Firmenwagen
eBook - ePub

Firmenwagen

Steuerliche Vorteile ausschöpfen

,
  1. 50 pages
  2. English
  3. ePUB (mobile friendly)
  4. Available on iOS & Android
eBook - ePub

Firmenwagen

Steuerliche Vorteile ausschöpfen

,

About this book

Ein Fahrzeugvom Arbeitgeber, das Sie auch privat nutzen können, ist eine tolle Sache. Leider aber hinterlĂ€sst der Dienstwagen auf der monatlichen Gehaltsabrechnung deutliche Spuren. Unser Beitrag hilft Ihnen, dieSteuer- und Abgabenlast zu senken.Nutzen Sie den Firmenwagen auch fĂŒrprivate Fahrtenoder fĂŒr Fahrten zwischen Wohnung und erster TĂ€tigkeitsstĂ€tte mĂŒssen Sie dafĂŒr einengeldwerten Vorteilals Arbeitslohn versteuern, den sogenanntenNutzungswert.FĂŒr dieErmittlung des steuerpflichtigen Nutzungswertesgibt es zwei Alternativen: - diePauschalmethode, auch Listenpreis- bzw. 1 %-Regelung genannt; oder- dieNachweismethode.Bedingung hierfĂŒr: Sie fĂŒhren einFahrtenbuch.Handelt es sich bei dem Firmenwagen um einElektrofahrzeugoder ein extern aufladbaresHybridelektrofahrzeug, gelten zu Ihrem Vorteil Besonderheiten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Nutzungswertes.Ist die vom Arbeitgeber angewandte Methode fĂŒr Sie nachteilig, können Sie in derSteuererklĂ€rungzur gĂŒnstigeren Methode wechseln und dadurch Ihren steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn verringern. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Beitrag. Ein Wechsel von der Pauschal- zur Nachweismethode ist aber nur möglich, wenn Sie ein ordnungsgemĂ€ĂŸes Fahrtenbuch fĂŒhren. Dazu mĂŒssen Sie bestimmte Formalien beachten.FĂŒrFahrten zur ersten TĂ€tigkeitstĂ€ttegilt bei der Pauschalmethode die 0, 03 %-Regelung. Statt dieser Pauschalbewertung können Sie – auch ohne Fahrtenbuch – zurEinzelbewertungder tatsĂ€chlich durchgefĂŒhrten Fahrten wechseln. Dazu mĂŒssen Sie die Fahrten mit Datumsangabe notieren. Das ist gĂŒnstiger fĂŒr Sie, wenn Sie an weniger als 180 Tagen im Jahr mit dem Firmenwagen an Ihren Arbeitsplatz fahren.

