I. Medizingeschichte
Die arabische Überlieferung der hippokratischen Schrift „De superfetatione“ *
Der Titel der Schrift Περὶ ἐπικυήσιος wird allein durch den ersten Abschnitt (§ 1 Littré = §§ 1‒3 Lienau) gerechtfertigt: Nur in ihm ist von der „Überfruchtung“ die Rede, d. h. von der Empfängnis, die bei bereits bestehender Schwangerschaft erfolgt. Die Paragraphen 2‒12 (= §§ 4‒20 Lienau) handeln über Geburtshilfe; darauf werden in etwas loserer Folge Fragen der Schwangerschaftshygiene, der Zwillingsbildung, der Empfängnis, der Sterilität und der Geschlechtsbestimmung (§ 31 Littré = § 56 Lienau) erörtert. Den Beschluß (§§ 32‒43 Littré = §§ 57‒82 Lienau) bilden Rezepturen für Heilmittel, die in Form von Scheideneinlagen, Pessaren und dergleichen angewendet werden.
Fast die Hälfte der Schrift ist aus Bruchstücken zusammengefügt, die der großen Abhandlung Περὶ ἀφόρων (Littré VIII 408‒463) entnommen sind. Einige weitere Parallelen bestehen mit dem ersten Buch von Περὶ γυναικείων (Littré VIII 1‒233) und mit der Schrift Περὶ γυναικείης φύσιος (Littré VII 310‒431)1. Daneben gibt es aber auch Passagen, die sich nicht an anderer Stelle des Corpus Hippocraticum finden. Dennoch kann die Schrift „De superfetatione“ im ganzen als Exzerpt aus anderen gynäkologischen Schriften bezeichnet werden. Ihr Verfasser ist nicht bekannt2. Sie dürfte etwa um die Mitte des 4. Jahrhunderts vor Chr. niedergeschrieben bzw. kompiliert worden sein. Eine genaue Datierung ist nicht möglich, da die Schrift in der Antike nirgends erwähnt wird und da die inhaltlichen Übereinstimmungen mit einigen Passagen in den „Epidemien“ sowie in Aristoteles’ „De generatione animalium“ und „Historia animalium“ keine direkte Abhängigkeit dieser Schriften untereinander beweisen.
[255] In der heute noch maßgeblichen griechischen Ausgabe der Werke des Hippokrates von Émile Littré findet sich die Schrift Περὶ ἐπικυήσιος im achten Band3. Bei der Herstellung des Textes konnte sich Littré nur auf die neun Pariser Handschriften stützen; außerdem hat er die Varianten aus den Ausgaben von Foes4 und Mack5 verzeichnet. Die Pariser Handschriften repräsentieren nun aber nur einen Teil der Überlieferung; sie sind zudem, da sie ausnahmslos dem 14. und 15. Jahrhundert angehören6, sehr jung. Heute existieren von der Schrift noch 23 Handschriften, und da die eine von ihnen, der Vaticanus graecus 276, den Traktat zweimal enthält, ist er also insgesamt 24mal handschriftlich bezeugt7. Die gegenseitige Abhängigkeit dieser Handschriften hat Cay-Diederich Lienau, der jüngst eine Neuedition geliefert hat8, in minutiösen Untersuchungen bestimmt. Danach hängen alle Handschriften vom Marcianus Venetus 269 (saec. XI) [Sigle M], dem Vaticanus graecus 276, fol. 119a‒122b (saec. XII) [Sigle Va] und dem Vat. graec. 276, fol. 184b‒187b [Sigle Vb] ab. Vb und M gehören eng zusammen und sind gemeinsam von Va abzusetzen, so daß die Überlieferung sich auf zwei Textgruppen reduziert. Zu diesen handschriftlichen Textzeugen treten vier kleine, bisher unveröffentlichte Papyrusfragmente aus Antinoopolis in Ägypten hinzu. Der Papyrus stammt aus dem 6. Jahrhundert und bietet, soweit sich aus den kurzen Fragmenten ersehen läßt, einen Überlieferungszustand, der noch vor dem des Archetypus von Va Vb M liegt. Schließlich konnte Lienau für die Herstellung seines [256] Textes auch die arabische Übersetzung benutzen, die Gotthard Strohmaier für ihn ins Deutsche übersetzt hatte. Lienau faßt sein Urteil über die Stellung der arabischen Übersetzung in der Gesamtüberlieferung mit folgenden Worten zusammen (p. 43* f.): „Die Übereinstimmung von Ar Va gegen Vb M, von Ar Vb M gegen Va und die Tatsache, daß Ar an manchen Stellen den sicher richtigen Text gegen Va Vb M bietet, läßt darauf schließen, daß dem Übersetzer ins Arabische (bzw. Syrische) ein griechischer Text vorlag, der vor dem Archetypus von Va Vb M anzusetzen ist. Einige Fehler von Ar und Va Vb M, wie 14, 3 καύσιος (Kauterisation Ar), deuten darauf hin, daß Ar aus dem gleichen Überlieferungszweig wie der Archetypus der griechischen Handschriften stammt. Vermutlich hat es also nur eine Handschrift von Superf. in der Spätantike gegeben. Das Verhältnis von Ar zum Papyrus ist leider auf Grund des gebotenen Materials nicht zu bestimmen“.
Die arabische Übersetzung trägt den Titel Kitāb Ḥabal ʿalā ḥabal („Eine Empfängnis über einer Empfängnis“)9. Sie ist allein in der Handschrift Istanbul, Aya Sofya 3632, fol. 94 b bis 102 b, erhalten geblieben. Die Handschrift ist undatiert. Ritter und Walzer10 setzen sie in das 7./13. Jahrhundert, doch kann diese Datierung nicht als gesichert gelten. Der Zustand des Textes ist außerordentlich schlecht. Nach einem offenbar langen Überlieferungsweg bietet er sich durch viele leichte und grobe Verschreibungen, durch Lücken und Dittographien stark entstellt dar.
Auf Grund dieser Handschrift ist der arabische Text kürzlich von John Nicholas Mattock ediert und ins Englische übersetzt worden11. In Anbetracht [257] des schlechten Überlieferungszustandes ist diese Edition eine Leistung, die Anerkennung verdient. Durch geschickte Konjekturen hat der Herausgeber den Text nicht selten verbessern und herstellen können. Als Randpaginierung ist die Folienzählung der Handschrift eingetragen. Man muß jedoch jede dieser Zahlen um eins vermindern, denn der Text läuft nicht von fol. 95 b bis 103 b, sondern von fol. 94 b bis 102 b12. In der englischen Übersetzung, deren Ungenauigkeiten beträchtlich sind, ist die Paragraphenzählung der Littréschen Edition übernommen. Doch muß auch hier von § 14 an jede Zahl geändert werden. Da § 14 Littré (=§ 22 Lienau) im Arabischen ausgefallen ist, müssen Mattocks Nummern 14‒42 in 15‒43 umgewandelt werden.
Mattock hat Littrés Text zur Grundlage seiner Untersuchungen gemacht. Von Lienaus Neuedition, die bisher nur maschinenschriftlich vervielfältigt ist, konnte er schwerlich etwas wissen. Daß Littrés Text aber nicht länger philologischen Ansprüchen genügen kann, ist nach dem oben Gesagten klar. So bedürfen manche der Feststellungen Mattocks, die sich auf den griechischen Text beziehen, der Korrektur. Doch daraus kann dem Editor billigerweise kein Vorwurf gemacht werden. Bedenklich jedoch ist das Verfahren, das er angewendet hat, um das Verhältnis der arabischen Übersetzung zum ...