Recht und Konfliktlösung
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Recht und Konfliktlösung

Wege zu einer erfolgreichen Streitbeilegung

  1. 98 Seiten
  2. German
  3. ePUB (handyfreundlich)
  4. Über iOS und Android verfügbar
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Recht und Konfliktlösung

Wege zu einer erfolgreichen Streitbeilegung

Über dieses Buch

In den letzten Jahren verstärkt sich immer mehr der Ruf nach alternativen Formen der Streitbeilegung. Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation, Schlichtung u. a. sind Stichworte, die in diesem Zusammenhang immer wieder zu hören sind. Nur: Was hat man darunter zu verstehen? Dieses Brevier bietet all denjenigen, die - in welcher Form auch immer - mit Konfliktbewältigung zu tun haben, mit diesen Fragestellungen aber bisher gar nicht oder nur am Rande in Berührung gekommen sind, einen kurzen und übersichtlichen Einstieg. Es finden sich neben Grundkenntnissen ein komprimierter Überblick über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Streitschlichtungsinstrumente. Und es werden grundständische Techniken im Umgang mit Konfliktsituationen ebenso wie der Gebrauch grundlegender Fragetechniken bei der Herausarbeitung von Konfliktursachen wie auch von Lösungsoptionen vermittelt.

Häufig gestellte Fragen

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Ein Anwendungsbeispiel aus der gerichtlichen Praxis

