§ 1Aufriss
Wer vor dem Hintergrund der analytischen und kontinentalen Debatten, die seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zum Begriff und Phänomen des Ereignisses auf gegensätzliche Weise geführt werden, mit geschärfter Aufmerksamkeit auf die kritische Philosophie Kants zurückblickt, der bemerkt, dass das Problem des Ereignisses bereits im Zusammenhang kantischer Vernunftkritik deutlich in Erscheinung tritt. Bereits bei Kant ist das Problem einer fundamentalen Ereignisantinomie, die zwischen naturalistischen und anti-naturalistischen Ereigniskonzeptionen aufbricht, klar gesehen und benannt. Paradigmatisch für diese antinomische Grundfigur der Moderne, welche auf die eine oder andere Weise Kants Diagnose einer beunruhigenden Oszillation zwischen Naturalismus und Idealismus wiederholt, ist die dritte Antinomie der Kritik der reinen Vernunft: Dort stellt Kant dem kausal determinierten „Ereignis, welches einen anderen Zustand voraussetzt“ (KrV, A 543 / B 571),1 ein „Ereignis“ aus Freiheit gegenüber, das „ein schlechthin erster Anfang einer Reihe von Erscheinungen“ (KrV, A 450 / B 478) sei. Während „der Verstand“ in Bezug auf den ersten Ereignistyp „bei seinem empirischen Gebrauche in allen Ereignissen nichts als Natur sieht“, von welcher der Verstand annimmt, dass in ihr „die physischen Erklärungen […] ihren ungehinderten Gang“ nehmen können, habe es die Vernunft beim zweiten Ereignistyp mit der Erscheinung einer „Kausalität“ zu tun, die „völlig frei“ in den Kausalnexus eingreife, um so „mitten im Lauf der Welt verschiedene Reihen, der Kausalität nach, von selbst anfangen zu lassen“ (KrV, A 450 / B 478). Kant nennt eine solche Ursache, die „nicht“ aus den „bestimmenden Naturursachen […] erfolgt“ (KrV, A 450 / B 478), die also „nicht in der Zeit“ liegen kann, wohl aber in dieser manifest werden soll, ein „hyperbolische[s] Objekt“ (PRO, AA IV, 332). Das Gegenstück eines hyperbolischen oder emphatischen Ereignisses dürfte man gemäß der antithetischen Logik ein ‚triviales Ereignis‘ nennen, eine Ursache oder Begebenheit, die stets kalkulierbar wäre. Offenkundig schließen sich solchermaßen triviale und hyperbolische Ereignisse gegenseitig aus: Die Ereignisreihe ist entweder determiniert – dann kann sie aber nicht durch Ereignisse aus Freiheit gleichsam durchlöchert und destabilisiert werden. Oder aber die hyperbolischen Ereignisse können jederzeit in die Kausalität der Natur einfallen, wodurch die triviale Ereigniskette physikalisch geregelter Abläufe direkt oder indirekt durch unkalkulierbare hyperbolische Ereignisse durcheinander geriete, was den Kausalnexus letztlich auflösen würde. Vor dem Hintergrund einer Ereignisantinomie, die Kant selbst beschreibt, erscheint es mir durchaus naheliegend, Kants Vernunft- und Erkenntniskritik als Ereigniskritik weiter auszuformulieren. Angelehnt an Kants Wortgebrauch verstehe ich darunter einerseits die Kritik sowohl trivialisierender als auch hyperbolisierender Ereigniskonzeptionen, welche in ihrer jeweiligen Einseitigkeit zu allerlei unhaltbaren naturalistischen Reduktionismen bzw. idealistischen Übertreibungen geführt haben. Andererseits verstehe ich unter ‚Ereigniskritik‘ auch eine präzise Bestimmung der Möglichkeiten und Grenzen endlicher Rationalität im Umgang mit theoretischer und praktischer Kontingenz. Auch diese Verwendung des Ausdrucks folgt der kantischen Bestimmung der Vernunft- und Erkenntniskritik.
