Frauen vor Gericht
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Frauen vor Gericht

20 Reportagen

  1. 208 Seiten
  2. German
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Frauen vor Gericht

20 Reportagen

Über dieses Buch

Sandra K. ist 21 Jahre alt. So wie sie im Gerichtssaal sitzt, würde man ihr nicht mal einen Ladendiebstahl zutrauen. Doch sie hat ihren 28-jährigen Freund mit Küchenmesser und Schere ermordet. 150-mal stieß sie voller Wut zu. Was hat sie dazu gebracht, wo liegen die tieferen Ursachen?
Brigitte Biermann besucht seit Jahren im Auftrag der Frauenzeitschrift "Brigitte" Gerichtsverfahren gegen Frauen in allen Teilen der Republik. Sie beobachtet tagelang das Verhalten der Angeklagten, spricht mit den Anwälten, analysiert die Gutachten. Zwanzig ihrer so entstandenen Reportagen sind in diesem Band zusammengestellt, die das ganze Spektrum weiblicher Kriminalität umfassen: von Betrug und Erpressung über Heiratsschwindelei und Drogenhehlerei bis hin zu schwerem Raub und Mord. Immer geht es der Autorin um die Motive für die kriminellen Handlungen, um die Spezifik weiblichen Handelns.

Information

Prof. Dr. Thomas Fabian
Nicht nur in den Medien, auch in der Fachöffentlich­keit wird die Kriminalität von Frauen seit Jahren intensiv diskutiert und in der Literatur als ein facet­tenreiches Phänomen beschrieben. Frauen als Straf­täterinnen wurden dabei einerseits als »die sanfte Minderheit« (Albrecht, 1987) bezeichnet, andererseits löste die Beteiligung von Frauen an terroristischen Aktivitäten auch Diskussionen über einen möglichen Zusammenhang von Emanzipation und Frauenkrimi­nalität in der Öffentlichkeit aus (vgl. Stein-Hilbers, 1978). Frauen erscheinen somit entweder also als harmlos oder aber als besonders gefährlich. Eine differenziertere Annäherung an das Phänomen ist erst in den letzten Jahren erfolgt.
Während in der Kriminologie das Thema Frauenkriminalität lange Zeit nur als Randerscheinung auftauchte, wurden dagegen schwere Taten von Frauen, die ihre Kinder getötet oder als Krankenschwestern Patienten tödliche Medikamente verabreicht haben, in Schriften der Forensischen Psychologie und der Forensischen Psychiatrie ausführlich behandelt. Obwohl Buchtitel wie »Mütter, die töten« (Wiese, 1996) und »Zu Tode gepflegt« (Maisch, 1997) eher reißerisch klingen und auf das Ungewöhnliche solcher Taten hinweisen, wird in diesen Büchern nachgezeichnet, welche schwierigen Schicksale und Verstrickungen oder Probleme am Arbeitsplatz diesen Taten vorausgingen. Solche Taten widersprechen dem weiblichen Rollen­attribut der Fürsorglichkeit insbesondere von Müttern und Krankenschwestern und werfen wohl nicht zuletzt auch deshalb die Frage nach der Schuldfähigkeit der Täterinnen auf (Maneros, 1998; Weber, 1989). Gleichzeitig verweisen sie jedoch auch auf sozialpolitische Themen, die von der Familienhilfe bis zur Altenpflege reichen, und die bisher nur gelegentlich in die Er­klärungsansätze mit einbezogen wurden.

Frauenkriminalität im Spiegel amtlicher Statistiken
In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden diejenigen Straftaten erfaßt, von denen die Ermittlungsbehörden Kenntnis erhalten. Die darin enthaltenen Daten beziehen sich auf das sogenannte Hellfeld. Es handelt sich hierbei um eine Tatverdächtigenstatistik, wobei zu beachten ist, daß nicht jede Person, die einer Straftat verdächtigt wird, diese auch begangen hat. Andererseits ist davon auszugehen, daß tatsächlich mehr Delikte begangen werden, als in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfaßt werden. Von daher ist diese Datenquelle mit mehreren Mängeln behaftet, die Zahlen werden beispielsweise durch das Anzeige­verhalten oder den Ermittlungserfolg der Polizei be­einflußt. Gleichwohl bietet diese Zusammenstellung wichtige Informationen für die Analyse des Krimina­litätsgeschehens.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 1999 zeigt wie in den vorangegangenen Jahren, daß der Anteil weiblicher Tatverdächtiger an der Gesamtgruppe der Tatverdächtigen weniger als ein Viertel (23,3 %) ausmacht.
Die Daten verweisen zugleich darauf, daß der Anteil weiblicher Tatverdächtiger bei den verschiedenen Straftaten(gruppen) stark variiert: Während er bei einfachem Diebstahl mit 34,8 % deutlich über dem Anteil bei den Straftaten insgesamt liegt, ist die Betei­ligung an Gewaltdelikten deutlich geringer: 13,8 % bei (vorsätzlichen leichten) Körperverletzungen und 12,5 % bei schweren Körperverletzungen. Auch bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Btm), also Drogendelikten, beträgt ihr Anteil nur 12,2 %.

