Vermittler des Rechts
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Vermittler des Rechts

Juristische Verlage von der Spätaufklärung bis in die frühe Nachkriegszeit

  1. 489 Seiten
  2. German
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Vermittler des Rechts

Juristische Verlage von der Spätaufklärung bis in die frühe Nachkriegszeit

Über dieses Buch

Das juristische Verlagswesen ist seit über zweihundert Jahren eines der einflussreichsten und wirtschaftlich erfolgsreichsten Segmente des Buchhandels. Stets nahe an der herrschenden Meinung, aber immer auch flexibel genug für die Umbrüche und Umstürze der Rechtsordnung ist es juristischen Verlegern gelungen, ein maßgeblicher und vor allem ertragreicher Teil des Rechtswesens zu werden. Das Werk beschreibt Erfolgsstrategien und Herausforderungen der juristischen Literaturwelt von den Anfängen im 19. Jahrhundert bis hin zu den Verstrickungen im Nationalsozialismus.

Im Spannungsfeld zwischen der unabdingbaren Nähe zu staatlichen Einrichtungen und der notwendigen Neutralität ihrer Publikationen unterlagen die juristischen Verlage seit ihren Anfängen einigen Besonderheiten, die sie von anderen Fach- und Wissenschaftsverlagen unterschieden und die ihnen eine spezifische Rolle innerhalb der Fachdisziplin gaben. Die Entwicklungsgeschichte des juristischen Verlagswesens mit seinen Unternehmen, Autoren und Publikationen stellt somit nicht nur ein Stück Buchhandelshistorie dar, sondern ist auch ein Teil der Wissenschaftsgeschichte.

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1Das juristische Verlagswesen als Forschungsgegenstand

»Jurisprudenz ist seit jeher eine Buchwissenschaft gewesen. Daher ist ihre Wissenschaftsgeschichte untrennbar mit der juristischen Literaturgeschichte und auch mit der Geschäftspolitik der juristischen Fachverlage verbunden.«1
(Dietmar Willoweit)
Juristische2 Publikationen gehörten zu den frühesten Druckwerken überhaupt: Es waren juristische Werke, die neben Bibeln, Meßbüchern und Grammatiken seit Beginn des Buchdrucks dem Markt zugänglich gemacht wurden. Zuvor war bereits ein florierender Handschriftenhandel der Beleg für die herausragende Bedeutung schriftlicher Niederlegungen. Nicht nur Gesetze, auch Rechtsauffassungen und herrschende Meinungen3 werden seit langer Zeit schriftlich fixiert – mittelalterliche Glossensammlungen oder Rechtsbücher wie der Sachsenspiegel sind frühe Beispiele. Die Schrift- und Buchaffinität der Juristen hat sich bis in die Gegenwart erhalten: Jede juristische Berufsgruppe ist zwangsläufig zur schriftlichen Abfassung von rechtspraktischen oder rechtswissenschaftlichen Texten gehalten: Der Richter schreibt Urteile, der Anwalt Schriftsätze; der Verwaltungsjurist fertigt Bescheide und die parlamentarischen Dienste kümmern sich um Gesetzesformulierungen. Auch hatte der Staat ein nachdrückliches Interesse an der Veröffentlichung und Verbreitung von – gegebenenfalls hoheitlich kontrollierten – Schriften zu Gesetzesauslegung und Rechtsanwendung. Angesichts dieser Konstellationen liegt die Frage nahe, warum sich über dreihundert Jahre, bis in das 19. Jahrhundert hinein, kein spezialisiertes juristisches Verlagswesen entwickelt hat.
Wie es in einzelnen Verlagsunternehmen zu einer Spezialisierung auf juristische Publikationen und zur Herausbildung eines juristischen Verlagswesens gekommen ist, bildet ebenso einen Gegenstand der vorliegenden Untersuchung wie die Frage nach den Parametern und Wechselwirkungen zwischen Verlags- und Rechtswesen. Im Spannungsfeld zwischen der unabdingbaren Nähe zu staatlichen Einrichtungen und der notwendigen Neutralität ihrer Publikationen unterlagen die juristischen Verlage seit ihren Anfängen einigen Besonderheiten, die sie von anderen Fach- und Wissenschaftsverlagen unterschieden und die ihnen eine spezifische Rolle innerhalb der Fachdisziplin, aber auch der Rechtspraxis gaben. Die Entwicklungsgeschichte des juristischen Verlagswesens mit seinen Unternehmen, Autoren und Publikationen stellt somit nicht nur ein Stück Buchhandelshistorie dar, sondern ist auch ein Teil der Wissenschaftsgeschichte.

