. Enthebung vom Amte
  94. Titel X. Von der Oberaufsicht über die Stadtverwaltung
  95. § 76. Die Aufsichtsbehörde
  96. § 77. Die Beanstandung
  97. § 78. Die Zwangsetatisierung
  98. § 79. Die Auflösung der Stadtverordnetenversammlung
  99. § 80. Das Disziplinarverfahren bei Dienstvergehen der Magistratsmitglieder und Gemeindebeamten
  100. Titel XI. Ausführungs- und Übergangsbestimmungen
  101. § 81. Bestimmungen zur Ausführung der Städteordnung
  102. § 82. Übergangsbestimmung für Städte, in denen die Gemeindeordnung v. 21. 3. 1850 eingeführt war
  103. § 83. Übergangsbestimmung für solche Städte, in denen die Einführung der Gemeindeordnung begonnen, aber nicht vollendet war
  104. § 84. Rechtsverhältnisse der bisherigen Magistratsmitglieder und Gemeindebeamten
  105. § 85. Zeitpunkt der Einführung der Städteordnung
  106. 3. Anhang
  107. 4. Nachträge
  108. 5. Alphabetisches Sachregister