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Die bisher genannten Zahlen beziehen sich auf einen Vergleich zwischen männlichen und weiblichen Personen. Eine Betrachtung allein der weiblichen Tatverdächtigen im Hinblick auf die verschiedenen Straftaten(gruppen) zeigt darüber hinaus, daß die Eigentumsdelikte einfacher Diebstahl und Betrug zusammen weit mehr als die Hälfte (60,4 %) aller Straftaten von weiblichen Tatverdächtigen ausmachen. Hier besteht ein deutlicher Unterschied zu den Anteilen der verschiedenen Straftaten(gruppen) bei den männlichen Tatverdächtigen: Während der relative Anteil beim einfachen Diebstahl bei den Frauen 42,5 % beträgt, so liegt er bei den männlichen Tatverdächtigen nur bei 24,2 % aller Straftaten(gruppen). Im Hinblick auf Gewaltdelikte ist das Verhältnis umgekehrt: Wäh­rend bei den weiblichen Tatverdächtigen die relativen Anteile bei Körperverletzung 5,8 % und bei schwerer

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Körperverletzung 3,1 % betragen, liegen sie bei den männlichen Tatverdächtigen bei Körperverletzung bei 11,0 % und bei schwerer Körperverletzung bei 6,5 %.
Diese Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik weisen darauf hin, daß Frauen nicht nur insgesamt seltener Straftaten begehen, sondern bei ihnen auch ein anderes Deliktmuster vorliegt, ihr Anteil an Gewalttaten deutlich niedriger ist.

