Das andere Volk Gottes
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Das andere Volk Gottes

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Das andere Volk Gottes

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Das kirchliche Binnenleben kennt fĂŒr sie verschiedene Namen: 'Taufschein-Christen' oder auch 'Fernstehende'. Gleichzeitig spielt ihre Existenz in vielen PastoralplĂ€nen kaum eine Rolle. Die Studie versucht, diesem Großteil der Getauften eine Stimme zu geben und schlĂ€gt damit BrĂŒcken zu denjenigen, die auch zum Volk Gottes gehören, jedoch innerhalb des gemeindlichen Lebens selten zu finden sind.Daraus ergibt sich ein wesentliches Desiderat fĂŒr die Pastoralentwicklung: Diese muss zunehmend im Plural gedacht werden und sollte darin neu in der Volk-Gottes-Theologie des II. Vatikanums verortet sein.

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Information

Publisher
Echter
Year
2011
Print ISBN
9783429033675
eBook ISBN
9783429060121

TEIL II KRITERIOLOGIE: LEITLINIEN FÜR EINE THEOLOGISCHE EINORDNUNG DER POSTMODERNEN VOLKSKIRCHE

1. Perspektive Gemeinde

1.1 EinfĂŒhrung: Der Befund vor dem Hintergrund der Gemeindekirche

Wie selbstverstĂ€ndlich erscheint aus binnenkirchlicher Perspektive der im ersten Teil rekonstruierte Typus des Kirchenmitglieds eines postmodernen Volkschristen als defizitĂ€r: Denn hinsichtlich dessen, was die Kirche eigentlich fĂŒr diese Menschen möchte und wie sie ihnen gegenĂŒber mitsamt ihrer Botschaft verstanden werden will, ist die Weise der Teilnahme dieser ChristInnen an kirchlichen VollzĂŒgen – wie man vielleicht formulieren wĂŒrde – arg abgeschwĂ€cht, zu gering, zu wenig engagiert und entspricht in keinem Fall einschlĂ€gig-pastoralen Erwartungen. Dabei handelt es sich offenbar um ein vielfach unreflektiertes GefĂŒhl, mit dem man allerdings innerkirchlich in jedem Fall Recht zu haben beansprucht. Bei nĂ€herer Betrachtung findet diese Empfindung eines uneigentlichen Kircheseins ihre inneren Bilder und Entsprechungen allerdings vorwiegend, wiewohl gewiss nicht ausschließlich, in der jĂŒngsten Kirchengeschichte des deutschsprachigen Kulturraums wĂ€hrend der Epoche, die mit dem Abschluss des II. Vatikanischen Konzils 1965 ihren Ausgang findet.
Dabei soll mit dieser These nicht ein Verhalten ausgeblendet werden, das in Gestalt eines oben beschriebenen „kulinarischen Ritualgebrauchs“ die kirchliche Infrastruktur augenscheinlich nur fĂŒr eigene Selbstinszenierungen nutzt und so aufseiten der pastoral Verantwortlichen UnverstĂ€ndnis bzw. Hilflosigkeit hervorruft.187
In diesem ersten Abschnitt des zweiten Teils soll es jedoch in erster Linie um eine zunĂ€chst unvoreingenommen zu ermittelnde Relation zwischen postmodernen Kirchlichkeitsformen, wie sie oben kairologisch deutlich wurden, und den pastoraltheologischen Idealen der Nachkonzilszeit gehen, die merklich bis heute innerkirchlich fortwirken. Dieser Weg erweist sich insbesondere deshalb als geboten, weil man das benannte PhĂ€nomen einer innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft gestuften Teilnahme an kirchlichen VollzĂŒgen in den Konzilstexten nahezu vergeblich sucht.188 Entsprechend scheint die Theologie der Kirchenkonstitution des II. Vatikanischen Konzils, Lumen Gentium, etwaige Stufungen der Kirchenmitgliedschaft eher mit dem Hauptaugenmerk auf nicht katholische christliche Kirchen und Gemeinschaften bzw. nichtchristliche Religionen hin zu reflektieren.