Man sollte Kants Ausführungen und Wortwahl ernst nehmen; allein schon deshalb, weil die Antinomieproblematik von Kant selbst zum zentralen Impuls kritischen Denkens erklärt wird – und hier legt die dritte Antinomie, in welcher die Antithetik von Natur und Freiheit dargestellt wird, gleichsam den innersten Nerv des kantischen Kritizismus frei. So wurde in neuerer Zeit zu Recht darauf hingewiesen, dass die kritische Philosophie Kants nicht nur durch den Skeptizismus Humes, sondern früher und umfassender durch Argumente aus der pyrrhonischen Skepsis – und hier ist an erster Stelle das ἰσοσθένεια- bzw. Äquipollenz-Argument zu nennen – beeinflusst wurde.2
In Kants eigenen Worten: „Ich wünsche […], daß der kritische Leser sich mit dieser Antinomie hauptsächlich beschäftige, weil“ von einer solchen Auseinandersetzung mit widersprüchlichen Vernunftforderungen „die erste Grundlage aller Erkenntnis der reinen Vernunft“ (PRO, AA IV, 341) zu gewinnen sei. Genauer: Von dem skeptischen Experiment, sich in die „Unruhe“ äquipollenter Vernunftansprüche verwickeln zu lassen, wodurch „die Vernunft sich […] mit sich selbst entzweit“, verspricht sich Kant ein „Nachdenken“, aus dem so etwas wie „kritische Philosophie“ (PRO, AA IV, 340) entstehen muss. In der Reihe der skeptischen Impulse stellt für Kant nicht die humesche Ruhestörung, sondern die pyrrhonische Antinomie der reinen Vernunft das „merkwürdigste Phänomen“ im „transzendentalen Gebrauch“ von Vernunftideen dar. Die Antinomie der reinen Vernunft sei, so fährt Kant fort, das Movens, „welches unter allen am kräftigsten wirkt, die Philosophie aus ihrem dogmatischen Schlummer zu erwecken“ (PRO, AA IV, 338). Deshalb sei die „Antinomie der reinen Vernunft […] in der Tat die wohltätigste Verirrung […], in die menschliche Vernunft je hat geraten können, indem sie uns zuletzt antreibt, den Schlüssel zu suchen, aus diesem Labyrinthe herauszukommen, der, wenn er gefunden worden, noch das entdeckt, was man nicht suchte und doch bedarf, nämlich eine Aussicht in eine höhere, unveränderliche Ordnung der Dinge“ (KpV, AA V, 107).3 Unter Letzterer versteht Kant das Sittengesetz der „reinen praktischen Vernunft“ sowie die Ideen, die diese „unter dem Namen des höchsten Guts“ (KpV, AA V, 108) zu einem unbedingten Gegenstand synthetisiert. Während Humes Skeptizismus für Kant primär lokal auf der Naturseite wirksam wird, derart, dass er gegen Hume einen konsistenten Kausalitätsbegriff zu reformulieren sucht, kann man ohne Übertreibung sagen, dass Kants Auseinandersetzung mit dem Äquipollenz-Argument – und hier insbesondere die Antinomie von Natur und Freiheit – die sachliche Makrostruktur seiner gesamten kritischen Philosophie vorgibt.4 So wird Kant alles daran setzen, die Antinomie von Natur und Freiheit „unschädlich“ (KrV, A 422 / B 450) zu machen, so dass sich beide Ideen nicht mehr gegenseitig ausschalten und epistemisch neutralisieren: Die kantische Lösung des Isosthenie-Problems erfolgt aber nicht dadurch, dass Kant für die eine oder andere Seite optieren würde, sondern liegt vielmehr in einer grundlegend anderen ontologischen Verhältnisbestimmung der vermeintlich unversöhnlichen Kontrahenten.
