Firmenwagen
Steuerliche Vorteile ausschöpfen
- 50 pages
- German
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Firmenwagen
Steuerliche Vorteile ausschöpfen
About This Book
Ein Fahrzeugvom Arbeitgeber, das Sie auch privat nutzen können, ist eine tolle Sache. Leider aber hinterlässt der Dienstwagen auf der monatlichen Gehaltsabrechnung deutliche Spuren. Unser Beitrag hilft Ihnen, dieSteuer- und Abgabenlast zu senken.Nutzen Sie den Firmenwagen auch fürprivate Fahrtenoder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte müssen Sie dafür einengeldwerten Vorteilals Arbeitslohn versteuern, den sogenanntenNutzungswert.Für dieErmittlung des steuerpflichtigen Nutzungswertesgibt es zwei Alternativen: - diePauschalmethode, auch Listenpreis- bzw. 1 %-Regelung genannt; oder- dieNachweismethode.Bedingung hierfür: Sie führen einFahrtenbuch.Handelt es sich bei dem Firmenwagen um einElektrofahrzeugoder ein extern aufladbaresHybridelektrofahrzeug, gelten zu Ihrem Vorteil Besonderheiten bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Nutzungswertes.Ist die vom Arbeitgeber angewandte Methode für Sie nachteilig, können Sie in derSteuererklärungzur günstigeren Methode wechseln und dadurch Ihren steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn verringern. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Beitrag. Ein Wechsel von der Pauschal- zur Nachweismethode ist aber nur möglich, wenn Sie ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führen. Dazu müssen Sie bestimmte Formalien beachten.FürFahrten zur ersten Tätigkeitstättegilt bei der Pauschalmethode die 0, 03 %-Regelung. Statt dieser Pauschalbewertung können Sie – auch ohne Fahrtenbuch – zurEinzelbewertungder tatsächlich durchgeführten Fahrten wechseln. Dazu müssen Sie die Fahrten mit Datumsangabe notieren. Das ist günstiger für Sie, wenn Sie an weniger als 180 Tagen im Jahr mit dem Firmenwagen an Ihren Arbeitsplatz fahren.
Frequently asked questions
Information
- die Pauschalmethode, auch Listenpreis- bzw. 1 %-Regelung genannt,oder
- die Nachweismethode. Bedingung hierfür: Sie führen ein Fahrtenbuch.
- für Privatfahrten: monatlich 1 % des Listenpreises und
- zusätzlich für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte:
- pauschal monatlich 0,03 % oder
- nach Einzelbewertung pro Fahrt 0,002 %
des Listenpreises pro Entfernungskilometer; -
- zusätzlich für die zweite und jede weitere wöchentliche Familienheimfahrt bei doppelter Haushaltsführung: 0,002 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer.
- auch für vom Arbeitgeber gebraucht angeschaffte Firmenfahrzeuge;
- obwohl der Kraftfahrzeughandel beim Neuwagenkauf mittlerweile regelmäßig Rabatte einräumt. Der Gesetzgeber unterliegt diesbezüglich keinem Anpassungszwang. Denn die 1 %-Regelung bezweckt, den beim Arbeitnehmer entstandenen Vorteil der Nutzung eines betriebsbereiten Fahrzeugs zu bewerten. Dieser Vorteil umfasst nicht nur das Zur-Verfügung-Stellen des Fahrzeugs, sondern auch die Übernahme sämtlicher damit verbundener Kosten wie Steuern, Versicherungsprämien, Reparatur- und Wartungskosten sowie insbesondere der Treibstoffkosten (BFH-Urteil vom 13.12.2012, VI R 51/11, BStBl. 2013 II S. 385).