Zuvor hatte die oben von Michael Ebertz als „Gnadenanstalt“ definierte vorkonziliare Kirche die sogenannten ‚lauen Christen’ offenbar nach entsprechenden Bekehrungsaufforderungen, dem Entscheid bzw. Gericht Gottes ĂŒberlassen. Wichtig waren in erster Linie die drei sichtbaren und damit objektiv feststellbaren Bande von Glaubensbekenntnis, Sakramentengemeinschaft wie die Anerkenntnis kirchlicher Leitung und Gemeinschaft, die Lumen Gentium 14 in Anlehnung an die kontroverstheologisch motivierte Lehre Robert Bellarmins von den „tria vincula“ aufnimmt.189
Ganz offenkundig scheint erst nach bzw. mit Aufkommen der nachkonziliaren Gemeindetheologie und des Gemeindebildes der Synode der Deutschen BistĂŒmer in WĂŒrzburg (1971-1975) auch eine praktisch-theologische Reflexion dessen einzusetzen, was nun angesichts einer nicht erreichten Totalidentifikation und - integration aller Katholiken in das Leben der nunmehr katholischerseits wiederentdeckten Gemeinde theologisch zu denken und praktisch zu tun sei. Die nachkonziliare Pastoral der Gemeindekirche muss folglich mit dem PhĂ€nomen der Getauften, aber nicht in der Gemeinde engagierten ChristInnen mehr Anfragen an das eigene SelbstverstĂ€ndnis verbinden, als dies die klassisch vorkonziliare Kirche tat. Denn in ihr waren die Kriterien der Kirchenzugehörigkeit neben entsprechenden Sanktionsanordnungen klar und allenthalben nachvollziehbar geregelt.
In den nachkonziliaren Überlegungen erhalten hingegen die verschiedenen GrĂ¶ĂŸen der Vergemeinschaftung im Glauben (Gemeinde und Gruppe) einen neuen, nahezu heilsentscheidenden Stellenwert (vgl. dazu unten II 1.2.1 und II 1.3.3). Eine zuvor individualisierte Heilssorge findet sich daher innerhalb dieser Epoche zumeist durch ein gemeinschaftliches Weg- und Gruppenbewusstsein abgelöst.
Darum sind die GrĂŒnde fĂŒr eine sicherlich vielfach empfundene AnstĂ¶ĂŸigkeit des oben als Kairologie ĂŒberschriebenen Befundes in erster Linie in jenen Konzeptionen zu suchen, die seinerzeit das Kirchesein fĂŒr den deutschen Kulturraum – in ihrer Lesart infolge der Ekklesiologie des II. Vatikanums – normativ festzuschreiben beanspruchten. Diese Konzeptionen gilt es nun nĂ€her zu betrachten, um gleichsam eine der wichtigsten Folien fĂŒr das eher ungreifbare GefĂŒhl von Ratlosigkeit angesichts einer nachkonziliar unintendierten Logik von Kirchenmitgliedschaft sichtbar werden zu lassen. So nur kann die empfundene AnstĂ¶ĂŸigkeit in ihren inneren Strukturen kontrastierend deutlich werden. Und nur so können aber auch GrĂŒnde fĂŒr die Unangemessenheit einer gegenwĂ€rtig ausschließlich gemeindepastoral orientierten Pastoralorganisation ansichtig gemacht werden.
Insgesamt wird zu zeigen sein, dass eine wie auch immer geartete Bekehrung der postmodernen Volkschristen zum Konzept der nachkonziliaren Gemeindekirche aus vernĂŒnftigen GrĂŒnden nicht zu erwarten ist. Illustrierend wird dies anhand verschiedener Skizzen bereits frĂŒher erfolgter Reflexion unserer Problematik sichtbar, wie sie namhafte Pastoraltheologen der Nachkonzilszeit in deutlicher Anerkenntnis der Virulenz dieser Thematik unternommen haben.