Einordnung und Themenbegrenzung

Juristische Verlage sind als Wirtschaftsbetriebe eine nicht unbedeutende Größe im Verlagsbuchhandel. Gleichzeitig bilden sie Orte des Publizierens mit einer doppelten Verankerung: Sie sind Teil sowohl des Verlags- wie auch des Rechtswesens. Ihre Publikationen bilden ein Bindeglied und haben zu einer starken Verzahnung beider Bereiche geführt. Was aber hat zu dieser engen Verbindung geführt und wer waren die Verleger, die mit ihren Publikationen als Vermittler fungiert haben?
Einige der heute namhaften juristischen Verlage können bereits auf eine jahrhundertelange verlegerische Tradition verweisen: Der Verlag C.H.Beck4 feierte 2013 sein 250 jähriges Bestehen, Mohr Siebeck wurde 1801 gegründet,5 Duncker & Humblot im Jahr 1798 und ein Vorgängerverlag von Walter de Gruyter 17496. Andere angesehene Verlage des 19. und 20. Jahrhunderts existieren entweder gar nicht mehr – wie Georg Friedrich Heyer (Gründung 1790/1798), J. Bensheimer (1838) und Puttkammer & Mühlbrecht (1867) – oder sind inzwischen als Marke in größeren Verlagseinheiten aufgegangen wie R. von Decker (1537 bzw. 1713) und C. F. Müller (1797) in der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm oder Carl Heymanns (1815) und Hermann Luchterhand (1924) im internationalen Konzern Wolters Kluwer. Zentrales Anliegen der Arbeit ist es, die Herausbildung des juristischen Verlagswesens und der strategischen Ausrichtung einzelner juristischer Verlage zu beschreiben. Betrachtet werden die Entwicklungslinien der Verlage über 150 Jahre sowie ihr politisches und verlegerisches Umfeld, ihre Autoren und Publikationen.
Ein Unterschied des juristischen Verlags zu Verlagen anderer Themenfelder ist sein Eingebundensein in den Aktionsradius von Gesetzgebung, Justiz und Verwaltung; die juristischen Verlage agieren im juristischen Umfeld. Im Fokus der Untersuchung steht die Frage, wie sich das juristische Verlagswesen in diesem Umfeld von universalen Verlagsunternehmen mit einem unspezifischen Wissenschaftsprogramm hin zu hochspezialisierten Verlagen für juristische Fachinformationen herausgebildet und welche Entwicklungsschritte es durchlaufen hat.
Die juristischen Verlage sind ohne ihre Autoren kaum vorstellbar. Gerade in einem hierarchisch gegliederten System wie der Rechtsverwaltung kann eine hohe Bedeutung der Autorenreputation unterstellt werden, die Gewinnung renommierter Autoren spielte folglich eine herausragende Rolle für die Verlage. Neben den Besonderheiten der Autorenschaft in den verschiedenen Entwicklungsstadien des juristischen Verlagswesens werden auch einzelne Autoren mit ihren Publikationen und ihren Verlagsbeziehungen erwähnt. Dabei geschah die Auswahl dieser Autoren vornehmlich nach deren Relevanz für ihre Verlage. Viele juristische Autoren sind inzwischen vergessen, viele Verleger haben überhaupt nie größere Bekanntheit erlangt – als Zeugnisse der Zusammenarbeit sind lediglich die gemeinsamen Veröffentlichungen geblieben. Insofern lassen sich auch und vor allem an Hand der juristischen Publikationen die Veränderungen des rechtswissenschaftlichen Verlagswesens nachvollziehen. Gleichzeitig bilden die juristischen Publikationen eine Schnittmenge von Rechts- und Verlagswesen und einige Werke sogar einen Meilenstein innerhalb der Rechtsentwicklung.
