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About this book
Behinderungsbedingte Aufwendungen sind oft hoch. Durch den Abzug als auĂergewöhnliche Belastungen beteiligt sich der Fiskus daran. Es gibt zwei Wege der steuerlichen Entlastung: - Entweder setzen Sie je nach Grad der Behinderung (GdB) fĂŒr Ihre typischen behinderungsbedingten Kosten einen Behinderten-Pauschbetrag an und machen zusĂ€tzlich atypische behinderungsbedingte Kosten geltend.- Oder Sie berĂŒcksichtigen stattdessen alle typischen und atypischen behinderungsbedingten Kosten in tatsĂ€chlicher Höhe als auĂergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art.Was gĂŒnstiger fĂŒr Sie ist, können Sie mithilfe dieses Beitrags selbst ermitteln. Wir sagen Ihnen, welche Kosten abziehbar sind und welche Nachweise Sie benötigen. Zu nennen sind hier insbesondere Fahrtkosten und weitere Kosten rund um den Pkw sowie Kosten fĂŒr behindertengerechtes Wohnen, Begleitung im Urlaub, Kuren und Krankheit.AuĂerdem erfahren Sie hier, welche SteuervergĂŒnstigungen Sie beanspruchen können, wenn Ihr Kind behindert ist.
Frequently asked questions
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Information
- Die atypischen Kosten werden als auĂergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art nach § 33 EStG berĂŒcksichtigt.
- Soweit es sich um typische behinderungsbedingte Kosten handelt, bekommen Sie dafĂŒr grundsĂ€tzlich den sog. Behinderten-Pauschbetrag. Durch diesen sind solche Kosten abgegolten.
- Sie nehmen den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch. Dann sind die »typischen« behinderungsbedingten Kosten mit diesem Pauschbetrag abgegolten. Das sind Aufwendungen fĂŒr die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmĂ€Ăig wiederkehrenden Verrichtungen des tĂ€glichen Lebens, fĂŒr die Pflege und fĂŒr den erhöhten WĂ€schebedarf.ZusĂ€tzlich machen Sie die nicht durch den Pauschbetrag abgegoltenen »atypischen« behinderungsbedingten Kosten als auĂergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art geltend.AuĂergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art sind grundsĂ€tzlich der Höhe nach unbeschrĂ€nkt, mĂŒssen aber nachgewiesen werden. AuĂerdem werden sie um einen bestimmten Betrag gekĂŒrzt. In Höhe dieser sog. zumutbaren Belastung mutet der Gesetzgeber Ihnen zu, dass Sie die Kosten ohne die UnterstĂŒtzung durch die Allgemeinheit tragen.
- Sie verzichten auf den Behinderten-Pauschbetrag. Stattdessen weisen Sie alle typischen und atypischen behinderungsbedingten Kosten nach und berĂŒcksichtigen sie als auĂergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art.Dies kann sich dann lohnen, wenn die tatsĂ€chlich angefallenen typischen behinderungsbedingten Kosten ĂŒber dem Pauschbetrag liegen. Allerdings mĂŒssen Sie bedenken, dass dann Ihre gesamten abzugsfĂ€higen Aufwendungen um die zumutbare Belastung gekĂŒrzt werden.
- Operationskosten
- Kosten fĂŒr Heilbehandlungen
- Arznei- und Arztkosten
- Heilkuren
- Kosten fĂŒr den behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses
- Fahrtkosten bei Schwerbehinderung.
| Der »normale« Pauschbetrag betrÀgt bei einem Grad der Behinderung von | ||
| 30 | 310,â ⏠| »Minderbehinderte« mĂŒssen neben dem GdB weitere Voraussetzungen erfĂŒllen, um in den Genuss des Pauschbetrages zu kommen. |
| 40 | 430,â ⏠| |
| 50 | 570,â ⏠| »Schwerbehinderte« mĂŒssen neben dem GdB keine weiteren Voraussetzungen erfĂŒllen, um in den Genuss des Pauschbetrages zu kommen. |
| 60 | 720,â ⏠| |
| 70 | 890,â ⏠| |
| 80 | 1.060,â ⏠| |
| 90 | 1.230,â ⏠| |
| 100 | 1.420,â ⏠| |
| Der »erhöhte« Behinderten-Pauschbetrag fĂŒr Menschen, die hilflos sind, Blinde und Taubblinde betrĂ€gt | ||
| unabhĂ€ngig vom GdB | 3.700,â ⏠| |
- die bisherigen PauschbetrÀge werden verdoppelt;
- bereits ab einem GdB von 20 wird ein...
Table of contents
- InhaltsĂŒbersicht
- Behinderung: Abziehbare Kosten in der SteuererklÀrung