Ausgangspunkt bildet ein klassischer Abschleppfall. Aus der Akte ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Kläger hatte, wie auch eine Vielzahl anderer Fahrzeugführer in dieser Straße, sein Fahrzeug teilweise auf dem Gehweg, teilweise auf dem angrenzenden Grünstreifen abgestellt. Der Grünstreifen ist auf der anderen Seite direkt an einer mit einer Hecke bewachsenen Grundstücksgrenze belegen, der Gehweg wird auf der anderen Seite unmittelbar durch die Fahrbahn begrenzt. Das längsseitig abgestellte Fahrzeug des Klägers ragte ca. 1 m in den anderthalb Meter breiten Gehweg hinein. Das Fahrzeug des Klägers wurde, wie auch einige andere, aber nicht alle der so abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt. Der Kläger wendet sich nach erfolglosem Widerspruchsverfahren mit der Klage gegen die Heranziehung zur Erstattung der im Zusammenhang mit dem Abschleppvorgang entstandenen Kosten.
Zu Beginn der (Einzelrichter-)Sitzung kann es sich zur Herstellung eines Kontaktes mit dem Kläger empfehlen, zunächst vor Eintritt in die eigentliche mündliche Verhandlung die Frage zu stellen, ob er schon einmal vor (dem Verwaltungs-)Gericht war. Der Einstieg bietet sich insbesondere dann an, wenn sich, wie auch in diesem Fall, nach Aktenlage aus zum Beispiel Widerspruchs- und/oder Klagbegründung ein starker emotionaler Einschlag auf Seiten des Klägers erkennen lässt. Wenn er die Frage verneint, kann man dem Kläger als Naturpartei kurz die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit wie auch den Ablauf von Erlass des Bescheides, Widerspruch, Widerspruchsbescheid, Eingang der Klage bei Gericht, Verteilung der eingehenden Sachen bei Gericht, der Vorbereitung der Sache innerhalb der Kammer durch den bzw. die Berichterstatterin bis hin zur Terminierung in einfachen Worten erläutern und anschließend fragen, ob dies so verständlich und ausreichend sei. Mit dieser circa ein bis anderthalb Minuten langen Sequenz baut man etwaige Beklemmungen und Ängste auf Seiten des Klägers ab und kann so eine Beziehung etablieren. Erklärt der Kläger, dass er schon vor Gericht war, kann man dann gleich mit der eigentlichen mündlichen Verhandlung beginnen, hat aber einen ähnlich positiven Effekt erzielt.
Nach einer kurzen Zusammenfassung des sich aus der Akte ergebenden Kerns des Rechtsstreites kann die weitere Verhandlung mit einer an den Kläger gerichteten offenen Frage fortgesetzt werden, zum Beispiel:
Was muss ich wissen, um zu verstehen, was Sie beschwert?“
Nun wird der Kläger, häufig in sehr bewegter Weise, seine Sicht der Abläufe schildern. Im vorliegenden Fall etwa wie folgt: „Ich war auf dem Weg zum Zahnarzt, musste zu einem dringenden ärztlichen Eingriff und konnte aufgrund einer Zerrung keine langen Wege zu Fuß zurücklegen. Direkt vor dem Haus, in dem sich im vierten Stock die Zahnarztpraxis befand, konnte ich das Fahrzeug direkt an der Hecke auf dem Grünstreifen abstellen. Ich habe dann extra die Zahnarzthelferin gebeten, immer wieder aus dem Fenster zu schauen, ob die Polizei auftauchen würde, um dann gegebenenfalls das Fahrzeug zu entfernen bzw. zu erklären, warum ich dort parken musste. Tatsächlich war es dann so, dass die Zahnarzthelferin sah, dass unten ein Polizeibeamter dabei war, die Fahrzeuge abschleppen zu lassen. Sie rief mich. Wir beide haben dann aus dem geöffneten Fenster aus dem vierten Stock gerufen, um deutlich zu machen, dass das Fahrzeug nicht abgeschleppt werden sollte. Der Polizeibeamte hat überhaupt nicht reagiert, noch nicht einmal nach oben geschaut. Das hat mich maßlos geärgert. Ich fand das sehr arrogant, ein typisch obrigkeitsstaatliches Verhalten. Und dann habe ich tatsächlich später noch einen Kostenfestsetzungsbescheid bekommen und soll dafür auch noch bezahlen. Das kann ich überhaupt nicht einsehen.“
Nun kann die Richterin bzw. der Richter dieses Vorbringen des Klägers paraphrasieren, das heißt, den wesentlichen Kern dieser Aussage in eigenen Worten zusammenfassen und nachfragen, ob dies so stimmt. Dies schafft Vertrauen und vermittelt dem Kläger das Gefühl, dass er ernst genommen wird. Dies führt auch dazu, dass er langsam „runterkommt“, nicht mehr „auf Sendung“ ist, sondern anfängt, auch zuzuhören. Und es schafft Klarheit über den Sachverhalt. So wird sichergestellt, dass Gericht und Partei vom selben Sachverhalt ausgehen. Ein willkommener Nebeneffekt ist, dass auch die andere Seite mitbekommt, wie die Sicht des Klägers ist und was möglicherweise die Hintergründe seines Handelns sind. Gelegentlich kann es schon in dieser Phase zu sog. Aha-Effekten kommen („Das wusste ich ja gar nicht …“ „Wenn ich das vorher gewusst hätte …“).
Während der Kläger auf die offene Frage sein Anliegen darlegt, hat man als Richterin bzw. Richter nicht nur auf den Inhalt des Gesagten zu achten, um es paraphrasieren zu können. Wichtig ist auch, gleichzeitig seine Aufmerksamkeit darauf zu richten, was denn das eigentliche Anliegen des Klägers ist, was ihn bewegt, was sein dahinterliegendes Interesse sein könnte. Im vorliegenden Fall ist ganz offensichtlich, dass der Kläger sich über das „arrogante Verhalten“ des Polizisten geärgert hat, der ihn aus seiner Sicht ganz offensichtlich ignoriert hat. Indizien dafür sind neben der Wortwahl auch die Emotionalität seiner Ausführungen. Nunmehr ist es möglich durch die Anwendung der Technik des aktiven Zuhörens zu versuchen herauszuarbeiten, was den Kläger eigentlich wirklich beschwert, was hinter seiner Position, nämlich nicht bezahlen zu wollen, steht:
Frage: Verstehe ich Sie richtig, dass Sie sich sehr geärgert haben? Stimmt das?
Antwort: Ja, ich fand es unverschämt!
Frage: Sie hätten sich also gewünscht, von dem Polizeibeamten res...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titel
  3. Impressum
  4. Inhalt
  5. Vorwort
  6. Einleitung
  7. A. Die verschiedenen Streitschlichtungsinstrumente
  8. B. Die Auswahl des richtigen Streitschlichtungsinstrumentes
  9. C. Verhandlungsführung
  10. Anhang: Fünf grundständische Fragetechniken
  11. Ein Anwendungsbeispiel aus der gerichtlichen Praxis