Publish or perish – das vielgebrauchte Schlagwort gilt einerseits in gleichem Maße wie in anderen Wissenschaftsdisziplinen für die Akteure rechtswissenschaftlicher Diskussionen, andererseits unterliegen die juristischen Veröffentlichungen eigenen Konstanten: Um im Rechtsdiskurs wahrgenommen zu werden, ist die reine Meinungsäußerung in der Regel nicht ausreichend. Bis auf wenige Hierarchieebenen – die Rechtsauffassung eines Angehörigen der obersten Bundesgerichte wird unabhängig vom Publikationsort reflektiert – ist es im Gegenteil ein wesentlicher Einflussfaktor, wo und in welcher Form der Diskussionsbeitrag veröffentlicht wurde. Im Verbund mit anderen anerkannten Juristen und unter einer bekannten Verlagsmarke findet eine Äußerung rascher Wiederhall in Juristenkreisen und wird intensiver im Anwenderkreis rezipiert. Abhängigkeiten und Wechselwirkungen zwischen juristischen Publikationen einerseits und den Parlamenten, den ausführenden Stellen und der Rechtsprechung andererseits treten in besonderem Maße hervor, wenn ein Wandel des politischen Systems grundlegende Änderungen des Rechtssystems nach sich zieht. Insofern hat im 19. Jahrhundert insbesondere die Reichsgründung Veränderungen innerhalb des juristischen Verlagswesens hervorgerufen. Entsprechend geht die Arbeit der Frage nach, ob und welchen Anteil die juristischen Verlage, ihre Autoren und Publikationen an der Normierung der Wissenschaftsdisziplin im Ganzen und der Ausgestaltung der rechtswissenschaftlichen Spezialgebiete hatten. Im Hinblick auf die innere Organisationsstruktur der Verlage stellt sich die Frage, wie es die juristischen Verlage erreicht haben, nach der Reichsgründung die neuen Verhältnisse für sich zu nutzen.
Eine politisch unbedeutende, für das juristische Verlagswesen aber markante Zäsur bildete die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert. Mit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs am 1. Januar 1900 und der nachfolgend stärkeren Ausdifferenzierung der Rechtswissenschaft in ihrer Gesamtheit weitete sich auch das verlegerische Betätigungsfeld nochmals aus. Untersucht werden in diesem Zusammenhang die Konzepte, mit denen die juristischen Verlage auf die Bedürfnisse der Rechtsanwender nach neuen Publikationsformen und nach einer veränderten Aufbereitung der juristischen Inhalte reagierten. Für die Entwicklung des juristischen Verlagswesens ist dabei insbesondere die Frage nach der Transformation des Marktes durch neue Anbieter interessant, die von Anfang an vor allem spezialisierte Zielgruppen im Blick hatten. Die Konzeption innovativer Publikationen und eine Öffnung des Verlagsprogramms für neue Entwicklungen konnten nur stattfinden, wenn diese von den Verlegern initiiert und mitgetragen wurden. Entsprechend setzt sich die Arbeit in diesem Zeitabschnitt auch mit dem Verlegertypus zu Beginn des 20. Jahrhunderts auseinander. Während des Ersten Weltkriegs und praktisch die gesamte Weimarer Republik hindurch litten die Verlage unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten – Wirtschaftskrise, Währungsverfall und Teuerungszuschläge prägten den verlegerischen Alltag. Zu untersuchen ist, wie die juristischen Verlage auf die Herausforderungen reagierten, ob einzelne Verlage die erschwerten Marktbedingungen zu ihren Gunsten zu nutzen wussten oder wie sie sicherstellten, relevanter Marktteilnehmer zu bleiben.
Die Machtübernahme der Nationalsozialisten stellte einen weiteren Einschnitt für das juristische Verlagswesen dar. Selbst bei Annahme bereits vor 1933 bestehender »völkischer« Tendenzen in Buchhandel und Rechtswesen, markierte das Jahr 1933 eine Zäsur auch für die juristischen Verlage: Viele ihrer Werke scheinen praktisch über Nacht zu Makulatur geworden zu sein. Erhebliche Auswirkungen auf juristische Publikationen sind allein schon deshalb zu vermuten, da die Neuinterpretation von Recht und Gesetz wesentlich zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Weltanschauung beitragen sollte. Für die juristischen Verlage wird also – neben den allgemeinen Bedingungen verlegerischer Tätigkeit – beleuchtet, wie die Verlage auf den Regime- und Systemwechsel reagierten und wie weit ihre Mitwirkung ging oder ihre Anpassungsbereitschaft gehen musste, um den Erfolg oder Fortbestand des Unternehmens zu sichern. In Ansätzen soll deshalb untersucht werden, welche Brüche und welche Kontinuitäten sich nach 1933 ergaben und wie stark die juristischen Verlagsunternehmen und Verleger von einer »Arisierung« betroffen waren. Eine umfassende Darstellung und Analyse der vielfältigen Veränderungen im juristischen Publikationswesen zur Zeit des Nationalsozialismus konnte die vorliegende Arbeit mit ihrem 150 Jahre umfassenden Zeithorizont dabei nicht leisten.
