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Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen
Ein umfassendes Handbuch zur Sicherheitskonzeption
- 312 Seiten
- German
- ePUB (handyfreundlich)
- Über iOS und Android verfügbar
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Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen
Ein umfassendes Handbuch zur Sicherheitskonzeption
Über dieses Buch
Sicherheit ist oberstes Gebot
Die Gewährleistung der Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen ist eine anspruchsvolle und vielschichtige Aufgabe. Welche Risiken sind zu beachten, welche Schutzziele adäquat? Welches Regelwerk ist tatsächlich einschlägig und welche Maßnahmen sind noch verhältnismäßig?
Geeignete Sicherheitskonzepte entwickeln
Diese und weitere Fragen stellen sich bei der Sicherheitskonzeption für jede Veranstaltung in unterschiedlicher Intensität. Die Antworten sind dabei häufig so heterogen und komplex wie der Veranstaltungsmarkt selbst, der unter anderem exklusive Konzernveranstaltungen, emotionsgeladene Nachbarschaftsduelle rivalisierender Fußballvereine oder Open-Air-Musikfestivals mit über 100.000 Zuschauern vereint.
Mit dem einzigartigen Leitfaden für die Praxis
Das Handbuch "Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen" ist ein thematisch geordnetes Nachschlagewerk zu allen sicherheitsrelevanten Fragen bei Veranstaltungen. Es beschreibt in dieser Zusammenstellung erstmals die
• besonderen Merkmale des Veranstaltungsmarktes und der Veranstaltungssicherheit,
• grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen für Versammlungsstätten und Veranstaltungen,
• Spezifika einzelner Veranstaltungsarten,
• Sicht der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie beteiligter Dienstleister auf die Veranstaltungssicherheit.
Umfassendes Expertenwissen nutzen
Insgesamt 18 erfahrene Experten des jeweiligen Fachbereichs haben ihr Wissen sowie ihre berufliche Erfahrung in das Werk eingebracht. Sie ermöglichen es, die grundlegenden Zusammenhänge und Entwicklungen der Veranstaltungssicherheit aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten.
Fazit
Das Handbuch gibt dem Leser einen umfassenden Überblick über die einzelnen Handlungsfelder und Maßnahmen der Veranstaltungssicherheit aus unterschiedlichen Perspektiven.
Häufig gestellte Fragen
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Information
C.
Spezifische Aspekte der Veranstaltungssicherheit
1.
Sicherheit für Sportgroßveranstaltungen
Dominique Huber, Head of Safety and Security, Swiss Football League (SFL)/Schweizerischer Fussballverband (SFV), Bern
1.1 Sicherheitsrelevante Merkmale von Sportgroßveranstaltungen
Sportgroßveranstaltungen sind europaweit die beliebtesten und, gemessen am Zuschauerinteresse, größten Veranstaltungen, wobei dies zunächst für den in Ligen organisierten Spielbetrieb gilt.1 Neben dem Ligabetrieb sind zu den Sportgroßveranstaltungen auch wiederkehrende Turniere oder Veranstaltungen zu zählen, etwa die in Form einer Rennserie ausgetragenen Motorsportevents, Tennisturniere, Radrenn- und Marathonveranstaltungen sowie die alle 4 Jahre stattfindenden Welt- und Europameisterschaften im Fußball bzw. olympischen Spiele. Sportgroßveranstaltungen sind fast durchgängig durch eine Vielzahl von in ihrem Umfeld generierten Umsätzen gekennzeichnet. Hierzu zählen Catering, Gastronomie und Hotellerie am Veranstaltungsort sowie generell Sponsoring-Maßnahmen, TV-Übertragungen oder auch Wetteinsätze. Weltweit wird davon ausgegangen, dass der Umsatz allein mit Sport-Events in den nächsten Jahren etwa 90 Milliarden USD p.a. betragen wird. Die Haupteinnahmen bzw. Umsätze teilen sich dabei etwa zu einem Drittel auf die Vergabe von Medienrechten (Haupteinnahmequelle), Marketing/Sponsorenverträge und Ticketverkäufe auf.2
Dieser große wirtschaftliche Erfolg und das hohe Zuschauerinteresse selbst auf Ebene regionaler Veranstaltungen führen neben den vielen positiven Effekten auch zu Schattenseiten, die sich nicht selten in sicherheitsrelevanten Sachverhalten zeigen. Als kritisch lassen sich daher die folgenden vier Sicherheitsprobleme bezeichnen, die im Folgenden weiter untersucht werden sollen:
- Das hohe Zuschauerinteresse und das naheliegende Bedürfnis der Zuschauer, nahe am sportlichen Geschehen zu sein, führt fast zwangsläufig zu Problemen der Zuschauersicherheit. Zu berücksichtigen sind dabei einerseits die bauliche Gestaltung der Sportstätte und ihrer Tribünenbereiche (in Stadien, Arenen oder entlang von Rennstrecken), besondere Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Zuschauer vor Gefährdungen aus dem eigentlichen Sportbetrieb (insbesondere im Motorsport) sowie organisatorische Maßnahmen des Crowd Managements in bzw. im Umfeld der Sportstätte.
