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Die Deutschen lieben Ordnung, vielleicht mehr als jede andere Nation. Zugleich ist es das Land von Kant und Hegel, wodurch man es hier mit einem Leuchtturm der Theorie zu tun hat. Wer die Handlungslehre von Liszt bis Jakobs grĂŒndlich kennt, wird gleichkonstatieren, daĂ es im deutschen Strafrecht prinzipiell eben um die Konkurrenz von erwĂ€hnten Aspekten geht. Schwerlich findet man wiederum in der Welt einen Strafrechtswissenschaftler, der nichts vom Kausalismus oder Finalismus gehört hĂ€tte. Dank der BegrĂŒnderin der georgischen Strafrechtsschule Tinatin Tsereteli, die trotz aller Hindernisse der 70er Jahre die westdeutsche Strafrechtsliteratur dem Forschungsinstitut fĂŒr Recht der Akademie der Wissenschaften Georgiens zur VerfĂŒgung gestellt hatte, lernteich schon als Student die ersten vier Lehren der vorliegenden Untersuchung kennen.
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