Erklärungsansätze aus der Kriminologie
Nachdem sich die Kriminologie lange Zeit kaum mit der Delinquenz von Frauen befasst hat, gibt es seit den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der Frauenbewegung einen deutlichen Zuwachs an theoretischen Beiträgen und empirischer Forschung (vgl. Heidensohn, 1985; Oberlies, 1995; Schmölzer, 1995). Ausgangspunkt kriminologischer Arbeiten zur Frauenkriminalität war deren geringeres Ausmaß.
Die Anfänge der Auseinandersetzung mit der Delinquenz von Frauen waren geprägt von Annahmen, die einen Zusammenhang zwischen biologischen Merkmalen der Frau und ihrem delinquenten Verhalten konstruierten. Sexualität, Menstruation oder körperliche Konstitution waren Aspekte, die zur Erklärung herangezogen wurden, warum Frauen so selten kriminell werden. So wurde beispielsweise die schwächere Muskelkraft als Erklärung für die geringere Beteiligung von Frauen bei Gewaltdelikten herangezogen. Dies erklärt jedoch nicht, warum Frauen keine körperlichen Auseinandersetzungen mit gleich kräftigen Personen austragen oder kaum Waffen gebrauchen (Rasch, 1999).
Dann wurde wiederum die These aufgestellt, daß Frauen sich häufiger, als bekannt wird, delinquent verhalten, jedoch viel geübter im Verbergen sind und deshalb nicht so häufig auffällig werden. Eine weitere Hypothese war, daß das Strafrecht spezifisch männliche Verhaltensbereiche umfasse und Frauen eher der informellen sozialen Kontrolle durch die Männer in der Familie unterliegen. Es wurde auch vermutet, daß Frauen eher Männer zu delinquentem Verhalten anstacheln, statt die Taten selbst zu begehen. Letzteres Argument wird schon dadurch entkräftet, daß alleinstehende Männer häufiger auffällig werden als Verheiratete. Der soziale Einfluß von Frauen führt also wohl eher dazu, daß verheiratete Männer delinquenten Verhaltensweisen besser widerstehen können.
Es gab aber auch Erklärungsansätze, die von einer besonderen Gefährlichkeit von Frauen aufgrund ihrer »schwankenden Gefühls- und Gemütslage« ausgingen. So wurde versucht, delinquente Handlungen von Frauen, wenn sie schon quantitativ keine Rolle spielen, qualitativ aufzuwerten (vgl. Oberlies, 1995). In diesem Zusammenhang wurden besonders Giftmord und Falschaussagen erwähnt. Verschiedentlich tauchte auch die Position auf, daß psychische Erkrankungen und Prostitution von Frauen das weibliche Gegenstück zur Kriminalität von Männern sind (vgl. Smaus, 1990).
Schließlich wurde vermutet, Frauen verhielten sich ebenso häufig delinquent wie Männer, bei ihnen sei nur der Anteil unerkannter Delikte größer. Dies wurde inzwischen durch Ergebnisse von Dunkelfeldstudien widerlegt (Kreuzer, 1986).
Mittlerweile liegen im angelsächsischen Sprachraum zahlreiche Untersuchungen zur Frauenkriminalität vor, die jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen im Hinblick auf die Frage kommen, in welchem Umfang geschlechtsspezifische Entwicklungs- und Sozialisationsprozesse sowie Opfererfahrungen von Mißbrauch und Mißhandlung eine Rolle bei der weiblichen Delinquenz spielen (Hoyt & Scherer, 1998).
Gibt es einen »Frauenbonus« bei der Urteilsfindung?
Die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 1998 zeigt, daß der relative Anteil von Frauen bei den Verurteilten mit 16,1 % noch niedriger ist als bei den Tatverdächtigen. Obwohl diese Daten ganz einfach damit erklärt werden können, daß die von Frauen begangenen Taten im Durchschnitt weniger schwerwiegend sind und deshalb Verfahren häufiger eingestellt werden können, wurde von manchen Autoren vermutet, daß Frauen milder verurteilt werden als Männer, es also einen sogenannten Frauenbonus bei der Urteilsfindung gibt.
Geißler und Marißen (1988) kommen aufgrund ihrer Analyse von Zahlblättern der Stuttgarter Jugend­gerichtshilfe zu dem Schluß, daß es zumindest bei Jugendrichtern einen »Frauenbonus« gibt, junge Frauen also weniger hart bestraft werden als junge Männer. Sie vermuten, daß der »Frauenbonus« mit Alltagstheorien von Richtern über die unterschiedliche Psyche von Männern und Frauen zusammenhängt: Mädchen und Frauen gelten demnach als anpassungsbereiter und leichter formbar; deshalb bedürfe es bei ihnen in der Regel auch nicht der strengen Hand, die bei Jungen und Männern erforderlich sei. Dies zeige sich auch darin, daß die Rückfallquote bei Frauen niedriger ist als bei Männern. Nach Berechnungen auf der Grundlage von Daten des Bundeszentralregisters wurden in den achtziger Jahren 54 % der Männer innerhalb von fünf Jahren nach Erledigung einer Strafe – durch Bewährung oder Vollzug – erneut verurteilt, aber nur 40 % der Frauen (vgl. Eisenberg, 1990). Aus der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 1998 ergibt sich ein ähnliches Verhältnis: 56,6 % der männlichen und 39,9 % der weiblichen Verurteilten waren bereits vorbestraft.
Geißler und Marißen (1988) halten es schließlich für durchaus denkbar, daß »weibliche Verhaltensweisen« der Angeklagten wie Flehen, Tränenausbrüche oder Einsatz sexuellen Charmes den einen oder anderen Richter milder stimmen würden.
Die Veröffentlichungen von Geißler und Marißen (1988) haben erbitterte Kritik hervorgerufen (z. B. Oberlies, 1990). Ludwig-Mayerhofer und Rzepka (1991) kommen z. B. auf der Grundlage einer Analyse von Entscheidungen der Jugendstaatsanwaltschaft in Nord­rhein-Westfalen zu dem Ergebnis, daß das Geschlecht der Beschuldigten für die Jugendstaatsanwaltschaft insgesamt von geringer Bedeutung ist. Die Ergebnisse einer von Oberlies (1995, 1997) durchgeführten Aus­wertung von 174 Gerichtsurteilen im Hinblick auf geschlechtsspezifische Unterschiede bei Tötungsdelikten zwischen Männern und Frauen weisen darauf hin, daß es einen »Frauenbonus« nicht gibt.
Auch der Befund, daß Frauen, die wegen eines Tötungsdeliktes vor Gericht stehen, aufgrund ihrer spezifischen Tatmotivationen und des konkreten Umfeldes – die meisten Tötungsdelikte von Frauen finden in der Familie statt (Lamott et al., 1998; Sternal, 1996) – oft niedrigere Strafen als Männer erhalten, wird durch den Hinweis von Legnaro und Aengenheister (1995) relativiert, daß bei einer alternativen Beweiswürdigung auch ein Freispruch aufgrund einer Notwehrsituation in Frage käme. In der Tat geht zahlreichen Tötungsdelikten von Frauen an ihren Intimpartnern ein langer Prozeß der Mißhandlung voraus (vgl. Lamott, 2000). Diese Frauen erleben sich in einer auswegslosen Lage, zumal die Männer ihnen das Gefühl vermitteln, sie könnten ihnen nicht entkommen. Mißhandlungen der Kinder können dann noch ein zusätzlicher Auslöser für Tötungshandlungen sein (vgl. Fabian & Stadler, 1991). Eindrucksvolle amerikanische Beispiele für Fälle mißhandelter Frauen, die schließlich ihre Männer töten, werden von Ewing (1987) geschildert und diskutiert.
Auf jeden Fall ist die in der Tradition von Pollak (1961) stehende »Ritterlichkeitstheorie«, nach der männliche Richter zur Milde gegenüber Frauen neigen, wenig stichhaltig, da heute der Anteil der Richterinnen bei über einem Viertel liegt (26,3 %). Und auch die Vermutung, Richterinnen würden ihrerseits milder als Richter urteilen, konnte durch empirische Daten nicht bestätigt werden (Oswald & Drewniak, 1993).

