Gott - Offenbarung - Heilswege
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Fundamentaltheologie

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Fundamentaltheologie

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Die Rede von Gott steht seit geraumer Zeit unter einem Sinnlosigkeitsverdacht. Die Berufung auf eine göttliche Offenbarung gerĂ€t immer wieder in FundamentalismusnĂ€he und der Anspruch des Christentums als Weg zu Erlösung und Heil gilt vielfach als Ausdruck der Intoleranz gegenĂŒber anderen Religionen.Wie man differenziert auf diese Vorhaltungen eingehen und die Sache des Glaubens mit den Mitteln der Vernunft gegenĂŒber seinen Kritikern verstĂ€ndlich machen kann, ist die Grundfrage des vorliegenden Studienbuches.Darin entwickelt Hans-Joachim Höhn ein neues Format der klassischen Traktate der Fundamentaltheologie. In der Auseinandersetzung mit aktuellen philosophischen Bestreitungen zentraler Gehalte des christlichen Glaubens wĂ€hlt er die Diskursform des PlĂ€doyers. Vor der Instanz der kritischen Vernunft tritt er fĂŒr die Sache des Glaubens ein und gegenĂŒber den Glaubenden vertritt er die Sache der Vernunft. Dies lĂ€uft auf wechselseitige Provokationen hinaus. Aber worĂŒber lohnt es sonst zu streiten als ĂŒber gemeinsame Streitsachen von Glaube und Vernunft?

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Information

Publisher
Echter
Year
2011
Print ISBN
9783429034474
eBook ISBN
9783429060213

III.