- Insbesondere in den Mannschaftssportarten mit hohem Aktivierungspotential rivalisierender Fangruppierungen – hierzu gehört in besonderem Masse Fußball, in einigen Ländern auch Eishockey oder Basketball – ist die Gefahr von gewalttätigen Ausschreitungen praktisch jederzeit gegeben. Daher wurde lange Zeit insbesondere das daraus resultierende Gefahrenpotential als Grundlage für Entwicklung von Sicherheitskonzepten von Sportgroßveranstaltungen herangezogen. Heutzutage legen Verbände und Vereine jedoch eher Wert auf eine deeskalierende, alle Interessengruppen einbeziehende Strategie.
- Neben den unauffälligen oder allenfalls auch problematischen Zuschauern und Fans ziehen Sportveranstaltungen aufgrund der hohen Zuschauerzahlen, der anwesenden Prominenten und VIPs sowie der damit regelmäßig verbundenen, großen medialen Aufmerksamkeit auch noch ein gefährliches Klientel an: Terroristen, Extremisten und andere Attentäter unterschiedlichster Provenienz. Von den Olympia-Anschlägen 1972 in München bis zur Terrorattacke vom 13. November 2015 unter anderem im Umfeld des Stade de France (Paris) sind Sportveranstaltungen immer wieder ins Visier unterschiedlichster Täter geraten. Auch dieser Bedrohung muss heutzutage Rechnung getragen werden, wobei für die jeweiligen Veranstalter eine Prävention mit verhältnismäßigen Mitteln sehr schwierig ist.
- Während die zuvor genannten Problemfelder auf den unmittelbaren Veranstaltungsort fokussieren, sind in den letzten 10 Jahren verstärkt (internationale) Aktivitäten im Bereich Betrugsdelikte, Spielmanipulationen und Wettbetrug festzustellen, die Sportveranstaltungen bzw. die wirtschaftlichen Interessen der jeweiligen Veranstalter zunehmend betreffen. Hierzu gehören einerseits klassische Betrugsfelder im Zusammenhang mit Sport-Events, d.h. Fälschungen und Schwarzmarktaktivitäten im Zusammenhang mit Tickets oder auch Merchandising-Aktivitäten. Insbesondere aber sind Spielmanipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten, welche zu Schäden bei Wettanbietern, aber auch erheblichen Glaubwürdigkeitsproblemen der ausrichtenden Sportverbände und allenfalls nachlassendem Zuschauerinteresse führen, zu registrieren. Dabei sind, wie unzählige Fallbeispiele der jüngeren Vergangenheit zeigen, viele Sportarten wie etwa Fußball, Tennis, Cricket, Radrennsport etc. bereits oder potentiell betroffen.3
Generell ist zu beobachten, dass die skizzierten Sicherheitsprobleme zwar mit steigendem Zuschauerinteresse zunehmen, durchaus aber auch bei kleineren oder mittleren Sportveranstaltungen auftreten können. Die nachfolgenden Ausführungen richten sich daher nicht nur an die Veranstalter von Sportgroßveranstaltungen, sondern sollen auch für kleine und mittlere Sport-Events dienlich sein.
1.2 Rechtlicher Regelrahmen und normative Grundlagen
1.2.1 Internationale und nationale Rechtsgrundlagen
Für die Durchführung von Sportveranstaltungen gilt zunächst – wie für alle anderen (Groß-)Veranstaltungen auch – der einschlägige nationale Regelrahmen, bestehend aus Gesetzen, Verordnungen und anerkannten Regeln der Technik.
1.2.1.1 Bauordnungsrechtliche Bestimmungen
Die Grundlagen zur sicheren Gestaltung und Betrieb von Sportstätten ergeben sich aus den jeweils national gültigen bauordnungsrechtlichen Bestimmungen. Ausführliche Erläuterungen zu den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen, Brandschutzvorschriften etc, die für Versammlungsstätten generell einschlägig sind, finden sich in Teil B des Handbuchs. Auf eine ausführliche Darstellung wird daher an dieser Stelle verzichtet. Es ist allerdings zu beachten, dass diese naturgemäß nicht alle sicherheitsrelevanten Spezifika von Sportstätten und Sportveranstaltungen abschließend regeln können, weshalb jeweils die privatrechtlichen Regelungen der einschlägigen Sportverbände zusätzlich zu beachten sind (vgl. unten). Europaweit ist zudem die Normenreihe EN 13200 (bestehend aus mehreren Teilen) hinsichtlich Zuschaueranlagen ratifiziert. Diese enthält ergänzende Vorgaben zur sicheren Gestaltung von Sportstätten. Die Gültigkeit in Abgrenzung zu den nationalen bauordnungsrechtlichen Bestimmungen ist jeweils zu prüfen.
