
- 320 Seiten
- German
- ePUB (handyfreundlich)
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eBook - ePub
Barock und Aufklärung
Über dieses Buch
Das Standardwerk liegt in überarbeiteter Form vor: Matthias Schnettger und Heinz Duchhardt bringen den hochgelobten Oldenbourg Grundriss zu Aufklärung und Barock auf den neuesten Stand. Der Forschunsgüberblick erfasst aktuelle Strömungen und Tendenzen und die Bibliographie ist um die zentrale Literatur ergänzt, die seit der letzten Auflage erschienen ist. Der Band bleibt so ein wichtiges Hilfsmittel für alle Studierenden und Dozenten der Neueren Geschichte.
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Information
I. Darstellung
1. EUROPA UM 1660: DIE STRUKTUREN EINES KONTINENTS UND EINER EPOCHE
Atemholen nach einem langen Konflikt, der weite Teile Europas direkt oder indirekt eine Generation lang beschäftigt hatte, innenpolitische Krisen in verschiedenen europäischen Staaten, die eine Herausforderung darstellten und politisch oder verfassungsrechtlich überwunden werden mussten, die Beschleunigung der Ausweitung Europas nach Übersee mit den entsprechenden Konflikten der involvierten Mächte – dies sind wohl die wichtigsten Strukturelemente, die die kurze „Übergangsphase“ der europäischen Geschichte zwischen der Verabschiedung des westfälischen Friedenswerks und dem in mehrfacher Hinsicht bedeutsamen Einschnitt 1660 – Abrundung der Friedensordnung von 1648 durch den spanisch-französischen Ausgleich, Herstellung eines (freilich nicht bis ins Unendliche belastbaren) Friedenssystems im Ostseebereich, Restauration der alten Dynastie und des bewährten politischen Systems in England, Übergang zum persönlichen Regiment Ludwigs XIV., Beginn des Kampfes um das spanische Erbe usw. – charakterisieren. Die geographische Einheit Europa zählte – wobei ein für Schätzungen und Hochrechnungen in der „vorstatistischen Zeit“ nicht auszuschließender Unsicherheitsfaktor in Rechnung zu stellen ist, der sich erst in der Mitte des 18. Jahrhunderts mit den dann üblicher werdenden systematischeren Bevölkerungserhebungen allmählich verkleinerte – um 1660 maximal 110 Mio. Menschen, von denen ca. 19 Mio. auf Frankreich, ca. 10 Mio. auf das Deutsche Reich, knapp 5 Mio. auf die britischen Inseln, ca. 2 Mio. auf die Vereinigten Niederlande entfielen. Von diesen 110 Mio. Menschen lebten durchschnittlich wenigstens 90% auf dem flachen Land – Europa war nach wie vor ein überwiegend agrarisch geprägter und damit auch von einem agrarischen Lebensrhythmus bestimmter Kontinent –, während großstädtische „Ballungszentren“ (in Italien, aber verstärkt nun auch im westlichen, zum Atlantik hin orientierten Europa) noch außerordentlich selten waren. Demographisch markiert der Einschnitt 1660 in etwa die Mitte einer langen „Stagnationsphase“ zwischen ca. 1620 und 1700/1730, die generell die Bevölkerung kaum anwachsen ließ und die sich in den vom Krieg betroffenen Ländern besonders auffällig bemerkbar machte und potenzierte, so dass dort die demographischen Kurven sogar deutliche „Einbrüche“ verzeichnen.
dp n="16" folio="2" ? Europa – das war um 1660 ein buntes Gemisch sehr unterschiedlich strukturierter Staaten: von Erbmonarchien, in denen die herrschenden Dynastien freilich noch nicht ausnahmslos den Adel ausgeschaltet oder domestiziert hatten, von Wahlmonarchien, von Gemeinwesen mit republikanisch-oligarchischer Verfassung, von Staaten wie England, die Verfassungsexperimente und politische Turbulenzen hinter sich hatten und deren weitere Entwicklung noch denkbar unsicher war, von Staaten wie Dänemark, die gerade dabei waren, ihrem Monarchen einen Freibrief auszustellen. Aus der dualistischen Ordnung des Spätmittelalters waren sehr verschiedenartige Entwicklungslinien erwachsen, die in ganz unterschiedliche Staatstypen und keineswegs in eine staatliche Uniformität eingemündet waren. Europa umfasste Staaten mit außenpolitischen Ambitionen („Veränderungs-Staaten“), Staaten, die ihrer inneren Strukturen wegen keinen außenpolitischen Ehrgeiz entwickeln konnten („Status-quo-Staaten“: Polen, Schweiz), Staatenbünde, die kaum mit einer Zunge sprachen und dementsprechend leicht auseinanderdividiert werden konnten, die noch nicht einmal einen eigenen Mittelpunkt, eine Herrschaftszentrale mit einer wirklich funktionierenden Regierung besaßen und allenfalls über ein embryonales zentrales Steuerwesen verfügten (Heiliges Römisches Reich). Anders formuliert: Der Staatsbildungsprozess, der sich überall in Europa im 16. Jahrhundert beschleunigt hatte und zu dessen Charakteristika u. a. die Durchsetzung des innerstaatlichen Gewaltmonopols, die Monopolisierung der Außenpolitik in der Hand des „Souveräns“, die Professionalisierung der Verwaltung, die Arrondierung des Staatsgebiets und die Verstetigung von Militär- und Steuerwesen zählte, befand sich noch auf sehr unterschiedlichen Entwicklungsstufen und hatte längst nicht alle aus der Geschichte erwachsenen Eigenheiten beseitigen können.
