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Der Verfasser setzt sich in der vorliegenden Untersuchung mit der Frage auseinander, wie sich die Gesetzesvorbereitung auf Bundesebene durch eine "Mediation im Gesetzgebungsverfahren" optimieren lĂ€sst. Dabei konstatiert er zunĂ€chst einen grundsĂ€tzlichen Paradigmenwechsel im Staat-BĂŒrger-VerhĂ€ltnis. Mit dieser Beobachtung gehe einher, dass die vergangenen Jahre fĂŒr die sukzessive Ausweitung einer mediativen Konfliktlösung auch im Ăffentlichen Recht kennzeichnend waren. DiesbezĂŒglich dient die Mediation dem Verfasser zugleich als Institut, mit dem sich die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger auf innovative Art und Weise am Gesetzgebungsprozess beteiligen lieĂen. Dem klassischen VerstĂ€ndnis einer Demokratie entsprechend vollziehen sich gesellschaftliche Organisationsprozesse im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren. Jedoch nehme eine "Mediation im Gesetzgebungsverfahren" Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse im Vorfeld rechtlicher Regelung in den Blick. Daher mĂŒsse ein solches Verfahren seinen Ausgangspunkt auch bei der Gesetzesvorbereitung in den federfĂŒhrenden Bundesministerien nehmen. In zunehmendem MaĂe sĂ€hen sich neben der KontinuitĂ€t nĂ€mlich auch die QualitĂ€t gesetzgeberischer Normen in Frage gestellt. Um hier eine Verbesserung zu erreichen plĂ€diert der Verfasser fĂŒr eine Institutionalisierung der "Mediation im Gesetzgebungsverfahren", die sich am bestehenden status quo orientiert.Insgesamt seien nach Darstellung des Verfassers die sozioökonomischen Herausforderungen so gewaltig, dass sich die politisch Verantwortlichen dem Verlangen nach stĂ€rkerer Einbeziehung der Zivilgesellschaft nur schwerlich widersetzen könnten. Bei diesen BemĂŒhungen könnte einer "Mediation im Gesetzgebungsverfahren" als originĂ€rem Konsensverfahren eine ĂŒberragende Bedeutung zukommen. DiesbezĂŒglich bedĂŒrfe es aber auch des nötigen Innovationswillens. Insofern sei die GroĂe Koalition aufgerufen, sich ihres historischen Vorbildes aus den Jahren 1966 bis 1969 zu erinnern. Damals sei nĂ€mlich das Fundament der deutschen Verhandlungsdemokratie geschaffen worden (S. 289f.). In seinem Schlusswort weist der Verfasser zu guter Letzt darauf hin, dass zeitgenössische Konfliktlösungsdesigns wie eine "Mediation im Gesetzgebungsverfahren" aber nicht als Allheilmittel gesellschaftlicher Streitbeilegung verstanden werden dĂŒrfen. Vielmehr stellen sie lediglich eine Chance dar bei der Lösung gesellschaftlicher Konflikte die kooperative Herangehensweise der antagonistischen vorzuziehen.
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