Gratwanderungen
Vom Leben und Schreiben in der Diktatur
Publizist im NS-Staat (1933-1937/38)
In seinem großen Rückblick auf die Geschichte der »Frankfurter Zeitung« von 1956 hat Benno Reifenberg selbstkritisch von der »wahrscheinlich zu spät angesetzte[n] Schlacht«1 gegen Hitler gesprochen, im Übrigen aber den demokratischen, republikanischen Geist betont, mit dem sich die FZ dem an die Macht drängenden Nationalsozialismus entgegengestemmt habe. Die Analyse seines publizistischen Werkes hat diese Darstellung bestätigt: Solange Reifenberg unter den Bedingungen der Demokratie an exponierter Stelle in der Öffentlichkeit tätig war, hat er seinen Einfluss genutzt, um als Vertreter und Verteidiger der Republik zu agieren. Dabei ist es ihm nicht gelungen, sich in Geist und Wesen der NS-Bewegung einzuspüren; die intellektuelle Arroganz so mancher Attacke spricht für sich, und auch die »Zähmungsstrategie« vom Sommer 1932 hat sich als politischer Irrtum erwiesen. Man könnte in diesem Sinne von Fehlern in der Strategie zur Verteidigung der Republik sprechen: Statt die NS-Bewegung und ihre wachsende Anhängerschar als politischen Faktor wirklich ernst zu nehmen, entsprechend argumentativ stark aufzutreten und angemessene Rezepte zur Gegenwehr zu entwickeln, reagierte der bürgerliche Publizist wie im Reflex mit einer Mischung aus Verständnislosigkeit und Geringschätzung, Spott und Hohn. Insgesamt jedoch gehörte er zu der eher kleineren Zahl deutscher Intellektueller, die um die Republik von Weimar gekämpft haben.
1933 begann ein neues Kapitel. Reifenberg hat sich nicht nur für den Verbleib in Deutschland und die Fortsetzung seiner beruflichen Laufbahn entschieden, sondern er hat für dieses Ziel unter den erschwerten Bedingungen, die ihm seine »halbjüdische« Herkunft im Sinne der Nürnberger Gesetze eintrug, zudem jahrelang gekämpft. Damit stand er in besonderer Weise beispielhaft für die große Mehrheit der bürgerlichen Journalisten in Deutschland; Norbert Frei und Johannes Schmitz stellen in ihrer Untersuchung über »Journalismus im Dritten Reich« fest: »Abgesehen von jenen Linken, Linksliberalen und Juden, die vom Regime dazu gezwungen wurden, quittierte 1933 kaum ein Journalist seine Arbeit.«2 Bemerkenswert im Falle Reifenberg ist, dass er, der so lange seine Abstinenz vom Politischen betont und gepflegt hatte, nun nicht zu jenen Publizisten gehörte, die in die scheinbar unpolitische Schutzzone des Feuilletons, der Unterhaltungssparte auswichen bzw. den sofortigen Rückzug in die Sphäre der »Inneren Emigration« antraten. In dieses Refugium hat er sich erst in den späten 30er Jahren nach einem Zusammenstoß mit der Staatsmacht und in der Folge einer langwierigen Erkrankung zurückgezogen. Bis 1938 war er in führender Position bei der FZ als politischer Kommentator tätig, wobei sich der Schwerpunkt seit Herbst 1933 auf den Bereich der auswärtigen Politik verlagerte, in dem die größte Übereinstimmung zwischen seinen persönlichen Ansichten wie auch der politischen Linie der FZ und dem Kurs des NS-Regimes bestand.
