
Messe- und Ausstellungsrecht
Ein Leitfaden für die Praxis
- 238 Seiten
- German
- ePUB (handyfreundlich)
- Über iOS und Android verfügbar
Über dieses Buch
Das Handbuch bietet eine praxisnahe Hilfestellung bei zahlreichen rechtlichen Problemen, mit denen Veranstalter, Aussteller, Gemeinschaftsstandorganisatoren und Besucher im Zusammenhang mit Messen undAusstellungen konfrontiert werden. Jeder der vierPersonengruppen ist ein eigenes Kapitel gewidmet, in dem die für sie relevanten messe- und ausstellungsrechtlichen Themen mit zahlreichen Fallbeispielen und Praxistipps behandelt werden. Schwerpunkte sind u. a. die für Messen und Ausstellungen typischen Zulassungsansprüche, Rechtsfragen im Rahmen der Veranstaltungsvorbereitung und Konflikte, die während der Laufzeit der Messe bzw. der Ausstellung und bei Auf- und Abbau der Stände auftreten.Der Titel wendet sich nicht nur an die Personen, die Messen und Ausstellungen organisieren bzw. an ihnen teilnehmen, sondern auch an Rechtsanwälte und Richter, die mit messe- und ausstellungsrechtlichen Fragen befasst sind, sowie an Messefachwirte.
Häufig gestellte Fragen
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Information
1. Kapitel Veranstalter
I. Begriffsbestimmung
II. Veranstalter ohne eigenes Messegelände
- Der Geländebetreiber weigert sich, dem Veranstalter die benötigten Ausstellungsflächen zu vermieten (Rn. 5 ff.).
- Der Geländebetreiber besteht auf einem frühen Vertragsabschluss und früher Anzahlung, während der Veranstalter lediglich den Termin reservieren und mit dem Vertragsabschluss und den Zahlungen warten möchte, bis er eine genügende Anzahl von Ausstellern geworben hat (Rn. 87 ff.).
- Der Geländebetreiber besteht darauf, dass zumindest in einigen Bereichen nur die von ihm auf dem Gelände zugelassenen Vertragspartner Leistungen gegenüber dem Veranstalter und dessen Ausstellern und Besuchern erbringen dürfen. Das gilt insbesondere für die Gastronomen, die Reinigungs- und Bewachungsfirmen, die Elektriker, die Gas-, Wasser- und Druckluftinstallateure, die Rigging-Unternehmen und die Spediteure (Rn. 101 ff.).
- Der Geländebetreiber weigert sich, dem Veranstalter die gemieteten Ausstellungsflächen zur Verfügung zu stellen, weil der Veranstalter die fälligen Zahlungen noch nicht oder nur zum Teil geleistet hat (Rn. 116 ff.).
Inhaltsverzeichnis
- Deckblatt
- Titelseite
- Impressum
- Vorwort
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- 1. Kapitel Veranstalter
- 2. Kapitel Aussteller
- 3. Kapitel Gemeinschaftsstandorganisatoren
- 4. Kapitel Besucher
- Stichwortverzeichnis