Frequently asked questions

Yes, you can cancel anytime from the Subscription tab in your account settings on the Perlego website. Your subscription will stay active until the end of your current billing period. Learn how to cancel your subscription.
No, books cannot be downloaded as external files, such as PDFs, for use outside of Perlego. However, you can download books within the Perlego app for offline reading on mobile or tablet. Learn more here.
Perlego offers two plans: Essential and Complete
  • Essential is ideal for learners and professionals who enjoy exploring a wide range of subjects. Access the Essential Library with 800,000+ trusted titles and best-sellers across business, personal growth, and the humanities. Includes unlimited reading time and Standard Read Aloud voice.
  • Complete: Perfect for advanced learners and researchers needing full, unrestricted access. Unlock 1.4M+ books across hundreds of subjects, including academic and specialized titles. The Complete Plan also includes advanced features like Premium Read Aloud and Research Assistant.
Both plans are available with monthly, semester, or annual billing cycles.
We are an online textbook subscription service, where you can get access to an entire online library for less than the price of a single book per month. With over 1 million books across 1000+ topics, we’ve got you covered! Learn more here.
Look out for the read-aloud symbol on your next book to see if you can listen to it. The read-aloud tool reads text aloud for you, highlighting the text as it is being read. You can pause it, speed it up and slow it down. Learn more here.
Yes! You can use the Perlego app on both iOS or Android devices to read anytime, anywhere — even offline. Perfect for commutes or when you’re on the go.
Please note we cannot support devices running on iOS 13 and Android 7 or earlier. Learn more about using the app.
Yes, you can access Firmenwagen by in PDF and/or ePUB format, as well as other popular books in Jura & Steuerrecht. We have over one million books available in our catalogue for you to explore.
Firmenwagen: Steuerliche Vorteile ausschöpfen
EinfĂŒhrung
FĂŒr Außendienstmitarbeiter gang und gĂ€be, fĂŒr qualifizierte Fachleute ein interessantes Extra zum Gehalt und fĂŒr immer mehr besser verdienende Angestellte eine Alternative zur Gehaltserhöhung: der Dienst- oder Firmenwagen.
Nutzen Sie das Firmenauto kostenlos fĂŒr berufliche Fahrten bei AuswĂ€rtstĂ€tigkeit, spielt das steuerlich fĂŒr Sie keine Rolle: Sie brauchen nichts zu versteuern und können hierfĂŒr auch keine Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen.
Meist aber wird der Firmenwagen nicht nur fĂŒr dienstliche Fahrten zur VerfĂŒgung gestellt, sondern er darf auch fĂŒr private Fahrten sowie fĂŒr Fahrten zwischen Wohnung und erster TĂ€tigkeitsstĂ€tte genutzt werden. DafĂŒr mĂŒssen Sie einen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern, den sogenannten Nutzungswert.
FĂŒr die Ermittlung des steuerpflichtigen Nutzungswertes gibt es zwei Alternativen:
  • die Pauschalmethode, auch Listenpreis- bzw. 1 %-Regelung genannt,
    oder
  • die Nachweismethode. Bedingung hierfĂŒr: Sie fĂŒhren ein Fahrtenbuch.
Vom Finanzamt wird nur eine dieser beiden Methoden akzeptiert. Eine SchĂ€tzung der privaten Nutzung des Firmenwagens ist nicht möglich (BFH-Beschluss vom 21.12.2006, VI B 20/06, BFH/NV 2007 S. 716). Das bedeutet: FĂŒhren Sie kein Fahrtenbuch, kommt zwingend die 1 %-Regelung zur Anwendung. Welche Methode der Arbeitgeber in der monatlichen Lohnabrechnung anwendet, muss er in Abstimmung mit Ihnen fĂŒr jedes Kalenderjahr festlegen. WĂ€hrend des Jahres darf bei demselben Wagen die Methode nicht gewechselt werden (R 8.1 Abs. 9 Nr. 3 Satz 1 LStR 2015; BFH-Urteil vom 20.3.2014, VI R 35/12, BStBl. 2014 II S. 643).
!
Tipp: Ist die vom Arbeitgeber angewandte Methode fĂŒr Sie nachteilig, können Sie in der SteuererklĂ€rung zur gĂŒnstigeren Methode wechseln und dadurch Ihren steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn verringern.
1 Die Pauschalmethode: Listenpreis-Regelung
