Der Tatbestand des Subventionsbetrugs: Grundstrukturen, dogmatische Einordnung, Streitfragen
eBook - PDF

Der Tatbestand des Subventionsbetrugs: Grundstrukturen, dogmatische Einordnung, Streitfragen

  1. 66 pages
  2. English
  3. PDF
  4. Available on iOS & Android
eBook - PDF

Der Tatbestand des Subventionsbetrugs: Grundstrukturen, dogmatische Einordnung, Streitfragen

About this book

§ 264 StGB hat eine doppelte Schutzrichtung. GeschĂŒtztes Rechtsgut ist zum einen das öffentliche Vermögen. Dies zeigt der systematische Vergleich zu § 263 StGB. Danach handelt es sich auch bei den von § 263 StGB erfassten Kultur- und Sozialsubventionen um das Rechtsgut Vermögen betreffende Verhaltensweisen. Diese GrundsĂ€tze lassen sich auch auf den Tatbestand des Subventionsbetruges ĂŒbertragen. Zum anderen schĂŒtzt § 264 StGB die staatliche Planungs- und Dispositionsfreiheit, deren materieller Gehalt in der Sicherstellung einer allokativen Effizienz eines in seinem Bestand oder Funktionieren gefĂ€hrdeten Markts und damit im Interesse des Erhalts besonders schĂŒtzenswerter öffentlicher GĂŒter begrĂŒndet. Nur durch diese Rechtsgutskonzeption, kann das besondere GefĂ€hrdungsunrecht des § 264 begrĂŒndet werden.§ 264 StGB ist als abstraktes GefĂ€hrdungsdelikt zu qualifizieren. Der Tatbestand ist auch erfĂŒllt, wenn der Subventionsgeber den tatsĂ€chlichen Sachverhalt kennt oder die TĂ€uschung als solche durchschaut hat. Da sich aufgrund des geschĂŒtzten Rechtsguts der Planungs- und Dispositionsfreiheit niemals naturwissenschaftliche messbare SchĂ€den feststellen lassen, ist die Ausgestaltung des § 264 StGB als abstraktes GefĂ€hrdungsdelikt angemessen und mit dem Schuldgrundsatz vereinbar. Vor dem Hintergrund gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben und den Besonderheiten des Wirtschaftsstrafrechts bestehen gegen § 264 StGB auch keine Bedenken aus Sicht des SubsidiaritĂ€tsprinzips. Erfasst sind durch § 264 Abs. 7 StGB nur direkte Subventionen. Der materielle Subventionsbegriff entspricht vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts den Erfordernissen des Bestimmtheitsgrundsatzes aus Art. 103 Abs. 2 GG. Dem verbleibenden Rest an Unbestimmtheit sollte durch eine restriktive Auslegung des Tatbestandes begegnet werden. Die Pönalisierung der Leichtfertigkeit in § 264 Abs. 4 StGB lĂ€sst sich seit der Änderung des § 264 Abs. 7 StGB, der nun auch nicht wirtschaftsfördernde EG-Subventionen an Private umfasst, nicht mehr durch den Gedanken der BerufsfahrlĂ€ssigkeit begrĂŒnden. Die Ahndung des leichtfertigen Missbrauchs von Subventionen durch Private als Kriminalstrafen ist seitdem mit dem Grundsatz "nulla poena sine culpa" unvereinbar und damit verfassungswidrig.Der Tatbestandsbezeichnung "Subventionsbetrug" erfasst den Inhalt der Regelung nur unzutreffend, sollte aber auf Grund einer europaweiten Begriffsvereinheitlichung beibehalten werden.Indem § 264 Abs. 8 Nr. 1 Alt. 1 GG als rein deklaratorische Norm und nicht als ErmĂ€chtigungsgrundlage der Verwaltung aufgefasst wird, kann den Bedenken gegen die Vereinbarkeit des § 264 Abs. 8 GG mit Art. 103 Abs. 2 GG begegnet werden. Auch aus dem Verzicht auf das Tatbestandsmerkmal "subventionserheblich" bei Subventionen nach EG-Recht ergeben sich keine durchgreifenden Zweifel an der Vereinbarkeit des § 264 StGB mit verfassungsrechtlichen GrundsĂ€tzen.Die Erfassung der Schein- und Umgehungshandlungen durch außerstrafrechtliche Normen verstĂ¶ĂŸt nicht gegen das Analogieverbot und stellt keine unzulĂ€ssige Aushöhlung des prozessualen Grundsatzes des "nemo tenetur" dar.

Trusted by 375,005 students

Access to over 1.5 million titles for a fair monthly price.

Study more efficiently using our study tools.

Information

Year
2010
eBook ISBN
9783736935730
Print ISBN
9783869555737
Edition
1

Table of contents