Auch hierfür ist Kants Verständnis der Antinomie richtungsweisend. Was in der dritten Antinomie ins Wanken gerät, sind zwei divergierende Allgemeinheitsansprüche zweier Ideen, nämlich der von Natur und Freiheit: Auf Seiten der idealistischen These steht die Annahme absoluter Spontaneität mit kausalen Folgen, auf Seiten der Antithese das mechanistisch-mathematische Weltbild, das Kant in weiten Teilen der Kritik der reinen Vernunft – bis in die transzendentale Dialektik hinein – fraglos zu akzeptieren scheint (tatsächlich aber nicht akzeptiert).5 Dagegen generiert Kant aus der pyrrhonischen Urteilsenthaltung seine eigene „skeptische Methode“ (KrV, A 424 / B 535), „die sich“, wie etwa Josef Simon unterstreicht, „gegen absolute Ansprüche wendet“.6 Wie kein anderer vor ihm (und wenige nach ihm) entwickelt Kant in der Auseinandersetzung mit dem Skeptizismus ein Bewusstsein für die „betrügliche Voraussetzung“ sowohl „der absoluten Realität der Erscheinungen“ (KrV, A 536 / B 564) als auch eines „Realgrund[es] der Freiheit“, den man „nicht beweisen“ kann und deshalb – so Kants Lösung in nuce – „nur als transzendentale Idee“ (KrV, A 558 / B 586; Herv. D. E.) behandeln solle. Noch deutlicher: „Wenn wir der Täuschung des transzendentalen Realismus nachgeben wollen“ – und Kant meint damit die ontologische Hypostasierung einzelner idealer Formen auf der einen Seite sowie empirischer Erfahrungsbereiche auf der anderen Seite, die jeweils zu absoluten Totalgegenständen erhoben werden – „so bleibt weder Natur, noch Freiheit übrig“ (KrV, A 543 / B 571). Damit diese zumindest in begrenzter Form erhalten bleiben, wählt Kant den Weg der ontologischen Depotenzierung dieser Ideen: Weder ist alles raumzeitliche Natur, noch ist alles Ausdruck absoluter Freiheit. Dem entspricht, dass Kant Ideen als Regulative des Verstandesgebrauchs deutet, durch welche nur die „Richtung auf eine gewisse Einheit“ (KrV, A 326 / B 383; Herv. D. E.) vorgezeichnet wird, nicht aber die Setzung einer ontologischen Totalität, die alle anderen Bereiche umfassen würde. Damit erfüllt Kants skeptische Methode aber auch eine spezifisch anti-reduktionistische Funktion, die erstaunlicherweise darin besteht, vermeintlich absolute Geltungsansprüche idealistischer oder empiristischer Art auf den ihnen jeweils tatsächlich zustehenden Bereich einzugrenzen: Weder der szientistische noch der idealistische Reduktionismus ist jeweils für sich allgemeingültig erklärend. So lehnt Kant sowohl einen „seelenlosen Materialismus“ als auch einen „grundlosen Spiritualismus“ (KrV, B 421) entschieden ab. Zugleich zeigt Kant, dass die transzendentale Perspektive Sinnlichkeit und Verstand, Natur und Freiheit, in ein epistemisch, ethisch und ästhetisch sinnvolles Verhältnis bringen kann, das gegen reduktive Hypostasierungen einzelner Erkenntnisfunktionen und Erfahrungsbereiche gefeit ist.7
Aus dem antinomischen Denken zieht Kant also keine skeptische Lehre: Natur und Freiheit schließen einander nur dann aus, wenn man sie absolut setzt und damit alles, was ist, von einem Standpunkt aus erklären möchte.8 Kants Lehre aus der pyrrhonischen Skepsis zielt vielmehr auf die genannte ontologische Depotenzierung von Vernunftansprüchen, um naturalistische Reduktionismen wie auch idealistische Überspitzungen vielfacher Art – in Kants Terminologie: Dogmatismus und Schwärmerei – zu vermeiden.