Zwischen den Polen von »Anpassung« und »Distanz« bewegte sich die Redaktion der FZ im »Dritten Reich«. Politischer »Widerstand« im eigentlichen Sinne des Wortes konnte nicht geleistet werden; wo im Einzelfall »Dissens« oder »Resistenz« zum Ausdruck kommen sollten, musste die Redaktion subtile Formen der Camouflage finden und darauf vertrauen, dass diese von den Lesern enttarnt und damit verstanden würden – in welchem Maße Letzteres tatsächlich funktionierte, ist heute kaum nachprüfbar. Die Diskussion über die intellektuelle Existenz im »Dritten Reich« ist nach wie vor geprägt von der Suche nach dem passenden Vokabular zur Beschreibung jener facettenreichen Grauzone zwischen nationalsozialistischen bzw. systemkonformen Ausdrucksformen auf der einen und offensivem Widerstand auf der anderen Seite. Ingo Drzecnik bringt diese Debatte auf den Punkt, indem er darauf hinweist, dass »zur Beschreibung der Wirklichkeit […] eine breite Skala von Abstufungen zwischen diesen Extremen benötigt [wird].«3 In Bezug auf die FZ hat Broszat in diesem Kontext das Wort von der »sanften Gegenrede« geprägt.4 Lässt man Reifenbergs publizistisches Werk der Jahre 1933 bis 1938 Revue passieren, so erscheint diese Formulierung treffend, sofern es um seine Stellungnahmen zu – im weitesten Sinne – kulturellen Fragen ging. Im politischen Bereich durchlief er nach anfänglichem massivem Widerstand gegen das sich etablierende Regime eine Phase der politischen Anpassung, die mitunter sogar Züge von klarer Zustimmung annahm. Der Umschlagpunkt ist hier eindeutig zu bestimmen: Es war der von Hitler vollzogene Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund im Oktober 1933, der die Haltung des einstigen Kriegsfreiwilligen und Weltkriegsoffiziers offenbar tatsächlich vorübergehend geändert hat.
Der Prozess der Machtübernahme
Die Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 legte den »Grundstein […] für die gewaltigste Intervention, die das deutsche Pressewesen bis dahin erlebt hatte.«5 So geschickt die Nationalsozialisten die Möglichkeiten der Pressefreiheit in den Jahren der Republik für ihre Ziele genutzt hatten, so wenig hatten sie jemals einen Hehl daraus gemacht, dass sie die Medien im Falle einer Machtübernahme kompromisslos in den Dienst des neuen Staates und der Partei zu stellen beabsichtigten. Das Ende der Pressefreiheit in Deutschland kam somit nicht unerwartet, überraschend war jedoch das Tempo, das die Regierung Hitler vorlegte. Auf rechtlicher Ebene machte bereits am 4. Februar 1933 die »Verordnung zum Schutze des deutschen Volkes« den Anfang, mit der die polizeiliche Beschlagnahmung »gefährlicher Druckschriften« ermöglicht wurde. Die »Verordnung zum Schutz von Volk und Staat« vom 28. Februar 1933 setzte das Grundrecht der Pressefreiheit außer Kraft und erlaubte den örtlichen Polizeibehörden die willkürliche Anordnung von Zeitungsverboten. Nachdem die politische Linkspresse in Deutschland schon im März 1933 faktisch nicht mehr existiert hatte, versetzten ihr die Nationalsozialisten den formalen Todesstoß mit dem »Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens« vom 26. Mai 1933, das die Beschlagnahmung der KPD-Organe nachträglich »legalisierte« und die Enteignung kommunistischer Verlage ermöglichte. Mit dem »Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens« vom 14. Juli 1933 wurde diese Praxis auf die Sozialdemokratie ausgedehnt. Oppositionelle Journalisten, die nicht untertauchen oder fliehen konnten, wurden in »Schutzhaft« genommen. Überlebten sie die Zuchthäuser und Konzentrationslager der Nazis, so blieb ihnen meist nur der Weg ins Exil – ein schwerer Weg für Angehörige eines Berufsstandes, dessen Handwerkszeug die mög lichst makellose Beherrschung der gültigen Schriftsprache ist. Wer in Deutschland blieb, musste sich entweder mit dauerhafter Arbeitslosigkeit arrangieren oder sich nach einer fachfremden Tätigkeit umsehen. Eine Rückkehr in den Journalismus, sofern sie unter den gegebenen politischen Rahmenbedingungen überhaupt angestrebt wurde, gelang nur wenigen.