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Es kann also davon ausgegangen werden, daß es einen generellen »Frauenbonus« bei der richterlichen Urteilsbildung nicht gibt.

Frauen im Strafvollzug
Da Frauen seltener Straftaten begehen und diese zu­dem häufig von geringerer Schwere als die von Männern begangenen sind, befinden sich erheblich we­niger Frauen als Männer als Gefangene in Strafvollzugsanstalten. Der zahlenmäßig sehr geringe Anteil inhaftierter Frauen (1999 waren es 4,3 % der Gefan­genen) führt allerdings dazu, daß die besonderen Be­dürfnisse von weiblichen Strafgefangenen leicht über­sehen werden.
Zunächst läßt sich feststellen, daß die Sicherheitsrisiken im Frauenvollzug erheblich geringer sind als im Männervollzug. So weisen Salewski und Simmedinger (1989) darauf hin, daß Ausbrüche, Geiselnahmen, Meutereien oder Angriffe gegen Bedienstete im Frauenvollzug wenn überhaupt, dann nur äußerst selten stattfinden. Wenn Konflikte einmal eskalieren, dann kann dies mitunter auch mit unangemessenem Verhalten der Bediensteten zusammenhängen, wie die von Jansen und Schreiber (1994) detailliert geschilderte Auseinandersetzung zwischen einer Gruppe junger Frauen mit besonders problematischer Sozialisation und den Bediensteten in einer Jugendhaftanstalt zeigt. Frauen unternehmen fast nie Fluchtversuche bei Ausführungen oder bei der Außenarbeit. Hafturlaub von Frauen ist ebenfalls mit wesentlich weniger Risiken verbunden.
In der Fachliteratur wurde wiederholt darauf hingewiesen, daß Frauen im Vergleich zu Männern im Strafvollzug benachteiligt sind (Walter, 1991). Wegen des Trennungsgrundsatzes im Strafvollzugsgesetz sind für Frauen gesonderte Einrichtungen zu schaffen. Tat­sächlich werden Frauen jedoch häufig in Anstalten für Männer in getrennten Abteilungen untergebracht. Dort befinden sie sich in einer »verhängnisvollen Anhängselsituation« (Bernhardt, 1982). Obwohl Sicherheitsprobleme im Frauenvollzug keine große Rolle spielen, ist der Anteil von Frauen im offenen Vollzug geringer als bei Männern. Walter (1991) weist darauf hin, daß durch die Zusammenfassung verschiedener Haftformen bei Frauen die problema...

Inhaltsverzeichnis

  1. Inhalt
  2. Ein Akt der Verzweiflung
  3. Nur ein böser Traum?
  4. Tausend und keine Nacht
  5. Der Liebes-Deal
  6. Rien ne va plus
  7. Der tiefe Sturz der Gabriele Moll
  8. Die Heiratsschwindlerin
  9. Das Geld andrer Leute
  10. Eine (fast) unendliche Geschichte
  11. Der unheilschwangere Tag X
  12. Ein ganzes Dorf hat weggeschaut
  13. In tödlicher Obhut
  14. Suff, Sex und Schläge
  15. Die Gangsterbraut
  16. Wie eine antike Tragödie
  17. Ende einer Affäre
  18. Der Muttermord
  19. Bauernopfer
  20. Sterbestunde im Altenheim
  21. Kaltblütig
  22. Begriffe aus dem Gerichtsalltag
  23. Frauenkriminalität im Blick der Fachwelt
  24. Prof. Dr. Thomas Fabian
  25. Zur Autorin

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