Grundeinkommen ist eine bedingungslose finanzielle Zuwendung, die jedem Mitglied der Gesellschaft in existenzsichernder Höhe, ohne Rücksicht auf sonstige Einkommen, auf Arbeit oder Lebensweise, lebenslänglich als Rechtsanspruch zusteht. In einer Klausur des "Vereins zur Förderung der Grundeinkommensidee www.das-grundeinkommen.org" im Sommer 2020 wurde der Grundstein für das "Linzer Modell" entwickelt. Es wird ein Vorschlag zur Einführung des BGE in Österreich unterbreitet, welcher sich im Rahmen einer (einfachen) Steuerreform umsetzen lässt und der budgetseitig im Großen und Ganzen kostenneutral ist. Mit diesem niederschwelligen Vorschlag zur Einführung eines Grundeinkommens in Österreich will das "Linzer Modell" all jenen (weitverbreiteten) Ängsten und Argumenten entgegentreten, die sich der Einführung eines BGE einfach deswegen entgegenstellen, weil dieses unfinanzierbar, eben eine rein utopische Vorstellung sei. Beides trifft genau nicht zu.Natürlich stellen sich mit der Einführung des Grundeinkommens auch viele Detailfragen. Im Rahmen des Linzer Modells wurden diese in einem knappen Positionspapier in 12 Punkten zusammengestellt. Vor dem Hintergrund des Vorschlags einer kostenneutralen Möglichkeit der Einführung des BGE lassen sich diese völlig unaufgeregt analysieren. Unmittelbar folgend an die Wiedergabe des entsprechenden Positionspapiers werden diese dann etwas genauer argumentiert.

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Das Linzer Modell für ein Bedingungsloses Grundeinkommen
Überlegungen zum Grundeinkommen
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Das Linzer Modell für ein Bedingungsloses Grundeinkommen
Überlegungen zum Grundeinkommen
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Information
Vorschlag für ein emanzipatorisches,
bedingungsloses Grundeinkommen
(„Linzer Modell“)
Grundeinkommen ist eine bedingungslose finanzielle Zuwendung, die jedem Mitglied der Gesellschaft in existenzsichernder Höhe, ohne Rücksicht auf sonstige Einkommen, auf Arbeit oder Lebensweise, lebenslänglich als Rechtsanspruch zusteht.
- Sozialleistungen wie Gesundheitsvorsorge, kostenlose Bildung, Schulbücher, öffentlicher Verkehr etc. bleiben erhalten.
- Die Höhe des Grundeinkommens für Erwachsene soll sich an der Armutsgefährdungsschwelle orientieren (80% - 100% der Armutsgefährdungsschwelle). Kinder (bis zur Volljährigkeit) sollen 30% bis 70% davon erhalten2. (12x im Jahr)
- Die jährliche Anpassung an den Richtwert ist zu garantieren.
- Zuverdienst zum Grundeinkommen verringert dieses nicht.
- Erhalten sollen das BGE alle, die ihren Lebensmittelpunkt legal in Österreich haben.
- Bisher bezahlte Arbeitslosenversicherungsbeiträge und Pensionsbeiträge begründen erworbenes Recht und müssen daher ausbezahlt werden. Nach Einführung eines BGE sollen Arbeitslosenversicherung und Pensionsversicherung freiwillig, also nicht mehr verpflichtend, sein.
- Eine Splittung eines Grundeinkommens in ein personenbezogenes Grundeinkommen und ein „Wohngeld“ ist für uns denkbar.
- Eine Anpassung (Erhöhung) der Einkommensteuer ist notwendig, um eine sozial gerechte Umverteilung zu ermöglichen. Trotz der vorgeschlagenen Erhöhung der Steuersätze ergibt sich für die überwiegende Mehrheit der Steuerleistenden (bis zu 80 % oder mehr) unter dem Strich ein positiver Effekt.
- Unserer Meinung nach wird es durch ein BGE umfangreiche Einsparungen in der Verwaltung und in anderen Bereichen (z.B. im Gesundheitswesen) geben.
- Durch das höhere Einkommen der unteren Einkommensbezieher wird es zu einer Kaufkrafterhöhung, also zu mehr Konsum und damit zu höheren Mehrwertsteuereinnahmen kommen.
- Der Rest-Finanzierungsbedarf ergibt sich durch die konkreten Festlegungen, die nach einem positiven Grundsatzbeschluss zur Einführung des Grundeinkommens zu treffen sind.
- Dafür könnten unserer Meinung nach Vermögens-, Erbschafts-, Schenkungs-, Luxussteuern sowie eine Finanztransaktionssteuer eingeführt werden. Die Kapitalertragssteuer sollte (wie vor 1993) in die progressive Einkommensteuer einbezogen werden und sonstige Konsumsteuern wie CO2-, Benzin-, Flug-, Plastik-, Tabak-, Glücksspielsteuer etc. könnten zur Finanzierung herangezogen werden.
Linz, im Juli 2020
1. BGE UND SOZIALLEISTUNGEN
Sozialleistungen wie Gesundheitsvorsorge, kostenlose Bildung, Schulbücher, öffentlicher Verkehr etc. bleiben erhalten.
Das „Linzer Modell“ für ein BGE ersetzt keineswegs den Sozialstaat. Im Gegenteil: Es versteht sich als eine Weiterentwicklung des Sozialstaates.
Daher bleiben bisherige Errungenschaften des Sozialstaates wie die Gesundheitsvorsorge, die kostenlose Bildung, Schulbücher, öffentlicher Verkehr, etc. erhalten.
Auch Sonderzahlungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen müssen bestehen bleiben.