Streitsache „Offenbarung“

FĂŒr viele Theologen hat die demonstratio religiosa nur den Charakter der Vorbereitung auf Erörterungen, in denen das Entscheidende und Eigentliche des christlichen Gottesbegriffs und des christlichen Glaubens zur Sprache kommen. Das Eigentliche des christlichen Gottesbegriffs – so wird argumentiert – ist zugleich dasjenige, was Glaube und Vernunft unterscheidet. Sosehr der Glaube daran interessiert sein muss, sich mit den Mitteln der Vernunft verstĂ€ndlich zu machen, so entschieden tritt er dafĂŒr ein, dass seine Sache von der Sache der Vernunft verschieden ist. Er steht fĂŒr etwas ein, das mit der Vernunft zwar nachvollziehbar, aber nicht ableitbar ist. Vollzug und Gehalt des Glaubens stellen etwas dar, das man mit guten VernunftgrĂŒnden vertreten kann, das aber letztlich seinen Grund nicht in der Vernunft hat. Denn der Gegenstand der Vernunft ist jenes Wissen von und ĂŒber Welt und Dasein, zu dem der Mensch von selbst gelangt, wenn er sich auf die Erkenntniswege der Vernunft begibt. Der Gegenstand des Glaubens aber ist jenes VerstĂ€ndnis von Sein und Sinn, auf das die Vernunft allererst gebracht werden muss. Hier geht es um Einsichten, auf die sie nicht von selbst kommt und wofĂŒr sie einen Impuls von außen braucht. Die Vernunft mag genĂŒgen, um den Glauben zu rechtfertigen, aber sie reicht nicht aus, um ihn zu begrĂŒnden.
ErgrĂŒnden kann die Vernunft die ontologische Struktur der Welt, d. h. ihre existentiale RelationalitĂ€t als unĂŒberbietbares Verwiesensein, aber sie kann von sich aus nichts ĂŒber QualitĂ€t und Wert dieses Verwiesenseins in Erfahrung bringen. Die RadikalitĂ€t des Verschiedenseins von Gott bei gleichzeitiger UnĂŒberbietbarkeit des Verwiesenseins auf Gott beschreibt zwar die Sinnstruktur des Daseins, indem sie ein existenz-, freiheits- und identitĂ€tskonstitutives VerhĂ€ltnis benennt. Sie lĂ€sst allerdings offen, inwieweit eine solche Existenz, Freiheit und IdentitĂ€t akzeptabel sind angesichts des unabstreifbaren Widerstreits von Leben und Tod, der zu Lebzeiten des Menschen immer zugunsten des Todes ausgeht. An dieser Akzeptanz aber entscheidet sich die SinnqualitĂ€t des Daseins. Der christliche Glaube behauptet, dass es zur Erschließung dieser SinnqualitĂ€t eines rational unableitbaren Widerfahrnisses bedarf. Wie es um die mögliche Akzeptanz des Daseins steht, muss dem Menschen darin offenbar werden.
Dass sich erst auf dem Weg eines Widerfahrnisses dem Menschen ein Wissen darĂŒber zuschickt, was es „coram Deo“ mit der Kontingenz und Geschöpflichkeit der Welt auf sich hat, konstituiert nach christlicher Überzeugung sowohl den Inhalt des Glaubens als auch dessen Vollzug. Der Glaube verdankt seinen Inhalt einem solchen Widerfahrnis und er ist zugleich die angemessene Weise, ihm gerecht zu werden. Die christliche Theologie behauptet vor diesem Hintergrund, dass auch erst dann zureichend erfasst wird, wer/was es verdient, in Wahrheit und Wirklichkeit als „Gott“ anerkannt und verehrt zu werden, wenn man auf der Basis eines entsprechenden Widerfahrnisses angeben kann, wie dieser Gott zur Welt steht, so dass dann auch gesagt werden kann, was es letztlich mit der Geschöpflichkeit der Welt auf sich hat.138
