Behinderung
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Behinderung

Abziehbare Kosten in der SteuererklÀrung

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Abziehbare Kosten in der SteuererklÀrung

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About this book

Behinderungsbedingte Aufwendungen sind oft hoch. Durch den Abzug als außergewöhnliche Belastungen beteiligt sich der Fiskus daran. Es gibt zwei Wege der steuerlichen Entlastung: - Entweder setzen Sie je nach Grad der Behinderung (GdB) fĂŒr Ihre typischen behinderungsbedingten Kosten einen Behinderten-Pauschbetrag an und machen zusĂ€tzlich atypische behinderungsbedingte Kosten geltend.- Oder Sie berĂŒcksichtigen stattdessen alle typischen und atypischen behinderungsbedingten Kosten in tatsĂ€chlicher Höhe als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art.Was gĂŒnstiger fĂŒr Sie ist, können Sie mithilfe dieses Beitrags selbst ermitteln. Wir sagen Ihnen, welche Kosten abziehbar sind und welche Nachweise Sie benötigen. Zu nennen sind hier insbesondere Fahrtkosten und weitere Kosten rund um den Pkw sowie Kosten fĂŒr behindertengerechtes Wohnen, Begleitung im Urlaub, Kuren und Krankheit.Außerdem erfahren Sie hier, welche SteuervergĂŒnstigungen Sie beanspruchen können, wenn Ihr Kind behindert ist.