Diese detotalisierende Strategie macht darüber hinaus deutlich, dass Kants Lösungsversuch der Antinomieproblematik einer – wenn auch sehr spezifischen9 – Spielart des Kompatibilismus verpflichtet ist: Wenn die kritische Lehre aus der pyrrhonischen Vernunftantinomie für Kant darin besteht, dass die Geltung von Naturdetermination und Freiheitsindetermination nicht absolut, sondern relativ auf bestimmte ontologisch heterogene Bezugsbereiche verstanden werden muss, dann heißt dies auch, dass diese Antithesen miteinander kompatibel bleiben – schlicht, weil sie einander nicht ausschließen. Kausale Ereignisse und Ereignisse aus Freiheit sind zumindest logisch kompatibel, weil sie sich in verschiedenen Bereichen ereignen. Zu zeigen, dass diese auch ontologisch kompatibel sind, ist das Desiderat, das Kants kritische Philosophie antreibt: Schematismus (Zeit), Pflicht (Maxime) und Geschmacksurteil (ästhetische Idee) sind die Titel für synthetische Vermittlungsoperationen auf epistemischer, ethischer und ästhetischer Ebene. Die kantische Begriffsbildung ‚synthetische Urteile a priori‘, deren Möglichkeitsaufweis Kant (erklärtermaßen gegen Hume: vgl. insb. PRO, AA IV, 272, 310–313) prominent zum zentralen Anliegen seiner Grundlegung der Metaphysik macht, liefert ein offenkundiges Indiz dafür, dass Kant ontologische Kompatibiltätsintentionen verfolgt. Diese Absichten erklären auch den Umstand, dass Kant der formalen Logik eine transzendentale Logik überordnet, die im Kern eine Logik der Vermittlung von Sinnlichkeit und Verstand ist. Grob gesprochen sind die epistemischen, ethischen und ästhetischen synthetischen Urteile a priori die subjektiven Konstitutionsbedingungen (mit objektiver Gültigkeit) für epistemische, ethische und ästhetische Erfahrungskorrelate und nicht für formallogische Strukturinhalte eines vermeintlich autarken Denkens. Kants Kompatibilitätsabsichten zeigen sich ferner darin, dass die Erfahrungskorrelate (einzelne Ereignisse oder Gegenstände, die in einzelnen Ereignissequenzen erscheinen) nicht eindeutig einem idealen Pol (reiner Konstitutionsspontaneität auf der einen Seite und völliger Naturdetermination auf der anderen) zugeordnet werden können. Alles, was erfahren wird, wird zwischen diesen Polen antizipierbarer Determination und unantizipierbarer Indetermination konstituiert. Erfahrung und Materialität sind somit immer schon synthetisch vermittelt. Damit vertritt Kant einen moderaten Konzeptualismus.10 Dieser hält einerseits an der ursprünglich inhaltsgebenden Funktion der Anschauung fest, macht aber zugleich mit der phänomenologischen Einsicht Ernst, dass rohe vorbegriffliche Inhalte in der Erfahrung schlichtweg nicht vorkommen, sondern immer schon geformt vorliegen, sofern etwas anschaulich erscheint.
Für den Versuch einer Ereigniskritik bedeutet dies, dass die Annahme rein trivialer sowie rein hyperbolischer Ereignisse auf eine unsachgemäße Abstraktion hinausläuft. Analog zur Neubestimmung von Natur und Freiheit darf auch die Aufklärung dessen, was das Ereignis unter Maßgabe von Kants Erkenntnis-, Willens- aber auch Geschmackskritik jenseits idealistischer Überspitzungen oder naturalistischer Reduktionismen sein könnte, als ein zentrales Desiderat in Kants kritischer Philosophie verstanden werden. Einen systematisch probaten Einstieg in die Ereigniskritik bietet Kants Analyse der Antinomie der reinen Vernunft also nicht nur deshalb, weil im Zusammenhang der dritten Antinomie das Problem antithetisch entgegengesetzter Ereignisbegriffe deutlich zum Vorschein kommt, weil also Kant en passant die oben skizzierte Ereignisantinomie streift (was bemerkenswert genug ist), sondern darüber hinaus auch deshalb, weil Kants kritische Wendung der Antinomien zugleich einen sinnvollen Umgang mit der skizzierten Ereignisantinomie vorzeichnet. So übernimmt der vorliegende Versuch einer Ereigniskritik von Kant das pyrrhonische Problemschema äquipollenter Ansprüche der Vernunft und reformuliert es – durchaus im Sinne Kants, wie der Rekurs auf die dritte Antinomie im Ansatz deutlich macht – als die Äquipollenz hyperbolischer und trivialer Ereignisse. Eine kritische Lösung dieser Spannung muss zu einer Reformulierung des Ereignisbegriffs führen, der das Ereignis so fasst, dass es zwischen den Polen trivialer und hyperbolischer Ereignishaftigkeit erscheint.