FĂŒr Inhalt und Verlauf dieses Erschließungsvorgangs steht der Begriff der Offenbarung.139 Er bezieht sich zweifach auf das VerhĂ€ltnis Gottes zur Welt. Er will zum einen (er)klĂ€ren, dass und wie Gott der Welt zugewandt ist. Zum anderen will er angeben, auf welche Weise dem Menschen Aussagen ĂŒber dieses VerhĂ€ltnis möglich werden. „Offenbarung“ hat demnach einen Inhaltsaspekt (
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Gottes WeltverhÀltnis) und einen Geschehensaspekt (
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Erschließung einer Kenntnis von Gottes WeltverhĂ€ltnis).140
Gegenstand der „demonstratio christiana“ ist daher der Aufweis, dass neben einer vernunftgeleiteten Gotteserkenntnis auch die Möglichkeit einer offenbarungsbasierten Gotteserkenntnis besteht. Die KlĂ€rung des Offenbarungsbegriffs ist dabei unabdingbar, um die Denkbarkeit dieser Möglichkeit zu bestimmen:
‱ Ist es ĂŒberhaupt möglich, einen Offenbarungsbegriff widerspruchsfrei zu konzipieren, so dass sein Gehalt widerspruchsfrei gedacht werden kann?
‱ Kommt es nicht zu einem Konflikt zwischen Glauben und Vernunft, wenn es neben einer vernunftgeleiteten Gotteserkenntnis noch andere Erkenntniswege geben soll? Wird nicht hierbei die Autonomie der Vernunft ausgehebelt?
‱ Unter welchen Bedingungen kann sich das, was unter „Offenbarung“ verstanden wird, auch tatsĂ€chlich in der Erfahrungswelt des Menschen ereignen?
‱ ErfĂŒllt die christliche Rede von einer Selbstoffenbarung Gottes die Bedingung, dass sie widerspruchsfrei gedacht werden kann und zugleich ein Geschehen meint, das sich in der Erfahrungswelt des Menschen zutragen kann?141
In der klassischen „demonstratio christiana“ gilt die Kategorie der Offenbarung als unproblematisch. Sie kennt keinen prinzipiellen Einwand gegen die Behauptung, dass es ein WeltverhĂ€ltnis Gottes gibt, in dem Gott auf ĂŒbernatĂŒrliche Weise dem Menschen â€žĂŒbernatĂŒrliche Wahrheiten“ mitteilt. Unproblematisch erscheint auch die Annahme einer zweifachen Erkenntnisordnung – zum einen jene der „natĂŒrlichen Vernunft“ und zum anderen jene des Glaubens, die sich aus dem jeweils unterschiedlichen Gegenstand der Erkenntnis ergibt. In der Offenbarung werden dem Menschen „außer dem, was die natĂŒrliche Vernunft erfassen kann, in Gott verborgene Geheimnisse zu glauben vorgelegt, die nie in den Bereich unseres Erkennens kĂ€men, wenn sie uns nicht von Gott geoffenbart worden wĂ€ren.“142 Die Möglichkeit einer solchen Offenbarung sieht man mit dem Hinweis auf die Allmacht Gottes als zureichend abgesichert an. Die eigentliche Aufgabe besteht darin, das tatsĂ€chliche geschichtliche Ergangensein einer solchen Offenbarung nachzuweisen und dabei die Person Jesu von Nazareth als TrĂ€ger und Gestalt einer geschichtlich unĂŒberbietbaren Offenbarung Gottes zu erweisen. Zu diesem Zweck verweist man u. a. auf die von ihm vollbrachten Wunder (als Ausweis seiner Göttlichkeit) oder auf die sich in ihm erfĂŒllenden alttestamentlichen Verheißungen als Ă€ußere Beglaubigungen und Beweise. Gegen die Voraussetzungen und Elemente dieses „extrinsezistischen“ Argumentationsmodells143 sind in der Neuzeit zahlreiche EinwĂ€nde erhoben worden, welche die Offenbarungskategorie als eine fĂŒr die Vernunft unannehmbare GrĂ¶ĂŸe erscheinen lassen.144
138 Wenn die SinnqualitĂ€t des Daseins der Vernunft ebenso wenig zugĂ€nglich ist wie ein Wissen um Wesen und Willen Gottes, lĂ€sst sich auch nicht angeben, inwiefern religiöse DaseinsvollzĂŒge (z. B. Gebete) ĂŒberhaupt sinnvoll sind oder dem Willen Gottes entsprechen (z. B. Buße, SĂŒhne, Opfer). Da Wesen und Wille Gottes an der Welt nicht weniger ablesbar sind als ein mögliches WeltverhĂ€ltnis Gottes, bleibt der Mensch darauf angewiesen, dass ihm all dies eigens (d. h. von Gott) erschlossen wird.
