1.Einleitung
1.1.Zur Entstehungsgeschichte der ersten Auflage 1970
Die Entscheidung, ein Wörterbuch zur Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicherheit zusammenzustellen, fiel im Jahre 1968. Der Rektor der Juristischen Hochschule des MfS beschloß damals, zu den 20. Jahrestagen der Staats- und der Ministeriumsgründung (7. Oktober 1969 bzw. 8. Februar 1970) neben einer Ausarbeitung zur Geschichte des DDR-Geheimdienstes auch eine Definitionensammlung vorzulegen. Solche „Geschenk“-Verpflichtungen einzugehen, war alter politischer Brauch in der DDR und entsprach sowjetischem Vorbild. Bereits Mitte 1968 hatten die „Tschekisten“ der DDR anläßlich des 75. Geburtstages von SED-Chef Walter Ulbricht eine lange Liste geheimdienstlicher Erfolge, vor allem in der West-Spionage, zusammengestellt und ihm zum „Geschenk“ gemacht.4
Der Rektor der JHS, Oberst Willi Pösel, verfolgte mit dem Projekt sicherlich auch das Ziel, MfS-intern zu demonstrieren, welchen Nutzen die Arbeit der Hochschule für die dienstliche Praxis erbringe. Zudem sah er die Ausbildungsstätte vermutlich unter äußerem Erwartungsdruck. Sie hatte erst 1965 den Status einer „Hochschule“ zuerkannt und 1968 das Promotionsrecht verliehen bekommen.5 Nun galt es zu belegen, daß diese akademische Aufwertung zu Recht erfolgt und die JHS tatsächlich zu größeren Forschungsleistungen imstande war.
Die stärkere Profilierung der Hochschule entsprach zugleich einer wichtigen Forderung der SED-Führung, die seit Anfang der sechziger Jahre beständig zu mehr „Wissenschaftlichkeit“ nicht nur in der Wirtschaft, sondern auch in der Arbeit des Staatsapparates gemahnt hatte. Erich Mielke war diesem Parteiauftrag zunächst nur mit deutlichem Widerwillen gefolgt, wie die Funktionäre der ZK-Abteilung für Sicherheitsfragen immer wieder moniert hatten.6 Ganz entziehen konnte er sich ihm freilich nicht. Die Einrichtung der JHS war eine gute Möglichkeit, ihm wenigstens formal zu entsprechen und damit das MfS als „Staatsorgan“ aufzuwerten – ein Nebeneffekt, der für den Antiintellektuellen Mielke sogar der Hauptzweck gewesen sein dürfte.
Zu den auch für den Inhalt des Wörterbuches wichtigen Besonderheiten seiner Entstehungsgeschichte gehört nicht zuletzt das politische „Klima“, in dem diese Arbeit entstand. Nach dem Bau der Mauer und dem zunächst erfolgreichen Beginn systemimmanenter Wirtschaftsreform (Neues ökonomisches System der Planung und Leitung) zeigte die Parteiführung gewachsenes Selbstbewußtsein. Sie beschrieb die DDR als harmonische „sozialistische Menschengemeinschaft“ und lobte die angebliche „moralisch-politische Einheit“ von Führung und Bevölkerung. Die Partei-Ökonomen stellten ihren Staat als „Wirtschaftswunder DDR“7 begrifflich mit der Bundesrepublik auf eine Stufe, und der SED-Chef Walter Ulbricht ging noch einen Schritt weiter und sprach vom „Überholen ohne einzuholen“. – Das war Anfang 1970, zeitgleich mit dem Erscheinen der ersten Auflage des Wörterbuches. Die Niederschlagung des „Prager Frühlings“, zwei Jahre zuvor, hatte das Selbstbewußtsein der SED-Führung eher noch gestärkt. Ihre Herrschaft schien unantastbar und stabiler denn je. Auch das schlug sich in der Sprache des MfS nieder.
Die erste Auflage erarbeitete eine speziell dafür eingesetzte Kommission an der Juristischen Hochschule. „Verantwortlicher Sekretär“ war Major Dr. Manfred Hempel, kommissarischer Leiter des Fachbereichs „Politisch-operative Leitungswissenschaft“. Sie bestand aus 12 bis 15 Mitgliedern, vor allem Lehrstuhlinhabern und Dozenten. Beteiligt waren aber auch je ein Vertreter der Zentralen Auswertungs- und Informationsgruppe (ZAIG) des Ministeriums, deren Leiter, Oberstleutnant Irmler, das Projekt nachhaltig unterstützte, sowie der Schule der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) in Gosen bei Berlin. In Kooperation mit den Diensteinheiten legte die Kommission fest, welche Begriffe in das Wörterbuch aufgenommen werden sollten, und vergab Definitionsaufträge an die Lehrstühle, die, entsprechend ihren thematischen Schwerpunkten, Zuarbeit leisteten.
