Die Verf. untersucht die Frage, welche Bedeutung der Status fĂŒr die Anerkennung einer Ent-scheidung ĂŒber eine Scheidungsfolge im EuropĂ€ischen Zivilverfahrensrecht de lege lata hat und welche Bedeutung ihm de lege ferenda zukommen kann. Sie beschrĂ€nkt die Untersuchung dabei zunĂ€chst auf die Entscheidung ĂŒber den nachehelichen Unterhalt. Sodann stellt sie die Frage, auf welche anderen vermögensrechtlichen Entscheidungen ĂŒber Scheidungsfolgen (gĂŒterrechtliche Auseinandersetzung und Hausratsteilung, Schadensersatz, Kindesunter-halt) die so gewonnenen Erkenntnisse unter dem geltenden Recht und zukĂŒnftig ĂŒbertragen werden können. Zur Beantwortung dieser Frage analysiert die Verf. zunĂ€chst in rechtsvergleichender Perspek-tive das Anerkennungsrecht Deutschlands, Frankreichs und Englands. Ein Zusammenhang zwischen Status und Unterhaltsurteil ist hier bei der Beurteilung der Unvereinbarkeit des auslĂ€ndischen Unterhaltsurteils mit einer inlĂ€ndischen Entscheidung festzustellen. MaĂgeblich ist hierbei, ob die auslĂ€ndische Entscheidung, indem sie die Scheidung zugrunde legt, im Widerspruch mit einer rechtskrĂ€ftigen inlĂ€ndischen Entscheidung steht. Der Zusammenhang ist aber auch ohne Vorliegen einer inlĂ€ndischen Entscheidung unter dem Aspekt des ordre public zu beachten. In diesem Fall ist die Anerkennung der Unterhaltsentscheidung von der AnerkennungsfĂ€higkeit der Scheidung abhĂ€ngig. Beides gilt auch, wenn die auslĂ€ndische Unterhaltsentscheidung auf einer StatusĂ€nderung durch privaten Rechtsakt wie einer Privatscheidung beruht. Hier kommt es auf die materiellrechtliche Wirksamkeit der Scheidung fĂŒr die Anerkennung der Unterhaltsentscheidung an. SchlieĂlich stellt die Verf. die verfahrensrechtliche Einbettung des Unvereinbarkeits- und des ordre-public-Einwands in den ausgewĂ€hlten natio-nalen Rechtsordnungen dar.Sodann untersucht die Verf., inwieweit die fĂŒr die nationalen Rechtsordnungen festgestellte AbhĂ€ngigkeit auch im geltenden EuropĂ€ischen Anerkennungsrecht unter den jeweiligen Aspekten gilt. Sie stellt hierbei eine weitgehende Ăbereinstimmung fest.Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach den Auswirkungen der von der EuropĂ€i-schen Kommission fĂŒr die Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen geplante Abschaf-fung des ordre-public-Einwands, bevor die Ăbertragbarkeit der Ergebnisse fĂŒr Unterhaltsentscheidungen auf andere vermögensrechtliche Scheidungsfolgen untersucht wird.

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9783867275057
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