4000 Jahre Bauern in Taufkirchen
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4000 Jahre Bauern in Taufkirchen

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4000 Jahre Bauern in Taufkirchen

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Etwa 2000 v. Chr. säten die ersten Siedler Getreidekörner auf ihre Felder nahe des Hachinger Baches. Die Entwicklung der Landwirtschaft bis heute wird erläutert

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Information

Year
2021
Print ISBN
9783755714880
Edition
1
eBook ISBN
9783755702511

Neuzeit

In etlichen Teilen Süddeutschlands erhoben sich 1525 im Deutschen Bauernkrieg die Leibeigenen gegen ihre Herren. Es kam zu Plünderungen und Brandschatzungen. Gegen gut bewaffnete Söldnerheere hatten die Aufständischen keine Chance, Tausende verloren ihr Leben. Im Mai 1525 fielen Allgäuer bei Peißenberg in bayerisches Gebiet ein und wurden von ortsansässigen Bauern verjagt. Die Aufstandsbewegung fand also in Bayern keinen Anklang. Als Hauptgrund für die Zurückhaltung wird angeführt, dass die Landwirte in Bayern die Möglichkeit hatten bei Streitfällen gegen die Grundherren vor ein herzogliches Gericht zu ziehen. Während des Dreißigjährigen Krieges kam es 1633/1634 in Niederbayern zu vereinzelten Aufständen, die sich an den Bedrückungen durch die ausländische und inländische Soldateska und die landesherrlichen Frondienste entzündeten. Taufkirchen wechselte 1544 den Besitzer, es wurde herzoglich. Die ansässige Adelsfamilie übernahm im Tausch und gegen Aufpreis von Herzog Wilhelm IV. (res. 1516-1545) die größere Hofmark Großhöhenrain bei Aibling. Zur Übergabe seines hiesigen Besitzes an den Herzog verfasste das Familienoberhaupt, Georg Taufkircher II. (1509-1580), eine lange, sehr genaue Auflistung seines Eigentums und der Einkünfte, ein Saalbuch. Es gibt uns den ersten Überblick über die Eigentumsverhältnisse und einen tiefen, wenn auch indirekten, Einblick in die dörfliche Soziologie.
Das Dokument beginnt damit, dass Georg und seine Frau Brigitte erklären, ihren Besitz dem Herzog übergeben zu wollen. Weiter unten danken sie ihrem Herrn, dass er Taufkirchen mit Westerham vom „Dorfgericht“ zur Hofmark erhoben habe. Bei der folgenden Aufzählung der Bauernhöfe zeigt sich, dass es sich hierorts nicht um eine „geschlossene Hofmark“ handelte. Es gab hier auch fremde Eigentümer, andererseits waren die Taufkircher auch Herren von Höfen in Potzham und von je einem Anwesen in Unterhaching und Engelwarting, im Waldgebiet bei Brunnthal, gewesen.
Unabhängig vom Eigentümer der Höfe mussten die Bauern in der Hofmark „ungemessenes Scharwerk“ leisten, d. h. der Hofmarksherr bestimmte, wie viel Hand- und Spanndienste die Untertanen zu verrichten hatten. Ausgenommen vom Scharwerk waren der Kaplan, der Mesner und der Dorfhirte. Der aufgeklärte Pfarrer in Oberhaching (res. 1785-1799) und spätere Hochschullehrer, Politiker und Publizist Joseph Socher (1755-1834), bemängelte diese Dienstverpflichtung mit den Worten: „Die Naturalscharwerke sind dem Untertanen zur größten Last; er ist niemals seiner Zeit, seiner Dienstleute, seiner Arbeit sicher; die Grundherren entgegen können auf keine Art schlechter bedient werden, wie es allgemein bekannt ist, als durch Scharwerksarbeit.“ 20 Der Umfang der geforderten Leistungen wurde um 1800 reduziert und 1848 das Scharwerk ganz abgeschafft.