In seiner Rede auf der Exmatrikulationsveranstaltung am 5. Mai 1970 hob Erich Mielke anerkennend hervor, daß das Studienmaterial zur MfS-Geschichte wie das Wörterbuch „bei guter Qualität“ und „in relativ kurzer Zeit“8 fertiggestellt worden seien. Er würdigte die Resultate als „Arbeit großer interdisziplinärer Kollektive der Hochschule“ und Ergebnis „breitester Einbeziehung verantwortlicher Kader der Praxis sowie der Studenten“.9 Wie groß der Anteil der Diensteinheiten tatsächlich gewesen ist, läßt sich nicht mehr genau bestimmen. Zweifellos aber war und blieb das Wörterbuch in erster Linie ein Projekt der Juristischen Hochschule.
An den Lehrstühlen war es offenbar weit verbreitete Praxis gewesen, Definitionsaufträge an Studenten weiterzugeben. Oft arbeiteten vier bis fünf Fernstudenten an einem Begriff. Ihre Entwürfe wurden dann von einem Direktstudenten zu einem eigenen zusammengefaßt. Sehr viele der Studierenden waren an dem Projekt beteiligt. Wie sich ein ehemaliger Direktstudent erinnert, wurden längere Eigenbeiträge zuweilen auch als „Diplomarbeit“ anerkannt. Archivalische Belege gibt es dafür bislang allerdings nicht.
Gerade unter quellenkritischen Gesichtspunkten verdient die hohe Beteiligung von Studenten, zumeist Examenskandidaten, Beachtung, denn es ist zu vermuten, daß diese Verfasser sich besonders bemühten, möglichst politisch linientreue und vorschriftskonforme Formulierungen zu finden, die keinen Widerspruch hervorriefen und eine gute Benotung versprachen. Wer von den späteren „Diplomjuristen“ was beigetragen hat, ist nicht überliefert.
Unbekannt ist zudem die genaue Höhe der ersten Auflage. Sehr wahrscheinlich umfaßte sie 300 Exemplare, die zu annähernd gleichen Teilen an die Diensteinheiten in Berlin, die 15 Bezirksverwaltungen und in den Innenverteiler der Hochschule gegangen sein dürften.
Überlegungen, das Wörterbuch zweibändig anzulegen und zwischen eigenen sowie den Begriffen gegnerischer Geheimdienste zu unterscheiden, wurden wieder aufgegeben. Das geschah offenbar unmittelbar vor der Drucklegung, denn Erich Mielke ging in seinem auf Januar 1970 datierten Vorwort noch von einem zweibändigen Werk aus.10
Bei einem Gesamtumfang von nur 162 Blatt war eine Teilung freilich schon allein unter praktischen Gesichtspunkten nicht sinnvoll. Erhalten blieb in der dann doch in einem Band zusammengefaßten Ausgabe ein hoher Anteil von Begriffen, die sich auf westliche Geheimdienste bezogen. In die hier veröffentlichte zweite Auflage wurden sie zumeist nicht wieder aufgenommen.
Bereits die erste Fassung war als Loseblattsammlung erschienen und als „Geheime Verschlußsache“ eingestuft worden. Solche Dokumente als Einzelblatt-Sammlungen anzulegen war nur mit Sondergenehmigung möglich.
In seinem wenig mehr als eine Manuskriptseite füllenden Vorwort hatte der Minister zentrale Aussagen zur Bedeutung und gedachten Funktion dieser Ausarbeitung gemacht. Die Juristische Hochschule stufte sie in ihren Vorbemerkungen zur zweiten Auflage als nach wie vor gültig ein, gab die Kernsätze aber nicht wörtlich und inhaltlich verkürzt wieder.
