VI. Rationaltheologie
Bernd Dörflinger (Trier, Deutschland)
Zum Entwicklungsstand der Rationaltheologie Kants in seiner Vorlesung im Wintersemester 1783/84
Die wichtigste, wenn auch nicht alleinige Textgrundlage der folgenden Überlegungen sollen drei Nachschriften sein, die sich in der Abteilung »Kant’s Vorlesungen« der Akademie-Ausgabe finden, genauer im zweiten Teil der zweiten Hälfte des Bandes 28 dieser Ausgabe. Sie beziehen sich auf eine Vorlesung Kants über Rationaltheologie, die dieser in erster L1nie am Teil IV (an den §§ 800 bis 1000) der Baumgartenschen Metaphysik orientierte, zu einem geringen Teil aber auch an einem Kompendium von Johann August Eberhard zur natürlichen Theologie.978 Die Vorlesung wurde im Wintersemester 1783/84 gehalten.979 Die Abschriften sind im genannten Band wie folgt betitelt: »Philosophische Religionslehre nach Pölitz«, »Natürliche Theologie Volckmann nach Baumbach«, »Danziger Rationaltheologie nach Baumbach«.980 Im Folgenden soll die Vorlesung unter den Aspekten einer entwicklungsgeschichtlichen und einer systematischen Fragestellung betrachtet werden.
Die entwicklungsgeschichtliche Frage soll lauten: Auf welcher Stufe der Ausarbeitung seiner Ethikotheologie bzw. der Ausarbeitung des damit eng verwobenen Lehrstücks vom höchsten Gut stand Kant zu der Zeit, als er die Vorlesung hielt? Als Anfangs- und Endpunkt der thematischen Entwicklung, zu deren Hauptstationen auch noch die Postulatenlehre der zweiten Kritik und die einschlägigen Teile der »Methodenlehre« der dritten Kritik gehören, sollen die ethikotheologisch relevanten Aussagen der Kritik der reinen Vernunft, ebenso aus der »Methodenlehre«, und die abschließende Positionierung in der Religionsschrift gewählt sein. Diese Wahl des Anfangs- und Endpunktes, die in diesem Beitrag zuerst diskutiert werden sollen, um Maßstäbe zur Beurteilung der Vorlesung zu gewinnen, ist nicht willkürlich. Anfangs- und Endpunkt markieren Positionen größtmöglicher Entfernung in wichtigen moralphilosophischen Fragen; sie sind nämlich schlicht inkonsistent. Insofern die Entwicklung als eine Entwicklung zum Besseren gedeutet wird, stellt sich mit Blick auf die Vorlesung die systematische Frage, wo auf dem Weg von der noch unreifen zur reifen Position sie zu verorten ist.
Um einen vorläufigen Begriff von den zu verhandelnden Sachverhalten und von den Qualitätszuschreibungen »reif« und »unreif« zu geben, sei gesagt: Es wird wesentlich um das Verhältnis des ethikotheologischen Lehrstücks vom höchsten Gut zur Grundlegungs- bzw. Ursprungsfrage der Moral gehen, des Weiteren zur Frage der Geltung des Moralprinzips bzw. der Moralprinzipien und schließlich zu Fragen der Applikation und Motivation. Als Errungenschaften der Morallehre Kants, also als ihre reife Gestalt kennzeichnend, die durch die Lehre vom höchsten Gut nicht verunstaltet werden dürfte, sollen die These von der Autonomie der Moral gelten sowie die These, dass reine Vernunft für sich allein praktisch werden kann. Nach der These von der Selbstgesetzgebung reiner praktischer Vernunft ist strikt darauf zu achten, dass sich durch die Lehre vom höchsten Gut in die Beantwortung der Grundlegungs- und Geltungsfrage keine Momente einer Fremdbestimmung einschleichen, insbesondere keine Hetero- nomie als Theonomie. Entsprechend verlangt die These von der für sich allein praktisch werden könnenden Vernunft zu beachten, dass in der Applikation der Moral, d. h. im Zuge der Befolgung ihrer Pflichten, allein innere Motivation bzw. eine Motivation allein durch die Pflicht selbst hinreichend bleibt, dass also auch im Anwendungsfall moralischer Willensbestimmung kein Gott als Triebfeder erforderlich ist.
Die Lehre vom höchsten Gut und die in ihr enthaltene Gottesimplikation verdanken sich offensichtlich einer konsequenzialistischen Erwägung, d. h. einer Erwägung über die Folgen, die ein mehr oder weniger moralisch geführtes Leben vernünftigerweise haben sollte. In den Worten der ersten Kritik lautet das Ergebnis dieser Reflexion: Es ist notwendig anzunehmen, »daß jedermann ...