In Taufkirchen gab es fünf Sölden (nach der Hoffuß-Einteilung 1/8-Höfe), die im Privatbesitz der Kleinbauern waren. Sie mussten aber wie die anderen „Stift“ bezahlen („eine Geldabgabe, die jährlich zur Stiftszeit, d. h. um Michaeli an den Grundherrn zu leisten war“21). Die Stiftzahlung betrug meistens 12 Pfund Pfennige, konnte aber bei größeren Betrieben auch bis zu 28 Pf. Pfg. lauten (1 Pf. Pfg. = 1 Gulden = 8 Schilling = 240 Pfg.). Die Höfe waren durchwegs zu „Freistift“ verpachtet, d. h. der Eigentümer konnte jährlich bzw. nach mehreren Jahren entscheiden, ob der leibeigene Pächter den Hof behalten durfte oder nicht. Die größeren Betriebe hatten außer der Stift auch jährlich 100 Eier als Naturalabgabe (Gült) zu liefern. Karl Hobmair schreibt im Hachinger Heimatbuch Etliches über die Neuverpachtungen durch die Pröbste, die örtlichen Vertreter des Klosters Tegernsee. 1528 ergeht vom Ordenshaus „Ain Aufzeichnung und Anweysung wie man des Gotzhaus (in Tegernsee; die Kirche steht hier fürs Kloster) Hintersässen in jedlichem Ampt22 stifften sold. So man ainen stiften will (einen Hof vergeben), sol man vor betrachten, ob er ain gueter Pawrman sey und das Guet vermug zu pawen. Item die Pröbst sullen fleys fürkern, damit die Guetter … zu ainem pillichen Zins verstifft werden, das dy Pawleyt nit beschwerdt werden.“
Die Pächter zahlen die Stift und leisten die Gült, also Naturallieferungen. „Es wär dann, das also ain großer Schawr wär, so sol die halb Gült ab sein“ In dem in Tegernsee gedruckten Formular zur Verpachtung, das z. B. Abt Quirin IV. (reg. 1700-1715) verwendete, ist von dieser Kulanz nicht mehr die Rede!
Die zwei großen Güter in Potzham (Hinterhof und Püchelhof, im Namen steckt Bichel = Hügel), hatten von Anfang an und bis ins 15. Jahrhundert dem Kloster Tegernsee gehört. 1436 heißt es dann aber in einem Urbar (Besitzverzeichnis) des Klosters: „Den Püchelhof hat der Taufkircher“23. Georg Taufkircher hatte 1431-1466 das einträgliche Amt des Klosterrichters in Tegernsee innegehabt. Offenbar gelang es ihm den Püchelhof für die Familie zu erwerben. Vom Hinterhof dagegen heißt es, er sei den Taufkirchern vom Kloster zum Lehen gegeben worden. Die „Pächter“ der beiden Höfe schuldeten jährlich dem Adelshaus 100 Eier, 6 Hühner, 2 Gänse, 11 Schaff (Scheffel = 222 Liter = ca. 150 kg) verschiedener Getreidearten, ferner Stiftgeld 12, Weihnachtsgeld 24 und 2 Pfund Pfennige „Wisgüllt“ (Pacht für Wiesen) dazu Scharwerk.
Zum Herrenhaus der Taufkircher gehörte als Wirtschaftsbetrieb der Sedelhof („Schredlhof“). Gegen Ende des 15. Jahrhunderts wurde der Betrieb zweigeteilt und verpachtet. 1544 hieß der offensichtliche Namensgeber des westlichen Hofes Anthre Kögl. Dem Pächter obliegt die zusätzliche Aufgabe, den „Hofbau“ zu betreiben d.h. die Bewirtschaftung separater Gründe der Taufkircher. Im Wesentlichen sind die Verpflichtungen der beiden Pächter gegen die Hofmarksherren die gleichen wie die der Güter in Potzham. Dazu kamen aber noch viele Zusatzleistungen. Sie mussten den großen Obstgarten im Schlossanger nördlich der Kirche bewirtschaften, den Hofanger im Heimgartenfeld einzäunen und dort Heu machen. Außerdem Getreide zum Herrensitz oder mitsamt dem „Hausgesind“ zum Markt nach München transportieren, dazu dreimal im Jahr Holz aus Sauerlach oder Hofolding abholen und auf fünf Äckern Flachs für die Adeligen anbauen. Es fällt auf, dass Pferde und Rinder nicht mit Abgaben belegt waren. Das ist vielleicht ein Zeichen dafür, dass damals bei beiden kein Überschuss über den Eigenbedarf der Höfe hinaus erzielt wurde. Die Hofmark umfasste 1544 siebzehn Höfe. Dazu kamen die bereits erwähnten ludeigenen (freien) Sölden, die auf den nassen Flächen westlich des Entenbaches am Beginn des heutigen Hohenbrunner Weges angesiedelt worden waren. Jenseits des Baches setzte sich die Reihe der Sölden fort; sie gehörten zu Bergham. In einer davon befand sich eine Schmiede.
Die Hofmark umfasste Waldparzellen im Umfang von ca. 140 Tagwerk. In Engelwarting besaßen die Taufkircher offenbar ein großes Waldareal als Lehen (vom Kloster Tegernsee?). Dort stand ein Häuschen (mit Darre) für den Aufseher. Die Hofmarksherren durften im Wald jährlich Holz schlagen im Wert von 40 bis 50 Gulden.
