Seit Inkrafttreten der Rom I-Verordnung ist das Internationale Privatrecht der vertraglichen Schuldverhältnisse Bestandteil des sekundären Gemeinschaftsrechts. Es wird nunmehr fĂźr alle teilnehmenden Unionsstaaten einheitlich geregelt, nach welcher Rechtsordnung internationale Sachverhalte zu behandeln sind. Die Verbindung zu einem ausländischen Staat stellt in Zeiten eines vereinten Europas auch im Arbeitsrecht beileibe keine Seltenheit mehr dar. Es gibt unzählige Situationen, in denen EU-BĂźrger ihre Arbeit vorĂźbergehend oder dauerhaft in benachbarten Mitgliedstaaten oder sogar ganz auĂerhalb der Europäischen Union verrichten. Damit wächst fĂźr die beteiligten Personen und Unternehmen das Risiko, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, der Ăźber die Grenzen ihres jeweiligen Aufenthalts- bzw. Sitzstaats hinausgeht. Nicht selten fĂźhrt das Kollisionsrecht dabei zur Anwendbarkeit einer ausländischen Rechtsordnung. Besteht in einem solchen Fall die Gefahr, dass das Mindestschutzniveau des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes durch die Anwendung fremden Rechts unterschritten wird, ist die Frage entscheidend, wann ein Eingriff in das maĂgebliche Arbeitsstatut gerechtfertigt ist, um inländischem Antidiskriminierungsrecht ungeachtet der allgemeinen AnknĂźpfungsmethode zur Geltung zu verhelfen. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich daher mit der Frage, ob und â wenn ja â unter welchen Voraussetzungen die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Eingriffsnormen im Sinne des Art. 9 Abs. 1 Rom I-VO sind.

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Information
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9783954043095
Edition
1Table of contents
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- AbkĂźrzungsverzeichnis
- § 1 Einfßhrung in die Thematik
- § 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- § 3 Internationales Vertragsrecht
- § 4 Eingriffsnormen im Internationalen Arbeitsrecht
- § 5 Eingriffscharakter des AGG
- § 6 Schluss