In seiner Untersuchung »Das Ende des Rechtsstaats 1933/34 und die deutsche Presse« unterscheidet Kurt Koszyk zwei Phasen: die »Verbotsperiode« von Februar bis Oktober 1933 und die »Gebotsperiode«, in der die Gleichschaltung der verbliebenen bürgerlichen Presse organisiert und durchgesetzt wurde.6 Mit dem am 4. Oktober 1933 verabschiedeten und zum 1. Januar 1934 in Kraft getretenen »Schriftleitergesetz« untermauerte das Regime seinen Anspruch auf totale Kontrolle der Medien. Künftig unterstanden die Redakteure, die jetzt die sperrige deutsche Berufsbezeichnung »Schriftleiter« trugen, nicht mehr den jeweiligen Verlegern, sondern dem am 13. März 1933 errichteten »Reichsministerium für Aufklärung und Propaganda« unter Leitung von Joseph Goebbels. Dadurch erhielt der Staat direkten Zugriff auf die Presse. Schriftleiter durfte nur werden, wer deutscher Reichsangehöriger, mindestens 21 Jahre alt, »arischer Abstammung«, nicht jüdisch verheiratet und politisch grundsätzlich zuverlässig war; Parteimitgliedschaft war nicht notwendig; Männer und Frauen wurden – zumindest auf dem Papier – gleichberechtigt behandelt. Missliebige Journalisten konnten im Zuge einer Verurteilung durch ein sogenanntes Berufsgericht wieder von der Schriftleiterliste gestrichen werden und standen damit praktisch unter Berufsverbot. Auf der Grundlage dieser Regularien kam es im Laufe des Jahres 1934 zur Entlassung von mindestens 1.300 Journalisten bei einer Gesamtzahl von etwa 15.000 eingetragenen Schriftleitern im Jahre 1935.7 Zugleich gingen die bisher selbständigen Journalisten- und Verlegerverbände in der neu gegründeten Reichspressekammer, einer Untergliederung der als Körperschaft des öffentlichen Rechts etablierten Reichskulturkammer, auf. Leiter der Reichspressekammer wurde Max Amann, der 1933 alle Parteiverlage in seiner Hand vereinigt hatte und das Ziel verfolgte, die gesamte Presse durch Übernahme der Verlage wirtschaftlich in Abhängigkeit vom Staat zu bringen. Zum 1. Januar 1934 wurden die beiden großen deutschen Nachrichtenagenturen »Wolffsches Telegraphenbüro« und »Telegraphen Union« zum »Deutschen Nachrichtenbüro« fusioniert und direkt dem Propagandaministerium unterstellt. Zynisch notierte Goebbels 1943 in seinem Tagebuch, dass »ein Mann, der noch ein bißchen Ehrgefühl besitzt, […] sich in Zukunft schwer hüten [wird], Journalist zu werden.«8
Im Vergleich mit der »marxistischen« Presse der Arbeiterparteien war die Situation der bürgerlichen Blätter deutlich weniger dramatisch. Wie Frei/Schmitz in ihrer Untersuchung über Journalismus im Dritten Reich betonen, hatten die neuen Machthaber guten Grund, die einst als »liberalistische Systempresse« geschmähten bürgerlichen Organe zu schonen: Erstens musste »irgendwer weiterhin die Zeitungen machen«; zweitens waren die neuen Machthaber trotz der fortschreitenden Monopolisierung von Herrschaftssphären auf ein Bündnis mit den bisherigen Eliten, sofern sie nicht zur politischen Linken zählten, weiterhin angewiesen: »Die nationalsozialistische Durchdringung der deutschen Gesellschaft stand erst noch bevor, und eine zentrale Aufgabe sollte dabei die bürgerliche Presse übernehmen.«9 Während die zu dem wenig später »arisierten« Ullstein-Verlag gehörende »Vossische Zeitung« ihr Erscheinen am 31. März 1934 einstellte, konnten die beiden anderen großen demokratischen Zeitungen in Deutschland, das »Berliner Tageblatt« (BT) und die FZ, ihre Arbeit noch bis Anfang 1939 bzw. Mitte 1943 fortsetzen. Das BT trafen die Pressionen des NS-Staates früher und heftiger als die FZ: Theodor Wolff, der langjährige Chefredakteur des BT, musste Deutschland bereits im Frühjahr 1933 fluchtartig verlassen; es kam zu einem vorübergehenden Verbot des Blattes. Wolffs Nachfolger Paul Scheffer schied 1936 zermürbt aus dem Amt und ging die USA. Scheffers journalistische Ziehtochter Margret Boveri, die gegen Reifenbergs Willen einige Jahre später Auslandskorrespondentin bei der FZ wurde, veröffentlichte 1965 ihre Erinnerungen an ihre Zeit beim BT im »Dritten Reich« unter dem prägnanten Titel »Wir lügen alle«.10
Obwohl die FZ zu keinem Zeitpunkt akut von der Schließung bedroht war, herrschte in den ersten Tagen nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler Alarmstimmung in der Redaktion, denn der Hass des NSDAP-Vorsitzenden auf das Bürgerblatt mit dem gelehrigen Duktus und dem traditionell hohen Anteil jüdischer Mitarbeiter war allgemein bekannt. Karl Schaumberger, ein damals 19-jähriger Student, der als Volontär bei der FZ das J...