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Verantwortliches Handeln
1.1 Themen und Lerninhalte
Die Unternehmen der chemischen Industrie haben in ihrer Selbstverpflichtung zum Verantwortlichen Handeln »Responsible Care« Leitlinien formuliert, die für alle in diesem Industriezweig Beschäftigten verbindlich sind. Ziel aller in der chemischen Produktion und pharmazeutischen Fertigung tätigen Mitarbeiter muss es daher sein, diese Leitlinien zu kennen und sie insbesondere in ihrer beruflichen Tätigkeit umzusetzen. Die Grundgedanken sollen im Folgenden vorgestellt werden.
Die chemische Industrie betrachtet Sicherheit sowie Schutz von Mensch und Umwelt als Anliegen von fundamentaler Bedeutung. Aus diesem Grund wird bei allen Mitarbeitern das persönliche Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt gestärkt und der Blick für mögliche Umweltbelastungen durch ihre Produkte und ihr Tun geschärft.
Darüber hinaus werden die Fragen und Bedenken der Öffentlichkeit sehr ernst genommen. Gefahren und Risiken, die beim Umgang mit Einsatzstoffen und Produkten auftreten können, sollen so gering wie möglich gehalten und vermindert werden. Auch ist es notwendig, alle Personen die mit den Produkten der chemischen Industrie in Kontakt treten, ausführlich über deren Stoffeigenschaften zu informieren.
Hieraus erwächst der Anspruch, zukünftige Mitarbeiter umfassend in den Themengebieten Umweltschutz und Arbeitssicherheit zu schulen. Im Weiteren ist es erforderlich, auch im Sinne der Produktverantwortung, systematisch die Anforderungen der Dokumentation zu verdeutlichen. Da in zunehmendem Maße neben pharmazeutischen auch chemische Betriebe ihre Produkte nach den Regeln der »Guten Herstellungspraxis« GMP (Good Manufacturing Practices) herstellen, müssen Kenntnisse hierzu ebenfalls vermittelt werden.
1.2 Umweltschutz
1.2.1 Inhalte und Ziele
Umweltschutz umfasst alle Vorgänge, die dazu dienen, das biologische Gleichgewicht in der belebten und unbelebten Natur zu erhalten und die Umwelt des Menschen zu schützen. Hierbei handelt es sich um eine der dringlichsten Aufgaben unserer Zeit. Wir sind gemeinsam und jeder für sich selbst aufgefordert, einen Beitrag hierzu zu leisten. Die in der heutigen marktwirtschaftlich orientierten Industriegesellschaft erzielten Gewinne sollten im Sinne des Umweltschutzes wieder unternehmerisch genutzt werden.
Es gehört zu den Aufgaben der Bildung, insbesondere der beruflichen Ausbildung, den Umweltschutz als selbstverständlichen Bestandteil jeder Tätigkeit zu verdeutlichen und somit jeden, der mit diesem Buch arbeitet, für umweltbewusstes Arbeiten zu gewinnen. Durch Hinweise bei den theoretischen Grundlagen und durch Vorgaben bei den Arbeitsanweisungen wird der Benutzer aufgefordert
- mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen sparsam umzugehen,
- die Verunreinigungen von Gewässern und Luft zu minimieren,
- die Belastung von Gewässern und Luft durch entsprechende Maßnahmen zu vermeiden und
- durch Bewusstmachen der Umweltproblematik das eigene Tun auf umweltgerechtes Arbeiten abzustimmen.
Umweltschutz ist ebenso wie Arbeitssicherheit Grundbestandteil jedes einzelnen Arbeitsgebietes und vor allem Grundbestandteil der praktischen Aufgaben.
1.2.2 Reststoffverwertung
Ziel der chemischen Produktion ist es, ein bestimmtes Produkt mit möglichst großer Ausbeute und hoher Reinheit herzustellen. Bei chemischen Umsetzungen kommt es zu Nebenreaktionen, zu nicht vollständigen Umsetzungen oder zu Resten von Einsatzstoffen bei der Aufarbeitung, so dass am Ende des Herstellungsprozesses außer dem Hauptprodukt noch andere Chemikalien als Reststoffe vorliegen. In den letzten Jahren wurden die Bemühungen verstärkt, solche Reststoffe nicht grundsätzlich als Abfall zu deklarieren, sondern sie als Wirtschaftsgut aufzuarbeiten. In solchen Aufarbeitungsprozessen werden unter anderem die in den folgenden Kapiteln behandelten Trennverfahren angewendet.
Durch die Aufarbeitung entsteht entweder ein nutzbares Nebenprodukt oder es kann eine Wiederverwendung des Stoffes stattfinden (s. Abb. 1-1). Sind darüber hinaus Abfälle nicht zu vermeiden, so werden sie entsprechend den Gesetzen und Vorschriften beseitigt.
Abb. 1-1 Reststoffverwertung
1.2.3 Umweltgerechte Durchführung von Versuchen
Das Einbeziehen des Umweltschutzes in die Prozessbetrachtung soll bewirken, dass derjenige, der einen Versuch durchführt, sich intensiv mit der Problematik des Umweltschutzes auseinandersetzt. Der Durchführende soll sich vor Beginn des Versuches anhand der Vorschrift einen Ablaufplan erarbeiten, aus dem der Energieeinsatz, die benötigten Chemikalien, der Reaktionsweg und die ordnungsgemäße Entsorgung auch ...