Die einfachere und deshalb vor allem bei Arbeitgebern beliebtere Methode ist die 1 %-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2ff. EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG):
Der Nutzungswert nach der Pauschalmethode betrÀgt
  • fĂŒr Privatfahrten: monatlich 1 % des Listenpreises und
  • zusĂ€tzlich fĂŒr Fahrten zwischen Wohnung und erster TĂ€tigkeitsstĂ€tte:
    • pauschal monatlich 0,03 % oder
    • nach Einzelbewertung pro Fahrt 0,002 %
    des Listenpreises pro Entfernungskilometer;
  • zusĂ€tzlich fĂŒr die zweite und jede weitere wöchentliche Familienheimfahrt bei doppelter HaushaltsfĂŒhrung: 0,002 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer.
Mit unserem Firmenwagen-Rechner unter www.steuertipps.de können Sie berechnen, wie viel das Finanzamt fĂŒr einen Firmenwagen kassiert, wenn der Nutzungswert pauschal nach der 1 %-Methode ermittelt wird. So können Sie gut gerĂŒstet in die nĂ€chste Gehaltsverhandlung gehen und wissen, wie groß der finanzielle Vorteil eines Firmenwagens tatsĂ€chlich ist.
Bei der Pauschalmethode errechnet sich der steuerpflichtige geldwerte Vorteil aus dem Listenpreis fĂŒr das ĂŒberlassene Firmenfahrzeug. Diese 1 %-Regelung ist verfassungsgemĂ€ĂŸ (BFH-Urteil vom 24.2.2000, III R 59/98, BStBl. 2000 II S. 273; BFH-Urteil vom 13.12.2012, VI R 51/11, BStBl. 2013 II S. 385).
Der Brutto-Neuwagen-Listenpreis gilt unvermindert
  • auch fĂŒr vom Arbeitgeber gebraucht angeschaffte Firmenfahrzeuge;
  • obwohl der Kraftfahrzeughandel beim Neuwagenkauf mittlerweile regelmĂ€ĂŸig Rabatte einrĂ€umt. Der Gesetzgeber unterliegt diesbezĂŒglich keinem Anpassungszwang. Denn die 1 %-Regelung bezweckt, den beim Arbeitnehmer entstandenen Vorteil der Nutzung eines betriebsbereiten Fahrzeugs zu bewerten. Dieser Vorteil umfasst nicht nur das Zur-VerfĂŒgung-Stellen des Fahrzeugs, sondern auch die Übernahme sĂ€mtlicher damit verbundener Kosten wie Steuern, VersicherungsprĂ€mien, Reparatur- und Wartungskosten sowie insbesondere der Treibstoffkosten (BFH-Urteil vom 13.12.2012, VI R 51/11, BStBl. 2013 II S. 385).
ÜberlĂ€sst der Arbeitgeber Ihnen ein Elektrofahrzeug zur privaten Nutzung, wird zu Ihren Gunsten der Listenpreis gekĂŒrzt. Dieser niedrigere Listenpreis gilt fĂŒr die Berechnung des steuerpflichtigen Nutzungswertes bei Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und erster TĂ€tigkeitsstĂ€tte und ggf. steuerpflichtigen Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten HaushaltsfĂŒhrung.
Dies gilt entsprechend fĂŒr ElektrofahrrĂ€der, die verkehrsrechtlich Kraftfahrzeuge sind, z.B weil deren Motor auch Geschwindigkeiten ĂŒber 25 km pro Stunde unterstĂŒtzt (Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der LĂ€nder vom 13.3.2019, BStBl. 2019 I S. 216). Diese sog. S-Pedelecs mit Zulassungs-, Kennzeichen- und Versicherungspflicht werden steuerlich wie ein E-Auto behandelt.
1.1 Nutzungswert fĂŒr Privatfahrten: Die 1 %-Regelung
Der Nutzungswert fĂŒr Privatfahrten wird monatlich versteuert und betrĂ€gt jeweils 1 % des Listenpreises.
Aufs Jahr gerechnet versteuern Sie somit 12 % des Listenpreises. Entscheidend fĂŒr die Höhe des steuerpflichtigen Nutzungswerts kommt es also darauf an, wie hoch der Listenpreis ist.
1.1.1 Der Listenpreis ist maßgebend
BerechnungsgrĂ¶ĂŸe fĂŒr den steuerpflichtigen Nutzungswert ist – auch bei gebraucht erworbenen oder geleasten Fahrzeugen – nicht der vom Arbeitgeber fĂŒr das Fahrzeug tatsĂ€chlich gezahlte Preis, sondern der Listenpreis:
Der »Listenpreis« ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers fĂŒr das Fahrzeug im Zeitpunkt seiner Erstzulassung. Maßgebend ist der inlĂ€ndische Listenpreis, die an diesem Stichtag maßgebliche Preisempfehlung des Automobilherstellers, die fĂŒr den Endverkauf des tatsĂ€chlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem deutschen Neuwagenmarkt gilt (BFH-Urteil vom 9.11.2017, III R 20/16, BStBl. 2018 II S. 278).
Maßgebend ist nur die allgemeine, auch fĂŒr Privatpersonen ge...

Table of contents

  1. InhaltsĂŒbersicht
  2. Firmenwagen: Steuerliche Vorteile ausschöpfen