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Behinderung: Abziehbare Kosten in der SteuererklÀrung
1 Welche Steuervorteile es gibt
Als Mensch mit Behinderung haben Sie im Vergleich zu einem gesunden Menschen oft höhere Kosten. Deshalb dĂŒrfen Sie Ihre behinderungsbedingten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen.
Hierbei wird unterschieden zwischen typischen und atypischen behinderungsbedingten Kosten:
  • Die atypischen Kosten werden als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art nach § 33 EStG berĂŒcksichtigt.
  • Soweit es sich um typische behinderungsbedingte Kosten handelt, bekommen Sie dafĂŒr grundsĂ€tzlich den sog. Behinderten-Pauschbetrag. Durch diesen sind solche Kosten abgegolten.
Sind Ihre typischen Kosten höher als der Pauschbetrag, können Sie auf den Pauschbetrag verzichten und neben den atypischen auch die typischen behinderungsbedingten Kosten als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art nach § 33 EStG geltend machen.
FĂŒr die steuerliche Entlastung gibt es also zwei Möglichkeiten (§ 33b Abs. 1 EStG):
  1. Sie nehmen den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch. Dann sind die »typischen« behinderungsbedingten Kosten mit diesem Pauschbetrag abgegolten. Das sind Aufwendungen fĂŒr die Hilfe bei den gewöhnlichen und regelmĂ€ĂŸig wiederkehrenden Verrichtungen des tĂ€glichen Lebens, fĂŒr die Pflege und fĂŒr den erhöhten WĂ€schebedarf.
    ZusĂ€tzlich machen Sie die nicht durch den Pauschbetrag abgegoltenen »atypischen« behinderungsbedingten Kosten als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art geltend.
    Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art sind grundsĂ€tzlich der Höhe nach unbeschrĂ€nkt, mĂŒssen aber nachgewiesen werden. Außerdem werden sie um einen bestimmten Betrag gekĂŒrzt. In Höhe dieser sog. zumutbaren Belastung mutet der Gesetzgeber Ihnen zu, dass Sie die Kosten ohne die UnterstĂŒtzung durch die Allgemeinheit tragen.
  2. Sie verzichten auf den Behinderten-Pauschbetrag. Stattdessen weisen Sie alle typischen und atypischen behinderungsbedingten Kosten nach und berĂŒcksichtigen sie als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art.
    Dies kann sich dann lohnen, wenn die tatsĂ€chlich angefallenen typischen behinderungsbedingten Kosten ĂŒber dem Pauschbetrag liegen. Allerdings mĂŒssen Sie bedenken, dass dann Ihre gesamten abzugsfĂ€higen Aufwendungen um die zumutbare Belastung gekĂŒrzt werden.
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Tipp: UnabhĂ€ngig davon, welche Variante Sie letztlich wĂ€hlen: Sammeln Sie wĂ€hrend des Jahres bitte alle Belege. Denn erst am Jahresende können Sie berechnen, ob es besser ist, fĂŒr die typischen behinderungsbedingten Kosten den Behinderten-Pauschbetrag zu beantragen oder auch diese Kosten als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art nach § 33 EStG geltend zu machen.
Vor allem wenn Kosten einer Unterbringung im Heim ins Spiel kommen, ist der Pauschbetrag schnell ĂŒberschritten.
2 Der Behinderten-Pauschbetrag
2.1 Warum es den Pauschbetrag gibt
Viele Aufwendungen, die typischerweise mit einer Behinderung zusammenhĂ€ngen, lassen sich nur schwer oder gar nicht belegen. Deshalb werden diese Kosten grundsĂ€tzlich mithilfe des Behinderten-Pauschbetrages pauschal steuermindernd berĂŒcksichtigt.
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Tipp: Neben dem Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b EStG können Sie zusĂ€tzlich außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend machen. Mit dem Pauschbetrag werden nur die typischerweise mit einer Behinderung zusammenhĂ€ngenden Aufwendungen abgegolten.
Insbesondere folgende Aufwendungen können Sie zusÀtzlich geltend machen:
  • Operationskosten
  • Kosten fĂŒr Heilbehandlungen
  • Arznei- und Arztkosten
  • Heilkuren
  • Kosten fĂŒr den behindertengerechten Umbau eines Wohnhauses
  • Fahrtkosten bei Schwerbehinderung.
2.2 Wer den Pauschbetrag in welcher Höhe erhÀlt
Es gibt den »normalen« Behinderten-Pauschbetrag fĂŒr minder- bzw. schwerbehinderte Menschen, der je nach Grad der Behinderung (GdB) eine unterschiedliche Höhe hat. Und es gibt den »erhöhten« Behinderten-Pauschbetrag, der unabhĂ€ngig vom GdB Menschen, die hilflos sind, Blinden und Taubblinden zusteht. Der GdB wird im Sozialrecht in Zehner-Schritten festgestellt, beginnend bei einer FunktionseinschrĂ€nkung ab einem GdB von 20 (§ 152 Abs. 1 SGB IX).
2.2.1 So hoch ist der Pauschbetrag bis 2020
Bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2020 gelten folgende PauschbetrĂ€ge:
Der »normale« Pauschbetrag betrÀgt bei einem Grad der Behinderung von
30
310,– €
»Minderbehinderte« mĂŒssen neben dem GdB weitere Voraussetzungen erfĂŒllen, um in den Genuss des Pauschbetrages zu kommen.
40
430,– €
50
570,– €


»Schwerbehinderte« mĂŒssen neben dem GdB keine weiteren Voraussetzungen erfĂŒllen, um in den Genuss des Pauschbetrages zu kommen.
60
720,– €
70
890,– €
80
1.060,– €
90
1.230,– €
100
1.420,– €
Der »erhöhte« Behinderten-Pauschbetrag fĂŒr Menschen, die hilflos sind, Blinde und Taubblinde betrĂ€gt
unabhÀngig vom GdB
3.700,– €
2.2.2 So hoch ist der Pauschbetrag ab 2021
Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 gibt es einige, sehr positive Änderungen:
  • die bisherigen PauschbetrĂ€ge werden verdoppelt;
  • bereits ab einem GdB von 20 wird ein...

Table of contents

  1. InhaltsĂŒbersicht
  2. Behinderung: Abziehbare Kosten in der SteuererklÀrung