1.2 Die theoretische Grundlegung der Gemeindekirche

1.2.1 Die Gemeindetheologie: Kirche ist Gemeinde190
Mit dem Begriff der Gemeindetheologie verbindet sich zentral der Name des ehemaligen Wiener Pastoraltheologen Ferdinand Klostermann. Als Mitglied der vorbereitenden pĂ€pstlichen Kommission fĂŒr das Laienapostolat des II. Vatikanischen Konzils hat er direkt nach Abschluss des Konzils mit seinem Werk „Prinzip Gemeinde“ die praktisch-theologische Reflexion ĂŒber den Begriff der Gemeinde bzw. ĂŒber das insgesamt gemeindliche Wesen der Kirche als vorrangiges Aufgabenfeld der Pastoraltheologie seiner Zeit ausgewiesen:
„Wenn nun die Kirche wirklich vom Wesen her Gemeinde [
] ist, dann muß das nicht nur Konsequenzen fĂŒr das kirchliche Leben, sondern auch fĂŒr eine Pastoraltheologie haben, die nichts sein will als eine Theologie dieses Lebens, dann wird Gemeinde auch zu einem Prinzip, zu einem Ursprungsgrund der Pastoraltheologie, vielleicht in gewissem Sinn auch zu ihrem Ordnungsprinzip.“191
Damit war gewissermaßen direkt im Windschatten des Konzils der Begriff der Gemeinde zum Hauptreflexionsgegenstand der nachkonziliaren Pastoraltheologie geworden. Wie stark seinerzeit der Trend zu solcher Akzentuierung wie die Anziehungskraft des Gemeindebegriffs waren, beschreibt Klostermann im Jahr 1979 in einem fĂŒr unseren Zusammenhang vielsagenden RĂŒckblick auf die ersten Jahre nach dem Konzil:
„Das Wort „Gemeinde“ hat wie ĂŒber Nacht katholisches Heimatrecht bekommen. Der Verfasser erinnert sich noch an ein Referat, das er vor gut 10 Jahren [
] gehalten hat und in dem er das Wort „Gemeinde“ verwendete. In der Diskussion meinte dann ein anwesender Jesuit, Gemeinde sei eigentlich eine eher protestantische Vokabel, die man im katholischen Bereich vermeiden sollte. Als der Verfasser vor vier Jahren ein Buch ĂŒber eine Theologie kirchlicher Strukturreform und den konkreten Entwurf einer Kirche fĂŒr heute und morgen veröffentlichen wollte, schlug der Verlag den Titel: „Gemeinde – Kirche der Zukunft“ vor. Auf den Einwand, der Titel entsprĂ€che eigentlich nicht dem Inhalt [
], wurde erwidert: Wenn Gemeinde nicht im Titel vorkommt, kann man das Buch nicht verkaufen. [
] Gemeinde ist wie ĂŒber Nacht eine katholische Vokabel, ja geradezu eine katholische Modevokabel geworden.“192
Sehr eindrucksvoll erfasst Klostermann den Geist der Nachkonzilszeit, in dessen Dynamik auch die Entwicklung des Begriffs der Gemeinde und seine Reflexionen erfolgten. Die katholische Wiederentdeckung der Gemeinde wurde so zu einer der wichtigsten wie folgenstĂ€rksten Neuorientierungen, wenn nicht sogar zu einer Signatur der katholischen Kirche im deutschen Sprachraum dieser Zeit. Dies erscheint aus heutiger Perspektive umso erstaunlicher, als der Begriff Gemeinde allenfalls an einer Stelle der Konzilsdokumente direkt auszumachen ist.193 Ganz offenkundig verfĂŒgte fĂŒr die katholische Genese des Gemeindegedankens wie fĂŒr seine damalige PopularitĂ€t der Zeitgeist dieser Epoche ĂŒber einen nicht zu unterschĂ€tzenden Einfluss.
Insgesamt versteht sich die Konzeption der Gemeindetheologie innerhalb dieses Kontextes als logische Konsequenz der Ekklesiologie des II. Vatikanums. Interessant nur, dass es in den hier zitierten Grundlagentexten immer um den Nachweis des „gemeindlichen Wesens der Kirche“ geht, wobei Hinweise auf die Konzilsdokumente nahezu völlig ausfallen.194 Offenbar wurden solche BegriffsidentitĂ€ten bzw. entsprechende KohĂ€renzen vorausgesetzt. Die Gemeindlichkeit wird so ihrerseits offenbarungstheologisch aus der Hl. Schrift hergeleitet.
