Religionsgemeinschaften, kirchliche WohlfahrtsverbĂ€nde sowie Einrichtungen unter kirchlicher TrĂ€gerschaft genieĂen â durchaus zum UnverstĂ€ndnis der Ăffentlichkeit â weitreichende arbeitsrechtliche Privilegien in Hinblick auf den grundsĂ€tzlich allgemeingĂŒltigen Gleichbehandlungsgrundsatz. Aus diesem Grund können beispielsweise kirchliche WohlfahrtsverbĂ€nde wie die Caritas oder die Diakonie in Deutschland die BeschĂ€ftigung in bestimmten Positionen auch von der Zugehörigkeit zu der ihrer Ansicht nach "richtigen" Religionsgemeinschaft abhĂ€ngig machen. Die eingerĂ€umten Privilegien werden teilweise sogar dergestalt interpretiert, dass BeschĂ€ftigungsverhĂ€ltnisse gekĂŒndigt werden, sobald insbesondere homosexuelle BeschĂ€ftigte ihrer sexuellen IdentitĂ€t öffentlich Ausdruck verleihen oder Geschiedene erneut standesamtlich heiraten.Diese Problematik beschrĂ€nkt sich jedoch nicht auf Deutschland. Sie stellt sich in ganz Europa, da ein GroĂteil der Mitgliedstaaten von der in der sog. Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie (RL 2000/78/EG) vorgesehenen Privilegierungsmöglichkeit zugunsten von Religionsgemeinschaften und ihnen zugeordneten Einrichtungen Gebrauch gemacht hat. Ausfl uss dieser Privilegierung ist in Deutschland § 9 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und in England Anhang 9 § 2 und § 3 des Equality Act 2010. Inhalt und Reichweite dieser Normen sollen im Rahmen dieser Arbeit detailliert dargestellt und erlĂ€utert werden. DarĂŒber hinaus erfolgt eine GegenĂŒberstellung der nationalen Normen sowie ein rechtswissenschaftlicher Vergleich insbesondere unter dem Gesichtspunkt der konkreten Auswirkungen auf die betroffenen BeschĂ€ftigten.

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Information
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9783954044832
Edition
1Table of contents
- DANKSAGUNG
- InhaltsĂŒbersicht
- Inhaltsverzeichnis
- AbkĂŒrzungsverzeichnis
- § 1 Einleitung
- § 2 Europarechtlicher Hintergrund
- § 3 Rechtslage in Deutschland: Die Bereichsausnahmen des AGG
- § 4 Rechtslage in England: Die Bereichsausnahmen des EqA
- § 5 Rechtsvergleich
- § 6 Schlussbetrachtung
- Anhang 1: Auszug relevanter Vorschriften des EqA
- Anhang 2: Nichtamtliche Ăbersetzung des Anhang 9 § 2 und § 3 EqA
- Anhang 3: Auszug relevanter Vorschriften der EE(Religion or Belief)R, der EE(Sexual Orientation)R und des Sex Discrimination Act
- Literaturverzeichnis