Zeitlich beginnt die unternommene Betrachtung des juristischen Verlagswesens im späten (Reform-)Absolutismus und spannt den Bogen bis in die frühe Nachkriegszeit. Der Zeitraum umfasst mehrere Staatsformwechsel in Deutschland und eine große Zahl rechtlicher Reformprojekte. Mit dieser relativ langen Zeitspanne kann die Entwicklung des juristischen Verlagswesens in seiner Gesamtheit – mit seinen Kontinuitäten und in seinen Umbrüchen – besser beleuchten werden. Für den Beginn des Untersuchungszeitraums wurde das 19. Jahrhundert gewählt. Mit den gesetzgeberischen Einflüssen der Napoleonischen Herrschaft – insbesondere durch den Code Civil – änderten sich die Rahmenbedingungen für ein juristisches Publikationswesen grundlegend. Die Untersuchung endet mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 und der Teilung in zwei deutsche Staaten. Die Arbeit geht davon aus, dass mit der nach wie vor teilweise angenommenen »Stunde Null« am 8. Mai 1945 lediglich für das Kriegsgeschehen eine Zäsur eingetreten ist7 und erweitert den Zeitraum der Betrachtung über 1945 hinaus bis zur Teilung Deutschlands.
Spätestens mit dem Auseinandergehen des juristischen Verlagswesens in der Bundesrepublik und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) allerdings ist eine einheitliche Entwicklungslinie nicht mehr nachvollziehbar. Die Fortsetzung der Betrachtung des juristischen Verlagswesens in der Bundesrepublik muss der weiteren Forschung vorbehalten bleiben. Es würde bei der Untersuchung des juristischen Verlagswesens vermutlich kaum gelingen, eine gemeinsame Klammer oder gleichlaufende Entwicklung über 1949 hinaus zu bestimmen und die beiden deutschen Staaten einheitlich zu betrachten.8 Als ein Beispiel kann der unterschiedliche Umgang im Rahmen der Kontrolle des Verwaltungshandelns dienen: In der Deutschen Demokratischen Republik gab es keine Verwaltungsgerichte. Eine Gewaltenteilung kann auch insofern in Frage gestellt werden, als die Volkskammer der DDR kein klassisches Gesetzgebungsorgan war. Dies soll die Entwicklung des juristischen Verlagswesens in der Deutschen Demokratischen Republik mit seinen Besonderheiten keinesfalls gering schätzen, sondern stellt aus Sicht vorliegender Arbeit im Gegenteil ein eigenständiges, umfassendes Forschungsprojekt dar.
Die Arbeit zeichnet die Entwicklung des juristischen Verlagswesens in seinen Grundzügen an Hand ausgewählter Beispiele nach. Es werden vornehmlich die Publikationsorte untersucht sowie die Strategien einzelner juristischer Verlagshäuser. Räumlich bleibt die Untersuchung auf das Deutsche Reich9 – im Sinne der (späteren) Bismarck’schen Reichsgründung – beschränkt und nimmt lediglich einzelne juristische Verlage im sonstigen deutschsprachigen Raum mit in den Blick. Die Untersuchung kann keine umfassende Geschichte des juristischen Verlagsbuchhandels darstellen und keine vertiefte rechtsgeschichtliche Dur...

Inhaltsverzeichnis

  1. Cover
  2. Titelseite
  3. Impressum
  4. Inhalt
  5. Tabellenregister
  6. 1 Das juristische Verlagswesen als Forschungsgegenstand
  7. 2 Anfänge: Das Streben nach verlegerischer Identität
  8. 3 Expansion: Rechtswissenschaft als verlegerische Erfolgsbasis
  9. 4 Positionierung: Der Weg zu ausdifferenzierten Verlagsprofilen
  10. 5 Verlegerische Strategien zur Krisenbewältigung in der Weimarer Zeit
  11. 6 Kontinuitäten und Brüche im juristischen Verlagswesen nach 1933
  12. 7 Das juristische Verlagswesen: Beständigkeit und Wandel
  13. Dank
  14. Literaturverzeichnis
  15. Register
  16. Fußnoten