Das „Linzer Modell“ will auch nicht das derzeitige System der Sozialversicherung abschaffen. Auch wenn uns bewusst ist, dass in unserm heutigen Sozialsystem nicht alles optimal läuft und eine Reform dringend notwendig ist, so soll diese Reform nicht mit der Einführung eines BGE junktimiert werden.
Die Ausgaben aus dem Sozialbudget bleiben daher weitgehend erhalten. Nur Zahlungen aus dem Sozialsystem, die effektiv durch das BGE ersetzt werden (Mindestsicherung, Notstandshilfe, Pensionsausgleichszahlungen) können entfallen, sowie die Familienbeihilfe, da es mit der Einführung des BGE ja auch ein BGE für Kinder geben wird, das wiederum deutlich über der derzeitigen Familienbeihilfe liegt.
Auch das Arbeitslosengeld und Pensionen dürfen nach dem „Linzer Modell“ nicht eingespart, sondern müssen weiter ausbezahlt werden. Mehr darüber in Kapitel 6.
Auch heute schon lässt der Staat niemanden verhungern. Auch heute wird Menschen, die nicht genug verdienen, um leben zu können, mit Sozialleistungen (Mindestsicherung, Notstandshilfe, Pensionsausgleichszahlungen) geholfen.
Dazu gehören dann auch Wohnbeihilfen und Heizkostenzuschuss. Diese Zuschüsse sind Angelegenheiten der Länder und Gemeinden. Wieweit diese noch notwendig sind oder die Berechtigungsgrenzen angepasst werden müssen, muss noch vor der Einführung des BGE überlegt werden. Es macht keinen Sinn, die Einkommensgrenzen für einen Heizkostenzuschuss mit 950 € monatlich festzusetzen, wenn das BGE schon 1.000 € pro Monat (oder mehr) ausmacht.
Ähnliches gilt für Befreiungen von der Rundfunk-Gebühr, der Rezeptgebührenbefreiung und anderen (lokalen) Sozialleistungen (wie z.B. den sogenannten „Aktiv-Pass“ in Linz)
Was bringt dann das BGE?
Manche sind gegen ein BGE, weil dann „alle Sozialleistungen abgeschafft“ würden. Und vielleicht hat ein/e Pensionist/in mit Pensionsausgleichszahlung, Rezeptgebührenbefreiung und GISBefreiung tatsächlich mehr, als das BGE ausmachen würde. Nach unserem Modell hat er/sie dann aber das Grundeinkommen PLUS die Pension (siehe Kapitel 6).
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Betroffenen nicht mehr an dutzenden Stellen ansuchen müssen. Heute müssen die meisten Ansuchen ja regelmäßig gestellt – und immer wieder begründet - werden.
Ein dritter Vorteil ist die Vereinheitlichung.
Der größte Vorteil ist aber, dass die Betroffenen nicht mehr Bittsteller sein müssen, sondern das BGE als Rechtsanspruch erhalten!
In unseren Berechnungen sind die Kosten für diese Zuschüsse nicht als Einsparung für die Finanzierung enthalten. Daher müssen sie auch nicht abgeschafft werden um ein BGE finanzieren zu können. Aber eine Anpassung der Einkommensgrenzen für den Bezug dieser Leitungen ist sicher zu überlegen.
Und die Kosten für diese Sozialleistungen?
Wie schon erwähnt, soll mit unserem BGE-Modell das bestehende Sozialversicherungssystem nicht geändert werden. Sonderzahlungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen bleiben damit ebenso erhalten wie Frauenhäuser, Beratungsstellen, etc.
Wie wir im Kapitel 9 sehen werden, sind im Finanzierungsplan des „Linzer Modells“ Mindestsicherung, Notstandshilfe und Pensionsausgleichszahlung als Einsparung enthalten. Mit anderen Worten: Das Geld für diese Leistungen ist ja da, es muss derzeit aber beantragt, begründet und „erbettelt“ werden.
Und dieses Ansuchen und Betteln um die Sozialleistungen bewirkt, dass sich viele Menschen gar nicht darum bemühen. Sei es, dass sie sich nicht auskennen, sei es, dass sie glauben, dass es sich für sie nicht auszahlt, sei es dass sie sich dafür schämen würden.
Nicht unerwähnt bleiben soll auch die Tatsache, dass viele Personalkosten eingespart werden können, wenn der Aufwand, diese Förderanträge zu bearbeiten und zu prüfen, wegfallen.
2. DIE HÖHE DES BGE
Die Höhe des Grundeinkommens für Erwachsene soll sich an der Armutsgefährdungsschwelle orientieren (80% - 100% der Armutsgefährdungsschwelle). Kinder (bis zur Volljährigkeit) sollen 30% bis 70% davon erhalten. (12x im Jahr)
Armutsgefährdungsschwelle
Seit dem Jahr 2003 werden auf Basis von EU-SILC (European Community Statistics on Income and Living Conditions) jährlich Indikatoren zu Armut und sozialer Eingliederung berechnet. Als armutsgefährdet gilt eine Person, die mit weniger als 60 % des mittleren Einkommens (Median) der Gesamtbevölkerung auskommen muss. Diese Einkommensgrenze wird als A...
Table of contents
- Inhaltsverzeichnis
- Vorwort Prof. Dr. Friedrich Schneider
- Einleitung
- Grundprinzipien eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE)
- Das „Linzer Modell“
- Vorschlag für ein emanzipatorisches, bedingungsloses Grundeinkommen („Linzer Modell“)
- ANHANG
- Weitere Informationen
- Über den Autor
- Literaturhinweis
- Impressum
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