Bei der Anwendung des Kartellrechts begegnen dem Juristen in der Praxis fast ausschlieĂlich oligopolistisch strukturierte MĂ€rkte. In den EuropĂ€ischen Kartellrechtsvorschriften taucht das Oligopol allerdings nur am Rande als Tatbestandsmerkmal auf. Wie aber geht nun der EuropĂ€ische Gerichtshof mit OligopolmĂ€rkten um? Der Autor analysiert Urteile zu den Gebieten des EuropĂ€ischen Kartellrechts, in denen die oligopolistische Marktstruktur eine entscheidende Rolle gespielt hat. Dabei wird im Kartellverbot (Art. 81 EG-Vertrag) untersucht, ob sich Unternehmen darauf berufen können, dass sie sich wegen der oligopolistischen Struktur immer nur gleichartig verhalten können und ihnen folglich keine Abstimmung vorgeworfen werden kann. Im Rahmen des Missbrauchsverbots (Art. 82 EG-Vertrag) wird geprĂŒft, wann eine gemeinsame Marktbeherrschung mehrerer Unternehmen anzunehmen ist. In der Fusionskontrolle wird gefragt, ob der Zusammenschluss mehrer Unternehmen zu einer gemeinsamen marktbeherrschenden Stellung fĂŒhrt. Hat der EuropĂ€ische Gerichtshof in allen drei Fragestellungen den gleichen Oligopolbegriff zu Grunde gelegt? Welche Rolle spielt bei der Beurteilung von Oligopolen das sogenannte Gruppenbewusstsein, d. h. das Bewusstsein eines jeden Wettbewerbers vom Vorhandensein und den Reaktionsmöglichkeiten der Konkurrenten? Ausgehend von den Theorien der Wirtschaftswissenschaften zum Oligopol arbeitet der Autor die Rechtsprechung zu diesen Fragen auf und erlĂ€utert dabei, welches OligopolverstĂ€ndnis den Entscheidungen der EuropĂ€ischen Rechtsprechung zu Grunde liegt.

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9783898735100
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1