1.2.1.2 Normen zur Prävention von Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen
Hinsichtlich der latenten Gefahr von Ausschreitungen bei Sportveranstaltungen sind insbesondere das „Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere Fußballspielen“ von 19. August 19854 sowie dessen Umsetzung in nationales Recht relevant. Auf Basis dieses Übereinkommens sind in allen ratifizierenden europäischen Ländern Maßnahmen zu treffen, welche den Schutz von Sportereignissen, die diesbezügliche enge Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Polizeidienststellen (auch international) sowie die Schaffung und Umsetzung von Gesetzen zur Ahndung einschlägigen Fehlverhaltens zum Ziel haben.5
Auf Basis dieses Übereinkommens wurden auf nationaler und internationaler Ebene umfassende Maßnahmen eingeführt, Informationsstellen (in Deutschland die sog. „Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze“ [ZIS], in der Schweiz die „Schweizerische Zentralstelle Hooliganismus“) und Komitees etabliert sowie der Informationsaustausch intensiviert. Wesentliches Element der diesbezüglichen Aktivitäten ist die Schaffung und Pflege von Datenbanken mit einschlägig bekannten Personen. In Deutschland ist dies die „Gewalttäter Sport“-Datei, in der Schweiz die „Hoogan“-Datenbank, die beide jedoch immer wieder Gegenstand von Kritik und juristischen Auseinandersetzungen sind. Die Verurteilung fehlbarer Personen erfolgt dabei in Abhängigkeit der begangenen Tätigkeiten auf Basis der jeweils einschlägigen nationalen strafrechtlichen Bestimmungen. Weitergehende Maßnahmen (Stadion- und Rayonverbote, Meldeauflagen, Ausreisebeschränkungen etc.) ergeben sich aus den jeweiligen normativen Grundlagen.
1.2.1.3 Normen zur Prävention von Attentaten und Anschlägen
Da Attentate und Terroranschläge generell in den europäischen Ländern mit größtenteils einheitlichen Begriffsbestimmungen unter den Geltungsbereich des nationalen Strafrechts fallen, sind hierzu keine besonderen Bestimmungen (welche überdies den Veranstalter betreffen würden) zu beachten. Relevant für Veranstalter ist allenfalls die mögliche Verhängung eines Ausnahmezustands bzw. die Anwendung von Notstandsgesetzen, welche die Verhängung von Ausgangssperren oder die Schließung von Veranstaltungsorten zur Folge haben könnte. Hierbei ist jedoch eine Einzelfallbetrachtung notwendig.
1.2.1.4 Normen zu wirtschaftskriminellen Handlungen
Die Regulierung wirtschaftskrimineller Handlungen – auch im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen – ist zunächst grundsätzlich Gegenstand der Normen in den nationalen Strafgesetzbüchern. Sie regeln, gemeinsam mit einschlägigen Nebengesetzen, wie etwa den Marken- oder Urheberschutzgesetzen (z.B. bei der Fälschung von Merchandising-Artikeln relevant), die grundsätzliche Strafbarkeit beispielsweise von Betrugsdelikten (§ 263 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Bestechlichkeit (§ 332 StGB) und Urkundenfälschung (§ 267 StGB). Hierbei handelt es sich um nationale Regelungen, die nicht spezifisch auf Delikte im Zusammenhang mit Sportereignissen ausgelegt und international teilweise schwer durchzusetzen sind.
Aufgrund der zunehmenden Ausbreitung von Wettbetrug und Spielmanipulationen werden die nationalen Gesetzgeber nun allerdings verstärkt auch in diesem Bereich tätig. So soll beispielsweise in Deutschland ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft treten, dass die „Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation berufssportlicher Wettbewerbe“ vertieft regelt und Gefängnisstrafen von bis zu 5 Jahren für Spielmanipulationen und Wettbetrug vorsieht.6 Während andere Länder (z.B. Italien) bereits über entsprechende Rechtsgrundlagen verfügen, ist dies in der Schweiz bisher nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (noch) nicht der Fall. In der Vergangenheit waren daher bereits aufsehenerregende Freisprüche einschlägig überführter Personen zu beobachten.7 Möglicherweise kann hier die Konvention des Europarats gegen Manipulation von Sportwettbewerben, verabschiedet 2014 in Magglingen/Schweiz, einer europaweit einheitlichen Gesetzgebung den Weg ebnen und eine verbesserte nationale und internationale Bekämpfung von Spielmanipulationen ermöglichen.8
1.2.2 Privatrechtliche Rechtsgrundlagen
Neben den internationalen und nationalen Gesetzen, Verordnungen und entsprechenden Normen sind bei der Sicherheit von Sportveranstaltungen ergänzend...
Inhaltsverzeichnis
- Cover
- Titel
- Impressum
- Vorwort und Einführung in das Handbuch
- Herausgeber und Autoren
- Inhaltsverzeichnis
- A. Einführung und Überblick
- B. Grundlagen der Sicherheit für Versammlungsstätten und Veranstaltungen
- C. Spezifische Aspekte der Veranstaltungssicherheit
- D. Veranstaltungssicherheit aus Sicht der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
- Stichwortverzeichnis