139 Innerhalb der neuzeitlichen Theologie erfĂŒllt die Kategorie „Offenbarung“ vor allem drei Funktionen: Sie ist Sammelbezeichnung fĂŒr den Inhalt des christlichen Glaubens und seine Besonderheit (Funktion der Qualifikation): „Gegenstand des Glaubens ist allein, was Gott geoffenbart hat.“ Sie weist den Geltungsgrund der christlichen Botschaft aus (Funktion der Legitimation): „Etwas ist wahr, weil von Gott geoffenbart.“ Und sie dient der Rechtfertigung der Autonomie der christlichen Botschaft (apologetische Funktion): „Insofern etwas geoffenbart ist, ist es mit den Mitteln der Vernunft nicht ableitbar. Der Inhalt des Glaubens kommt nicht anders als durch Offenbarung in die Welt.“ Vgl. hierzu ausfĂŒhrlicher P. EICHER, Offenbarung. Prinzip neuzeitlicher Theologie, MĂŒnchen 1977, bes. 21–57; J. MEYER ZU SCHLOCHTERN, Offenbarung – SchlĂŒsselbegriff des Christentums?, in: ThGl 89 (1999) 337–348; M. SECKLER, Der Begriff der Offenbarung, in: HFTh2 II (2000) 41–61.
140 Die Notwendigkeit einer göttlichen Offenbarung hat nach der ErklĂ€rung „Dei Filius“ des I. Vatikanischen Konzils ihren Grund darin, dass „Gott aufgrund seiner unendlichen GĂŒte den Menschen auf ein ĂŒbernatĂŒrliches Ziel hinordnete, nĂ€mlich an den göttlichen GĂŒtern teilzuhaben, die das Erkenntnisvermögen des menschlichen Geistes völlig ĂŒbersteigen“ (DH 3005). Unter dieser RĂŒcksicht bedarf es eines ĂŒbernatĂŒrlichen Erkenntniswegs und einer ebenso ĂŒbernatĂŒrlichen Erkenntnisweise, damit das, „was an den göttlichen Dingen der menschlichen Vernunft an sich nicht zugĂ€nglich ist, 
 mit sicherer Gewissheit und ohne Beimischung eines Irrtums erkannt werden kann“ (ebd.).
141 Vgl. zur Problemstellung auch P. SCHMIDT-LEUKEL, Demonstratio christiana, in: H. Döring u. a., Den Glauben denken, 49–145. Zum Ganzen siehe ferner J. WERBICK, Den Glauben verantworten, 227–402; G. M. HOFF, Offenbarungen Gottes? Eine theologische Problemgeschichte, Regensburg 2007; M. BONGARDT, EinfĂŒhrung in die Theologie der Offenbarung, Darmstadt 2005; G. WENZ, Offenbarung. Problemhorizonte moderner evangelischer Theologie, Göttingen 2005; H. WALDENFELS, EinfĂŒhrung in die Theologie der Offenbarung, Darmstadt 1996; E. HERMS, Offenbarung und Glaube, TĂŒbingen 1992.
142 Vaticanum I/„Dei Filius“ (DH 3015).
143 NĂ€here Informationen finden sich hierzu etwa bei P. SCHMIDT-LEUKEL, Demonstratio christiana, 49–81; Ch. BÖTTIGHEIMER, Lehrbuch der Fundamentaltheologie, 362 ff.
144 Vgl. hierzu die prĂ€gnante Zusammenstellung von religions- und offenbarungskritischen Positionen neuzeitlicher Philosophie bei M. KNAPP, Die Vernunft des Glaubens, 231–243; K. v. STOSCH, Offenbarung, Paderborn 2010, 11–36; Ch. BÖTTIGHEIMER, Lehrbuch der Fundamentaltheologie, 450–463; H. VERWEYEN, Gottes letztes Wort. Grundriß der Fundamental-theologie, Regensburg 32000, 223–231; M. SECKLER/M. KESSLER, Die Kritik der Offenbarung, in: HFTh2II (2000) 13–39; M. SECKLER, AufklĂ€rung und Offenbarung, in: CGG 21/1980, 5–78; DERS., Zur Interdependenz von AufklĂ€rung und Offenbarung, in: ThQ 165 (1985) 161–173; W. JOEST, Fundamentaltheologie. Theologische Grundlagen- und Methodenprobleme, Stuttgart 31988, 101–110.