Die politisch-verfassungsmäßige Diversifikation darf freilich über eine beachtliche gesellschaftliche Geschlossenheit des Alten Kontinents nicht hinwegtäuschen: Zwar ist zwischen den europäischen Großregionen außerordentlich stark zu differenzieren, aber alle sozialen und politischen Revolutionen seit dem 16. Jahrhundert hatten im Prinzip nichts daran ändern können, dass die Gesellschaft Alteuropas von Portugal bis nach Russland und von Skandinavien bis nach Süditalien unverändert ständisch strukturiert war – auch die neuen Theorien des Merkantilismus/Kameralismus stellten das keineswegs in Frage, die während der englischen Revolution aufgetretenen Gruppierungen mit präkommunistischen Zielsetzungen hatten keine Rückwirkungen auf den Kontinent. In seinen „Stand“ wurde man hineingeboren, in ihm blieb man normalerweise bis ans Lebensende: der Stand bestimmte den „sozialen ‚Ort‘ in der Gesellschaft“ (Rudolf Vierhaus) und zudem den wirtschaftlichen, d. h. die (nicht in Frage gestellte) Beteiligung am Sozialprodukt. Die Überwindung der ständischen Schranken im Sinn des sozialen Aufstiegs blieb ein alles in allem nur seltener Vorgang, bedurfte im Allgemeinen mehr als einer Generation und vollzog sich am ehesten noch durch Bildung und Fachkompetenz sowie über die Kirche und meist mit Hilfe von Patronage. Die Stände, in die nur wenige soziale Randgruppen und Außenseiter wie Juden und Sinti, die Schauspieler oder die sog. unehrlichen Berufe zunächst nicht integriert waren, waren die soziale Basis, auf der ganz Alteuropa ruhte; in ihnen gab es natürlich vielfältige Bewegung, die durch Hunger und Missernten und dadurch bedingtes soziales Abgleiten, das aber immer den Willen zum Wiedereintritt in die Ständegesellschaft einschloss, Besitzwechsel und Ehelosigkeit, durch Kriegsdienst, Emigration, peregrinationes der Gesellen oder der (angehenden) Gelehrten verursacht wurde. Aber im Wesentlichen blieben sie doch ein bemerkenswert stabiles Gefüge und Gerüst, das der Staat zudem bewusst intakt zu halten suchte, indem er etwa bestimmte Sozialgruppen – z. B. die Handwerker vor Unzünftigen – schützte oder in ungewöhnlicher Intensität sich bemühte, auch äußerlich die Unterscheidungsmerkmale zwischen den Ständen sichtbar zu machen (Kleiderordnungen). Der Raum für soziale Mobilität musste im Ancien Régime beschränkt bleiben.