Etwa 30 Bauern aus Haching, Brunnthal, Höhenkirchen und Siegertsbrunn machten im dortigen „Holz“ ihr Winterheu, wofür 52 Gulden „Gebühr“ aufzubringen war. Engelwarting wird später als Schwaige (Viehhof) bezeichnet und als Eigentum der Hofmark. Somit vergrößert sich der Waldbesitz von 140 auf rund 340 Tagwerk.
Wie gesagt, war der Herzog seit 1544 Eigentümer der Hofmark. 1560 überließ Herzog Albrecht V. (res. 1550-1579) diese seinem Kanzler Dr. Simon Egckh (1514-1574) und zwar wohl bis zu dessen Ableben: „den Gebrauch und die Nutzung des Sizs und der Baumgärten, des Fischwassers, der Hofmarkshändel und Strafen (Strafgelder)“. Simon Egckh war Stiefbruder von Johannes Egckh (1486-1543), der mit Martin Luther die berühmte Disputation ausgetragen hatte. In dem Überlassungsvertrag, den der Jurist Egckh selbst aufgesetzt hatte, ist festgelegt, dass er über die Stift der Untertanen frei verfügen kann. Aus der Gült stehen im zu 8 Scheffel Korn, 16 Scheffel Hafer, 4 Fuder Heu, außerdem Holz zum Bauen und Heizen. An das Kastenamt (Finanzbehörde) hat er Getreide, Heu und Techlgeld (Gebühr für die Schweinemast im Forst) abzugeben. Im Vertrag wird Egckh als Verwalter der Hofmark bezeichnet. Aber er tritt auch als Richter auf. Verwaltung und Rechtsprechung waren damals noch eine Einheit.
1563 siegelt Dr. Simon Egckh „alls der Zeitten Verwalters der Hofmarch Taufkhirchen“ den Vertrag mit dem „Kilian Mulner von Potzhaim“ und seine Frau Margarethe die Mangmühle an den „beschaiden Georgen Lanngen von Hohenkhirchen“ und seine Ehefrau Anna verkaufen. Kilian Mulner war offenbar einer der wenigen Freien! Die Mühle hatte keinen Obereigentümer, der Müller war kein Leibeigener!
Der nachfolgende Herzog Wilhelm V. (res. 1579-1597) übergab die Hofmark Taufkirchen 1592 an den Jesuitenorden. Er vergrößerte sie dabei erheblich und gab der Societas Jesu (SJ) alle grundherrschaftlichen und die Gerichtsrechte, sodass der Orden dann über 75 Hofstellen darunter 33 Kleinhäusler und drei Hirtenhäuser in allen zukünftigen Ortsteilen Taufkirchens (außer Pötting) verfügen konnte.
Die Jesuiten legten 1596 bzw. 1602 Listen der Bauern der Hofmark an, die sie wohl unterschiedslos als Leibeigene ansahen. Im Bayerischen Landrecht von 1616 wurde der Status der Leibeigenen verbessert und in etwa so definiert: Sie sind bei Gericht klagefähig, auch steuer- und wehrpflichtig, weitgehend geschäftsfähig und müssen den jährlichen Leibzins (in Taufkirchen 4 Pfg.) bezahlen. Der Erbe muss beim Tod des Bauern 5 % des Vermögens als „Todfall“ an den Hofmarksherren entrichten.
Die Bauern konnten aber im 17. Jahrhundert die Hofübergabe recht selbstständig regeln. So wird berichtet, dass Sebald Schöfftlmair am 18.3.1633 den Sedelhof (Schredlhof) an seinen Sohn Hans übergibt. Dem Austragsbauer werden folgende Leistungen verbrieft: täglich „die Kost am Tisch“, jährlich 2 Metzen Weizen, 3 Metzen Korn, 1 Metzen Gerste, 2 Ellen Loden, 2 Paar Schuhe, 1 harbers (aus Flachs) Hemmet und 8 Pfund Schmalz. Dazu von Lichtmess24 bis Jakobi wöchentlich 6 Eier, danach 3 Eier, von Georgi bis Michael 1 Maß Milch, dann ½ Maß. Dazu heißt es; „So oft der Vater gern sonderbar was essen wollte, so soll es ihm des Hansens Hausfrau zu kochen nicht verweigern.“ Der Stuhl in der Kirche soll dem Austragler verbleiben. - Es galt ja in Bayern das Anerbenrecht. Der älteste Sohn übernahm den Ho...

Table of contents

  1. Der Autor
  2. Grußwort von Kreisheimatpfl. Dr. Heinz
  3. Grußwort von Prof. Dr. Hermann Rumschöttel
  4. Inhaltsverzeichnis
  5. Anfänge
  6. Kelten - und Römerzeit
  7. Frühmittelalter
  8. Mittelalter
  9. Neuzeit
  10. 19. Jahrhundert
  11. 20. Jahrhundert
  12. Nachkriegsmoderne
  13. Literatur
  14. Bildnachweis
  15. Impressum

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