§ 9 Bestreitung:
AufklÀrung und Offenbarung

Die AufklĂ€rung stellt seit der Mitte des 18. Jahrhunderts in zunehmendem Maße und mit breitem Erfolg in der Bildungsschicht die BegrĂŒndung des Glaubens auf eine der Vernunft unzugĂ€ngliche OffenbarungsautoritĂ€t in Frage. Diese Infragestellung wird vielfach von Philosophen vorgetragen, die keineswegs dem Christentum ablehnend gegenĂŒberstehen (u. a. H. von Cherbury, J. Toland, J. G. Fichte, G. E. Lessing, I. Kant), seine Bedeutung vielmehr bewahren und zeitgemĂ€ĂŸ (er)klĂ€ren wollen. Dass dabei der christliche Offenbarungsanspruch auf den PrĂŒfstand gestellt wird, hat einen doppelten Grund. Zum einen wird fĂŒr das Autonomieprinzip neuzeitlichen Denkens auch auf religiösem Gebiet uneingeschrĂ€nkte Geltung eingefordert. Und zum anderen kommt es zur Relativierung historischer GrĂ¶ĂŸen durch die Erweiterung historischen Wissens und die Entwicklung historisch-kritischer Wissenschaft.

1. Grenzmarken:
Autonomie der Vernunft – RelativitĂ€t der Geschichte

Das Autonomieprinzip bedeutet die Emanzipation von den AutoritĂ€ten der Tradition als Instanz geltungssichernder Erkenntnis. Es impliziert auch den Widerspruch dagegen, dass die menschliche Vernunft ĂŒberhaupt eine AutoritĂ€t ĂŒber sich habe, von der sie eine fĂŒr sie selbst unerreichbare Wahrheit nur entgegennehmen könne. Alle Erkenntnis wird konsequent auf das gegrĂŒndet, wovon der selbstĂ€ndig gewordene Vernunftgebrauch sich aus Prinzipien vergewissert, die ihm unmittelbar evident sind oder die er aus eigener Welterfahrung selbst gewinnt. Das fĂŒhrt zu dem Postulat, dass eine „vera religio“ nur das enthalten könne, was grundsĂ€tzlich jedermann in eigener Vernunfterkenntnis bejahen kann. Dies muss den Kernbestand des Christentums keineswegs antasten, da man davon ausgeht, dass autonomer Vernunftgebrauch in Religionsdingen auf jeden Fall die Existenz eines einzigen, gerechten und gĂŒtigen Gottes als gewiss erweisen werde, aber auch die Unsterblichkeit der Seele bekrĂ€ftigen könne und vor allem bestĂ€tigen werde, dass alle wahrhaft vernĂŒnftigen Menschen mit den vom Christentum herausgestellten Grundgehalten des sittlich Guten und Bösen ĂŒbereinstimmen werden.
In diesen Gewissheiten, die der zur VernunftmĂŒndigkeit gelangte Mensch in eigener Einsicht in sich selbst aufrufen und gemĂ€ĂŸ denen er aus eigenem Antrieb leben kann, liegt fĂŒr die AufklĂ€rer die eigentliche und vernunftgemĂ€ĂŸe Religion beschlossen. Den Glauben nur auf die AutoritĂ€t einer Offenbarung zu grĂŒnden, die angeblich jede Vernunft ĂŒbersteigt und gleichwohl Verbindlichkeit beansprucht, erscheint demgegenĂŒber als ein Zustand der UnmĂŒndigkeit, der ĂŒberwunden werden muss. Alle GlaubenssĂ€tze, die inhaltlich so beschaffen sind, dass sie nur in dieser Weise hingenommen werden können, verfallen der Kritik. Dass Glaube und Offenbarung gleichwohl immer wieder AnhĂ€nger finden, hĂ€ngt fĂŒr die religionskritischen AufklĂ€rer mit ebenso ĂŒberzogenen wie ungedeckten religiösen Sinnofferten zusammen. Die ReprĂ€sentanten einer Offenbarungsreligion ködern die Glaubenswilligen, indem sie ihnen Antworten auf die großen Welt- und LebensrĂ€tsel in Aussicht stellen. In Wahrheit verschleiern sie nur ihre Machtund HerrschaftsattitĂŒde und immunisieren sich gegenĂŒber kritischen Nachfragen.145
Wird das Reden von Offenbarung als Behauptung einer der Vernunfteinsicht ĂŒberlegenen AutoritĂ€t von dem Prinzip der VernunftautoritĂ€t her in Frage gestellt, so wird die dabei reklamierte Beanspruchung einer absoluten Bedeutung fĂŒr bestimmte historische GrĂ¶ĂŸen, d. h. TrĂ€ger, Medien und Quellen von Offenbarung von der beginnenden Relativierung des Historischen her problematisiert. Beides geht Hand in Hand und hĂ€ngt auch sachlich zusammen: Die grundsĂ€tzliche Emanzipation von der AutoritĂ€t der Tradition bedeutet zugleich die Verneinung des Anspruchs bestimmter Komplexe des religiöshistorischen Erbes auf eine unbedingte und unĂŒberholbare Verbindlichkeit. Die aufkommende historisch-kritische Forschung beginnt Bibel und christliche Dogmen mit analogen Erscheinungen der Religionsgeschichte zu vergleichen, macht auf die zeitgeschichtlich bedingten UmstĂ€nde ihrer Erforschung aufmerksam. Sie kommt zu der Überzeugung, dass das historisch Bedingte religiöser Urkunden eben auch nur eine relative, auf die ursprĂŒnglichen Adressaten oder auf unter den entsprechenden Bedingungen Lebende beschrĂ€nkte Bedeutung haben kann. Die historisch-kritische Reflexion fĂŒhrt also nicht nur zu der These, dass historischen GrĂ¶ĂŸen als solchen nur relative Bedeutung zukommen kann, sondern auch zu der Erkenntnis, dass den historischen Nachrichten, die es von solchen GrĂ¶ĂŸen gibt, nur eine relative Gewissheit zukommt.

2. Jenseits der Vernunft:
Glaube unter Verdacht

Kritische Anfragen gelten aber auch dem Korrelat der Offenbarungskategorie: dem Glauben – und zwar vor allem hinsichtlich seiner ontologischen, erkenntniskritischen und ethischen Implikationen.146 Als unvernĂŒnftig erscheint der Offenbarungsglaube, weil er offenkundig auf der ontologische...

Table of contents

  1. Cover
  2. Titel
  3. Impressum
  4. Vorwort
  5. Inhalt
  6. I. Einstimmung: Theologie als Kunst der Bestreitung
  7. II. Streitsache „Gott“
  8. III. Streitsache „Offenbarung“
  9. IV. Streitsache „Heilswege“
  10. Auswahlbibliographie

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