Die Einwirkungspflicht zur Durchsetzung der indirekt-schuldrechtlichen Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags und ihre Alternativen
Elena Ortega
- 178 pages
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Die Einwirkungspflicht zur Durchsetzung der indirekt-schuldrechtlichen Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags und ihre Alternativen
Elena Ortega
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Umfasst ein Gesamtarbeitsvertrag indirekt-schuldrechtliche Bestimmungen, bedeutet dies, dass eine Partei des Einzelarbeitsvertrags verpflichtet wird, ohne dass die andere berechtigt ist. Die Durchsetzung ist folglich Sache der VerbĂ€nde, welche das fehlbare Mitglied gemĂ€ss Art. 357a Abs. 1 OR mittels Einwirkung zur Einhaltung anhalten mĂŒssen. De lege lata kommt der betroffenen Partei des Einzelarbeitsvertrags keine Möglichkeit zu, selbst die Durchsetzung zu erwirken. Dies offenbart eine SchutzlĂŒcke, welche vor dem Hintergrund der «prĂ€sumtiv existentiellen AbhĂ€ngigkeit des Arbeitnehmers von der Erwerbsarbeit» abzulehnen ist. Um diesen ineffektiven «Weg um die Ecke» der Einwirkungspflicht zu vermeiden, werden alternative rechtliche Konstrukte de lege ferenda diskutiert. Dies umfasst insb. die dem deutschen Recht entstammenden Rechtskonstrukte der Drittschadensliquidation sowie den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter. Den Abschluss der Dissertation bildet ein Vorschlag fĂŒr eine Ausgestaltung de lege ferenda.