Dabei kam dem Adel nach wie vor eine Schlüsselrolle zu, auch wenn in den zurückliegenden Jahrzehnten eine strukturbedingte Krise seine wirtschaftliche und damit auch politische Potenz nicht unerheblich geschwächt hatte, so dass, trotz aller literarischen Idealisierung (Wolf Helmhart von Hohberg), gewisse Desintegrationserscheinungen des Standes nicht übersehen werden konnten. Zwar wurde das Prinzip der nur-geburtsständischen Qualifikation zunehmend durchlöchert, indem immer mehr Staatsämter und Dienste gewissermaßen automatisch – wie in Frankreich oder in Dänemark – zur Nobilitierung führten, indem Adelscorpora sich aus finanziellen und Einflussgründen sogar um die Aufnahme besonders hervorgehobener bürgerlicher Amtsträger bemühten oder indem in einigen europäischen Staaten wie z. B. in Frankreich die (für den Fürsten finanziell attraktive) Möglichkeit extensiver genutzt wurde, Adelsdiplome käuflich zu erwerben (was in Frankreich andererseits unregelmäßige Überprüfungen zur Folge hatte, ob wirklich alle „Adelsfamilien“ ihren Titel zu Recht führten). Aber das heißt nicht, dass sich mit dieser partiellen Öffnung die Grenzen zum Bürgertum automatisch verwischt hätten; die Nobilitierung bürgerlicher Funktionsträger, die im Übrigen immer Adlige zweiter Klasse blieben, durchbrach das Prinzip der geburtsständischen Gliederung der Gesellschaft keineswegs. Die Ritterakademien in Frankreich, im Deutschen Reich und anderswo in Europa sorgten z. B. mit ihren auf die spezifischen Bedürfnisse des Adels abgestimmten Programmen für die Beibehaltung und sogar Vertiefung eines typisch adligen Welt- und Selbstverständnisses, zu dem etwa auch noch, sieht man von dem Sonderfall England ab, das Prinzip der Derogation zählte, also das Verbot standeswidriger Betätigung in Handel und Gewerbe, von dem in Frankreich dann schrittweise wenigstens Fernhandel und Urproduktion ausgenommen wurden. Sofern er nicht standesgemäß –wie in Ostelbien – von den Arbeitserträgen seiner Untertanen leben konnte, blieb der nichtregierende Adel auf den Militär-, Verwaltungs- und Hofdienst eines Fürsten, in der Germania sacra auch auf den Kirchendienst, verwiesen; er wurde jedenfalls im Deutschen Reich politisch niemals so funktionslos wie etwa in Frankreich, womit die Tatsache korrespondierte, dass manche Fürsten Maßnahmen trafen, um seine soziale Exklusivität zu gefährden. Außerhalb aller Diskussion aber stand nach wie vor seine kulturelle Leitfunktion; sein Lebensstil, sein Habitus waren es, an denen sich andere soziale Schichten, die sich das einigermaßen leisten konnten, orientierten.
War schon der Adel, der in den einzelnen nationalen Gesellschaften zwischen 8% und einem Viertel der Gesamtbevölkerung ausmachte, alles andere als eine homogene soziale Schicht, so gilt das umso mehr für die große nichtadlige Bevölkerungsmehrheit. In den Städten gab es außerordentlich starke rechtliche (und natürlich auch sozio-ökonomische) Differenzierungen und zudem nicht selten generelle Privilegierungen gegenüber der Landbevölkerung, z. B. wie in Frankreich Exemtion von bestimmten Steuern und anderen Leistungen oder, wie anderswo, Befreiung vom Heeres- und Milizdienst. Generell ist die Tendenz festzustellen, dass die Spitzen des städtischen Bürgertums ihrer finanziell-wirtschaftlichen Potenz Rechnung zu tragen suchten und sich bemühten, in den Adel aufzusteigen oder zumindest Adelsgleichheit zu erreichen, was z. B. den Patriziaten deutscher Reichsstädte sogar korporativ gelingen konnte – Adelsgleichheit erreichte man u. a. durch einen entsprechenden Lebensstil, der beispielsweise den Erwerb eines Landguts einschloss. Zumindest insofern, aber auch im Blick auf die Unterschichten ist es richtig, von einer gewissen Auflockerung der ständischen Strukturen im 18. Jahrhundert zu sprechen. Vollends unmöglich wird es allerdings, die ländliche Bevölkerung Europas, die keineswegs nur „Bauern“ umfasste, über einen Leisten zu schlagen und insgesamt zu charakterisieren: Leibeigenschaft wie im System der ostelbischen Gutswirtschaft und im russischen Agrarsystem stand hier neben persönlicher Freiheit, die allerdings durch Feudalabgaben und Feudalleistungen nicht unerheblich eingeschränkt sein konnte, wenngleich in dieser Hinsicht z. B. in ...
Inhaltsverzeichnis
- OLDENBOURG GRUNDRISS DER GESCHICHTE
- Titel
- Impressum
- VORWORT DER HERAUSGEBER
- Inhaltsverzeichnis
- VORWORT ZUR ERSTEN AUFLAGE
- VORWORT ZUR FÜNFTEN AUFLAGE
- I. Darstellung
- II. Grundprobleme und Tendenzen der Forschung
- III. Quellen und Literatur
- ZEITTAFEL
- REGISTER
- PERSONENREGISTER
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