Will man die von Kant selbst kritisch eingeschätzte Dichotomie hinsichtlich neuerer Entwicklungen im 20. und 21. Jahrhundert philosophiegeschichtlich einordnen, so findet man insbesondere auf analytischer Seite einen trivialen Ereignisbegriff, der vornehmlich am szientistischen Modell naturalistischer Weltdeutung orientiert ist;11 dem steht im Bereich der phänomenologischen, hermeneutischen und poststrukturalistischen Philosophie meist ein hyperbolischer Ereignisbegriff gegenüber.12 Dieser enthält unter verschiedenen Vorzeichen stets das Moment einer radikalen Zäsur, bei der das ganz Unbestimmte, darin Ungewöhnliche, Andere und Unerwartbare im Kontext ‚normaler‘ Verhältnisse, verfestigter Weltbilder und eingefahrener Deutungsmuster hervorbricht. Auch wenn dies dem Selbstverständnis der hyperbolisch orientierten Ereignisphilosophien zuwiderläuft, so bleibt unbestreitbar, dass deren emphatischer Ereignisbegriff nicht wenig mit dem Ereignis gemeinsam hat, das in der dritten Antinomie von Kant unter der idealistischen These dargestellt wird.
Gegen diese antinomische und isosthenieanfällige Form der Dichotomie ist es vom Standpunkt einer kantisch formulierten Ereigniskritik zutreffend, die Bestimmung der Naturereignisse sowie der Ereignisse aus Freiheit jeweils in einem Mittelbereich zwischen antizipierbarer Determiniation und unantizipierbarer Indetermination vorzunehmen.13 Es handelt sich um eine bewegliche Mitte, innerhalb derer ein graduelles Oszillieren hin zum einen oder anderen Pol möglich ist, ohne dass doch der Zustand reiner ontologischer Verwirklichung auf der einen oder anderen Seite jeweils erreicht werden könnte oder überhaupt als realer Zielpunkt angenommen werden dürfte. Regulative Ideen, so wurde bereits deutlich, betreffen den Vernunftgebrauch, nicht aber unmittelbar die Existenz absoluter Realitäten. Weder lässt sich die Idee der Freiheit in der Natur vollständig realisieren, noch die Idee der Natur vollständig in Freiheit überführen. Wenn es bei Kant ontologische Antworten gibt, dann sind diese letztlich nicht von homogenisierender Art, sondern beschreiben eine differenzielle Vermittlungsbewegung zwischen Natur und Freiheit (Sinnlichkeit und Verstand, Sittlichkeit und Neigung), und deren Vermittlung ist nur als Schnittlinie (nicht aber als Mischzone) ontologisch heterogener Bereiche verständlich zu machen. Kants Ontologie des endlichen Vernunftsubjekts lese ich als den Versuch, die Vermittlung gerade nicht als eine synthetische Fusion der betreffenden heterogenen ontologischen Bereiche zu verstehen, sondern als eine bewegliche Inflektion der Schnittlinie von Natur und Freiheit. Nimmt man die mathematische Metapher der Linie ernst, dann kommt damit zum Ausdruck, dass die beschriebene Schnittlinie von Natur und Freiheit keinen Raum einnimmt. Wie Kant selbst eindringlich zu Anfang der transzendentalen Logik betont: Zwar „vereinigen“ sich Anschauung und Begriff als Erkenntnis, „[d]eswegen darf man aber doch ihren Anteil nicht vermischen, sondern man hat große Ursache, jedes vom dem anderen sorgfältig abzusondern und zu unterscheiden“ (KrV, A 51 / B 75–76). Diese kritisch-methodische Anweisung hat ontologische Gründe: Als Schnittlinie vereinigen sich Natur und Freiheit, indem sie sich gewissermaßen berühren, ohne aber ineinander zu diffundieren. Was Kant beschreiben möchte, ist eine spezifische Form der Heterogenität unterschiedlicher ontologischer Bereiche, die ohne Widerspruch (aber mit eigenen inneren Notwendigkeiten) zusammen bestehen können. Ich verstehe Kants kritische Philosophie als den Versuch, diese Notwendigkeiten lokaler Intersektion und Inflektion – als welche sich das endliche Vernunftwesen Mensch konstituiert – auf den Ebenen epistemischer, ethischer und ästhetischer Normativität jeweils spezifisch zu beschreiben.14 Es liegt auf der Hand, dass der Fokus auf Ereignisstrukturen zwangsläufig eine realismusaffine Lesart Kants impliziert, insofern nicht nur auf die subjektiven Konstitutionsbedingungen allein, sondern auch auf deren gegenständliche Korrelate geachtet wird.15
Um indes sogleich einem Einwand zu begegnen: Mit einer realistischen Orientierung wird der Konstitutionsanteil des Subjekts gleichwohl nicht durchgestric...