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About this book
Die vorliegende Dissertation untersucht die Zivilrechtsprechung zur Notwendigkeit einer inhaltlichen Kontrolle von Ehevereinbarungen. Der durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2004 eingefĂŒhrten Inhaltskontrolle im Eherecht liegt eine verfassungsgerichtliche Forderung aus dem Jahr 2001 zugrunde.Die Untersuchung stellt zunĂ€chst den Ausgangspunkt der Zivilrechtsprechung vor dem Jahr 2001 dar. In dieser Zeit wurde die Vertragsfreiheit der Ehegatten betont. Eine inhaltliche Kontrolle geschlossener Vereinbarungen fand nicht statt. Die gesetzlichen Vorgaben von GĂŒterstand, Unterhalt und Versorgungsausgleich waren einer individuellen Disposition nahezu uneingeschrĂ€nkt zugĂ€nglich.Mit einigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Ă€nderte sich die Rechtslage grundlegend. Zur Sicherung freiverantworteten Handelns beider Ehegatten forderte das höchste deutsche Gericht die DurchfĂŒhrung einer Inhaltskontrolle, wie sie bereits im BĂŒrgschaftsrecht und einigen anderen Rechtsgebieten praktiziert wird. Die vorliegende Arbeit zeichnet die Argumentation des Bundesverfassungsgerichtes nach und untersucht die Stimmigkeit derselben. Insbesondere wird das Augenmerk auf die Vereinbarkeit der Herleitung mit frĂŒheren verfassungsgerichtlichen Entscheidungen, in denen eine Inhaltskontrolle gefordert wurde, gerichtet.Der Bundesgerichtshof versuchte die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes durch die EinfĂŒhrung einer gestuften Inhaltskontrolle von Ehevereinbarungen umzusetzen. Er fĂŒhrte die Begriffe der Wirksamkeitskontrolle und der AusĂŒbungskontrolle ein. Beide sollten durch die ebenfalls neu eingefĂŒhrte Kernbereichslehre konkretisiert werden. Die Kernbereichslehre stellt ein RangverhĂ€ltnis zwischen den einzelnen Scheidungsfolgenregelungen des BGB auf. Sie berĂŒcksichtigt sowohl gĂŒterrechtliche als auch unterhaltsrechtliche und versorgungsrechtliche Regelungen.Mit der vorliegenden Untersuchung wird sowohl die Vereinbarkeit der zivilgerichtlichen Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben als auch das VerhĂ€ltnis der Kernbereichslehre zur zivilrechtlichen Dogmatik in den Blick genommen. Zugleich zeichnet die Arbeit die Entwicklung der Zivilrechtsprechung und ihre Reflexionen im juristischen Schrifttum detailliert nach. Rechtsprechung und Literatur wurden dabei, mit Ausnahme der zusĂ€tzlich eingearbeiteten Reform des Unterhaltsrechts, bis Juli 2007 berĂŒcksichtigt.Bestandteil der vorliegenden Dissertation sind auch Ableitungen aus der geĂ€nderten Rechtsprechung in Form von Empfehlungen fĂŒr die zukĂŒnftige kautelarjuristische und gerichtliche Praxis.
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