Als aufschlussreich erweist es sich nun, die theologischen Grundlagen und Argumentationslinien der Gemeindetheologie nachzuzeichnen. VerstĂ€ndlich wird die Gemeindetheologie hierbei vorab, wenn man den pastoralpraktischen Kontext bedenkt, innerhalb dessen und von dem sie sich abzugrenzen versucht: die Volkskirche. FĂŒr das Konzept der Volkskirche stand als Organisationsform die Pfarrei – fĂŒr den neuen Entwurf die Gemeindekirche. Der ausgegebene Slogan „Unsere Pfarreien mĂŒssen zu Gemeinden werden!“ wird fortan fĂŒr eine ganze Bewegung kennzeichnend: Mit der Pfarrei verband sich zunehmend die Haltung einer betreuenden, subjektabgewandten Pastoral, die sich ekklesiologisch im Begriff der vorkonziliaren „societas perfecta“ fassen lĂ€sst; die Gemeinde stand dagegen fĂŒr eine Konzeption, die, weil bei der gleichen WĂŒrde aller Getauften ansetzend, das Subjektsein der Getauften als Fundament einer erneuerten Pastoral legte.195
Klostermann argumentiert:
„KĂŒrzlich hat N. Greinacher im Anschluß an die Gedanken M. Webers die „Gemeindekirche“ als die dem gegenwĂ€rtigen Kairos entsprechende Sozialform fĂŒr die Kirche der nĂ€chsten Zukunft postuliert, die die Sozialform der „Volkskirche“ ablösen soll. Denn zufolge der Interdependenz zwischen Kirche und Gesellschaft hat die Kirche im Lauf der Geschichte verschiedene Sozialformen angenommen: von der Form der Sekte ĂŒber die Bruderschaftskirche zur Anstaltskirche und zur Volkskirche, deren Ende sich aber nunmehr allenthalben ankĂŒndigt.“196
Die Gemeindekirche wird folglich als die dem Kairos der damaligen Zeit angemessene Sozialform der Kirche postuliert. Mit ihrer Konzeption reagiert die Pastoraltheologie auf die Auflösung des katholischen Milieus, die zeitgleich soziologisch greifbar wurde. Und sie tut dies durchaus kreativ, innovativ und fĂŒr ihre Zeit in weiten Teilen erfolgreich. Neben diese soziologische Außenseite stellt Klostermann eine theologische Argumentation, von der im Weiteren zu handeln sein wird. ZunĂ€chst allerdings definiert er die Gemeinde, indem er im besten Wortsinn sagt, was sie nicht ist:
„Wenn wir im Folgenden von Gemeinde reden, meinen wir damit weder die politisch-iuridische, noch die kirchlich-kanonistische Verwaltungseinheit Gemeinde [
], aber auch nicht deren „soziale Wirklichkeit“, sondern zunĂ€chst etwas völlig anderes, nĂ€mlich was theologisch unter „Gemeinde“ zu verstehen ist, was die Offenbarung unter der Gemeinde Gottes und seines Christus [
] versteht.“197
An dieser Stelle nun setzt die nĂ€here theologische Argumentation Klostermanns ein. Von der Offenbarung her soll die Gemeinde als die wesentliche Form von Kirche hergeleitet werden, um insgesamt „theologisch nach dem gemeindlichen Wesen der Kirche“ zu fragen.198 Der Begriff der Offenbarung wird mit dem Zeugnis des Neuen Testaments gleichgesetzt. Hierbei stellt er zunĂ€chst fest, dass auch die Sozialform der Gemeindekirche in der Offenbarung nicht zu finden sein wird, da sie ja gerade vom Kairos her gefordert sei, um damit die Sozialgestalt der Volkskirche abzulösen. Und dennoch: Bei al...

Table of contents

  1. Cover
  2. Titel
  3. Impressum
  4. DANK
  5. ZUM GELEIT – STATT EINES VORWORTES:
  6. INHALTSVERZEICHNIS
  7. LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS
  8. 0. EINLEITUNG
  9. TEIL I: KAIROLOGIE DAS ANDERE VOLK GOTTES: DIE POSTMODERNE VOLKSKIRCHE
  10. TEIL II KRITERIOLOGIE: LEITLINIEN FÜR EINE THEOLOGISCHE EINORDNUNG DER POSTMODERNEN VOLKSKIRCHE
  11. TEIL III PRAXEOLOGIE: VORAUSSETZUNGEN UND KONKRETIONEN, POSTMODERNEN VOLKSCHRISTEN EVANGELISIEREND ZU BEGEGNEN

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