Mielke charakterisierte das Wörterbuch als „wissenschaftliches Nachschlagewerk“, das im Zusammenhang mit der „Durchsetzung der dritten Hochschulreform im MfS“ entstanden sei und dessen Wert darin bestehe, daß es „die Erfahrungen über den effektivsten Einsatz unserer operativen Kräfte und Mittel sowie die reichen Erkenntnisse über die Leitung und Organisierung der tschekistischen Arbeitsprozesse ausgeschöpft, wissenschaftlich durchdrungen und verallgemeinert“ habe. Es sei ein „wertvolles Hilfsmittel“, um „mit maximaler Kraft am Feind zu arbeiten“. Das Wörterbuch solle „Unterstützung und Anregung“ für die tägliche Arbeit sein und helfen, die, wie er formulierte, „Kampferfahrungen unseres Organs zu nutzen“. Ziel sei es, eine „einheitliche operative Fachsprache“ zu entwikkeln, um Befehle und Weisungen zukünftig „präziser und zielstrebiger durchzusetzen“.11
Auffällig ist, daß Mielke, deutlicher noch als die JHS im Vorwort zur zweiten Auflage, den „wissenschaftlichen“ Charakter und den erhofften praktischen Nutzen betonte. Das ist gewiß auf die 1970 verbindliche Parteilinie, zum anderen möglicherweise auf Mielkes stark praxisbezogenes Denken zurückzuführen. Den Begriff „Nachschlagewerk“ sucht man in der Neuauflage vergeblich – vielleicht war dies ein indirekter Hinweis auf die damalige Verwendungspraxis: Eine nur in geringer Stückzahl gedruckte, beschränkt zugängliche Geheime Verschlußsache konnte schwerlich zum „Nachschlagewerk“ werden. Intensiv gelesen wurde es wohl vor allem von den Studenten der Juristischen Hochschule, die das Kompendium als Lehrmaterial und für eigene Ausarbeitungen nutzten. Die Dozenten der JHS legten offenbar besonderen Wert auf die genaue Beachtung der MfS-offiziellen Definitionen.
Mielke hatte im Vorwort zur ersten Auflage die Hochschule verpflichtet, den Inhalt ständig zu aktualisieren. Wie das geschehen sollte, legte der Rektor im November 1970 in der Anweisung 7/70 fest.12
Die Verantwortung für die „Organisation der ständigen Vervollkommnung“ hatte er wiederum dem Leiter des Fachbereiches I, Major Dr. Hempel, übertragen.13 Ihm waren nach dem Abschluß von Lehrgängen und „Forschungsaufgaben“ wichtige Ergebnisse zu melden und bei Bedarf Vorschläge zu inhaltlichen Veränderungen am Wörterbuch vorzulegen. Von nun an waren ihm generell Kurzfassungen aller Dissertationen und „nach Bedarf“ auch die wichtigsten Ergebnisse von Diplomarbeiten zuzuleiten.14
Auch das Procedere für inhaltliche Veränderungen am Wörterbuch war in der Anweisung festgelegt worden. Major Hempel sollte die Definitionsentwürfe für neu aufzunehmende Begriffe und Vorschläge zur Überarbeitung der bereits vorhandenen in den „sachlich zuständigen“ Fachbereichen prüfen und schließlich von deren Leitern bestätigen lassen. Die befürworteten Veränderungen waren vom Leiter des Fachbereichs I „zu periodischen Ergänzungen“ zusammenzufassen und „in regelmäßigen Abständen“, mindestens aber einmal jährlich, „an alle Empfänger des Wörterbuches herauszugeben“. Die erste Ergänzung war bis zum 15. März 1971 „zur Herausgabe vorzubereiten“.15
Doch wurde dieser Auftrag nicht erfüllt, und auch in den folgenden drei Jahren, in denen Hempel für die Fortschreibung der Definitionen verantwortlich war, blieb der Text unverändert. Unter Major Karl-Otto Scharbert, der 1974 sein Amtsnachfolger wurde, fand offenbar ebenfalls keine Überarbeitung statt. Wie man der im Archiv des Bundesbeauftragten überlieferten 58. Ausfertigung der ersten Auflage entnehmen kann, wurden keine Austausch- oder Zusatzblätter eingefügt. Auch die Herausgabe einer zweiten Auflage im Frühjahr 1985 deutet darauf hin, daß die Anweisung des Rektors vom November 1970 nicht beachtet worden war. Denn, wäre das Wörterbuch tatsächlich kontinuierlich überarbeitet worden, hätte sich eine Neuauflage erübrigt.
1.2.Zur Entstehungsgeschichte der zweiten Auflage 1985
Die Arbeiten an der zweiten Auflage begannen bereits 1981. Das Projekt bekam die Geheime-Verschlußsachen-Nummer GVS-JHS 001-400/81 zugeteilt, unter der auch die Endfassung 1985 gedruckt und MfS-intern verteilt wurde. Das hat zuweilen zu der Annahme geführt, bereits 1981 sei die zweite Auflage des Wörterbuches vorgelegt und vier Jahre später eine dritte fertiggestellt worden. Doch das trifft nicht zu. Am 14. Dezember 1981 war lediglich ein – allerdings weit gediehener – ...